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B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Neuigkeiten aus der Welt der Lang-, Kurz- und Blankwaffen
AlexTribe
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von AlexTribe » Mi 3. Jan 2024, 13:00

gewo hat geschrieben:
So 17. Dez 2023, 20:03
AlexTribe hat geschrieben:
So 17. Dez 2023, 19:44
gewo hat geschrieben:
So 17. Dez 2023, 15:50
AlexTribe hat geschrieben:
So 17. Dez 2023, 15:46
Gibt's in AT eigentlich die Lower auch separat zu erwerben? In meinem Fall den GHM9 Lower für die B&T Magazine.
muss es ja geben eigentlich
ich vermuter der preis wird .... interessant ..... sein und lieferzeit ca 3 monate
Wird sicher wie alles bei B&T eine Lawine kosten, mich würds aber dennoch interessieren.
Ok
Habs grad angefragt fuer dich

Lg
G
Gibts dazu schon Neuigkeiten? Wie ist das eigentlich, könnte ich:

1) die GHM9 auf den §17 Z.7 Platz meiner Glock legen
2) meine Glock auf den B Platz der GHM9 legen
3) >20 Schuss Magazine für den potentiellen B&T Lower kaufen

oder dürfte ich so oder so nur Glock Magazine erwerben und keine B&T?
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Incite
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von Incite » Mi 3. Jan 2024, 13:55

Meine Behörde würde das nicht machen. ein Z7 oder Z8 Platz wird nur frei wenn die Waffe verkauft wird.
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von AlexTribe » Mi 3. Jan 2024, 15:26

Incite hat geschrieben:
Mi 3. Jan 2024, 13:55
Meine Behörde würde das nicht machen. ein Z7 oder Z8 Platz wird nur frei wenn die Waffe verkauft wird.
Danke für die Auskunft. "Würde nicht machen" heißt, dass die Behörde nur nicht will oder weil es einfach gesetzlich nicht machbar ist?
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Huck_Finn
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von Huck_Finn » Do 4. Jan 2024, 01:51

... Sachbearbeiterin kann "eine Waffe nur auf den A Platz legen wenn dazu ein großes Magazin vorhanden ist. Das muss dann verknüpft werden" oder so. A Glock Magazine hätte ich nämlich schon daheim, gemeldeter Altbestand natürlich.
Das ist eine interessante Auslegung von der Behörde. Ich bin der Meinung das es sich nämlich genau umgekehrt verhält. Zumindest nach Kommentar von Kepplinger bzw. Grosinger. (Altbestand)Magazin ohne passende Waffe wäre Z9/Z10 gewesen oder ist eine Glock als Altbestand vorhanden? Du musst vor dem Kauf der Waffe kein >10/20 Schuss Magazin besitzen und kannst dir für eine Waffe der Ziffer Z7/Z8 so viele Magazine kaufen wie du willst.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
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AlexTribe
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von AlexTribe » Do 4. Jan 2024, 08:43

Huck_Finn hat geschrieben:
Do 4. Jan 2024, 01:51
... Sachbearbeiterin kann "eine Waffe nur auf den A Platz legen wenn dazu ein großes Magazin vorhanden ist. Das muss dann verknüpft werden" oder so. A Glock Magazine hätte ich nämlich schon daheim, gemeldeter Altbestand natürlich.
Das ist eine interessante Auslegung von der Behörde. Ich bin der Meinung das es sich nämlich genau umgekehrt verhält. Zumindest nach Kommentar von Kepplinger bzw. Grosinger. (Altbestand)Magazin ohne passende Waffe wäre Z9/Z10 gewesen oder ist eine Glock als Altbestand vorhanden? Du musst vor dem Kauf der Waffe kein >10/20 Schuss Magazin besitzen und kannst dir für eine Waffe der Ziffer Z7/Z8 so viele Magazine kaufen wie du willst.
Ich lese das Gesetz so, dass man nach Verkauf einer Z7/Z8 Waffe den Platz behält. Ich habe dann die Möglichkeit mir auch lange Magazine zu kaufen, auch wenn ich den Platz noch nicht mit einer Waffe aufgefüllt habe. Die nachträglich erwerbbare Waffe muss aber zu den Magazinen passen, die ich vorher gekauft habe. Sprich ich hatte vorher eine Glock 9mm, verkaufe sie und kaufe mir dann lange Scorpion Magazine. Später kaufe ich mir dann eine kurze Scorpion und lege sie auf den Z7 Platz. Das gleiche ginge dann auch andersrum: Ich fülle den leeren Z7/Z8 Platz mit einer Waffe und kann dann nachträglich natürlich nur passende Magazine kaufen.

