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Halbautomaten ab dem 14.12.

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 08:55
von TheCursedBaron
https://www.shootingstore.at/801-halbautomaten-ab-1412

Die G36 sind leider sehr hochpreisig, aber die AKs sind ziemlich leistbar.
SVD schreckt mich jetzt auch nicht. Es freut mich auch, dass man die SKS nun erwerben kann.
Ich hoffe, dass die AKs mit Aftermarket Teilen von z.B. Magpul kompatibel sind.
Stellt sich auch die Frage, ob ich mit den R94/AKM Magazinen, die ich zu Hause herumkugeln hab, dann auch eine Kat. A Einstufung bekommen kann.

Re: Halbautomaten ab dem 14.12.

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 09:20
von Parallaxe
Ich vermute mal - in aller Vorsicht - dass alles als Altbestand bewilligt wird, was vor dem 14.12. legal erworben wurde und im ZWR steht. Ich hatte ein sehr nettes Telefonat mit dem Waffenreferat in Wien, wo auch ein anderer user hier angerufen und berichtet hatte, und mir gegenüber hat die sehr nette und geduldige Dame gemeint, dass es ja am wichtigsten sei, dass die Behörde wisse, dass und was ich habe, das sei über das ZWR ja festgehalten. Alles weitere sei noch nicht so klar, aber es gäbe ja eine Übergangsfrist von zwei Jahren, und vermutlich wüsste man im Jänner, wie nun genau eine Altbestandsmeldung abzulaufen habe. Also, wenn Deine Sachen legal erworben und gemeldet wurden, wobei ich unter legal verstehe, dass Du beim Händler gekauft hast, dürfte es vermutlich auch mit den Magazinen keine Problem geben, die müssen dann halt auch gemeldet werden. Ich hab mal was gelesen von einer angeblichen Liste, was bei uns offiziell zugelassen ist, aber da verlasse ich mich auf den Händler, dass der schon wissen muss, was er mir verkauft, denn letztlich wäre auch er dran, wenn er etwas verkauft, was er nicht darf.

Ich denke, dass Du eh den einfachsten Fall darstellst, denn Du hast ja Waffe und Magazine bereits. Bei Anbauten scheints etwas komplexer zu sein, da ist, glaub ich, irgendwas mit Zubehörteilen und Beschränkungen selbiger, aber da liest Du am besten nach, es gibt hier etliche Threads zu diesen Themen, einfach mal die Suchfunktion nutzen.

Re: Halbautomaten ab dem 14.12.

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 09:28
von TheCursedBaron
Ich schau mich eh grad durch alle Themen. Außerdem hatte ich grade ein Telefongespräch mit dem Waffenreferat auf der BH.
Der Konsens, den ich mir aus beidem bilde ist folgender:

1) Waffe + großes Magazin, beides vor dem 14.12. gekauft = Altbestand und wird Kat. A bewilligt.
2) großes Magazin vor dem 14.12. und Waffe nach dem 14.12. gekauft = Magazin darfst du haben, aber nicht mit der Waffe gemeinsam verwenden. Außer du bekommst eine "Edelsportschützen"-Bewilligung.
3) Waffe nach dem 14.12. gekauft und kein großes Magazin = Kat B. wie es immer war.
4) Waffe nach dem 14.12. gekauft und man möchte ein großes Mag dazu = Man braucht den "Edelsportschützen"-Status.

Punkt 2 ärgert mich in dem Fall sehr, weil ich hab ja die Mags für die AKM zu Hause, aber ich bekomm wahrscheinlich keine Kat. A dafür, weil die Waffe erst ab dem 14.12. erhältlich is...

Was die Anbauteile angeht, sollte das kein Problem sein, weil man kann ja bei einem AR-15 auch den Handguard austauschen. Da gings mir eher um die Kompatibilität der HA-AKs mit Aftermarket-Anbauteilen für AKs.

Re: Halbautomaten ab dem 14.12.

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 09:32
von GreaseMonkey
Die H&K 243 S TAR kostet in D 2.060,- Euro
http://waffenbedarf.com/HK-243-S-TAR

Kann mir bitte einer erklären wie es sich rechtfertigt, dass das selbe Gewehr in Österreich 3.497,- Euro kosten soll?
Diesmal aber ohne "Austria Umbau" und "Einstufungskosten" und "Zoll" usw.....

Bild
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Re: Halbautomaten ab dem 14.12.

