ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

"Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von BigBen » Mi 17. Aug 2011, 18:20

Er meint den Beitrag von Doc Steel...politisch nicht ganz korrekt, aber im Falle unseres Haus- und Hof-Satirikers würde ich das nicht überbewerten...er wollte wohl einfach lustig sein, das hat aber in dem einen Fall wohl nicht ganz so geklappt. Das Revierler das nicht gut findet kann ich verstehen, aber ich denke die Aussagen sind im Kontext nicht als Beleidung einzustufen, deshalb stehen sie auch noch. @Revierler: Wenn dich die zugegebenermaßen sind sonderlich schmeichelhaften Formulierungen von doc steel stören, schick ihm doch mal eine PM und versuch das mit ihm zu klären - vielleicht editiert er ja freiwillig seinen Beitrag.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Benutzeravatar
Revierler_old
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3278
Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von Revierler_old » Mi 17. Aug 2011, 18:25

Lass nur ;) Polizistenbashing ist ja sooo normal wie LWB-bashing.

Zur ERklärung... Blödsinn war die Frage mit "Führen, wenn ich die Waffe auf Aufforderung rausnehme und herzeige"n und ob mir dann ein Strick gedreht wird, weil Polizisten sind ja von Natur aus bösartige hinterfotzige Volltrotteln. Wenns auch nicht so gemeint war, klingt es so.


Ich dachte halt, für Satire gibts einen eigenen Bereich :D
Zuletzt geändert von Revierler_old am Mi 17. Aug 2011, 20:49, insgesamt 1-mal geändert.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

Bild

Benutzeravatar
Expat
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1635
Registriert: So 9. Mai 2010, 12:35

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von Expat » Mi 17. Aug 2011, 18:54

...hab mich schon gewundert, da ich doch jeden Beitrag dieses Threads gelesen habe - dabei überspringe ich das Dialektgesabbel immer direkt und nehme es schon kaum mehr wahr ;)
When speaking in public, try to be like a woman's skirt: long enough to be respectable but short enough to be interesting.

Nudnik
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 390
Registriert: Do 13. Jan 2011, 09:26

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von Nudnik » Do 18. Aug 2011, 12:32

Expat hat geschrieben:...hab mich schon gewundert, da ich doch jeden Beitrag dieses Threads gelesen habe - dabei überspringe ich das Dialektgesabbel immer direkt und nehme es schon kaum mehr wahr ;)


Das war wohl auch mein Problem ;)
Speak softly and carry a big stick.

Wer zieht bloß den Wecker im Krokodil immer wieder auf?
Bild

alfacorse
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2139
Registriert: So 9. Mai 2010, 17:01

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von alfacorse » Do 25. Aug 2011, 09:16

...also ich sag das nie, dass ich Waffen mithab - bin ja auch nicht dazu verpflichtet! Wenn er nachfragt, sag ichs ihm!

Wenn er mich auffordert sie ihm zu zeigen gibts zwei möglichkeiten:

A. wenn die Kontrolle bis jetzt sehr locker verlief und er freundlich ist, dann zeig ichs ihm gern!

B. wenn er lästig ist und unnötige Schikanen einbaut, dann soll er mir zuerst seinen Namen, Dienstnummer, Dienstort auf seine Visitenkarte schreiben und aushändigen (da gibts a "Vorschrift" bei der Polizei, bei der er das auf Verlangen genau so machn soll), dann muss er mir begründen, zu welchem Zweck er die Waffen sehen will und obs begründeten Verdacht gibt sie zu kontrollieren - als letztes weise ich ihn noch darauf hin, dass ich mich beim dienstführenden Offizier des zuständigen LPK melden werde und frage ihn, ob ers noch immer sehen will!

Meist läuft sowas aber sehr gemütlich ab - hatte bis jetzt nur einen Fall wo ich auch grantig wurde, das lief so ab:

Wir waren zu zweit vom Revier auf dem Nachhauseweg mit einer Wildwanne mit drei Füchsen im Kofferraum - wir kamen gegen zwei uhr früh durch eine kleine Ortschaft wo weit und breit nichts los ist und es war von Mittwoch auf Donnerstag - also auch kein Grund sich irgendwie zu betrinken! Am Ortsausgang winkte mich ein Polizist auf die Bushaltestelle und zwei weitere "Kollegen" gingen gleich eine Runde ums Auto! Er begrüsste mich etwas rauh mit "guan Moagn - Schweapunktkontrolle, Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte"! Ich hab ihm das Zeugs gegeben und gewartet - nach scheinbarem Auswendiglernen der Papiere gab er sie mir zurück und fragte mich, ob ich was getrunken hab und ich antwortete ihm (da es Grund zur Annahme gab, er würde Alkohl meinen) "nein, diese Woche noch keinen Tropfen" was auch stimmt, da ich unter der Woche keinen Alkohol trinke - egal aus welchem Grund! Seine Antwort war "wollns mi verarschen?" und ich antwortete sehr bestimmt darauf "scheinboa unterstellns ma den Missbrauch vo Alkohol und dass i Sie auliag - wie soll i Sie do fia voll nehma?"

Darauf wollte er auf einmal noch Warndreieck und Verbandskasten sehen - "hobi im Kofferraum, i moch schnö auf" - dann hat er die Wildwanne mit den Foxies gesehen und gefragt, ob wir Waffen auch mithaben -> hab darauf nurnoch sehr angestrengt "na de hauma woascheinli mit an Haslnusssteckn daschlogn" geantwortet bis es einem der älteren "Kollegen" die nebenbei standen wohl zu bunt wurde und er rief den uns kontrollierenden eher jungen Beamten zu sich und sagte ihm irgendwas, was nicht zu hören war - daraufhin kam der ältere Beamte zu uns und wünschte uns noch einen schönen Abend, eine gute Weiterfahrt und wir solln gut heimkommen!

Ich wünschte dem netten Herrn von der Rennleitung auch noch einen schönen Abend wir konnten ohne Probleme die Heimreise antreten!

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36577
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von gewo » Do 25. Aug 2011, 09:39

gipflzipfla hat geschrieben:
pointi2009 hat geschrieben:....Bei einer Kontrolle, wo ich den Kofferraum öffnen muss wegen Dreieck + Verbandskasten,....

deshalb und genau aus diesem Grund liegen sowhl Warndreieck als auch Verbandskasten hinter dem Fahrersitz.
..
Geht den Kiebara nix an, was in meinem Kofferraum drin liegt.



hallo

ich bin ned aus der branche, aber soweit ich weiss ist das seit dem wegfall der kontrollen in den zollgrenzbezirken geschichte

seither gibt es die "verdachtsunabhaengige kontrolle" oesterreichweit
also die kontrolle von fahrzeugen inkl. deren inhalt auch ohne konkreten anfangsverdacht und ohne richterliche zustimmung
ausserdem gibt es auch noch quasi generalermaechtigungen betreffend fahrzeugdurchsuchungen nach dem fremdenpolizeigesetz

ausgenommen davon sind nur campingfahrzeuge die zu wohnzwecken verwendet werden

das thema inkl, der gesetzestexte dazu (sicherheitspolizeigesetz ?) hatten wir aber schon mehrmals glaube ich


zur sache selber
naja
zwei witzbolde halt
besser a bisserl gut gelaunt als am ueberkorrekten ego-trip oder?
Zuletzt geändert von gewo am Do 25. Aug 2011, 10:05, insgesamt 1-mal geändert.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

alfacorse
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2139
Registriert: So 9. Mai 2010, 17:01

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von alfacorse » Do 25. Aug 2011, 09:50

gewo hat geschrieben:...ausgenommen davon sind nur campingfahrzeuge die zu wohnzwecken verwendet werden...


...ach darum der Wohnwagen! :twisted: :arrow: :mrgreen:

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36577
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von gewo » Do 25. Aug 2011, 10:05

alfacorse hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:...ausgenommen davon sind nur campingfahrzeuge die zu wohnzwecken verwendet werden...


...ach darum der Wohnwagen! :twisted: :arrow: :mrgreen:



LOL

unsinn
in zehn minuten haben die herrschaften ihr ok fuer die durchsuchung vom nachtdienst- staatsanwalt bzw richter

und btw ... es ist ein wohmobil, kein wohnwagen ...
wohnwagen ist was fuer auf den campingplatz fahren und da rumstehen den urlaub lang
mit dem wohnmobil bist im prinzip laufend auf achse um dir gegenden oder sachen anzusehen
in unserem fall in den letzten 17 tagen sizilien, ca 5000km ...
war nett
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von Stickhead » Do 25. Aug 2011, 12:30

