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Online ZWR

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Re: Online ZWR

Beitrag von artemidis » Mi 12. Feb 2014, 09:32

danke, @mgritsch und @Stickhead, allerdings:

Stickhead hat geschrieben:@artemidis: In deinem Fall kommt es drauf an, wann dir die Waffe geschenkt wurde. Wurde sie dir vor dem 01.10.2012 geschenkt, hast du bis 30.06.2014 zeit, sie zu registrieren, kannst sie alternativ auch online nachregistrieren. Sonst nur beim Büchsenmacher, dann aber auch binnen sechs Wochen.


muss ich dort dann beim büxer die schenkung nachweisen mittels eines papierls oder so mit herkunft blablabla, oder einfach hin mit der krach'n und eing'schriebm ist's?
grazie & weihei,
artemidis
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Re: Online ZWR

Beitrag von Stickhead » Mi 12. Feb 2014, 10:24

@Sniffer: Wahrscheinlich sind sie nicht drinnen. Entweder du schaust online mit der Bürgerkarte rein - dann siehst du die Waffen, die du online nachregistriert hast. Oder du holst dir eine Waffenregisterbescheinigung von der Behörde - da steht alles drauf.

@artemidis: Eine alte Meldung zu der Waffe solltest du so und so haben. Die wird aber meines Wissens nach bei der nächsten Meldung nicht verlangt. Ruf einfach mal beim Büchser an und frag, was du mitnehmen sollst. Die Waffe muss man normal ned mitnehmen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Online ZWR

Beitrag von artemidis » Mi 12. Feb 2014, 10:26

Stickhead hat geschrieben:
@artemidis: Eine alte Meldung zu der Waffe solltest du so und so haben. Die wird aber meines Wissens nach bei der nächsten Meldung nicht verlangt. Ruf einfach mal beim Büchser an und frag, was du mitnehmen sollst. Die Waffe muss man normal ned mitnehmen.


thanks, @Stickhead.
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Re: Online ZWR

Beitrag von wallenstein » Mi 12. Feb 2014, 10:43

Der Händler braucht nur die Waffenbezeichnung, Kalber und Waffennummer.
Zb.: Mauser K98k, 8x57S, Nr. 4711.
Du siehst im ZWR immer nur die von DIR registrierten Waffen. Kat.A, Kat.B und Händlerregistrierte kanns Du nicht sehen.
Ein Politiker wird nicht dadurch zum Experten, daß er etwas über etwas sagt. (Manfred Rommel)
Bild
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Re: Online ZWR

Beitrag von mgritsch » Mi 12. Feb 2014, 12:39

artemidis hat geschrieben:danke, @mgritsch und @Stickhead, allerdings:

Stickhead hat geschrieben:@artemidis: In deinem Fall kommt es drauf an, wann dir die Waffe geschenkt wurde. Wurde sie dir vor dem 01.10.2012 geschenkt, hast du bis 30.06.2014 zeit, sie zu registrieren, kannst sie alternativ auch online nachregistrieren. Sonst nur beim Büchsenmacher, dann aber auch binnen sechs Wochen.


muss ich dort dann beim büxer die schenkung nachweisen mittels eines papierls oder so mit herkunft blablabla, oder einfach hin mit der krach'n und eing'schriebm ist's?
grazie & weihei,
artemidis


Wurde sie vor dem 1.10.12 geschenkt hättest du sie damals bereits binnen 6 wo registreren müssen, mit der alten oder neuen meldung, je nachdem wieviel vorher. Sonst war sie ja seit dem bereits nicht legal besessen.

Urkunden darüber wie du dazu gekommen bist brauchst du keine.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)

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Re: Online ZWR

Beitrag von mgritsch » Mi 12. Feb 2014, 12:51

sniffer hat geschrieben:ich schließ mich hier am mit fragen .....

wie sehe ich welche meiner waffen bereits im ZWR sind? hab vor einiger zeit welche aus DE legal importiert und natürlich auf der behörde gemeldet. die müssen dann ja automatisch im ZWR sein, aber wo?


---------------------------------
sorry for the short message,
send from my mobile device.


