Gumbar hat geschrieben:
Bei der regelmäßig stattfindenen Überprüfung der Aufbewahrung der Kat B Waffen muss man entweder einen Waffenführerschein
oder
eine gültige Jagdkarte vorzeigen können.
Ein Prüfungszeugnis interessiert niemanden.
@gumbar,
- den Waffenführerschein habe ich schon erwähnt? Den musste ich zusätzlich beibringen (was ja kein größeres Problem dar stellt)
- Nachweis der abgeleisteten Wehrpflicht wolltn´s a noch hobn...
- die gültige Jagdkarte hat bei meiner Antragstellung zur WBK niemand sehen wollen . Das Prüfungszeugnis hat gereicht.
Das macht in so fern Sinn, denn mit dem Prüfungszeugnis (in Verbindung mit dem pol.Führungszeugnis) bekomme ich jederzeit in Österreich einen Jagdkarte, so lange keine Versagensgründe vorliegen.
Kärntn is lei an´s: ondas!
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