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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 13:56
von privatpilot
Auch wenn Ben meint alles politische löschen zu müssen, bleibt es halt eine politische Entscheidung, ob mir jemand meine AUG wegnimmt.
Deshalb war der Link gerechtfertigt.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 14:02
von BigBen
@privatpilot: ich hab garnichts gelöscht, das war vielleicht Moderator. Ich hätte es aber auch gelöscht und dir mindestens noch eine Verwarnung gegeben, weil es mit dem Thema hier nichts zu tun hat. Bundespräsident und EU sind 2 paar Schuhe.

Wenn hier alles Politische gelöscht werden würde, gäbs das Thema hier garnicht...aber Wahlempfehlungen, Parteibashing etc. sollten wir hier nicht unbedingt betreiben.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 14:50
von awp
Könnte mich mal jemand aufklären, was der aktuelle Zeitplan ist?
Ich war der Meinung, der 27. April sei der Stichtag und am 27. Juni gilt der Schmarren dann...

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 16:38
von tiberius
Hi,

hab jetzt länger nimmer diesen thread gelesen, von wegen Blutdruck und so,
aber jedesmal, wenn ichs doch tu, um mich über die neuesten Ideen seitens unsrer
geschätzten Volksvertreter zum Thema Waffenbesitz für zu informieren, und den thread anklicke, fühl´ ich mich so:

Bild

mfg tiberius

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 21:51
von Maddin
awp hat geschrieben:Könnte mich mal jemand aufklären, was der aktuelle Zeitplan ist?
Ich war der Meinung, der 27. April sei der Stichtag und am 27. Juni gilt der Schmarren dann...


Woher hast du denn diese Info ? Wir sind noch nichteinmal bei einem auch nur ansatzweise finalen Entwurf, zumindest wenn jetzt nicht was völlig unvorhergesehenes kommt und die Kommission das durchpeitscht im Parlament.

Aber an dieser Stelle muss man vielleicht die aktuellen politischen Vorfälle auch nicht außer Acht lassen, spielt sicher keine unwesentliche Rolle.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 22:00
von hobbycaptain
Maddin hat geschrieben:
awp hat geschrieben:Könnte mich mal jemand aufklären, was der aktuelle Zeitplan ist?
Ich war der Meinung, der 27. April sei der Stichtag und am 27. Juni gilt der Schmarren dann...


Woher hast du denn diese Info ? Wir sind noch nichteinmal bei einem auch nur ansatzweise finalen Entwurf, zumindest wenn jetzt nicht was völlig unvorhergesehenes kommt und die Kommission das durchpeitscht im Parlament.

Aber an dieser Stelle muss man vielleicht die aktuellen politischen Vorfälle auch nicht außer Acht lassen, spielt sicher keine unwesentliche Rolle.


was meinst, den Lercherlschas einer BP-Wahl in Ö, gesamteuropäisch gesehen ? :think:

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 22:20
von HS911
BigBen hat geschrieben:Was bitte ist an

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:

I. Waffen, Munition und Geräte

1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre;


nicht zu verstehen? Das heisst klipp und klar, dass alle Halbautomaten, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre, Kriegsmaterial sind. Und da leider nirgends eindeutig definiert ist was genau Jagd- oder Sportgewehre ausmacht hat hier das BMLV einen Riesen-Spielraum den es auch möglichst restriktiv ausnutzt.


Ich verstehs sehr gut, ich reime nur nichts dazu, was nicht niedergeschrieben ist.

Nachdem DU offensichtlich nicht verstehen kannst oder willst, werd ichs versuchen Schritt für Schritt zu erklären.

1) Dort steht, dass alle HA außer Jagd und Sport verboten sind. (hier sind wir uns noch einig)
2) Dort steht NICHT, was Jagd oder Sport-HA sind.
3) Dort steht NICHT, dass ein HA, erst dann Jagd oder Sport-HA ist, wenns eine Zuordnung dazu gibt. Das steht auch sonst nirgendwo - zumindest soweit mir bekannt.
4) Die Zuordnung macht die Behörde auf Anfrage (§44)
5) Die Zuordnung macht NICHT das Pulverdampf-Forum oder andere Personen/Organisationen, die nicht "die Behörde" sind.

Zusammenfassung: Nur die zuständige Behörde kann definitiv sagen ob ein Halbautomat Kat A oder B ist. Alles andere ist bestenfalls eine Vermutung.

Wir tun uns sicher keinen Gefallen, wenn wir prinzipiell alles auf Kat A vermuten, was noch nicht ordentlich zugeordnet wurde. Weil dann wären nahezu alle Flinten auch Kat.A und ich glaub nicht, dass wir das wollen.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 22:54
von Martin P
HS911 hat geschrieben:Nachdem DU offensichtlich nicht verstehen kannst oder willst, werd ichs versuchen Schritt für Schritt zu erklären.

1) Dort steht, dass alle HA außer Jagd und Sport verboten sind. (hier sind wir uns noch einig)
2) Dort steht NICHT, was Jagd oder Sport-HA sind.
3) Dort steht NICHT, dass ein HA, erst dann Jagd oder Sport-HA ist, wenns eine Zuordnung dazu gibt. Das steht auch sonst nirgendwo - zumindest soweit mir bekannt.
4) Die Zuordnung macht die Behörde auf Anfrage (§44)
5) Die Zuordnung macht NICHT das Pulverdampf-Forum oder andere Personen/Organisationen, die nicht "die Behörde" sind.

Zusammenfassung: Nur die zuständige Behörde kann definitiv sagen ob ein Halbautomat Kat A oder B ist. Alles andere ist bestenfalls eine Vermutung.

Wir tun uns sicher keinen Gefallen, wenn wir prinzipiell alles auf Kat A vermuten, was noch nicht ordentlich zugeordnet wurde. Weil dann wären nahezu alle Flinten auch Kat.A und ich glaub nicht, dass wir das wollen.


Ich kann dir nicht folgen: wenn morgen einer fragt, ob er sich das HK MR223 kaufen darf, sollen wir ihm dann sagen, dass wir eine Vermutung haben, aber nicht darüber sprechen - so nach dem Motto, wenn wir nicht schreiben, dass es KM ist, ist es auch keines? Das kommt mir vor wie ein Kind, das sich die Augen zuhält und dann denkt, es sei unsichtbar ...

Wir vermuten auch nicht, dass Halbautomaten ohne Einstufung "Kat A" sind, wie du schreibst. Wir wissen nämlich, dass sie KM sind und damit dem §18 WaffG unterliegen ...

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 23:00
von Maddin
hobbycaptain hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
awp hat geschrieben:Könnte mich mal jemand aufklären, was der aktuelle Zeitplan ist?
Ich war der Meinung, der 27. April sei der Stichtag und am 27. Juni gilt der Schmarren dann...


Woher hast du denn diese Info ? Wir sind noch nichteinmal bei einem auch nur ansatzweise finalen Entwurf, zumindest wenn jetzt nicht was völlig unvorhergesehenes kommt und die Kommission das durchpeitscht im Parlament.

Aber an dieser Stelle muss man vielleicht die aktuellen politischen Vorfälle auch nicht außer Acht lassen, spielt sicher keine unwesentliche Rolle.


was meinst, den Lercherlschas einer BP-Wahl in Ö, gesamteuropäisch gesehen ? :think:


Eigentlich habe ich weiter gedacht. Nachdem was in der Slowakei oder Polen passiert, bei uns vielleicht sogar vorgezogene Nationalratswahlen und die doch recht klare Positionierung des tschechischen Sicherheitsrates, der sogar eine Bewaffnung der Bürger in diesen Zeiten fordert. Die Vorzeichen könnten auch wesentlich schlechter für uns stehen.

Aber nicht falsch verstehen, das ist keine Garantie, dass die Pläne der EU scheitern, ich will nur auf die möglicherweise weitreichenden Konsequenzen aufmerksam machen. Ganz so ohne sind diese Entwaffnungspläne nämlich nicht, das muss auch der Kommission klar sein.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 23:42
von hasgunz
HS911 hat geschrieben:1) Dort steht, dass alle HA außer Jagd und Sport verboten sind. (hier sind wir uns noch einig)
2) Dort steht NICHT, was Jagd oder Sport-HA sind.
3) Dort steht NICHT, dass ein HA, erst dann Jagd oder Sport-HA ist, wenns eine Zuordnung dazu gibt. Das steht auch sonst nirgendwo - zumindest soweit mir bekannt.
4) Die Zuordnung macht die Behörde auf Anfrage (§44)
5) Die Zuordnung macht NICHT das Pulverdampf-Forum oder andere Personen/Organisationen, die nicht "die Behörde" sind.

