mgritsch hat geschrieben:Wurde sie vor dem 1.10.12 geschenkt hättest du sie damals bereits binnen 6 wo registreren müssen, mit der alten oder neuen meldung, je nachdem wieviel vorher. Sonst war sie ja seit dem bereits nicht legal besessen.
Urkunden darüber wie du dazu gekommen bist brauchst du keine.
so ist es
fuer eine
waffen die du VOR dem 1.10.2012 in besitz genommen hast hast du ja die alte §30 meldung vom haendler
die brauchst du auch weiter so lange sie noch nicht im ZWR gemeldet ist
fuer alle
waffen die du NACH dem 1.10.2012 in besitz genommen hast bist du verpflichtet innerhalb
von sechs wochen eine meldung im ZWR bei einem haendler machemn zu lassen
eine
von den beiden meldungen benoetigst du jedenfalls, spaetestens bei einer verwahrungsueberpruefung
von B
waffendie beamten haben nicht nur die B
waffen am zettel stehen sondern auch alle
C und D die schon im ZWR eingetragen sind
und die wollen sie auch sehen
ob das jetzt korreekt ist oder nicht dazu enthalte ich mich der aussage, bringt uns ja ned weiter, aber es ist dzt so ..
die importgenehmigung die du dir auf der BH holst wenn du privat
waffen importierst aus de3m ausland hat mit den meldungen nach §30 oder jetzt nach §33 nichts zu tun
auch beim privaten import musst du spaetestens sechs wochen nach der uebernahme die meldung bei einem haendler machen ....