Von selber kommt keine einzige C/D waffe ins ZWR. Die musst alle du selbst oder via büxer registrieten.
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Re: Online ZWR

Beitrag von gewo » Mi 12. Feb 2014, 12:55

mgritsch hat geschrieben:Wurde sie vor dem 1.10.12 geschenkt hättest du sie damals bereits binnen 6 wo registreren müssen, mit der alten oder neuen meldung, je nachdem wieviel vorher. Sonst war sie ja seit dem bereits nicht legal besessen.
Urkunden darüber wie du dazu gekommen bist brauchst du keine.


so ist es

fuer eine waffen die du VOR dem 1.10.2012 in besitz genommen hast hast du ja die alte §30 meldung vom haendler
die brauchst du auch weiter so lange sie noch nicht im ZWR gemeldet ist

fuer alle waffen die du NACH dem 1.10.2012 in besitz genommen hast bist du verpflichtet innerhalb von sechs wochen eine meldung im ZWR bei einem haendler machemn zu lassen

eine von den beiden meldungen benoetigst du jedenfalls, spaetestens bei einer verwahrungsueberpruefung von B waffen

die beamten haben nicht nur die B waffen am zettel stehen sondern auch alle C und D die schon im ZWR eingetragen sind
und die wollen sie auch sehen

ob das jetzt korreekt ist oder nicht dazu enthalte ich mich der aussage, bringt uns ja ned weiter, aber es ist dzt so ..

die importgenehmigung die du dir auf der BH holst wenn du privat waffen importierst aus de3m ausland hat mit den meldungen nach §30 oder jetzt nach §33 nichts zu tun
auch beim privaten import musst du spaetestens sechs wochen nach der uebernahme die meldung bei einem haendler machen ....
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Re: Online ZWR

Beitrag von Hausmasta » Mi 12. Feb 2014, 14:59

gewo hat geschrieben:...
eine von den beiden meldungen benoetigst du jedenfalls, spaetestens bei einer verwahrungsueberpruefung von B waffen

die beamten haben nicht nur die B waffen am zettel stehen sondern auch alle C und D die schon im ZWR eingetragen sind
und die wollen sie auch sehen

ob das jetzt korreekt ist oder nicht dazu enthalte ich mich der aussage, bringt uns ja ned weiter, aber es ist dzt so ..

Oha...seid wann das denn??
Von einer Verwahrungskontrolle für C und D war doch nie die Rede...

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Re: Online ZWR

Beitrag von Stickhead » Mi 12. Feb 2014, 15:09

Rechtlich gedeckt ist es nicht. Auf dem Auftrag steht lediglich "... sichere Verwahrung der Schusswaffen der Kategorie B (und allenfalls A) ..."
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Online ZWR

Beitrag von Steirer » Mi 12. Feb 2014, 15:56

Stickhead hat geschrieben:Rechtlich gedeckt ist es nicht. Auf dem Auftrag steht lediglich "... sichere Verwahrung der Schusswaffen der Kategorie B (und allenfalls A) ..."

Genauso ist es! C und D kriegen die nicht in die Finger - wollen die Meisten auch nicht!

Falls wer seine C-Waffe im ZWR ummelden will, unbedingt ALLE Nummern, die auf der Waffe aufscheinen auch aufschreiben! Bei mir war es die am besten versteckte Nummer, unter der die Waffe im ZWR auf den Vorbesitzer angemeldet war.

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Re: Online ZWR

Beitrag von Stefan » Mi 12. Feb 2014, 15:58

woolf hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Rechtlich gedeckt ist es nicht. Auf dem Auftrag steht lediglich "... sichere Verwahrung der Schusswaffen der Kategorie B (und allenfalls A) ..."

Wobei es jetzt schon Fälle gibt, wo auch C+D auf dem Überprüfungsauftrag stehen.

Ich befürchte, dass dieses höchst zweifelhafte Vorgehen mit zunehmenden ZWR-Meldungen schnell Schule machen wird ...


ja, definitiv. ich bin so ein fall. alle im ZWR gemeldeten waffen, unabhängig der Kategorie, standen am zettel des beamten und dieser wollte alle kontrollieren. sicherheitsdirektion sieht das übrigens ebenfalls so.

Verband ist informiert und es gibt in kürze ein Gespräch mit den zuständigen um das abzustellen.

mfg stefan

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Re: Online ZWR

Beitrag von Bud Spencer » Mi 12. Feb 2014, 15:58

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 09:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Online ZWR

Beitrag von Stickhead » Mi 12. Feb 2014, 16:41

Und wenn Messer auf der Liste stehen... Sie dürfen nur laut Auftrag handeln.. und der ist es, B und A-Waffen zu überprüfen. Ausserdem muss er dir, soweit ich weiß den Auftrag eh zeigen... von daher kann man ja lesen, was geschrieben steht.
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Re: Online ZWR

Beitrag von Hausmasta » Mi 12. Feb 2014, 17:14

Der Überprüfungsauftrag kommt von der Waffenbehörde.
Wenn da ein übereifriger Waffenreferent "Verwahrungskontrolle von Waffen der Kat. B, C u. D"
reinschreibt, wird das der Überprüfende tun.
Er wird aus eigenem Antrieb aber nicht mehr machen, als er muss...ist ja ein Beamter :mrgreen:

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