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Die neue WBK ab dem 14.12.19

Neuigkeiten aus der Welt der Lang-, Kurz- und Blankwaffen
Lexman1
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Lexman1 » Fr 29. Jan 2021, 19:13

Du hast, da du alles VOR DEM 14.12 erworben hast, einen Altbestand gem Z7 (KW) und Z8 (LW). Für beide kannst du nach belieben nachkaufen und du musst KEINE Magazine abschreiben, nur weil du keine Rechnung hierfür hast. Die BH hat dir den Bestand einzutragen- basta.

Die Anzahl der Magazine hängt natürlich von deinem momentanen Besitz ab, doch wie schon erwähnt- für dich unerheblich.

WS dürften nur am Stand mit HC verwendet werden, aber da könnte ich mich auch täuschen (glaube jedoch nicht).

Andere HC Mags (AK, AUG,...) nur mit Altbestand (schon im Besitz) oder durch 11b(4) - Edelsportschütze.
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zeroflow
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von zeroflow » Fr 29. Jan 2021, 19:44

Jo, sehe da ebenfalls keine Probleme, ist effektiv genau wie bei mir gewesen.

G17 mit +20 Mags, AR15 mit +10 Mags.

Was genau sie wollen hängt von der PI ab, in Wien musst du n Formular ausfüllen und ein Foto der Gegenstände abgeben.
Rechnungen o.ä. wollten sie nicht.

Was nur bei mir war, und warum ich das immer wieder anspreche:
Schau, welche Plätze am Antrag draufstehen.
Hier wurden schon mal unabsichtlich falsche Anträge gestellt.
Ich weiß nicht, ob das auch zu einer "falschen" WBK geführt hat, aber da du ja unterschreibst, sollte man genau lesen.

Mir wurde vorgelegt:
1x §17/1/9
1x §17/1/10
5x B

Das war falsch, denn /9 und /10 sind nur die Magazine alleine, ohne Waffen. Richtig wäre /7 und /8 gewesen.
Hier gab es eine ehrliche Verwechslung, die ich noch vor Ort aufklären konnte.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Sig X-FIVE » Fr 29. Jan 2021, 19:54

Vielen Dank!

Mit dem Wechselsystem und HC am Stand, kann/muss ich leben.
Da ich noch keines Besitze, stört mich das erstmal weniger.

Ich werde es so versuchen und melde mich dann nächstes WE, wie es gelaufen ist.

Bis dann
Chris

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Sig X-FIVE » Fr 29. Jan 2021, 19:58

zeroflow hat geschrieben:
Fr 29. Jan 2021, 19:44


Mir wurde vorgelegt:
1x §17/1/9
1x §17/1/10
5x B

Das war falsch, denn /9 und /10 sind nur die Magazine alleine, ohne Waffen. Richtig wäre /7 und /8 gewesen.
Hier gab es eine ehrliche Verwechslung, die ich noch vor Ort aufklären konnte.
Also muss ich sehen/aufpassen, dass

1x §17/1/7
1x §17/1/8 steht, bevor ich etwas unterschreibe?

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zeroflow
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von zeroflow » Fr 29. Jan 2021, 20:01

Sig X-FIVE hat geschrieben:
Fr 29. Jan 2021, 19:58
zeroflow hat geschrieben:
Fr 29. Jan 2021, 19:44


Mir wurde vorgelegt:
1x §17/1/9
1x §17/1/10
5x B

Das war falsch, denn /9 und /10 sind nur die Magazine alleine, ohne Waffen. Richtig wäre /7 und /8 gewesen.
Hier gab es eine ehrliche Verwechslung, die ich noch vor Ort aufklären konnte.
Also muss ich sehen/aufpassen, dass

1x §17/1/7
1x §17/1/8 steht, bevor ich etwas unterschreibe?
Ja, das sollte aber problemlos dort stehen. War wiegesagt bei mir ne interne Kommunikation, wo sich das jemand genau anders rum notiert hatte.

