Re: Schmeisser 9mm AR15
Verfasst: Sa 19. Okt 2019, 12:44
Die Frage ist jetzt dann aber, wie die BH zu dem genannten Einspruch kommt, oder stimmt das Gschichtl des Posters eventuell nicht?
Die Frage ist jetzt dann aber, wie die BH zu dem genannten Einspruch kommt, oder stimmt das Gschichtl des Posters eventuell nicht?
Wenn die Schmeisser kein Bescheid hat das es Eingestuft ist auf Kat B dann ist das Teil Kat A Kriegsmaterial. Eintragen kann es der Händler, wenn die BH es kontrolliert und draufkommt das es zu diesen Teil keinen Bescheid gibt wird die BH dir schon sagen ob Sie was zu melden hat oder nicht, spätestens dann wenn du eine Aufforderung bekommst das Teil abzugeben.gunjosh hat geschrieben: ↑Sa 19. Okt 2019, 09:53Bei der Eintragung einer Waffe Kat. B hat die BH gar nichts zu melden sofern es sich um
eine Komplettwaffe handelt. Die Eintragung ins ZWR wird in diesem Fall vom Waffenhändler
vorgenommen und nicht von der BH.
Bei einem Wechselsystem würde es natürlich anders ausschauen...
Die BH wird fuer die nach §44 WaffG zuständige Behörde fragen, welche Einstufung vorliegt. Diese Behörde wird antworten "Koennen keine Auskunft geben da keine Unterlagen vorliegen". BH bittet LWB um Beibringen der Unterlagen. Händler schickt Gutachten eines SV, das besagte Waffe nach §19 WaffG kein KM ist und somit die Legaldiefinition der KatB erfüllt an BH. Seither keine weitere Reaktion der BH, Waffe wie vom Händler als KatB eingetragen. Soweit die Fakten und der mir bekannte Status Quo.kurtk hat geschrieben: ↑Sa 19. Okt 2019, 17:40Wenn die Schmeisser kein Bescheid hat das es Eingestuft ist auf Kat B dann ist das Teil Kat A Kriegsmaterial. Eintragen kann es der Händler, wenn die BH es kontrolliert und draufkommt das es zu diesen Teil keinen Bescheid gibt wird die BH dir schon sagen ob Sie was zu melden hat oder nicht, spätestens dann wenn du eine Aufforderung bekommst das Teil abzugeben.gunjosh hat geschrieben: ↑Sa 19. Okt 2019, 09:53Bei der Eintragung einer Waffe Kat. B hat die BH gar nichts zu melden sofern es sich um
eine Komplettwaffe handelt. Die Eintragung ins ZWR wird in diesem Fall vom Waffenhändler
vorgenommen und nicht von der BH.
Bei einem Wechselsystem würde es natürlich anders ausschauen...
Ich habe wieder gelesen das ein Gutachten kein Bescheid gleich gestellt ist und von Behörden nicht anerkannt werdenBaxter hat geschrieben: ↑Sa 19. Okt 2019, 18:00Die BH wird fuer die nach §44 WaffG zuständige Behörde fragen, welche Einstufung vorliegt. Diese Behörde wird antworten "Koennen keine Auskunft geben da keine Unterlagen vorliegen". BH bittet LWB um Beibringen der Unterlagen. Händler schickt Gutachten eines SV, das besagte Waffe nach §19 WaffG kein KM ist und somit die Legaldiefinition der KatB erfüllt an BH. Seither keine weitere Reaktion der BH, Waffe wie vom Händler als KatB eingetragen. Soweit die Fakten und der mir bekannte Status Quo.kurtk hat geschrieben: ↑Sa 19. Okt 2019, 17:40Wenn die Schmeisser kein Bescheid hat das es Eingestuft ist auf Kat B dann ist das Teil Kat A Kriegsmaterial. Eintragen kann es der Händler, wenn die BH es kontrolliert und draufkommt das es zu diesen Teil keinen Bescheid gibt wird die BH dir schon sagen ob Sie was zu melden hat oder nicht, spätestens dann wenn du eine Aufforderung bekommst das Teil abzugeben.gunjosh hat geschrieben: ↑Sa 19. Okt 2019, 09:53
Bei der Eintragung einer Waffe Kat. B hat die BH gar nichts zu melden sofern es sich um
eine Komplettwaffe handelt. Die Eintragung ins ZWR wird in diesem Fall vom Waffenhändler
vorgenommen und nicht von der BH.
Bei einem Wechselsystem würde es natürlich anders ausschauen...
kurtk hat geschrieben: ↑Sa 19. Okt 2019, 18:41Normalerweise wenn du zu einen Ö Händler gehst und kaufst eine Waffe aus seinen Sortiment überlegst gar nicht ob das Teil einen Bescheid hat. Aufgetaucht ist das Problem das erste mal, als was anderes als HA wie OA, Schmeiser und Hera in einen Inserat angepriesen wurde. Seitdem finden man immer wieder diese Problematik und eigentlich kann es uns Käufer in einen gewissen Sinne egal sein. Verkauft dir ein Händler eine Kat A Waffe muss er diese wieder retour nehmen und das Geld mir wieder geben.
Ja aber die Scherereien hat am Anfang erstmal der Besitzer wahrscheinlich. Was ich mich weiters Frage ist ob das mit der Rückabwicklung dann so einfach wird oder ob sich da der ein oder andere Händler streuben wird den vollen Betrag zu erstatten da die Waffe ja ziemlich sicher gebraucht ist.Ich bin gespannt wenn es Mal wirklich einen treffen sollte wie das dann abläuft.
Dieses Gschichtl, dass das nicht stimmt hört man immer wieder, nur belegen kann es niemand.
Stimme Dir zu, aber beim Auto hast zumindest den Vorteil das es einen Typenschein zulassung gibt das wäre bei Waffen auch hilfreichPapa Bär hat geschrieben: ↑So 20. Okt 2019, 08:46Dieses Gschichtl, dass das nicht stimmt hört man immer wieder, nur belegen kann es niemand.
Ich frage mich als Kunde nur prinzipiell, wie ich als nicht Fachmann entscheiden soll, ob eine Ware die ich von einem Händler kaufe, die nicht verkauft werden darf, im Endeffekt mir angelastet werden kann. Ich kann mir das einfach nicht vorstellen.
Verkauft mir dann zukünftig ein Autohändler ein nicht für den Verkehr zugelassenes Fahrzeug und es ist dann mein Problem?
meinst du modifizierten Waffenrecht was ab 14.12 kommen soll? Das wird dir jetzt im Oktober nix bringen wenn die Behörde es anders bewertet und deine Meldung kontrolliert hast ein Problem mit einer Waffe die kein Bescheid hat.XToni hat geschrieben: ↑So 20. Okt 2019, 09:14Wie Papi Bär schon richtig sagte ...
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß Waffen voreilig auf dem Markt landen, bevor es eine klare Vorgabe bzw. Entscheidung des Gesetzgebers gibt, ob die Waffen nun dem "modifzierten" Waffenrecht entsprechen oder nicht.
Wenn mir der etablierte Waffenhändler sagt, die LUVO entspricht ... ja was soll ich als Kunde da groß anzweifeln oder selber Nachforschungen anstellen.