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Neuer Online Marktplatz www.waffenboerse

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Re: Neuer Online Marktplatz www.waffenboerse

Beitrag von Dobi » Di 14. Mai 2019, 06:10

gewo hat geschrieben:
Mo 13. Mai 2019, 21:54
Dobi hat geschrieben:
Mo 13. Mai 2019, 20:56
Das würde ja dann bedeuten, dass die Kronenzeitung z.B. für die privaten KFZ-Anzeigen eine Autohändlerlizen und für den Immoteil eine Maklerlizenz bräuchte.
nein
denn die VERMITTLUNG des kaufes von kraftfahrzeugen oder von zb wohnungen ist NICHT an eine gewerberechtigung gebunden ( nur der verkauf selber)

bei waffenhandel ist jedoch nicht nur der verkauf sondern eben auch die VERMITTLUNG zum kauf an eine gewerbeberechtigung gebunden
Dann bräuchten also z.B. die Verband Nachrichten auch so eine Gewerbeberechtigung, da sie ja mit den Anzeigen von Waffenhändlern Einnahmen erzielen und damit auch Vermittlung zum Kauf betreiben?
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Re: Neuer Online Marktplatz www.waffenboerse

Beitrag von yoda » Di 14. Mai 2019, 08:15

gewo hat geschrieben:
Mo 13. Mai 2019, 22:57
doorman hat geschrieben:
Mo 13. Mai 2019, 22:22
Also wenn ich einem Freund sage dass ein anderer Freund seine Waffe verkauft und ich ihm dessen Tel. gebe brauche ich ja auch keine Lizenz, oder? Trotzdem hab ich vermittelt, aber hatte keine Einnahmen, oder liege ich da falsch?
ich hab keine ahnung
es betrifft mich auch nicht daher hab ich mich nie kundig gemacht

fakt ist dass waffen zu den waren gehoeren bei denen die vermittlung an eine gewerbeberechtigung gebunden ist

privat wird das wohl egal sein
in dem moment wo was dabei verdient wird wird es wohl legal ohne gewerbeberechtigung ned gehen

und das mit dem nebengewerbe gilt nicht fuer reglementierte gewerbe yoda
du kannst auch ned gewerblich das geländer anschrauben und nebenbei als nebengewerbe zu 10% statikberechungen fuer hängebrücken anfertigen ....
Die haben das 2017 in der Gewerberechtsnovelle geändert, so dass auch einfache Tätigkeiten reglementierter Gewerbe ausgeübt werden dürfen, wobei man da trefflich drüber disktuieren kann was einfach ist.

In dem Beispiel von vorhin, welches man auf der Homepage der WKÖ findet, sind es auch reglementierte Gewerbe. Der Fliesenleger darf im Zuge seines Auftrags die Malerei im Bad sanieren wenn er unter der 15% Grenze bleibt, beides sind reglementierte Gewerbe.

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Re: Neuer Online Marktplatz www.waffenboerse

Beitrag von Dobi » Di 14. Mai 2019, 08:48

Ich hab jetzt einfach mal bei der WKO Wien angerufen und wurde von der zuständigen Rechtsabteilung wie folgt informiert:

Die reine Vermittlung über Anzeigen auf einer Online-Plattform benötigt keine Gewerbeberechtigung für Waffenhandel, da der Handel selbst nicht über den Betreiber erfolgt, sondern zwischen Privat und Privat oder Händler und Privat und es ist unerheblich, ob damit Einnahmen erzielt werden oder nicht.

Ausschlaggebend ist hier, dass die Waffen selbst nicht den Weg über den Vermittler nehmen, sondern von Privat an Privat oder Händler an Privat übergeben bzw. verkauft werden.

Eine Gewerbeberechtigung für Waffenhandel wäre nur dann nötig, wenn direkt auf der Plattform Bestellungen bei einem Waffenhändler abgewickelt und bezahlt werden könnten, weil dann wird man zum Zwischenhändler …

Von der Rechtsabteilung der WKO Wien kam auch der Hinweis, dass hier die selbe Regelung gilt wie z.B. bei einer Jagdzeitschrift oder einem Waffenmagazin und da braucht ja der Verlag bzw. Herausgeber auch keine Gewerbeberechtigung für Waffenhandel, um Anzeigen von Waffenhändlern in seiner Zeitschrift zu schalten.