Gewo, ein § dazu wär interessant :)
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36577
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von gewo » Do 25. Aug 2011, 20:36

Stickhead hat geschrieben:Gewo, ein § dazu wär interessant :)



hmm

ich denk mal SPG § 16, 39 und 40 ...?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

BlackAce
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 274
Registriert: Mo 14. Jun 2010, 13:03
Wohnort: Bludenz

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von BlackAce » Fr 26. Aug 2011, 07:42

alfacorse hat geschrieben:B. wenn er lästig ist und unnötige Schikanen einbaut, dann soll er mir zuerst seinen Namen, Dienstnummer, Dienstort auf seine Visitenkarte schreiben und aushändigen (da gibts a "Vorschrift" bei der Polizei, bei der er das auf Verlangen genau so machn soll), dann muss er mir begründen, zu welchem Zweck er die Waffen sehen will und obs begründeten Verdacht gibt sie zu kontrollieren - als letztes weise ich ihn noch darauf hin, dass ich mich beim dienstführenden Offizier des zuständigen LPK melden werde und frage ihn, ob ers noch immer sehen will!



Das stimmt so nicht ganz. Die Vorschrift nennt sich Richtlinienverordnung. Vom Namen steht da nichts drinnen, auch ist die Vistenkarten nicht angeführt. Es steht nur die Dienstnr auf geeignete Art und Weise auszuhändigen drinnen.
Begründen warum muss er das vor Ort auch nicht, man kann aber eine Maßnahmenbeschwerde beim UVS einreichen, halt im nachhinein. Drohungen mit irgendwelchen Offizieren werden wohl höchstens in Wien funtkionieren, da ticken die Uhren anders.

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von Stickhead » Fr 26. Aug 2011, 07:58

gewo hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Gewo, ein § dazu wär interessant :)



hmm

ich denk mal SPG § 16, 39 und 40 ...?


Aber verdachtsunabhängig geht da nix. Zumindest hab ich nichts gefunden.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

alfacorse
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2139
Registriert: So 9. Mai 2010, 17:01

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von alfacorse » Fr 26. Aug 2011, 09:17

BlackAce hat geschrieben:Das stimmt so nicht ganz. Die Vorschrift nennt sich Richtlinienverordnung. Vom Namen steht da nichts drinnen, auch ist die Vistenkarten nicht angeführt. Es steht nur die Dienstnr auf geeignete Art und Weise auszuhändigen drinnen.
Begründen warum muss er das vor Ort auch nicht, man kann aber eine Maßnahmenbeschwerde beim UVS einreichen, halt im nachhinein. Drohungen mit irgendwelchen Offizieren werden wohl höchstens in Wien funtkionieren, da ticken die Uhren anders.


Hab das mit dem Aushändigen der Daten schon anders gelesen - oder wars eine Empfehlung für Beamte??? Auf jeden Fall solltest es normalerweise so bekommen, wenn du fragst - oder wars eine Dienstanweisung, hab da glaube ich sogar einen § dazu gelesen!

Das mit dem "Offizier" ist keine Drohung - ich mache den Beamten nur darauf aufmerksan, das ich mir zu helfen weiss! Hatte bereits dreimal das "Vergnügen" in OÖ, dass ich einen Beamten darauf aufmerksam machte und jedesmal löste sich das Problem von selbst auf! 2 mal gings um scheinbar (Meinung des Beamten) unkorrekte Fahrzeugbeleuchtung und einmal wars die Beschriftung des Verbandkastens (Ablaufdatum am Kasten bereits deutlich überschritten, allerdings lauter neue Sachen drinn, das Ablaufdatum aber nur auf den Einzelstücken -> das passte ihm scheinbar nicht)!

BlackAce
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 274
Registriert: Mo 14. Jun 2010, 13:03
Wohnort: Bludenz

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von BlackAce » Fr 26. Aug 2011, 09:35

alfacorse hat geschrieben:
BlackAce hat geschrieben:Das stimmt so nicht ganz. Die Vorschrift nennt sich Richtlinienverordnung. Vom Namen steht da nichts drinnen, auch ist die Vistenkarten nicht angeführt. Es steht nur die Dienstnr auf geeignete Art und Weise auszuhändigen drinnen.
Begründen warum muss er das vor Ort auch nicht, man kann aber eine Maßnahmenbeschwerde beim UVS einreichen, halt im nachhinein. Drohungen mit irgendwelchen Offizieren werden wohl höchstens in Wien funtkionieren, da ticken die Uhren anders.


