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Die neue WBK ab dem 14.12.19

Neuigkeiten aus der Welt der Lang-, Kurz- und Blankwaffen
fiaker
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von fiaker » Mo 6. Jan 2020, 18:01

Jiggler hat geschrieben:
Mo 6. Jan 2020, 17:51
Richtig, 22er kann nie (Ausnahme Z11 bzgl. Länge) Kat. A sein.

Du könntest es aber ummelden, dass die 223 die Hauptwaffe wird und 9 mm und .22 das WS, dann solltest du keine Probleme mit den großen Mags haben.
Ok wenn das funktioniert ist das kein Problem. Hätte nicht gedacht das ich einfach Waffe und Wechselsystem umdrehen darf.

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GreaseMonkey
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von GreaseMonkey » Mo 6. Jan 2020, 18:44

Es gibt keine Hauptwaffen und dazugehörige Zubehöre mehr!
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/

fiaker
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von fiaker » Mo 6. Jan 2020, 18:49

GreaseMonkey hat geschrieben:
Mo 6. Jan 2020, 18:44
Es gibt keine Hauptwaffen und dazugehörige Zubehöre mehr!
Ja das weiß ich eh, aber ich möchte ja trotzdem meine 22er Waffe zu einem Zubehör machen, ansonsten bekomme ich ja kein Kat A Zubehör eingetragen. Alternativ muss ich wirklich ein derzeitiges Zubehör als Waffe melden und verliere dadurch einen WBK Platz.

Jiggler
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Jiggler » Mo 6. Jan 2020, 18:58

Wenn du nach deiner Meldung weiterhin B Plätze haben wirst, kannst du, vorausgesetzt du überschreitest dein Zubehörkontingent nicht, es auch ohne Platzverlust regeln:

223 als §17 Waffe melden, auf den entstandenen §17 Zubehörplatz 9 mm melden

22er als B Zubehör melden und auf dem freien Lower montieren = Kat B
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von panhandle » Mo 6. Jan 2020, 19:00

GreaseMonkey hat geschrieben:
Mo 6. Jan 2020, 18:44
Es gibt keine Hauptwaffen und dazugehörige Zubehöre mehr!
Einspruch Euer Ehren.....das ist nur bedingt/selektiv richtig.

Ich will nun ned schon wieder den §23/(3) rezitieren.... :violin:

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Eric01 » Sa 1. Feb 2020, 22:22

Ich muss mich auch nochmal hier einhaken:

Derzeit habe ich auf meiner alten WBK 2xB Platz- belegt mit einem OA15 und einer Shadow 2.
Für das OA15 habe ich ein Chiappa .22lr Wechselsystem.
- heißt ich habe stand jetzt noch 3 freie Zubehörplätze.

Da ja jetzt das Zubehör nicht mehr zur Basiswaffe passen muss, kann ich mir jetzt ein AR10 Wechselsystem + passendes Griffstück kaufen? Zusammenbauen ist nur am genehmigten Schießplatz, das ist klar, aber ist das sonst so möglich?
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von bino71 » Sa 1. Feb 2020, 23:57

Wenn die beiden Kat B bleiben und nicht durch die Magazine zu Kat A werden, dann ist Deine Aussage korrekt.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von TrkA » So 2. Feb 2020, 01:56

bino71 hat geschrieben:
Sa 1. Feb 2020, 23:57
Wenn die beiden Kat B bleiben und nicht durch die Magazine zu Kat A werden, dann ist Deine Aussage korrekt.
Was wäre wenn nicht? Bis zur Meldung darf er ja (Kategorie B -) Zubehör in Summe 2x WBK Plätze erwerben, oder?

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von HowlingWolf » So 2. Feb 2020, 08:29

Eric01 hat geschrieben:
Sa 1. Feb 2020, 22:22
Ich muss mich auch nochmal hier einhaken:

Derzeit habe ich auf meiner alten WBK 2xB Platz- belegt mit einem OA15 und einer Shadow 2.
Für das OA15 habe ich ein Chiappa .22lr Wechselsystem.
- heißt ich habe stand jetzt noch 3 freie Zubehörplätze.