Die Gewerbeberechtigung für Waffenhandel wird bei Vermittlung nur dann benötigt, wenn sich die Waffe im Zuge der Vermittlung beim Vermittler befindet, wie z.B. wenn ich in Kommission von einer Privatperson eine Waffe übernehme und diese Interessenten anbiete, welche sie dann über mich als Vermittler kaufen und ich daher direkt in die Vermittlung eingebunden bin.

Bei einer reinen zur Verfügungstellung von Raum für Anzeigen (online oder gedruckt) ist das alles nicht der Fall und daher laut Rechtsabteilung der WKO Wien auch keine Gewerberechtigung für Waffenhandel nötig.
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Re: Neuer Online Marktplatz www.waffenboerse

Beitrag von gewo » Di 14. Mai 2019, 10:05

Dobi hat geschrieben:
Di 14. Mai 2019, 08:48
Ich hab jetzt einfach mal bei der WKO Wien angerufen und wurde von der zuständigen Rechtsabteilung wie folgt informiert:

Die reine Vermittlung über Anzeigen auf einer Online-Plattform benötigt keine Gewerbeberechtigung für Waffenhandel, da der Handel selbst nicht über den Betreiber erfolgt, sondern zwischen Privat und Privat oder Händler und Privat und es ist unerheblich, ob damit Einnahmen erzielt werden oder nicht.

Ausschlaggebend ist hier, dass die Waffen selbst nicht den Weg über den Vermittler nehmen, sondern von Privat an Privat oder Händler an Privat übergeben bzw. verkauft werden.

Eine Gewerbeberechtigung für Waffenhandel wäre nur dann nötig, wenn direkt auf der Plattform Bestellungen bei einem Waffenhändler abgewickelt und bezahlt werden könnten, weil dann wird man zum Zwischenhändler …

Von der Rechtsabteilung der WKO Wien kam auch der Hinweis, dass hier die selbe Regelung gilt wie z.B. bei einer Jagdzeitschrift oder einem Waffenmagazin und da braucht ja der Verlag bzw. Herausgeber auch keine Gewerbeberechtigung für Waffenhandel, um Anzeigen von Waffenhändlern in seiner Zeitschrift zu schalten.

Die Gewerbeberechtigung für Waffenhandel wird bei Vermittlung nur dann benötigt, wenn sich die Waffe im Zuge der Vermittlung beim Vermittler befindet, wie z.B. wenn ich in Kommission von einer Privatperson eine Waffe übernehme und diese Interessenten anbiete, welche sie dann über mich als Vermittler kaufen und ich daher direkt in die Vermittlung eingebunden bin.

Bei einer reinen zur Verfügungstellung von Raum für Anzeigen (online oder gedruckt) ist das alles nicht der Fall und daher laut Rechtsabteilung der WKO Wien auch keine Gewerberechtigung für Waffenhandel nötig.
die Rechtsabteilung der WKO wien rechnet auch ned damit dass die Vermittlung an eine gewerbeberechtigung gebunden ist
weil es den fall sonst nur zb bei immobilen gibt
daher gibts immer wieder die selben - fragwürdigen - Auskünfte

frag doch die WKO mal ob das vermitteln von wohnungen an einen gewerbeschein gebunden ist
denn da geht die Wohnung ja auch direkt von privat an privat und sie nimmt nicht den weg ueber den vermittler ...
nach der kruden Logik der Auskunft die du bekommen hast waere das dann ja auch nicht an eine gewerbeberechtigung gebunden ...

und das Beispiel mit den Zeitungen kannst auch vergessen (kam das wirklich von der WKO?)
ich war ca zur jahrtausendwende fuer ein anzeigenblatt in den bundeslaendern verantwortlich
das wurde zwischenzeitlich eingestellt
das thema waffen war da immer ein thema wegen der uns eigentlich fehlenden gewerbeberechtigung
und weil die Mitbewerber genau deshalb die waffenreubriken schon eingestellt hatten
die Anzeigenblätter brauchen nämlich eigentlich genauso eine gewerbeberechtigung ..

edit:
also wenn ich das hier lesen:
Dobi hat geschrieben:
Di 14. Mai 2019, 08:48
Eine Gewerbeberechtigung für Waffenhandel wäre nur dann nötig, wenn direkt auf der Plattform Bestellungen bei einem Waffenhändler abgewickelt und bezahlt werden könnten, weil dann wird man zum Zwischenhändler …
nehme ich an die haben dir eine Auskunft zum versandhandelsverbot gegeben ...

editedit:
aber wie gesagt
mir egal
als haendler habe ich eh die Vermittlung auch im gewerbeschein mit eingetragen
mir isses blunzn ...
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Re: Neuer Online Marktplatz www.waffenboerse

Beitrag von Incite » Di 14. Mai 2019, 10:16

@Gewo: lass sie doch. Wer nicht hören will...
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Re: Neuer Online Marktplatz www.waffenboerse

Beitrag von kuni » Di 14. Mai 2019, 10:16

Wobei auch hier unterschieden wird, ob man für die erfolgreiche Vermittlung ein Geld erhält oder ob man für das Inserat ein Geld erhält - unabhängig vom Verkaufserfolgt.

