Achtung meine Interpretation (der Gesetzgeber gibt dazu noch nichts her) bezüglich der ganzen §17 Z11 Geschichte (also unter 60cm):
AKTUELL werden Wechselsysteme entweder auf einen vollen Platz geschrieben weil man keine Grundwaffe dazu hat oder weil man keinen Zubehörvermerk auf der Karte hat
ODER eben so wie es eigentlich Sinn macht als Zubehör zu einer Grundwaffe platzfrei zugeordnet
somit bildet dieses WS eine Einheit mit der Grundwaffe
wenn die Grundwaffe <60cm hat dann wird die Grundwaffe zu kat A laut §17 Z11
dementsprechend werden auch die WS die auf diese Waffe draufgemeldet sind kat A laut §17 Z11 da ja eine Einheit mit der Grundwaffe
und umgekehrt auch: wenn die Grundwaffe zwar über 60cm hat aber mit dem zugeordneten vor Stichtag besessenen WS (welches ja eine Einheit mit der Grundwaffe bildet) unter die 60cm fällt so wird die ganze Grundwaffe mit Wechselsystemen zu kat A lt §17 Z11
Wechselsysteme die auf vollen Plätzen liegen und nicht zugeordnet zu Grundwaffen sind können dementsprechend keine ganze Waffe sein lt §17 Z11
das ist der aktuelle Stand
NACH 14.12.: können Zubehöre in der doppelten Anzahl der WBK Plätze einfach erworben werden
so wie es jetzt aussieht findet hierbei KEINE ZUORDNUNG zu Grundwaffen statt
(erst wieder wenn man die doppelte Anzahl überschreitet, mag aber sein dass auch die zukünftig ohne Zuordnung passieren - nur halt dass man die Genehmigung dafür braucht)
da hier eben keine Zuordnung stattfindet kann dementsprechend nicht fix gesagt werden ob ein "zu kurzes" WS mit einer als §17 Z11 Grundwaffe eingetragenen Grundwaffe kombiniert werden darf nach 14.12.2019
so meine Interpretation der §14 Z11 Geschichte
die aber irgendwie schlüssig nach der Art und Weise wie WS aktuell gehandhabt werden