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Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von forrrexxx » Fr 23. Sep 2011, 17:06

Liebe PD-Gemeinde,

mir steht ein kurzer Auslandsaufenthalt bevor (ca. 3 Jahre) und ich werde meine beiden Kat. B Waffen wohl nicht mitnehmen können. Ich möchte die beiden Waffen aber auf jeden Fall weiterhin in meinem Besitz haben. Meine Wohnung in Ö muss ich jedoch aufgeben.

Darf ich die Waffen bei einem nahen Verwandten in Österreich aufbewahren, selbst wenn die Person über keine WBK verfügt? Ich würde dort für eine sichere Verwahrung sorgen - dh. ich montiere meinen Waffenschrank. Nur ich hätte den Code zum Öffnen. Selbstverständlich würde ich alles den Behörden melden.

Mögliches Problem: Da ich die Waffen zur SV besitze, wäre ja diese Begründung mit meinem Umzug ins Ausland hinfällig?

Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht?

Ich bin für jeden Tipp dankbar!!
vielen lieben Dank!
forrrexxx

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sandman
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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von sandman » Fr 23. Sep 2011, 17:32

Hallo,

Ich würde sie bei dem Büchser Deines geringsten Misstrauens auf Depot legen. Kostet nicht die Welt und ist sicher. Außerdem kannst Du sie Dir jederzeit abholen, wenn du im Lande bist.

Grüße

Sandman
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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von sparrow » Fr 23. Sep 2011, 19:18

Auf jedenfall zum Büchser auf Depot legen. Dort gibts die wenigsten Probleme. Über deine WBK brauchst du dir keine Sorgen machen da deine Begründung jetzt nicht mehr "stimmt" - genehmigt ist genehmigt.

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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von Promo » Fr 23. Sep 2011, 20:09

Bankschließfach geht auch und wäre rechtlich gedeckt.
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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von quildor82 » Fr 23. Sep 2011, 20:14

Promo hat geschrieben:Bankschließfach geht auch und wäre rechtlich gedeckt.



Das heisst du bringst deine Waffe auf die Bank & holst das Ding dann wieder ab ??????


Stell ich mir grad lustig vor wie du in der Bank die Waffe auf die Theke haust:
"bitte einlagern für 2 Jahre mit dem 3% Zinssatz
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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von BigBen » Fr 23. Sep 2011, 20:38

Bei einem Schliessfach haust du garnichts auf die Theke....du wirst in den Schliessfachraum geführt und allein gelassen um deine Dinge einzusperren oder abzuholen.
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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von Promo » Fr 23. Sep 2011, 22:39

Ein Bankschließfach hat man damit niemand weiß was da drinnen ist, auch nicht die Bank. Siehe der Beschreibung von BB.
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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von forrrexxx » Sa 24. Sep 2011, 13:33

Danke für die Tips! Die Glock würd ich ja noch ins Schließfach zwängen können, aber beim OA-15 wird´s bissl schwer ;)

Das Problem bei beiden Verwahrungen (Depot u. Bank): Wenns darauf ankommt würd ich in beiden Fällen nicht zu den Waffen kommen :think: (die Banken haben dann geschlossen u. der Büma wahrscheinlich ebenfalls, oder darf nix mehr rausrücken..)

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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von sandman » Sa 24. Sep 2011, 14:42

forrrexxx hat geschrieben:Danke für die Tips! Die Glock würd ich ja noch ins Schließfach zwängen können, aber beim OA-15 wird´s bissl schwer ;)

Das Problem bei beiden Verwahrungen (Depot u. Bank): Wenns darauf ankommt würd ich in beiden Fällen nicht zu den Waffen kommen :think: (die Banken haben dann geschlossen u. der Büma wahrscheinlich ebenfalls, oder darf nix mehr rausrücken..)


Das verstehe ich jetzt gar nicht! Die Waffe bleibt ja in Deinem Eigentum un d wird nur verwahrt.

