Der Verwaltungsgerichtshof erkannte jetzt: Ein Gewehr der Waffenfabrik Steyr-Mannlicher, mit dem ein Scharfschütze auf 1500 Meter trifft und dessen Geschoss Panzerstahl durchschlägt, ist kein Kriegsgerät.
Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof geurteilt und den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten tatsächlich wegen eines Verfahrensmangels aufgehoben. Steyr-Mannlicher wurde Recht gegeben, dass das Gewehr voreilig als „Panzerbüchse“ eingestuft worden sei, ohne dass für den Befund genauere Untersuchungen angestellt worden seien. Die Folge des obersten Richterspruches: Das Gewehr, das ein Schütze nur auf einem militärischen Truppenübungsplatz austesten kann, gilt nun völlig rechtens als Sportwaffe und nicht mehr als Kriegsgerät.
http://www.nachrichten.at/oberoesterrei ... t68,554910
Aber ist trotzdem noch KAT A (Kriegsmaterial)? Soll sich da einer auskennen?! Argh...
Hier der Gerichtsentscheid
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... 0101125X00
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DIESE WAFFE IST KEINESWEGS BEI UNS ERLAUBT! ES WURDE LEDIGLICH DER EINSTUFUNGSBESCHEID WEGEN VERFAHRENSMÄNGEL AUFGEHOBEN!
hier weiterlesen: viewtopic.php?p=135847#p135847
Stickhead
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