Da ja jetzt das Zubehör nicht mehr zur Basiswaffe passen muss, kann ich mir jetzt ein AR10 Wechselsystem + passendes Griffstück kaufen? Zusammenbauen ist nur am genehmigten Schießplatz, das ist klar, aber ist das sonst so möglich?
Falls du am 14.12.2019 für die OA15 "große" Magazine gehabt hast und diese meldest schaut deine WBK (sofern du keine andere "große" Magazine hast) dann so aus:
  • 1x Kat. A nach §17/1/8
  • 1x Kat. B
Sie enthält implizit auch folgende Berechtigungen:
  • 2x Zubehör Kat. A nach §17/1/8
  • 2x Zubehör Kat. B
  • Erwerb von passenden Magazinen zu Waffen, die auf §17/1/8-Plätzen liegen (Theoretisch auch für §17/1/8-Wechselsysteme, wozu hat man sie sonst...)
Einen der B-Zubehörplätze brauchst du für das Chiappa-WS (Randfeuer kann nicht unter §17/1/8 fallen).
Bleiben noch:
  • 1x Zubehörplatz B
  • 2x Zubehörplatz A nach §17/1/8
Daher: Sofern du nur für max. eine deiner Waffen zum 14.12.2019 "große" Magazine hattest, ist das KK-WS abgedeckt. Wenn du für beide Waffen "große" Magazine hast ist es wohl Verhandlungssache, ob du einen B-Platz zusätzlich bekommst, wenn du das WS vor dem 14.12.2019 schon besessen hast.
Aber so oder so: Das AR-10 WS geht sich immer aus.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Eric01 » So 2. Feb 2020, 11:42

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort HowlingWolf!
Also ich hab für die AR15 große Mags (an die 20 Stk) + hab vorausschauend auch für die AK47 und die AR10 große Magazine gekauft.
Gemeldet hab ich diese noch nicht, dafür hat man ja 2 Jahre Zeit oder?

Das ich auch AK47 und AR10 Magazine habe, sollte ja jetzt an deiner Schilderung von oben nichts ändern, da ich ja die Basiswaffe dazu nicht habe?
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von HowlingWolf » So 2. Feb 2020, 12:36

Eric01 hat geschrieben:
So 2. Feb 2020, 11:42
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort HowlingWolf!
Also ich hab für die AR15 große Mags (an die 20 Stk) + hab vorausschauend auch für die AK47 und die AR10 große Magazine gekauft.
Gemeldet hab ich diese noch nicht, dafür hat man ja 2 Jahre Zeit oder?

Das ich auch AK47 und AR10 Magazine habe, sollte ja jetzt an deiner Schilderung von oben nichts ändern, da ich ja die Basiswaffe dazu nicht habe?
Deine AK- und AR10-Magazine bekommen §17/1/10-Plätze auf der WBK. Die sind für reinen Magazins-Altbestand vorgesehen. Möglicherweise kannst du dann, sobald du das AR10-WS (und die neue WBK) hast, die AR10-Magazine als "passend, platzfrei" umtragen lassen, dann hättest du wieder §17/1/10-Plätze (für Magazine ohne passende §17/1/8-Waffe) frei.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Eric01 » So 2. Feb 2020, 13:16

Ok super, danke für die Erklärung!
Ich werd jetzt im Februar die Magazine melden gehen und kann ja dann berichten wie es bei mir gewesen ist.

EDIT: Eine Frage noch, wenn meine AR15 dann eine §17/1/8 ist und ich für diese 2 Kat A Wechselsystemplätze bekomme, kann man sich aber schon auch Kat. B Wechselsysteme darauf eintragen lassen oder?