/7 sind die KW+20, und /8 sind LW+10

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Sig X-FIVE » Fr 29. Jan 2021, 20:07

zeroflow hat geschrieben:
Fr 29. Jan 2021, 20:01
Sig X-FIVE hat geschrieben:
Fr 29. Jan 2021, 19:58
zeroflow hat geschrieben:
Fr 29. Jan 2021, 19:44


Mir wurde vorgelegt:
1x §17/1/9
1x §17/1/10
5x B

Das war falsch, denn /9 und /10 sind nur die Magazine alleine, ohne Waffen. Richtig wäre /7 und /8 gewesen.
Hier gab es eine ehrliche Verwechslung, die ich noch vor Ort aufklären konnte.
Also muss ich sehen/aufpassen, dass

1x §17/1/7
1x §17/1/8 steht, bevor ich etwas unterschreibe?
Ja, das sollte aber problemlos dort stehen. War wiegesagt bei mir ne interne Kommunikation, wo sich das jemand genau anders rum notiert hatte.

/7 sind die KW+20, und /8 sind LW+10
Ich danke dir und melde mich wie gesagt, wie es ausgegangen ist.

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von silverstar » Sa 30. Jan 2021, 10:53

Ich habe 1x Zi 7 1x Zi 8 aber bei der Ausstellung weder gefragt worden um die "menge " noch Type ! Also darf ich jetzt "generell" nachkaufen /besitzen /anstecken zu hause ? Oder nur auf der Reg kat "A" waffe ? denn die Mag"s passen auf "mehrere" in der sammlung ! auch wegen Cal. hat niemand gefragt ! Da gibts das nächste Quirks weil die Mags passen für 9mm und 7,63 und 7,62 auch !
Scheint wieder mal eine "Gesetzeslücke " zu sein an die keiner dachte ?
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Lexman1 » Sa 30. Jan 2021, 11:32

Du darfst nur an deine Kat A anstecken. Ob das Glock Mag jetzt an deine Glock und den 9mm HA passt - ist hierbei unerheblich. Das selbe Thema hab ich auch ;) die HC darfst dann nur am Stand an deine anderen Waffen anstecken.
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von silverstar » Sa 30. Jan 2021, 11:43

Danke für die Auskunft ! Wird ab jetzt von mir so gehandhabt !
Thank"s a lot
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Lagavulin » Sa 30. Jan 2021, 14:09

Nur für mein Verständnis nachgefragt, weil ich mich nun endlich auch einmal mit dem Thema der Meldung an die Behörde auseinandersetzen muss.

*) Z7 und Z8 legitimieren ausschließlich den Altbstand der HC-Mags. Anstecken der HC nur am Stand erlaubt.
*) Z9 und Z10 erlauben auch den Kauf beliebiger "anderer" HC Magazine zu "beliebigen" Waffen, z.B. auch zu seit 2020 neu erworbenen Waffen. Anstecken auch "daheim" erlaubt und welches HC wo angesteckt hat keine Einschränkung.
*) Z9 und Z10 gibt es aber nur bei Erfüllung des §11b Abs. 1, 2, 3, 4?

Ist das so korrekt oder habe ich etwas übersehen, vergessen oder falsch verstanden?
Danke im Voraus!
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von v0s » Sa 30. Jan 2021, 15:05

Lagavulin hat geschrieben:
Sa 30. Jan 2021, 14:09
Nur für mein Verständnis nachgefragt, weil ich mich nun endlich auch einmal mit dem Thema der Meldung an die Behörde auseinandersetzen muss.

*) Z7 und Z8 legitimieren ausschließlich den Altbstand der HC-Mags. Anstecken der HC nur am Stand erlaubt.
*) Z9 und Z10 erlauben auch den Kauf beliebiger "anderer" HC Magazine zu "beliebigen" Waffen, z.B. auch zu seit 2020 neu erworbenen Waffen. Anstecken auch "daheim" erlaubt und welches HC wo angesteckt hat keine Einschränkung.
*) Z9 und Z10 gibt es aber nur bei Erfüllung des §11b Abs. 1, 2, 3, 4?

Ist das so korrekt oder habe ich etwas übersehen, vergessen oder falsch verstanden?
Danke im Voraus!
genau andersherum. Z7/8 wenn man vor 14.12.19 Waffe und Magazine besessen hat, Z9/10 wenn man nur Magazine hatte. Bei Z7/8 darf man Magazine beliebig nachkaufen, allerdings nur zur aktuellen Waffe passende. HCs zuhause nur an so viele Waffen anstecken wie man Plätze hat. §11b bräuchte man nur wenn man keinen Altbestand hat
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von milu » Sa 30. Jan 2021, 15:23

....bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, das mit "nur zur aktuellen Waffe passend" stimmt bei 7/8 nicht 100%
Man kann kaufen muss aber nicht unbedingt die passende Waffe haben.
Ich such's mal raus.

