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Re: Schmeisser 9mm AR15

Verfasst: Sa 19. Okt 2019, 12:44
von Papa Bär
gunjosh hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 09:53
Bei der Eintragung einer Waffe Kat. B hat die BH gar nichts zu melden sofern es sich um
eine Komplettwaffe handelt. Die Eintragung ins ZWR wird in diesem Fall vom Waffenhändler
vorgenommen und nicht von der BH.
Die Frage ist jetzt dann aber, wie die BH zu dem genannten Einspruch kommt, oder stimmt das Gschichtl des Posters eventuell nicht?

Re: Schmeisser 9mm AR15

Verfasst: Sa 19. Okt 2019, 17:40
von kurtk
gunjosh hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 09:53
DerDunkc hat geschrieben:
Fr 18. Okt 2019, 14:00
Bdave hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2019, 13:18
Aber selbe Rechtsunsicherheit wie die Luvo und Proarms, oder?
Bei der BH Gänserndorf gibt's mit der 9mm Schmeisser definitiv schon erste Zores. Derzeit wird sie einem Schützenkollegen nicht eingetragen, weil Kriegsmaterial.
Bei der Eintragung einer Waffe Kat. B hat die BH gar nichts zu melden sofern es sich um
eine Komplettwaffe handelt. Die Eintragung ins ZWR wird in diesem Fall vom Waffenhändler
vorgenommen und nicht von der BH.

Bei einem Wechselsystem würde es natürlich anders ausschauen...
Wenn die Schmeisser kein Bescheid hat das es Eingestuft ist auf Kat B dann ist das Teil Kat A Kriegsmaterial. Eintragen kann es der Händler, wenn die BH es kontrolliert und draufkommt das es zu diesen Teil keinen Bescheid gibt wird die BH dir schon sagen ob Sie was zu melden hat oder nicht, spätestens dann wenn du eine Aufforderung bekommst das Teil abzugeben.

Re: Schmeisser 9mm AR15

Verfasst: Sa 19. Okt 2019, 18:00
von Baxter
kurtk hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 17:40
gunjosh hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 09:53
DerDunkc hat geschrieben:
Fr 18. Okt 2019, 14:00


Bei der BH Gänserndorf gibt's mit der 9mm Schmeisser definitiv schon erste Zores. Derzeit wird sie einem Schützenkollegen nicht eingetragen, weil Kriegsmaterial.
Bei der Eintragung einer Waffe Kat. B hat die BH gar nichts zu melden sofern es sich um
eine Komplettwaffe handelt. Die Eintragung ins ZWR wird in diesem Fall vom Waffenhändler
vorgenommen und nicht von der BH.

Bei einem Wechselsystem würde es natürlich anders ausschauen...
Wenn die Schmeisser kein Bescheid hat das es Eingestuft ist auf Kat B dann ist das Teil Kat A Kriegsmaterial. Eintragen kann es der Händler, wenn die BH es kontrolliert und draufkommt das es zu diesen Teil keinen Bescheid gibt wird die BH dir schon sagen ob Sie was zu melden hat oder nicht, spätestens dann wenn du eine Aufforderung bekommst das Teil abzugeben.
Die BH wird fuer die nach §44 WaffG zuständige Behörde fragen, welche Einstufung vorliegt. Diese Behörde wird antworten "Koennen keine Auskunft geben da keine Unterlagen vorliegen". BH bittet LWB um Beibringen der Unterlagen. Händler schickt Gutachten eines SV, das besagte Waffe nach §19 WaffG kein KM ist und somit die Legaldiefinition der KatB erfüllt an BH. Seither keine weitere Reaktion der BH, Waffe wie vom Händler als KatB eingetragen. Soweit die Fakten und der mir bekannte Status Quo.

Re: Schmeisser 9mm AR15

Verfasst: Sa 19. Okt 2019, 18:13
von kurtk
Baxter hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 18:00
kurtk hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 17:40
gunjosh hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 09:53


Bei der Eintragung einer Waffe Kat. B hat die BH gar nichts zu melden sofern es sich um
eine Komplettwaffe handelt. Die Eintragung ins ZWR wird in diesem Fall vom Waffenhändler
vorgenommen und nicht von der BH.