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Re: Neuer Online Marktplatz www.waffenboerse

Beitrag von gewo » Di 14. Mai 2019, 10:23

kuni hat geschrieben:
Di 14. Mai 2019, 10:16
Wobei auch hier unterschieden wird, ob man für die erfolgreiche Vermittlung ein Geld erhält oder ob man für das Inserat ein Geld erhält - unabhängig vom Verkaufserfolgt.
ehrlich gesagt das weiss ich ned
hab mich nie dafür interessiert

wenn der bereitsteller der plattform weder indirekt noch direkt was verdient dann kann eine gewerbeberechtigung wohl kaum verlangt werden denk ich

aber in dem moment wo es eine gewerblichen Hintergrund gibt .... einnahmen ueber Werbebanner oder Erfolgs oder Einstellungsgebühren ...
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Re: Neuer Online Marktplatz www.waffenboerse

Beitrag von Paddy91 » Di 14. Mai 2019, 11:08

yoda hat geschrieben:
Di 14. Mai 2019, 08:15
Die haben das 2017 in der Gewerberechtsnovelle geändert, so dass auch einfache Tätigkeiten reglementierter Gewerbe ausgeübt werden dürfen, wobei man da trefflich drüber disktuieren kann was einfach ist.

In dem Beispiel von vorhin, welches man auf der Homepage der WKÖ findet, sind es auch reglementierte Gewerbe. Der Fliesenleger darf im Zuge seines Auftrags die Malerei im Bad sanieren wenn er unter der 15% Grenze bleibt, beides sind reglementierte Gewerbe.
Reglementierte ja, sensible auch? Und ist die Eigenart der primären Gewerbetätigkeit gewahrt und die Nebentätigkeit findet nur untergeordnet statt?

Im Gegensatz zur Forenpolizei steck ich meine Nase normal nicht in fremde Angelegenheiten wenn sie mich nicht berühren. Trotzdem habe ich mich jetzt auch zwei Minuten als Forenkripo betätigt und §139 Abs 1 lit d GewO mit einer GISA Abfrage des Unternehmens im Impressum verglichen. Was dabei raus kam geht mich immer noch nichts an und der Betreiber wird die Sache ja vermutlich bei der Gründung (-sberatung) bedacht haben. Ist ja auch erst paar Monate alt und außerdem ohnehin eine OG.

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Re: Neuer Online Marktplatz www.waffenboerse

Beitrag von gewo » Di 14. Mai 2019, 11:37

yoda hat geschrieben:
Di 14. Mai 2019, 08:15
Die haben das 2017 in der Gewerberechtsnovelle geändert, so dass auch einfache Tätigkeiten reglementierter Gewerbe ausgeübt werden dürfen, wobei man da trefflich drüber disktuieren kann was einfach ist.

na schoen
dann kannst ja als baumeister mit 6 mille Jahresumsatz bis zu einer mille im jahr auch militaerische waffen handeln ...

:dance:
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Re: Neuer Online Marktplatz www.waffenboerse

Beitrag von gewo » Di 14. Mai 2019, 11:56

Paddy91 hat geschrieben:
Di 14. Mai 2019, 11:08
Trotzdem habe ich mich jetzt auch zwei Minuten als Forenkripo betätigt und §139 Abs 1 lit d GewO mit einer GISA Abfrage des Unternehmens im Impressum verglichen. Was dabei raus kam geht mich immer noch nichts an und der Betreiber wird die Sache ja vermutlich bei der Gründung (-sberatung) bedacht haben. Ist ja auch erst paar Monate alt und außerdem ohnehin eine OG.

naja
die zuständige Gewerbeaufsichtsbehörde ist immer die lokale gemeinde bzw die BH
und nicht jede gemeinde bzw jede BH sieht gewerbliche themen gleich

und zudem:
wenn ein OG gesellschafter gemeinderat ist hast da sicher einen Informationsvorsprung ...
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Re: Neuer Online Marktplatz www.waffenboerse

Beitrag von yoda » Di 14. Mai 2019, 12:40

@Es muss schon mit dem ursprünglichen Gewerbe etwas zu tun haben, das sollte wohl klar sein.