Pfunden:
Seite 38 in den Runderlasskommentaren auf
kirschner-recht.at
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den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine

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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Lexman1 » Sa 30. Jan 2021, 16:02

Ganz einfach:

Altbestand Glock mit HC --> Z7 --> soviele Mags wie du lustig bist
Altbestand AUG mit HC --> Z8 --> soviele Mags wie du lustig bist

Altbestand HC Mags für KW ohne Waffe --> Z9 --> ident wie Z10 darunter
Altbestand HC Mags für LW ohne Waffe --> Z10 --> Menge darf nicht mehr erhöht werden - doch darfst du durch Verkauf/ Abgabe neue HC Mags bis zur gemeldeten Grenze neu erwerben. Z9 und Z10 darfst du aber NUR am Schießstand anstecken und NICHT zuhause. Dort darfst du HC nur an deine KAT A anstecken.

Wenn du einen Z7 Altbestand und zb einen 9mm HA mit Glock Mags hast, darfst du zwar immer noch HC Mags kaufen, diese aber wiederrum NUR am Schießstand an deinen HA anstecken, also nicht mit angesteckten Magazin lagern oder dergleichen!

Z11 --> alles was unter 60cm ohne funktionseinbußen verkürzbar ist

Auf 90% aller Sportschützen trifft wahrscheinlich Z7 und Z8 sowie Z10 zu.
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Lagavulin » Sa 30. Jan 2021, 16:47

Lexman1 hat geschrieben:
Sa 30. Jan 2021, 16:02
Ganz einfach:

Altbestand Glock mit HC --> Z7 --> soviele Mags wie du lustig bist
Altbestand AUG mit HC --> Z8 --> soviele Mags wie du lustig bist

Altbestand HC Mags für KW ohne Waffe --> Z9 --> ident wie Z10 darunter
Altbestand HC Mags für LW ohne Waffe --> Z10 --> Menge darf nicht mehr erhöht werden - doch darfst du durch Verkauf/ Abgabe neue HC Mags bis zur gemeldeten Grenze neu erwerben. Z9 und Z10 darfst du aber NUR am Schießstand anstecken und NICHT zuhause. Dort darfst du HC nur an deine KAT A anstecken.

Wenn du einen Z7 Altbestand und zb einen 9mm HA mit Glock Mags hast, darfst du zwar immer noch HC Mags kaufen, diese aber wiederrum NUR am Schießstand an deinen HA anstecken, also nicht mit angesteckten Magazin lagern oder dergleichen!

Z11 --> alles was unter 60cm ohne funktionseinbußen verkürzbar ist

Auf 90% aller Sportschützen trifft wahrscheinlich Z7 und Z8 sowie Z10 zu.
Ich glaube ich blicke noch immer nicht durch (liegt eventuell am Alter)....
Mein Altbestand: HC Glock Magazine und ein HC Röhrenmagazin zu einer Kat. B Flinte. Ich habe ein paar Glocks, aber keinen PCC.

Ich liefere alle Nachweise zur Erfüllung aller Absätze des 11b.

In meine neue WBK wird Z7 und Z8 eingetragen.

So far so good. HC Glock Magazine und noch längere Röhrenmagazine für die Italienerin darf ich kaufen, so lange ich die Safetür zu bringe.

"Irgendwann" möchte ich mir vielleicht einen PCC zulegen an der die bösen Glock-Mags passen. Wo darf ich die anstecken?

"Irgendwann" möchte ich mir vielleicht auch eine Kat. B Büchse (z.B. in .223 oder .308) zulegen. Unter welchen Voraussetzungen darf ich mir dann auch zu dieser HC Mags gönnen oder bleibt mir der Erwerb verwehrt?
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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Beitrag von Lexman1 » Sa 30. Jan 2021, 17:11

1) PCC mit Glock Mags - deine im Besitz befindlichen HC Mags darfst nur am Schießstand anstecken - daheim nur an deine Glock

2) Büchse - Sorry - kannst dir einrexen. Da du hierfür ohne §11b (4) (Edelsportschütze) keine neuen HC Mags kaufen darfst.

3) Als ALTERNATIVE zu 2tens - verkaufst du deine Flinte und kaufst dir auf den nun freigewordenen Kat A Platz deinen 308er oder 223er HA. Deine alten "langen Röhrenmagazine" darfst dir aber behalten. Für deine nun eingetragene Kat A Büchse, darfst du nun wieder kaufen was du willst.

Anders kommst du nicht mehr zu HC Mags.
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