Grüße

Sandman
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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von the_law » Sa 24. Sep 2011, 17:53

wenn's ein kleiner, örtlicher büxxer ist hät ich die befürchtung das der in der zeit wo ich im ausland bin eventuell geschäftsunfähig wird, konkurs, krankeit, totesfall.
is mir passiert, und dann versuch mal das auf komision gegebene gewehr wieder aus der konkursmasse herauszuholen :evil:

eventuell käme auch eine "sicheitsverwahrung" bei der zuständigen exekutive in betracht.

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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von Promo » Sa 24. Sep 2011, 18:13

Du kannst die OA15 ja auch zerlegen, sollte sich schon irgendwie ausgehen.

Dass die Polizei die Waffen in Verwahrung nimmt würde ich bezweifeln, mal abgesehen davon dass ich persönlich nicht möchte dass meine Privatwaffen für Exekutivbeamte zugänglich am Posten herumliegen würden.
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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von Stickhead » Sa 24. Sep 2011, 19:17

Kennst du niemanden mit ein paar freien Plätzen? Hast du schon mit deiner Behörde gesprochen?
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von sandman » Sa 24. Sep 2011, 21:42

the_law hat geschrieben:eventuell käme auch eine "sicheitsverwahrung" bei der zuständigen exekutive in betracht.


Nie im Leben!

Erstens ist die Polizei dafür nicht ausgerüstet, sprich die haben gar keine Möglichkeit Waffen fachgerecht zu lagern und zweitens warum sollten die das auch tun, da ja keine Gefahr in Verzug ist.

Mal abgesehen davon, dass hier ja vom Thread Ersteller auch Bedenken bestehen, dass die Waffen im Ernstfall nicht mehr ausgegeben werden.

Grüße

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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von Stefan » Mo 26. Sep 2011, 08:48

forrrexxx hat geschrieben:Darf ich die Waffen bei einem nahen Verwandten in Österreich aufbewahren, selbst wenn die Person über keine WBK verfügt? Ich würde dort für eine sichere Verwahrung sorgen - dh. ich montiere meinen Waffenschrank. Nur ich hätte den Code zum Öffnen. Selbstverständlich würde ich alles den Behörden melden.


ja, das darfst du. brauchst keinem büma für das depo legen was zahlen, dafür, dass dann irgend welche kunden mal anschauen dürfen, ev. auch mal ein paar schuss probieren dürfen, weil ev. wollens ja auch sowas (anm.: gängige praxis bei einem bekannten büma, bei dem einiges auf lager gelegt wird).

wo dein safe steht ist für die behörde irrrelevant. du darst der einzige mit zugriff sein und es soll einbruchshemmend sein. also nix mit gartenhütte, sondern fester bebauung.

mfg stefan

Varminter

Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?

Beitrag von Varminter » Mo 26. Sep 2011, 09:06

Stefan hat geschrieben:
forrrexxx hat geschrieben:Darf ich die Waffen bei einem nahen Verwandten in Österreich aufbewahren, selbst wenn die Person über keine WBK verfügt? Ich würde dort für eine sichere Verwahrung sorgen - dh. ich montiere meinen Waffenschrank. Nur ich hätte den Code zum Öffnen. Selbstverständlich würde ich alles den Behörden melden.


ja, das darfst du. brauchst keinem büma für das depo legen was zahlen, dafür, dass dann irgend welche kunden mal anschauen dürfen, ev. auch mal ein paar schuss probieren dürfen, weil ev. wollens ja auch sowas (anm.: gängige praxis bei einem bekannten büma, bei dem einiges auf lager gelegt wird).

wo dein safe steht ist für die behörde irrrelevant. du darst der einzige mit zugriff sein und es soll einbruchshemmend sein. also nix mit gartenhütte, sondern fester bebauung.

mfg stefan



Problematisch könnte es werden, wenn er innerhalb der nächsten drei Auslandjahre die wiederkehrende Sicherheitsüberprüfung hat... :think:

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