Ich kann dir sagen wie die Praxis außerhalb von Wien aussieht, der Gewerbebehörde ist ein Fall wie dieser komplett egal und in Niederösterreich hält sich die Gewerbebehörde sowieso an das was die WKÖ sagt, auch wenn es in der Gewerbeordnung anders geregelt ist. Wenn die sagen er braucht kein Waffengewerbe braucht er keines. Abgesehen davon hatte ich mal einen Fall wo ein Bauausführender (kein Baumeister) statisch relevante Dinge geplant und ausgeführt hat, da war wirklich Gefahr in Verzug und ich musste es aufgrund von Warn- und Hinweispflicht melden. Er hat dann eine Geldstrafe bekommen, das Baumeisterlogo hat er noch heute auf der Homepage und einen gewerberechtlichen Geschäftsführer hat er immer noch nicht.

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Re: Neuer Online Marktplatz www.waffenboerse

Beitrag von gewo » Di 14. Mai 2019, 12:53

yoda hat geschrieben:
Di 14. Mai 2019, 12:40
Ich kann dir sagen wie die Praxis außerhalb von Wien aussieht, der Gewerbebehörde ist ein Fall wie dieser komplett egal und in Niederösterreich hält sich die Gewerbebehörde sowieso an das was die WKÖ sagt, auch wenn es in der Gewerbeordnung anders geregelt ist.
stimmt mit meinen erfahrungen ueberein
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Re: Neuer Online Marktplatz www.waffenboerse

Beitrag von Paddy91 » Di 14. Mai 2019, 12:53

interessant @yoda

ich trau mich ja kaum einen gewo bezüglich der GewO zu korrigieren/ ergänzen aber ich glaube nicht dass da jemals die Gemeinde zuständig ist sondern immer Magistrat / Bezirksverwaltungsbehörde. In dem Fall also diese blaue Dame:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/200178.htm
Den Handel von Waffen als sensibles Gewerbe zu klassifizieren halte ich außerdem für EU-rechtswidrig. Aber der Illusion dass in der EU Rechtsstaatlichkeit herrscht liege ich nicht auf, gerade nicht in Waffenangelegenheiten.

@Topic. Hoffentlich setzt sich die Seite durch, Waffengebraucht nervt mich.

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Re: Neuer Online Marktplatz www.waffenboerse

Beitrag von gewo » Di 14. Mai 2019, 12:54

Paddy91 hat geschrieben:
Di 14. Mai 2019, 12:53
interessant @yoda

ich trau mich ja kaum einen gewo bezüglich der GewO zu korrigieren/ ergänzen aber ich glaube nicht dass da jemals die Gemeinde zuständig ist sondern immer Magistrat / Bezirksverwaltungsbehörde. In dem Fall also diese blaue Dame:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/200178.htm
Den Handel von Waffen als sensibles Gewerbe zu klassifizieren halte ich außerdem für EU-rechtswidrig. Aber der Illusion dass in der EU Rechtsstaatlichkeit herrscht liege ich nicht auf, gerade nicht in Waffenangelegenheiten.

@Topic. Hoffentlich setzt sich die Seite durch, Waffengebraucht nervt mich.
ja sorry
logisch

Magistrat oder BH
hatte aber eh auch BH geschrieben oder ..?
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Re: Neuer Online Marktplatz www.waffenboerse

Beitrag von Dobi » Di 14. Mai 2019, 13:05

gewo hat geschrieben:
Di 14. Mai 2019, 10:05
Dobi hat geschrieben:
Di 14. Mai 2019, 08:48
Ich hab jetzt einfach mal bei der WKO Wien angerufen und wurde von der zuständigen Rechtsabteilung wie folgt informiert:

Die reine Vermittlung über Anzeigen auf einer Online-Plattform benötigt keine Gewerbeberechtigung für Waffenhandel, da der Handel selbst nicht über den Betreiber erfolgt, sondern zwischen Privat und Privat oder Händler und Privat und es ist unerheblich, ob damit Einnahmen erzielt werden oder nicht.

Ausschlaggebend ist hier, dass die Waffen selbst nicht den Weg über den Vermittler nehmen, sondern von Privat an Privat oder Händler an Privat übergeben bzw. verkauft werden.