Die Fragen die sich für mich stellen sind:
1) Kann ich meinen Z7 Platz frei machen, ohne die dort liegende Glock zu verkaufen?
2) Kann ich meine GHM9 von meinem normalen B-Platz auf den Z7 Platz "schieben"?
3) Kann ich mir sowohl >20 Schuss GLOCK als auch B&T Magazine kaufen wenn ich beide Lower besitze?
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von bino71 » Do 4. Jan 2024, 09:29

Zu 1: Nein. Ausführlicher: Hängt davon ab, was Du mit den 20+ Magazinen machst, aber Du schreibst nur von Glock, nicht von den Glock Magazinen.
Zu 2: Ja. Passiert, wenn man zB eine Z7/Z8 aus dem Depot holt. Wird zuerst als KatB eingetragen und Du mußt dann schleunigst auf Z7 ummelden lassen. Ist mir so passiert.
zu 3: Nein

Da das wieder eine Auslegungssache ist, solltest einfach mit Deinem Sachbearbeiter reden. Manche sind so, manche so.

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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von AlexTribe » Do 4. Jan 2024, 09:52

bino71 hat geschrieben:
Do 4. Jan 2024, 09:29
Zu 1: Nein. Ausführlicher: Hängt davon ab, was Du mit den 20+ Magazinen machst, aber Du schreibst nur von Glock, nicht von den Glock Magazinen.
Zu 2: Ja. Passiert, wenn man zB eine Z7/Z8 aus dem Depot holt. Wird zuerst als KatB eingetragen und Du mußt dann schleunigst auf Z7 ummelden lassen. Ist mir so passiert.
zu 3: Nein

Da das wieder eine Auslegungssache ist, solltest einfach mit Deinem Sachbearbeiter reden. Manche sind so, manche so.
Zu 1: Ich habe keine auf der Z7 eingetragenen langen Magazine, nur die Waffe.
Zu 2: Wer meldet das um, die Behörde oder kann das der Händler machen?
Zu 3: Alles klar, da muss ich wohl tatsächlich Auskunft bei der Behörde anfragen.

Danke dir!
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von twin2000 » Do 4. Jan 2024, 16:42

AlexTribe hat geschrieben:
Do 4. Jan 2024, 09:52
Zu 1: Ich habe keine auf der Z7 eingetragenen langen Magazine, nur die Waffe.
dann ist das laut gesetz keine 17/1/7 waffe sondern eine kat B waffe

was die behoerde dazu im ZWR fuehrt ist nicht deine sache
wenn die das ZWR so bauen dass sich die gesetzlichen bestimmungen nicht ordentlich abbilden lassen darf das nicht zu deinen lasten passieren

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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von Incite » Do 4. Jan 2024, 18:20

AlexTribe hat geschrieben:
Mi 3. Jan 2024, 15:26
Incite hat geschrieben:
Mi 3. Jan 2024, 13:55
Meine Behörde würde das nicht machen. ein Z7 oder Z8 Platz wird nur frei wenn die Waffe verkauft wird.
Danke für die Auskunft. "Würde nicht machen" heißt, dass die Behörde nur nicht will oder weil es einfach gesetzlich nicht machbar ist?
Ich kann nur sagen, dass es meine Behörde nicht macht.