Zusammenfassung: Nur die zuständige Behörde kann definitiv sagen ob ein Halbautomat Kat A oder B ist. Alles andere ist bestenfalls eine Vermutung.

Wir tun uns sicher keinen Gefallen, wenn wir prinzipiell alles auf Kat A vermuten, was noch nicht ordentlich zugeordnet wurde. Weil dann wären nahezu alle Flinten auch Kat.A und ich glaub nicht, dass wir das wollen.

Ich versteh dein Unverständnis, mir is es ja auch so am Anfang gegangen.
Hier musst die aber von Links nach Rechts lesen:

Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
- Halbautomatische Karabiner und Gewehre

danach gibt es einen Zusatz: ausgenommen Jagd- und Sportgewehre

d.h. alle halbautomatischen Gewehre sind grudsätzlich Kat. A, außer, wenn bestimmte Gewehre für die Jagd, bzw. für Sportschießen zugelassen werden
Diese Zulssung kommt von der jeweiligen Behörde.

Auf gut Deutsch:
auch die AUG Z war am Anfang Kat. A, bis sie vom Ministerium aus dieser Kategorie herausgenommen wurde!

Ist mMn komplett Hirnverbrannt, weil, was ist an nem M1 Carabiner Kriegsmaterial?
Das Problem ist halt, dass es weder für die Jagd, noch fürs Sportschießen zugelassen ist => Kat.A

Ein weiteres Problem ist, dass nicht definiert wurde WAS einen Halbautomaten zu einem Sport-, Jagdgewehr macht.

Hoffentlich hilft dir Das etwas weiter.

LG

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mi 27. Apr 2016, 07:11
von awp
Maddin hat geschrieben:
awp hat geschrieben:Könnte mich mal jemand aufklären, was der aktuelle Zeitplan ist?
Ich war der Meinung, der 27. April sei der Stichtag und am 27. Juni gilt der Schmarren dann...


Woher hast du denn diese Info ? Wir sind noch nichteinmal bei einem auch nur ansatzweise finalen Entwurf, zumindest wenn jetzt nicht was völlig unvorhergesehenes kommt und die Kommission das durchpeitscht im Parlament.

Aber an dieser Stelle muss man vielleicht die aktuellen politischen Vorfälle auch nicht außer Acht lassen, spielt sicher keine unwesentliche Rolle.


OK, danke für die Info. Hätte gehofft, das Bangen nehme bald ein Ende.

Die Info habe ich von einem Zeitplan, den ich damals nach dem gescheiterten Dezembervorstoß der EU gefunden habe, darin steht:
27. April: Deadline for tabling amendments
27. Juni: Adoption in IMCO
Allerdings habe ich bis eben gerade nicht überrissen, dass das nicht 3 Monate sind :oops:

Sprich, falls der Zeitplan noch gilt:
27. Juni: Endgültige Verordnung steht fest
27. September: Verordung muss in den Ländern umgesetzt sein

Kann das sein?

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mi 27. Apr 2016, 07:41
von Incite
awp hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
awp hat geschrieben:Könnte mich mal jemand aufklären, was der aktuelle Zeitplan ist?
Ich war der Meinung, der 27. April sei der Stichtag und am 27. Juni gilt der Schmarren dann...


Woher hast du denn diese Info ? Wir sind noch nichteinmal bei einem auch nur ansatzweise finalen Entwurf, zumindest wenn jetzt nicht was völlig unvorhergesehenes kommt und die Kommission das durchpeitscht im Parlament.

Aber an dieser Stelle muss man vielleicht die aktuellen politischen Vorfälle auch nicht außer Acht lassen, spielt sicher keine unwesentliche Rolle.


OK, danke für die Info. Hätte gehofft, das Bangen nehme bald ein Ende.