Bei einem Wechselsystem würde es natürlich anders ausschauen...
Wenn die Schmeisser kein Bescheid hat das es Eingestuft ist auf Kat B dann ist das Teil Kat A Kriegsmaterial. Eintragen kann es der Händler, wenn die BH es kontrolliert und draufkommt das es zu diesen Teil keinen Bescheid gibt wird die BH dir schon sagen ob Sie was zu melden hat oder nicht, spätestens dann wenn du eine Aufforderung bekommst das Teil abzugeben.
Die BH wird fuer die nach §44 WaffG zuständige Behörde fragen, welche Einstufung vorliegt. Diese Behörde wird antworten "Koennen keine Auskunft geben da keine Unterlagen vorliegen". BH bittet LWB um Beibringen der Unterlagen. Händler schickt Gutachten eines SV, das besagte Waffe nach §19 WaffG kein KM ist und somit die Legaldiefinition der KatB erfüllt an BH. Seither keine weitere Reaktion der BH, Waffe wie vom Händler als KatB eingetragen. Soweit die Fakten und der mir bekannte Status Quo.
Ich habe wieder gelesen das ein Gutachten kein Bescheid gleich gestellt ist und von Behörden nicht anerkannt werden

Re: Schmeisser 9mm AR15

Verfasst: Sa 19. Okt 2019, 18:17
von AUG-andy
Ich habe wieder gelesen das ein Gutachten kein Bescheid gleich gestellt ist und von Behörden nicht anerkannt werden

:text-+1:

Re: Schmeisser 9mm AR15

Verfasst: Sa 19. Okt 2019, 18:33
von Baxter
Das hat dann die Behörde (und nicht die BH!) eh auf Antrag nach §44 per Bescheid zu entscheiden. Also einfach mal abwarten. Ka ob bisher überhaupt ein Antrag gestellt wurde.
Ob der SB glaubt es ist KM ist aus meiner Sicht unerheblich weil es fuer diese Feststellung eben die zuständigen Behörden gibt.

Re: Schmeisser 9mm AR15

Verfasst: Sa 19. Okt 2019, 18:41
von kurtk
Normalerweise wenn du zu einen Ö Händler gehst und kaufst eine Waffe aus seinen Sortiment überlegst gar nicht ob das Teil einen Bescheid hat. Aufgetaucht ist das Problem das erste mal, als was anderes als HA wie OA, Schmeiser und Hera in einen Inserat angepriesen wurde. Seitdem finden man immer wieder diese Problematik und eigentlich kann es uns Käufer in einen gewissen Sinne egal sein. Verkauft dir ein Händler eine Kat A Waffe muss er diese wieder retour nehmen und das Geld mir wieder geben.

Re: Schmeisser 9mm AR15

Verfasst: Sa 19. Okt 2019, 18:47
von Baxter
kurtk hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 18:41
Normalerweise wenn du zu einen Ö Händler gehst und kaufst eine Waffe aus seinen Sortiment überlegst gar nicht ob das Teil einen Bescheid hat. Aufgetaucht ist das Problem das erste mal, als was anderes als HA wie OA, Schmeiser und Hera in einen Inserat angepriesen wurde. Seitdem finden man immer wieder diese Problematik und eigentlich kann es uns Käufer in einen gewissen Sinne egal sein. Verkauft dir ein Händler eine Kat A Waffe muss er diese wieder retour nehmen und das Geld mir wieder geben.
:text-goodpost:

Re: Schmeisser 9mm AR15

Verfasst: Sa 19. Okt 2019, 18:58
von Alaskan454
kurtk hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 18:41
Verkauft dir ein Händler eine Kat A Waffe muss er diese wieder retour nehmen und das Geld mir wieder geben.
Ja aber die Scherereien hat am Anfang erstmal der Besitzer wahrscheinlich. Was ich mich weiters Frage ist ob das mit der Rückabwicklung dann so einfach wird oder ob sich da der ein oder andere Händler streuben wird den vollen Betrag zu erstatten da die Waffe ja ziemlich sicher gebraucht ist.Ich bin gespannt wenn es Mal wirklich einen treffen sollte wie das dann abläuft.

Re: Schmeisser 9mm AR15

Verfasst: Sa 19. Okt 2019, 22:54
von HS911
kurtk hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 17:40
Wenn die Schmeisser kein Bescheid hat das es Eingestuft ist auf Kat B dann ist das Teil Kat A Kriegsmaterial.
Das stimmt so nicht, auch wenn das leider die ganze Zeit so verbreitet wird.

Re: Schmeisser 9mm AR15

Verfasst: So 20. Okt 2019, 08:46
von Papa Bär
HS911 hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 22:54
kurtk hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 17:40
Wenn die Schmeisser kein Bescheid hat das es Eingestuft ist auf Kat B dann ist das Teil Kat A Kriegsmaterial.
Das stimmt so nicht, auch wenn das leider die ganze Zeit so verbreitet wird.
Dieses Gschichtl, dass das nicht stimmt hört man immer wieder, nur belegen kann es niemand.
Ich frage mich als Kunde nur prinzipiell, wie ich als nicht Fachmann entscheiden soll, ob eine Ware die ich von einem Händler kaufe, die nicht verkauft werden darf, im Endeffekt mir angelastet werden kann. Ich kann mir das einfach nicht vorstellen.
Verkauft mir dann zukünftig ein Autohändler ein nicht für den Verkehr zugelassenes Fahrzeug und es ist dann mein Problem? :think:

Re: Schmeisser 9mm AR15

Verfasst: So 20. Okt 2019, 09:05
von Roliboli
Papa Bär hat geschrieben:
So 20. Okt 2019, 08:46
HS911 hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 22:54
kurtk hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 17:40
Wenn die Schmeisser kein Bescheid hat das es Eingestuft ist auf Kat B dann ist das Teil Kat A Kriegsmaterial.
Das stimmt so nicht, auch wenn das leider die ganze Zeit so verbreitet wird.
Dieses Gschichtl, dass das nicht stimmt hört man immer wieder, nur belegen kann es niemand.
Ich frage mich als Kunde nur prinzipiell, wie ich als nicht Fachmann entscheiden soll, ob eine Ware die ich von einem Händler kaufe, die nicht verkauft werden darf, im Endeffekt mir angelastet werden kann. Ich kann mir das einfach nicht vorstellen.
Verkauft mir dann zukünftig ein Autohändler ein nicht für den Verkehr zugelassenes Fahrzeug und es ist dann mein Problem? :think:
Stimme Dir zu, aber beim Auto hast zumindest den Vorteil das es einen Typenschein zulassung gibt ;-) das wäre bei Waffen auch hilfreich ;-)

Re: Schmeisser 9mm AR15

Verfasst: So 20. Okt 2019, 09:14
von XToni
Wie Papi Bär schon richtig sagte ...
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß Waffen voreilig auf dem Markt landen, bevor es eine klare Vorgabe bzw. Entscheidung des Gesetzgebers gibt, ob die Waffen nun dem "modifzierten" Waffenrecht entsprechen oder nicht.
Wenn mir der etablierte Waffenhändler sagt, die LUVO entspricht ... ja was soll ich als Kunde da groß anzweifeln oder selber Nachforschungen anstellen.

Re: Schmeisser 9mm AR15

Verfasst: So 20. Okt 2019, 09:47
von kurtk
XToni hat geschrieben:
So 20. Okt 2019, 09:14
Wie Papi Bär schon richtig sagte ...
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß Waffen voreilig auf dem Markt landen, bevor es eine klare Vorgabe bzw. Entscheidung des Gesetzgebers gibt, ob die Waffen nun dem "modifzierten" Waffenrecht entsprechen oder nicht.
Wenn mir der etablierte Waffenhändler sagt, die LUVO entspricht ... ja was soll ich als Kunde da groß anzweifeln oder selber Nachforschungen anstellen.
meinst du modifizierten Waffenrecht was ab 14.12 kommen soll? Das wird dir jetzt im Oktober nix bringen wenn die Behörde es anders bewertet und deine Meldung kontrolliert hast ein Problem mit einer Waffe die kein Bescheid hat.
HS911 hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 22:54


Das stimmt so nicht, auch wenn das leider die ganze Zeit so verbreitet wird.

Zum Halbautomaten ohne Bescheid, was soll es denn sein als Kat A ?

Re: Schmeisser 9mm AR15

Verfasst: So 20. Okt 2019, 09:55
von AUG-andy
Wenn mir der etablierte Waffenhändler sagt, die LUVO entspricht ... ja was soll ich als Kunde da groß anzweifeln oder selber anstellen.

Weil manche Händler noch immer glauben das ein Vergleichsgutachten und ein Einstufungsbescheid das selbe sind . Und gutgläubige Käufer darauf reinfallen.