Habe deshalb 2 Waffen verkaufen müssen um die A Plätze frei zu bekommen :(
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von AlexTribe » Do 4. Jan 2024, 20:42

twin2000 hat geschrieben:
Do 4. Jan 2024, 16:42
AlexTribe hat geschrieben:
Do 4. Jan 2024, 09:52
Zu 1: Ich habe keine auf der Z7 eingetragenen langen Magazine, nur die Waffe.
dann ist das laut gesetz keine 17/1/7 waffe sondern eine kat B waffe

was die behoerde dazu im ZWR fuehrt ist nicht deine sache
wenn die das ZWR so bauen dass sich die gesetzlichen bestimmungen nicht ordentlich abbilden lassen darf das nicht zu deinen lasten passieren
Ich war damals recht früh dran mit der Meldung und sie haben irgendwie nicht ganz gepeilt, das man vielleicht auch die passenden Magazine dazu im ZWR eintragen müsste, nicht nur die Waffe. Mehr sage ich dazu auch nicht hehe :mrgreen: Die Waffe ist jedenfalls als 17/1/7 eingetragen und ich habe sowohl im ZWR den Vermerk, als auch auf der WBK einen passenden Platz bekommen bzw. einen B-Platz verloren.
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von AlexTribe » Fr 5. Jan 2024, 09:21

Ich habe ein Kaufangebot von einem guten Freund für meine 19er bekommen und leider hat die Person nur normale B Plätze. Deshalb würd mich eben interessieren, ob ich prinzipiell aus einer 17/1/7 Waffe eine normale B machen kann, damit ich sie verkaufen kann.

@Gewo: Kam dir so ein Fall schon einmal unter?
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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von gewo » Fr 5. Jan 2024, 09:53

AlexTribe hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 09:21
Ich habe ein Kaufangebot von einem guten Freund für meine 19er bekommen und leider hat die Person nur normale B Plätze. Deshalb würd mich eben interessieren, ob ich prinzipiell aus einer 17/1/7 Waffe eine normale B machen kann, damit ich sie verkaufen kann.

@Gewo: Kam dir so ein Fall schon einmal unter?
ja kommt oft vor
und fuehrt je nach zustaendiger behoerde entweder zu aerger oder auch nicht
das ZWR wurde nie fuer diesen magazinbloedsinn konzipiert und je nach sachbearbeiter gibts halt diskussionen oder nicht
im wesentlichen gehts um die zustaendigkeit
das umschreiben der 17/1/7 waffe auf kat B muesste deine zustaendige waffenbehoerde vornehmen
das eigentliche aendern des besitzstandes aber die waffenbehoerde des kaeufers

fakt ist:
wenn du deine G19 ohne die magazine verkaufst dann ist sie eine kat B.
punktum
ausdruecklich am kaufvertrag vermerklen dass deine 17/1/7 und ggf /9 magazine NICHT mitverkauft werden.

und vorher deine behoerde anrufen und mal vorfuehlen wie da die gepflogenheiten sind
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von twin2000 » Fr 5. Jan 2024, 10:02

AlexTribe hat geschrieben:
Do 4. Jan 2024, 20:42
Ich war damals recht früh dran mit der Meldung und sie haben irgendwie nicht ganz gepeilt, das man vielleicht auch die passenden Magazine dazu im ZWR eintragen müsste, nicht nur die Waffe. Mehr sage ich dazu auch nicht..
wenn die geruechte stimmen liegt der grund dort dass es lese- bzw. verstaendnissschwache oder schlicht boeswillige haendler ("je mehr chaos man in behoerdensystemen verursachen kann desto besser") gegeben hat die einzelnen nicht sonderlich fachkundigen behoerden die wuchtel aufgedruckt haben dass bei jeder waffe 17/1/7 oder /8 ja per definition immer ein magazin dabei sein muss.