Ich meine wenn ich mir jetztn AR15 Wechselsystem in .223 kaufe, passen ja die HiCaps von der Kat A. AR15 drauf und dann wäre das wohl auch ein Kat. A Wechselsystem.
Wenn ich aber zb. ein AR10 Wechselsystem kaufe, dann fällt das unter die zwei Kat B Plätze die ich habe oder?
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von HowlingWolf » So 2. Feb 2020, 17:01

Eric01 hat geschrieben:
So 2. Feb 2020, 13:16
Ok super, danke für die Erklärung!
Ich werd jetzt im Februar die Magazine melden gehen und kann ja dann berichten wie es bei mir gewesen ist.

EDIT: Eine Frage noch, wenn meine AR15 dann eine §17/1/8 ist und ich für diese 2 Kat A Wechselsystemplätze bekomme, kann man sich aber schon auch Kat. B Wechselsysteme darauf eintragen lassen oder?

Ich meine wenn ich mir jetztn AR15 Wechselsystem in .223 kaufe, passen ja die HiCaps von der Kat A. AR15 drauf und dann wäre das wohl auch ein Kat. A Wechselsystem.
Wenn ich aber zb. ein AR10 Wechselsystem kaufe, dann fällt das unter die zwei Kat B Plätze die ich habe oder?
Nach den letzten Informationen (ARGE ZS Roadshow, Runderlass) kann man folgendes tun:
  • Beliebig viele "große" Magazine erwerben (und melden) die zu jene Waffen (und vermutlich Zubehör) passen, die auf A-Plätzen nach §17/1/7 oder §17/1/8 liegen
  • Andere "große" Magazine erwerben (und melden), solange frei A-Plätze nach §17/1/9 bzw. §17/1/10 vorhanden sind
  • Legal besessene "große" Magazine in jede beliebige (auch eine auf einem B-Platz liegende (!)) Waffe einsetzen, solange die entsprechende Anzahl an Plätzen nach §17/1/7 resp. §17/1/8 nicht überschritten wird
Hintergrund zum letzten Punkt:
Das WaffG spricht bei §17 Abs. 1 Z7 und Z8 von Waffen mit "eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 (Z7) bzw. 10 (Z8) Patronen aufnehmen kann". Die Waffe selbst ist also erst Kat. A, wenn das Magazin eingesetzt wird.
Das ZWR kann die Kategorie einer Waffe nicht ändern. Die Zuordnung im ZWR bestimmt aber, ob man zur betreffenden Waffe "passende, platzfreie" Magazine >20 bzw. >10 Schuss kaufen darf.
Daher: Die Anzahl an Plätzen nach §17/1/7 bzw. §17/1/8 bestimmt in der Praxis, in wieviele deiner Waffen du gleichzeitig außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstandes "große" Magazine einsetzen darfst. Ist im Prinzip genau wie bei den Wechselsystemen: Du darfst nicht mehr vollständige (=zusammengebaute) Waffen außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstandes haben, als du Plätze auf deiner WBK hast.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Eric01 » So 2. Feb 2020, 18:51

Alles klar jetzt hab ichs kapiert, macht Sinn :)
Nochmal vielen Dank für deine Hilfe HowlingWolf, spitze!
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Berni96 » Di 4. Feb 2020, 12:32

Habe jetzt versucht meine langen Magazine für die ich keine passende Waffe habe, nach 17/1/10 zu melden und von der BH gesagt bekommen, dass ich für jedes einzelne Mag ein Rechnung datiert vor dem 14.12.2019 vorlegen muss.

Kann ich für gefühlt 95% meiner Mags zwar, aber ich hab ja nix zu verschenken.
Jemand eine Ahnung was man hier tun kann bzw. ob dieses Vorgehen seitens der Behörde legitim ist ?
Ich meine zu verlangen für jeden 10-20€ Gegenstand den ich mir kaufe aufzuheben ist schon etwas dreist.

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