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 09:36
von TheCursedBaron
GreaseMonkey hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 09:32
Die H&K 243 S TAR kostet in D 2.060,- Euro
http://waffenbedarf.com/HK-243-S-TAR

Kann mir bitte einer erklären wie es sich rechtfertigt, dass das selbe Gewehr in Österreich 3.497,- Euro kosten soll?
Diesmal aber ohne "Austria Umbau" und "Einstufungskosten" und "Zoll" usw.....
Ich hätt mich auch so auf ein G36-Derivat gefreut, aber bei den Preisen is mir sofort das Geimpfte aufgangen.

Re: Halbautomaten ab dem 14.12.

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 09:38
von PrometheusV
GreaseMonkey hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 09:32
Die H&K 243 S TAR kostet in D 2.060,- Euro
http://waffenbedarf.com/HK-243-S-TAR

Kann mir bitte einer erklären wie es sich rechtfertigt, dass das selbe Gewehr in Österreich 3.497,- Euro kosten soll?
Diesmal aber ohne "Austria Umbau" und "Einstufungskosten" und "Zoll" usw.....
Gier ...

Re: Halbautomaten ab dem 14.12.

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 09:40
von r4ptor
TheCursedBaron hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 09:28
Ich schau mich eh grad durch alle Themen. Außerdem hatte ich grade ein Telefongespräch mit dem Waffenreferat auf der BH.
Der Konsens, den ich mir aus beidem bilde ist folgender:

1) Waffe + großes Magazin, beides vor dem 14.12. gekauft = Altbestand und wird Kat. A bewilligt.
2) großes Magazin vor dem 14.12. und Waffe nach dem 14.12. gekauft = Magazin darfst du haben, aber nicht mit der Waffe gemeinsam verwenden. Außer du bekommst eine "Edelsportschützen"-Bewilligung.
3) Waffe nach dem 14.12. gekauft und kein großes Magazin = Kat B. wie es immer war.
4) Waffe nach dem 14.12. gekauft und man möchte ein großes Mag dazu = Man braucht den "Edelsportschützen"-Status.

Punkt 2 ärgert mich in dem Fall sehr, weil ich hab ja die Mags für die AKM zu Hause, aber ich bekomm wahrscheinlich keine Kat. A dafür, weil die Waffe erst ab dem 14.12. erhältlich is...

Was die Anbauteile angeht, sollte das kein Problem sein, weil man kann ja bei einem AR-15 auch den Handguard austauschen. Da gings mir eher um die Kompatibilität der HA-AKs mit Aftermarket-Anbauteilen für AKs.
Naja Punkt 2: Du darfst es aber dennoch am staatlich genehmigten anstecken, so zumindest der Konsens in den ganzen Threads zu dem Thema(oder?)

Re: Halbautomaten ab dem 14.12.

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 09:47
von PrometheusV
r4ptor hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 09:40
TheCursedBaron hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 09:28
Ich schau mich eh grad durch alle Themen. Außerdem hatte ich grade ein Telefongespräch mit dem Waffenreferat auf der BH.
Der Konsens, den ich mir aus beidem bilde ist folgender:

1) Waffe + großes Magazin, beides vor dem 14.12. gekauft = Altbestand und wird Kat. A bewilligt.
2) großes Magazin vor dem 14.12. und Waffe nach dem 14.12. gekauft = Magazin darfst du haben, aber nicht mit der Waffe gemeinsam verwenden. Außer du bekommst eine "Edelsportschützen"-Bewilligung.
3) Waffe nach dem 14.12. gekauft und kein großes Magazin = Kat B. wie es immer war.
4) Waffe nach dem 14.12. gekauft und man möchte ein großes Mag dazu = Man braucht den "Edelsportschützen"-Status.

Punkt 2 ärgert mich in dem Fall sehr, weil ich hab ja die Mags für die AKM zu Hause, aber ich bekomm wahrscheinlich keine Kat. A dafür, weil die Waffe erst ab dem 14.12. erhältlich is...

Was die Anbauteile angeht, sollte das kein Problem sein, weil man kann ja bei einem AR-15 auch den Handguard austauschen. Da gings mir eher um die Kompatibilität der HA-AKs mit Aftermarket-Anbauteilen für AKs.
Naja Punkt 2: Du darfst es aber dennoch am staatlich genehmigten anstecken, so zumindest der Konsens in den ganzen Threads zu dem Thema(oder?)
Kling doch eh alles Vernünftig ,ich werd mir mein 7,5 Hera schön zu Kat A machen :D und wenn sich die erste Euphorie legt der ''ich muss sofort am 14.12.2019 zu maslos überzogenen Preisen mir eine neue Krochen kaufen'' Typen kaufen lassen um mir später dann gemütlich bei einem sehr guten Wiener Händler mir die Waffe die ich mir wünsche dann um einige Hunderter billiger kaufen :D
Magazine zu meinen gewünschten neuen Waffen hab ich schon und werden auch als Altbestand gemeldet.
Eigentlich wirds ein schönes 2020 im Waffensektor.