so ist bei einzelnen kleineren aemtern beim umaendern von kat B auf kat A §17/1/x teilweise immer ein existentes magazin im nirvana gelandet und nicht eingetragen worden.

das ist selbstverstaendliche bloedsinn, jedes einzelne magazin muss im ZWR vermerkt werden da sonst weder die nachverfolgung einer allfällige ueberlassung noch die kontrolle des bestandes moeglich ist.
Zuletzt geändert von twin2000 am Fr 5. Jan 2024, 10:08, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von bino71 » Fr 5. Jan 2024, 10:02

AlexTribe hat geschrieben:
Do 4. Jan 2024, 09:52
Zu 1: Ich habe keine auf der Z7 eingetragenen langen Magazine, nur die Waffe.
Vielleicht hast Du oder ich einen Gedankenfehler.
Z7 heißt ja, Kurzwaffe mit Magazinen +20 Schuß und steht auf der WBK "1 gem. als Z7"
Hast Du keine langen Magazine für die Glock?
Falls "Nein", ist es ein Fehler und die Glock ist keine Z7
oder "Ja", dann veräußerst die Glock Magazine (Verkauf oder bei der Polizei abgeben) und gehst zur BH und trägst Dir die neue als Z7 ein und die Glock als Kat B. Wobei Du am Anfang mindestens 2 Kat B Plätze frei haben mußt.
Eines für die Glock, eines für die neue Pistole, die im Nachhinein auf den Z7 Platz kommt (ansonst Stückzahlüberschreitung)
AlexTribe hat geschrieben:
Do 4. Jan 2024, 09:52
Zu 2: Wer meldet das um, die Behörde oder kann das der Händler machen?
Depot rausnehmen > der Händler meldet es als Kat B bei der Behörde an (als Z7 darf er nicht melden)
> ich kontaktiere SB und bitte ihn die KatB als Z7 einzutragen.
War so Bezirk Baden

wir sind aber jetzt schon sehr OT.

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Re: B&T GHM9 G, GHM45, APC9 G und APC9 Pro G kommen

Beitrag von twin2000 » Fr 5. Jan 2024, 10:19

bino71 hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 10:02
Vielleicht hast Du oder ich einen Gedankenfehler.
Z7 heißt ja, Kurzwaffe mit Magazinen +20 Schuß und steht auf der WBK "1 gem. als Z7"
nein
heisst es NICHT

Z7 heisst:
von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;

es geht dabei MITNICHTEN um den besitzstand von einsetzbaren magazinen sondern um die gemeinsame verwendung.

bei einem EINGEBAUTEM magazin ist die erfassung eines zusaetzliches magazins nicht erforderlich, weils ja keines gibt.
bei einem EINSETZBAREN magazin muss JEDES EINZELNE VORHANDENE magazin durch die behoerde im ZWR erfasst werden.

ich kenn mehrere faelle bei denen magazine gem 17/1/7 oder /8 privat verkauft wurden und die behoerde mit dem waffenbesitzer rumdiskutiert hat dass er offenbar ein nicht gemeldetes magazin gehabt hat weil sie koennen die ueberlassung des magazins jetzt nicht eintragen weil es ja im ZWR garnicht eingetragen war.
auch nach klaerung der sachlage wars dann oft ned besser, denn wenn der betreffende keinen Kat B platz frei hatte - und daher die verbleibende waffe nicht von 17/1/7 od. /8 auf kat. B umgetragen werden konnte dann war ploetzlich game over und das problem wurde von den betreffenden sachbearbeitern bis auf juristenebene raufgespielt um es irgendwie mit einer nachtraeglichen eintragung snaieren zu koennen.

dieser idiotische versuch einzelner marktteinehmer durch die these "....bei jeder /7 oder /8 ist ja eh schon ein magazin mit dabei daher nicht eintragen..." die wirksamkeit von behoerdensystemen wie dem ZWR zu torpedieren wird uns allen nochmal kraeftig auf den kopf fallen.

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