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Steyr HS .460

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 14:46
von rubylaser694
Der Verwaltungsgerichtshof erkannte jetzt: Ein Gewehr der Waffenfabrik Steyr-Mannlicher, mit dem ein Scharfschütze auf 1500 Meter trifft und dessen Geschoss Panzerstahl durchschlägt, ist kein Kriegsgerät.

Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof geurteilt und den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten tatsächlich wegen eines Verfahrensmangels aufgehoben. Steyr-Mannlicher wurde Recht gegeben, dass das Gewehr voreilig als „Panzerbüchse“ eingestuft worden sei, ohne dass für den Befund genauere Untersuchungen angestellt worden seien. Die Folge des obersten Richterspruches: Das Gewehr, das ein Schütze nur auf einem militärischen Truppenübungsplatz austesten kann, gilt nun völlig rechtens als Sportwaffe und nicht mehr als Kriegsgerät.

http://www.nachrichten.at/oberoesterrei ... t68,554910

Aber ist trotzdem noch KAT A (Kriegsmaterial)? Soll sich da einer auskennen?! Argh...
Hier der Gerichtsentscheid
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... 0101125X00

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DIESE WAFFE IST KEINESWEGS BEI UNS ERLAUBT! ES WURDE LEDIGLICH DER EINSTUFUNGSBESCHEID WEGEN VERFAHRENSMÄNGEL AUFGEHOBEN!

hier weiterlesen: viewtopic.php?p=135847#p135847

Stickhead

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Re: Steyr HS .460 keine "Panzerbüchse" mehr

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 14:51
von h.-j.
aha!
das könnte meine nächste investition werden...
ahhaha

Re: Steyr HS .460 keine "Panzerbüchse" mehr

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 14:56
von Barry08
1500m Reichweite hat auch eine olle 308. :whistle:

Und warum soll ich das Ding nur auf einem militärischen Truppenübungsplatz austesten können?
Typischer Fachberichtsjournalist.
Oder soll hier eine gewisse negative Vibration erzeugt werden?

Objektive Berichterstattung stelle ich mir anders vor.
(und ich kenne jemanden, der so ein Ding schon länger und legal besitzt) :mrgreen:

Re: Steyr HS .460 keine "Panzerbüchse" mehr

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 15:06
von cobaltbomb
ja wie jetzt ist es erlaubt oder nicht....

und was kostet so eines

sammelbestellung? :at1:

Re: Steyr HS .460 keine "Panzerbüchse" mehr

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 15:18
von Stickhead
Das heisst noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist!

5. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die belangte Behörde bei Vermeidung des gerügten Verfahrensmangels - sie hat sich bei der Qualifikation der gegenständlichen Waffe als "Panzerbüchse" entscheidend auf die Annahme einer panzerbrechenden Wirkung gestützt - zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre, war der angefochtene Bescheid auf Grund der bislang nicht ausreichend nachvollziehbaren Erwägungen und mangelhaften Sachverhaltsfeststellungen wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften gemäß § 42 Abs 2 Z 3 lit b und c VwGG aufzuheben.


http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... 0101125X00


Es wird ein neues Verfahren geben (wahrscheinlich gibt es das auch schon) und dann wird man sehen was dabei rauskommt.

Re: Steyr HS .460 keine "Panzerbüchse" mehr

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 15:25
von h.-j.
cobaltbomb hat geschrieben:ja wie jetzt ist es erlaubt oder nicht....

und was kostet so eines

sammelbestellung? :at1:



wenn sie genehmigt wird, bin ich dabei!

Re: Steyr HS .460

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 15:39
von rubylaser694
Stickhead hat geschrieben:Das heisst noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist!

Brauchst aber auch nicht gleich panikartig mein Post mit roter Farbe zukleistern! :roll:

Kauft eh keiner das Ding! Außer die Iraner oder so...

Re: Steyr HS .460

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 15:46
von BigBen
Was ist daran panikartig wenn ein Moderator sich entschließt den Leuten gut erkennbar aufzuzeigen dass das Ding trotzdem nicht legal ist? Und das nur die Iraner das kaufen halte ich für ein Gerücht, mir fallen auf Anhieb 2-3 Leute hier im Forum ein die sich sofort ernsthaft überlegen würden so ein Ding zu kaufen.