Hab das mit dem Aushändigen der Daten schon anders gelesen - oder wars eine Empfehlung für Beamte??? Auf jeden Fall solltest es normalerweise so bekommen, wenn du fragst - oder wars eine Dienstanweisung, hab da glaube ich sogar einen § dazu gelesen!

Das mit dem "Offizier" ist keine Drohung - ich mache den Beamten nur darauf aufmerksan, das ich mir zu helfen weiss! Hatte bereits dreimal das "Vergnügen" in OÖ, dass ich einen Beamten darauf aufmerksam machte und jedesmal löste sich das Problem von selbst auf! 2 mal gings um scheinbar (Meinung des Beamten) unkorrekte Fahrzeugbeleuchtung und einmal wars die Beschriftung des Verbandkastens (Ablaufdatum am Kasten bereits deutlich überschritten, allerdings lauter neue Sachen drinn, das Ablaufdatum aber nur auf den Einzelstücken -> das passte ihm scheinbar nicht)!


Auszug aus der RLV

§ 9. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben von einer Amtshandlung Betroffenen auf deren Verlangen ihre Dienstnummer bekanntzugeben. Dies gilt nicht, solange dadurch die Erfüllung der Aufgabe gefährdet wäre. Die Bekanntgabe der Dienstnummer aus anderen Anlässen ist dem Organ freigestellt.

(2) Die Dienstnummer ist in der Regel durch Aushändigung einer mit der Dienstnummer, der Bezeichnung der Dienststelle und deren Telefonnummer versehenen Karte bekanntzugeben. Sofern gewährleistet ist, daß dem Betroffenen die Dienstnummer auf andere Weise unverzüglich zur Kenntnis gelangt, kann diese auch auf andere zweckmäßige Weise bekanntgegeben werden. Die zusätzliche Nennung seines Namens ist dem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes freigestellt.

(3) Im Falle des gleichzeitigen Einschreitens mehrerer Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder einer geschlossenen Einheit kann die Auskunft (Abs. 1) auch der Kommandant erteilen. Er kann den Betroffenen, sofern er ihm seine eigene Karte aushändigt, hinsichtlich jener Organe, die gegen ihn eingeschritten sind, auf eine schriftliche Anfrage verweisen. Das einzelne Organ kommt seiner Verpflichtung (Abs. 1) auch dann nach, wenn es den Betroffenen an den Kommandanten verweist.


Mehr gibts da nicht wirklich. In der Regel bedeutet, auch ein Handschriftlicher Zettel reicht vollkommen aus, wenn gerade keine Karte vorhanden ist.
Also in Vorarlberg beisst du dir mit solchen Aktionen die Zähne aus. Da wirst angezeigt und dann soll das die Behörde entscheiden.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36577
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: "Planquadrat Polizei" komische Erfahrung

Beitrag von gewo » Fr 26. Aug 2011, 10:14

hi

hier in wien auf einem grossen oeffentlichem schiessstand hat sich vor ca einem jahr mehrfach eine person im zivil am schiesstand als polizist ausgegeben und versucht an waffen der anwesenden schuetzen zu kommen (waffenkontrolle...)

ob der dann am ende wirklich mit einigen waffen verschwunden ist oder nicht weisss ich ned, dazu gibt es unterschiedliche interpretationen, es haengen seitdem aber auf allen staenden infoblaetter mit kopien von muster polizei dienstausweisen bei uns rum auf denen sinngemaess steht dass falls nochmal wer in der art auftaucht dieser zu befragen ist nach
- seinem auftrag
- seiner dienststelle
- seinem direkten vorgesetzten
und dieser umgehend sofort zu kontaktieren ist

dort steht auch dass
- der beamte verpflichtet waere den dienstausweis auszuhaendigen (was ich persoenlich mir ned gut vorstellen kann) und
- dass dem beamten vor der sicheren abklaerung seiner identitaet keinesfalls waffen auszuhaendigen sind

im prinzip eine saubloede situation

auf der einen seite ist man, spaetestens wenn der beamte einem die entsprechende weisung erteilt verpflichtet die waffe (sofort) auszuhaendigen, auf der anderen seite kann es sich beiem dienstausweis ja um eine faelschung handeln und man ist seine waffe und evt auch seine waffendokumente los wenn die knarre weg ist ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten