Bitte
Man muss alle Waffen sicher vor unberechtigtem Zugriff verwahren.Wenn du glaubhaft machen kannst, dass niemals Personen unter 18 diese Räumlichkeit betreten, kannst du sie theoretisch herumliegen haben,weil du sie ja jederzeit jedem Volljährigen überlassen könntest. Ich würde mich aber nicht drauf verlassen, sondern würde sie zumindest in einem Schrank einsperren oÄ.
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§ 8. (1) Ein Mensch ist verlässlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen
wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er
1. Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird;
Wenn du sie herumliegen lassen hast und dir wird die Verlässlichkeit abgesprochen, werden dir die WBK/WP und die Kategorie B (und A falls vorhanden) Waffen entzogen. Die Langwaffen kannst du aber trotzdem behalten.