Eine Gewerbeberechtigung für Waffenhandel wäre nur dann nötig, wenn direkt auf der Plattform Bestellungen bei einem Waffenhändler abgewickelt und bezahlt werden könnten, weil dann wird man zum Zwischenhändler …

Von der Rechtsabteilung der WKO Wien kam auch der Hinweis, dass hier die selbe Regelung gilt wie z.B. bei einer Jagdzeitschrift oder einem Waffenmagazin und da braucht ja der Verlag bzw. Herausgeber auch keine Gewerbeberechtigung für Waffenhandel, um Anzeigen von Waffenhändlern in seiner Zeitschrift zu schalten.

Die Gewerbeberechtigung für Waffenhandel wird bei Vermittlung nur dann benötigt, wenn sich die Waffe im Zuge der Vermittlung beim Vermittler befindet, wie z.B. wenn ich in Kommission von einer Privatperson eine Waffe übernehme und diese Interessenten anbiete, welche sie dann über mich als Vermittler kaufen und ich daher direkt in die Vermittlung eingebunden bin.

Bei einer reinen zur Verfügungstellung von Raum für Anzeigen (online oder gedruckt) ist das alles nicht der Fall und daher laut Rechtsabteilung der WKO Wien auch keine Gewerberechtigung für Waffenhandel nötig.
die Rechtsabteilung der WKO wien rechnet auch ned damit dass die Vermittlung an eine gewerbeberechtigung gebunden ist
weil es den fall sonst nur zb bei immobilen gibt
daher gibts immer wieder die selben - fragwürdigen - Auskünfte

frag doch die WKO mal ob das vermitteln von wohnungen an einen gewerbeschein gebunden ist
denn da geht die Wohnung ja auch direkt von privat an privat und sie nimmt nicht den weg ueber den vermittler ...
nach der kruden Logik der Auskunft die du bekommen hast waere das dann ja auch nicht an eine gewerbeberechtigung gebunden ...

und das Beispiel mit den Zeitungen kannst auch vergessen (kam das wirklich von der WKO?)
ich war ca zur jahrtausendwende fuer ein anzeigenblatt in den bundeslaendern verantwortlich
das wurde zwischenzeitlich eingestellt
das thema waffen war da immer ein thema wegen der uns eigentlich fehlenden gewerbeberechtigung
und weil die Mitbewerber genau deshalb die waffenreubriken schon eingestellt hatten
die Anzeigenblätter brauchen nämlich eigentlich genauso eine gewerbeberechtigung ..

edit:
also wenn ich das hier lesen:
Dobi hat geschrieben:
Di 14. Mai 2019, 08:48
Eine Gewerbeberechtigung für Waffenhandel wäre nur dann nötig, wenn direkt auf der Plattform Bestellungen bei einem Waffenhändler abgewickelt und bezahlt werden könnten, weil dann wird man zum Zwischenhändler …
nehme ich an die haben dir eine Auskunft zum versandhandelsverbot gegeben ...

editedit:
aber wie gesagt
mir egal
als haendler habe ich eh die Vermittlung auch im gewerbeschein mit eingetragen
mir isses blunzn ...
Mir ist es ja unterm Strich auch völlig egal, weil ja ein etwaiges Risiko beim Anbieter der Plattform liegt, es hat mich nur einfach interessiert, ob und wie da seitens der WKO argumentiert wird …

Dein Beispiel mit vermitteln von Wohnungen kann ich jetzt nicht einordnern, weil ein paar Beiträge davor hast du selber geschrieben
"die VERMITTLUNG des kaufes von kraftfahrzeugen oder von zb wohnungen ist NICHT an eine gewerberechtigung gebunden ( nur der verkauf selber)"

Und das Beispiel mit den Zeitungen kam tatsächlich von WKO und sie meinten dass z.B. eine Jagdzeitschrift die Anzeigen von Händlern schaltet, ja auch keine Gewerbeberechtigung für Waffenhandel benötigt, da nur Vermittelt wird in dem Sinne, dass potentielle Kunden die Infos zu Angeboten bereit gestellt bekommen und sich dann selber beim Händler um den Kauf kümmern müssen und der Kauf selbst ja nicht über die Jagdzeitschrift abgewickelt wird.

Ob jetzt die ganze Auskunft von der WKO richtig, falsch oder fragwürdig ist, kann ich nicht beurteilen …
… ich war halt nur neugierig, was man alternativ von der WKO als Auskunft zu diesem Thema bekommt.
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