Re: Steyr HS .460

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 15:57
von cobaltbomb
die frage ist halt woher matritzen und geschosse sowie zh

Re: Steyr HS .460

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 16:29
von Stickhead
Wie Ben richtig sagt, hat das keinerlei panikartigen Charakter, wenn ich in
einem Thread mit dem Titel "Steyr HS .460 keine "Panzerbüchse" mehr", indem
ein Zeitungsartikel zitiert wird, der eine falsche Behauptung aufstellt, ausdem
ein Laie herausliest, dass diese Waffe erlaubt und somit Kategorie C sein müsste,
gut sichtbar vermerke, dass das nicht stimmt und diese Waffe eben nicht erlaubt ist.

Deshalb wurde der Titel geändert und der Vermerk angebracht.

Re: Steyr HS .460

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 17:25
von rubylaser694
den Leuten gut erkennbar aufzuzeigen dass das Ding trotzdem nicht legal ist?

Die Leute könnten ja auch das ganze Posting lesen (kann man von mündigen Forumslesern erwarten) oder der Modarator ein eigenes schreiben!

Aber bitte tut was ihr die andern nicht lassen könnt...

Re: Steyr HS .460 keine "Panzerbüchse" mehr

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 19:07
von Mastrolindo
Barry08 hat geschrieben:1500m Reichweite hat auch eine olle 308. :whistle:


Ja es fliegt vieleicht 1500m aber treffen wirst nix und die Wirkung ?

Re: Steyr HS .460

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 19:42
von Stickhead
Dann zitier bitte das nächste direkt aus dem VwGH-Urteil und formulier den Titel nicht so, dass man was falsches versteht. Dann muss man auch nix vermerken.

Re: Steyr HS .460 keine "Panzerbüchse" mehr

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 20:15
von Barry08
Mastrolindo hat geschrieben:
Barry08 hat geschrieben:1500m Reichweite hat auch eine olle 308. :whistle:


Ja es fliegt vieleicht 1500m aber treffen wirst nix und die Wirkung ?

da gibt es Berichte, dass Groundhogs oder Squirrels auf 1,6 Meilen (oder doch nur 1600m?) tot umgefallen sind...

Gefahrenbereich eines Mittelkalibers liegt bei 5000m, haben wir gelernt. Da richtet so eine Pille auf 2000m noch wirklichen Schaden bei "weichen Zielen" an.
Weniger Seitenwind-empfindlich ist eine 50BMG trotzdem...

Re: Steyr HS .460 keine "Panzerbüchse" mehr

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 20:40
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Das heisst noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist!
5. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die belangte Behörde bei Vermeidung des gerügten Verfahrensmangels - sie hat sich bei der Qualifikation der gegenständlichen Waffe als "Panzerbüchse" entscheidend auf die Annahme einer panzerbrechenden Wirkung gestützt - zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre, war der angefochtene Bescheid auf Grund der bislang nicht ausreichend nachvollziehbaren Erwägungen und mangelhaften Sachverhaltsfeststellungen wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften gemäß § 42 Abs 2 Z 3 lit b und c VwGG aufzuheben.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... 0101125X00
Es wird ein neues Verfahren geben (wahrscheinlich gibt es das auch schon) und dann wird man sehen was dabei rauskommt.


hallo

aber die aktuelle situation ist doch schon rechtlich interessant

NOCH gibts den gummiparagraphen mit den die waffenbehoerde jede art von waffe als "verboten" deklarieren kann nicht

NOCH muss sie sich an die ausschlusskriterien des WaffG (panzerbuechse) halten.

und DERZEIT gibt es ein urteil welches klar sagt: die behoerde konnte nicht belegen dass es sich um eine panzerbuechse handelt (weil sie es garned versucht hat)

ich bin jetzt zu wenig jurist um das ganze aufzuklabuesern
aber fuer mich klingt das schon ein bisserl danach dass die sache jetzt offen ist
die kalibereinschaetzung der waffenbehoerde ist jedenfalls offenbar passee ...
das kaliber alleine wird es wohl in zulunft nicht mehr sein koennen anhand der entschieden wirds, das ist nach diesem urteil jetzt klar
wenn es aber nicht das kaliber ist ... warum ist die .460 nicht - solange da kein einspruch eingelegt wird - einfach kat C und sonst nix?

andere frage:
WURDE tatsaechlich einspruch erhoben?
oder sitzt das ministerium die sache aus und ab 1.7. werden alle waffen des kalibers .460 einfach mittels erlass als verboten erklaert?
und man hofft drauf das bis dahion schon ned allzuviele leut sich so eine kanone kaufen?

wie gesagt
bin kein jurist

was ist falsch an diesen, meinen privaten ueberlegungen als sportschuetze?

beruflich hab ich mich mit der frage noch ned beschaeftigt
es gibt dazu derzeit keinen anlass ...