Re: Halbautomaten ab dem 14.12.

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 09:49
von TheCursedBaron
r4ptor hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 09:40
Naja Punkt 2: Du darfst es aber dennoch am staatlich genehmigten anstecken, so zumindest der Konsens in den ganzen Threads zu dem Thema(oder?)
Ja, das hab ich auch herausgelesen, stimmt, danke für die Erinnerung. Ich werd mich mal im Forum weiter umschauen, aber frag auch gleich hier: Haben wir eine Liste von behördlich genehmigten Langwaffenschießständen?

Re: Halbautomaten ab dem 14.12.

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 09:50
von TheCursedBaron
PrometheusV hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 09:47
Kling doch eh alles Vernünftig ,ich werd mir mein 7,5 Hera schön zu Kat A machen :D und wenn sich die erste Euphorie der ''ich muss sofort am 14.12.2019 zu maslos überzogenen Preisen mir eine neue Krochen kaufen'' Typen kaufen lassen um mir später dann gemütlich bei einem sehr guten Wiener Händler mir die Waffe die ich mir wünsche dann um einige Hunderter billiger kaufen :D
Magazine zu meinen gewünschten neuen Waffen hab ich schon und werden auch als Altbestand gemeldet.
Eigentlich wirds ein schönes 2020 im Waffensektor.
Bin ich voll bei dir.

Re: Halbautomaten ab dem 14.12.

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 09:53
von Balistix
PrometheusV hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 09:47
die erste Euphorie der ''ich muss sofort am 14.12.2019 zu maslos überzogenen Preisen mir eine neue Krochen kaufen'' Typen
Ich freu mich schon auf die WG-Inserate in den ersten beiden Quartalen 2020... der Slapstick-Thread wird übergehen.

Re: Halbautomaten ab dem 14.12.

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 10:02
von r4ptor
TheCursedBaron hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 09:49
r4ptor hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 09:40
Naja Punkt 2: Du darfst es aber dennoch am staatlich genehmigten anstecken, so zumindest der Konsens in den ganzen Threads zu dem Thema(oder?)
Ja, das hab ich auch herausgelesen, stimmt, danke für die Erinnerung. Ich werd mich mal im Forum weiter umschauen, aber frag auch gleich hier: Haben wir eine Liste von behördlich genehmigten Langwaffenschießständen?
So ziemlich jeder Stand bei dem man Miete zahlt und ohne Vereinsmitgliedschaft zugänglich ist wird genehmigt sein...nehme ich mal an.

Es gab mal einen Thread indem eine "Ständeinventur" betrieben wurde. Ob das "staatlich genehmigt" dort vermerkt wurde ist fraglich, das war damals nicht wirklich spruchreif.

Ich für meinen Teil hab mich auf jeden Fall mit Magazinen eingedeckt und harre nun der Dinge die da kommen werden.
Wenn sich die ersten Wogen geglättet haben, schlag ich zu.

Re: Halbautomaten ab dem 14.12.

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 10:05
von yoda
Herrlich wie die Preise schon fallen bevor das Gesetz in Kraft tritt, die Magazinpreise werden nach Inkrafttreten aber sicher wieder steigen.

Re: Halbautomaten ab dem 14.12.

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 10:13
von Nordi
Oder 4500€ für die MR308 *totlach*

Ich bekomm in 2 Wochen meine für 3200€....die Spinnen doch....

Re: Halbautomaten ab dem 14.12.

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 10:17
von McMonkey
GreaseMonkey hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 09:32
Die H&K 243 S TAR kostet in D 2.060,- Euro
http://waffenbedarf.com/HK-243-S-TAR

Kann mir bitte einer erklären wie es sich rechtfertigt, dass das selbe Gewehr in Österreich 3.497,- Euro kosten soll?
Diesmal aber ohne "Austria Umbau" und "Einstufungskosten" und "Zoll" usw.....

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Die NICHT-Käufer Gruppe regelt den Markt schon. Alles eine Frage der Zeit.