Die Info habe ich von einem Zeitplan, den ich damals nach dem gescheiterten Dezembervorstoß der EU gefunden habe, darin steht:
27. April: Deadline for tabling amendments
27. Juni: Adoption in IMCO
Allerdings habe ich bis eben gerade nicht überrissen, dass das nicht 3 Monate sind :oops:

Sprich, falls der Zeitplan noch gilt:
27. Juni: Endgültige Verordnung steht fest
27. September: Verordung muss in den Ländern umgesetzt sein

Kann das sein?


die deadline wurde auf 28. April verlängert afaik.

lt. Ford "wird es so lange dauern wie es braucht, nötigenfalls auch länger".

lg

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mi 27. Apr 2016, 07:43
von HS911
Martin P hat geschrieben:Ich kann dir nicht folgen: wenn morgen einer fragt, ob er sich das HK MR223 kaufen darf, sollen wir ihm dann sagen, dass wir eine Vermutung haben, aber nicht darüber sprechen - so nach dem Motto, wenn wir nicht schreiben, dass es KM ist, ist es auch keines? Das kommt mir vor wie ein Kind, das sich die Augen zuhält und dann denkt, es sei unsichtbar ...


Gibts zum MR223 eine Zuordnung? Wenn ja, dann gibts eh nichts zum diskutieren.
Wenn nein, dann wäre die richtige Antwort wohl "Kaufs lieber nicht, da niemand weiss obs A oder B ist, und wenn die Behörde das Auf A einstuft, dann hast du den Arsch offen" ist aber ein Unterschied zu "Frau Lehrerin ich weiß we, ich weiß es, Kat A, Kat A, verboten, verboten".

Wir vermuten auch nicht, dass Halbautomaten ohne Einstufung "Kat A" sind, wie du schreibst. Wir wissen nämlich, dass sie KM sind und damit dem §18 WaffG unterliegen ...


Und von wo wissen wir das? Weil stehen tut das nämlich nirgends. Woher nimmst Du das Recht zu Behaupten dass eine Waffe, die keine Einstufung hat kein Sport oder Jagdgewehr ist?

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mi 27. Apr 2016, 07:48
von BigBen
Wir werden hier jetzt nicht öffentlich auch noch Argumente dafür liefern warum das so ist...glaub was du willst.

Abgesehen davon hat das mit dem Thema hier nichts mehr zu tun, also bitte back to topic!

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mi 27. Apr 2016, 08:02
von HS911
hasgunz hat geschrieben:Ich versteh dein Unverständnis, mir is es ja auch so am Anfang gegangen.
Hier musst die aber von Links nach Rechts lesen:

Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
- Halbautomatische Karabiner und Gewehre

danach gibt es einen Zusatz: ausgenommen Jagd- und Sportgewehre


klar, das steht so dort - aber dieser vermeintliche "Zusatz" steht gleichwertig dort. D.h. eine Waffe die Jagd oder Sportgewehr ist, ist von dem Verbot überhaupt nie betroffen.

d.h. alle halbautomatischen Gewehre sind grudsätzlich Kat. A, außer, wenn bestimmte Gewehre für die Jagd, bzw. für Sportschießen zugelassen werden
Diese Zulssung kommt von der jeweiligen Behörde.


WO STEHT DAS? WO?
Es kommt NIRGENDS, nicht ein einizges Mal, das Wort "Zulassung" vor. Es steht nicht dort. Tut es nicht.
Was dort steht ist "HA Gewehr ausgenommen Jagd- & Sportwaffen sind KM". Alles andere ist dazu erfunden.

Auf gut Deutsch:
auch die AUG Z war am Anfang Kat. A, bis sie vom Ministerium aus dieser Kategorie herausgenommen wurde!


Nein, komplett falsch: Entweder ist das AUG-Z eine Sportwaffe (Kat.B), dann war es auch schon vor der Zuordnung eine Sportwaffe (Kat:B), oder es ist keine Sportwaffe (Kat.A), dann wärs vor der Zuordnung verboten gewesen und dannach natürlich auch.

Die einzige Möglichkeit wie eine Waffe (die selbst nicht verändert wird) von A zu B oder von B zu A werden kann, ist wenn die Behörde ihre Meinung zu der Waffe ändert. Ansonsten ist die Waffe entweder B oder A und die Zuordnung stellt genau dieses fest, ändert aber nicht was die Waffe eigentlich ist.

Nocheinmal, es gibt unzählige Flinten, die nie zugeordnet wurden und die trotzdem fröhlich verkauft und geschossen werden.