Re: H&K SP5
Verfasst: Di 14. Jan 2020, 08:19
Lt. Doubleaction im Dezember: noch kein Termin vom Großhändler verfügbar.
Ich würde sagen du hast dann eine §17 (1) 11Davomon1979 hat geschrieben: ↑Di 14. Jan 2020, 09:40Darf man auf das Teil dann einen Klapp- oder Schubschaft montieren? - Anders gefragt hab ich dann eine verlängerbare Pistole (ok) oder einen auf unter 60 cm verkürzbaren Halbautomaten (verbotene Waffe) ?
waffenrecht ist nationales rechtDavomon1979 hat geschrieben: ↑Di 14. Jan 2020, 10:07Dann kochen wir in Österreich wieder mal unsere eigene Süppchen. - In Deutschland gelten die Klapp- bzw. Schubschaftvarianten als Kurzwaffen.
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... feSP5.html
Genau und da die SP5 als Pistole = Kurzwaffe kategorisiert ist, darf meines erachtens auch ein Schaft angesteckt werden, AUCH WENN die Pistole dann über 60cm hat.Davomon1979 hat geschrieben: ↑Di 14. Jan 2020, 11:03Wir reden hier aber nicht über Landöffnungszeiten in Süd Polynesien, sondern darüber wie Österreich bzw. Deutschland die selbe EU Vorschrift umgesetz hat.
Laut EU Recht verboten:
halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
Ähm... unsere ÖffnungszeitenverordnungEN werden und wurden aber nicht aufgrund überstaatlichem Süd-Polynesischen Recht, welches zwingend in österreichisches Recht umzusetzenden wäre, angepasst...gewo hat geschrieben: ↑Di 14. Jan 2020, 10:14waffenrecht ist nationales rechtDavomon1979 hat geschrieben: ↑Di 14. Jan 2020, 10:07Dann kochen wir in Österreich wieder mal unsere eigene Süppchen. - In Deutschland gelten die Klapp- bzw. Schubschaftvarianten als Kurzwaffen.
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... feSP5.html
deutsche Bestimmungen haben mit österreichischen nichts zu tun
das waere so wie wenn du unsere oeffnungszeitenverordnung fuer den Einzelhandel mit der oeffnungszeitenverordnung von sued-polynesien vergleichen willst
Richtlinie 2017/853 Artikel 17, Punkt 19; Unterpunkt 1., Litera b., ii:Zu § 17 Abs. 1:
[...]
Gemäß den Vorgaben der umzusetzenden Richtlinie(EU)2017/853 soll der zivile Gebrauch von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung mit hoher Magazinkapazität weitestgehend hintangehalten werden.
Vor diesem Hintergrund sollen diese Waffen mit eingebauten oder eingesetzten großen Magazinen im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2017/853 gemäß Z 7 und 8 als Kategorie A Waffen eingestuft und als verbotene Waffen iSd § 17 Abs. 1 nur aufgrund einer Ausnahmebewilligung nach § 17 Abs. 3 erworben und besessen werden dürfen. Der alleinige Besitz von Magazinen gemäß Z 9 und 10 soll Betroffenen nicht gestattet sein, sofern diese über keine entsprechende Bewilligung verfügen. Der Besitz von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin gemäß Z 9 und 10 soll nur aufgrund einer Bewilligung gemäß Z 7 oder 8 zulässig sein. Magazine gemäß Z 9 und 10 sollen daher nur im Falle einer Bewilligung gemäß Z 7 oder 8 in eine halbautomatische Schusswaffe mit Zentralfeuerzündung der Kategorie B eingesetzt werden dürfen, da der Betroffene ansonsten in diesem Fall sich im (unrechtmäßigen) Besitz einer Schusswaffe gemäß Z 7 oder 8 befinden würde.
[...]
Überdies sollen in Umsetzung der erwähnten Richtlinie halbautomatische Schusswaffen mit einer Gesamtlänge über 60 cm, die mithilfe eines abnehmbaren oder in anderer Weise verstellbaren Schafts rasch auf unter 60 cm gekürzt werden können, künftig den verbotenen Waffen zugeordnet werden.
Mit der vorgeschlagenen Ergänzung im Schlussteil des Abs. 1 wird ausdrücklich klargestellt, dass die Regelungen des § 18 (Kriegsmaterial) im Verhältnis zu § 17 (verbotene Waffen) als leges speciales vorrangig anzuwenden sind.
Das Modell H&K SP5 in dieser Version wie sie jetzt am Markt ist wurde augenscheinlich so nicht ursprünglich als Schulterwaffe vorgesehen, es müsste daher eine Pistole bleiben - Schaft hin oder her.8. halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
es gibt schlichtweg keine Kategorisierungen als lang oder KurzwaffeDavomon1979 hat geschrieben: ↑Di 14. Jan 2020, 20:14Mit Abschlusskappe kürzer als 60 cm? - Das ganze ist höchst unbefriedigend geregelt.
Bei 03:24 wird das erwähnt, bin selbst kein Experte auf dem Thema, aber mir wurde es damals auch so erklärt, dass es in B eigentlich nur "Kurzwaffen" and "Langwaffen" gibt. Kann da aber auch komplett falsch liegen.gewo hat geschrieben: ↑Di 14. Jan 2020, 20:32es gibt schlichtweg keine Kategorisierungen als lang oder KurzwaffeDavomon1979 hat geschrieben: ↑Di 14. Jan 2020, 20:14Mit Abschlusskappe kürzer als 60 cm? - Das ganze ist höchst unbefriedigend geregelt.
mir wären jedenfalls keine bekannt
die Kalashnikov ist mit Abschlusskappe auch unter 60cm eine
AR-10 in 16" ist mit Abschlusskappe auch unter 60cm
und eine AR-15 sowieso
alles pistolen ..... logisch