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Psychologisches Gutachten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Psychologisches Gutachten

Beitrag von gipflzipfla » Mi 5. Okt 2011, 10:40

Gumbar hat geschrieben:
Bei der regelmäßig stattfindenen Überprüfung der Aufbewahrung der Kat B Waffen muss man entweder einen Waffenführerschein
oder
eine gültige Jagdkarte vorzeigen können.

Ein Prüfungszeugnis interessiert niemanden.

@gumbar,
- den Waffenführerschein habe ich schon erwähnt? Den musste ich zusätzlich beibringen (was ja kein größeres Problem dar stellt)
- Nachweis der abgeleisteten Wehrpflicht wolltn´s a noch hobn...
- die gültige Jagdkarte hat bei meiner Antragstellung zur WBK niemand sehen wollen :think: . Das Prüfungszeugnis hat gereicht.

Das macht in so fern Sinn, denn mit dem Prüfungszeugnis (in Verbindung mit dem pol.Führungszeugnis) bekomme ich jederzeit in Österreich einen Jagdkarte, so lange keine Versagensgründe vorliegen.

Kärntn is lei an´s: ondas! :mrgreen:

edit Rechtschreibung
Zuletzt geändert von gipflzipfla am Mi 5. Okt 2011, 10:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Psychologisches Gutachten

Beitrag von gipflzipfla » Mi 5. Okt 2011, 10:43

Stickhead hat geschrieben:@gipflzipfla: Also bei uns ist das so, dass ein Jäger keinen WFS braucht, solang er "aktiv" (->Einzahlungsnachweis) ist. Sonst braucht er ihn schon.
Wenn ich die Ausgangsfrage richtig verstanden habe, dann geht´s dem TE um den Besitz einer Kurzwaffe?

Wenn ich als Jäger nur Langwaffen besitzen will, brauche ich diesen Waffenführerschein auch in Kärnten nicht.. so weit passt das schon.
Mit Antragstellung zur WBK musste ich den WFS beibringen!

Habe ich mich wohl irgendwo missverständlich ausgedrückt?
Dann Sorry :oops:
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Re: Psychologisches Gutachten

Beitrag von Stickhead » Mi 5. Okt 2011, 10:45

Nein, ich mein eh für B-Waffen :D So wie der Gumbar gschrieben hat :)
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Psychologisches Gutachten

Beitrag von Gumbar » Mi 5. Okt 2011, 11:03

gipflzipfla hat geschrieben:
Mit Antragstellung zur WBK musste ich den WFS beibringen!



Da hast Du Dich als Unwissender verarschen lassen.
(oder Du hast, und langsam glaube ich das, keine gültige Jagdkarte)

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Re: Psychologisches Gutachten

Beitrag von gipflzipfla » Mi 5. Okt 2011, 11:18

Gumbar hat geschrieben:
gipflzipfla hat geschrieben:
Mit Antragstellung zur WBK musste ich den WFS beibringen!



Da hast Du Dich als Unwissender verarschen lassen.
@Gumbar,
das war / ist mir allerdings herzlich egal gewesen.. heute habe ich meine WBK und gut ist es. Abholen hätt ich sie übrigens am zweiten Tag nach Antragstellung können!!
Als ob es ein Problem dar stellt, so ein Fetzerl Papier zu erlangen?

Im Zuge weiterer "Amtshandlungen" könnt ich noch ein paar nette Gschichterl erzählen..
Sind halt alles wahre persönliche Erlebnisse aus dem Amtsalltag

Übrigens wurde mir dort auch erzählt, dass man importierte Waffen nicht mehr melden muss.. das wäre mit der Importgenehmigung erledigt.

Hast Du dahingehend Fragen? Kann ich Dir gerne beantworten.. mit allen falschen Auskünften, die ich dazu von Amts wegen so bekommen habe :evil:

Merke: der Sachbeabeiter sitzt am anderen Ende des Tisches..... und ob man will oder nicht, dem ist man ausgeliefert!

Gumbar hat geschrieben:(oder Du hast, und langsam glaube ich das, keine gültige Jagdkarte)
..und das muss ich jetzt aber nicht kommentieren?
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Re: Psychologisches Gutachten

Beitrag von gewo » Mi 5. Okt 2011, 11:20

gipflzipfla hat geschrieben:Übrigens wurde mir dort auch erzählt, dass man importierte Waffen nicht mehr melden muss.. das wäre mit der Importgenehmigung erledigt.


hallo

das gilt fuer kat B
aber nicht fuer C
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Varminter

Re: Psychologisches Gutachten

Beitrag von Varminter » Mi 5. Okt 2011, 11:26

[quote="gipflzipfla"
Merke: der Sachbeabeiter sitzt am anderen Ende des Tisches..... und ob man will oder nicht, dem ist man ausgeliefert!

[/quote]

Nein, ist man ganz und gar nicht :!:

Der oder die hat sich auch an die Gesetze zu halten und wenn du die Gesetze kennst, fragst du nach dem § oder der Durchführungsverordnung, auf die man sich am Amt beruft...

Kommt da nix Gscheites, geht man eine Etage höher und das ist für den Sachbearbeiter dann auch nicht immer erfreulich.

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Re: Psychologisches Gutachten

Beitrag von gipflzipfla » Mi 5. Okt 2011, 11:37

Varminter hat geschrieben:
gipflzipfla hat geschrieben:Merke: der Sachbeabeiter sitzt am anderen Ende des Tisches..... und ob man will oder nicht, dem ist man ausgeliefert!


Nein, ist man ganz und gar nicht :!:

Der oder die hat sich auch an die Gesetze zu halten und wenn du die Gesetze kennst, fragst du nach dem § oder der Durchführungsverordnung, auf die man sich am Amt beruft...

Kommt da nix Gscheites, geht man eine Etage höher und das ist für den Sachbearbeiter dann auch nicht immer erfreulich.


Richtiiiiig!

@Varminter,
ganz ehrlich?

Es war mir in diesem Fall völlig egal.. Ich habe schneller erreicht was ich erreichen wollte, als so manch Anderer.

Ich könnte zur WBK gehörte Geschichten aus Kärnten erzählen, da sind Wartezeiten 8 Wochen "normal" gewesen.

Merke:
- zuhören
- nachdenken
- abwägen
- handeln

(und in puncto Ämter, behörden und Versicherungen braucht mir niemand etwas erzählen. Dazu könnt ich mittlerweile ein Buch schreiben!)

edit Zitatfunktion
Zuletzt geändert von gipflzipfla am Sa 8. Okt 2011, 09:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Psychologisches Gutachten

Beitrag von mr_bene » Mi 5. Okt 2011, 12:43

Na da hab ich mal ein Fass aufgemacht!!! ;-)

Sagts, ist es eigentlich für einen der sich nicht mit Mördern umgibt und auch keine Millionen an Geldwerten bewegt möglich einen WP zu bekommen?
Danke Leute
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Re: Psychologisches Gutachten

Beitrag von gipflzipfla » Mi 5. Okt 2011, 13:15

mr_bene hat geschrieben:Na da hab ich mal ein Fass aufgemacht!!! ;-)

ach was, @mr_bene.. das ist doch ein ganz nüchtern sachliches Gespräch :mrgreen:

mr_bene hat geschrieben:Sagts, ist es eigentlich für einen der sich nicht mit Mördern umgibt und auch keine Millionen an Geldwerten bewegt möglich einen WP zu bekommen?
Danke Leute


Stop!! Achtung

Was genau möchtest Du denn nun haben?
mr_bene hat geschrieben:Hallo
......jetzt aber für eine WBK ein psychologische Gutachten brauche.
Kann ich das irgendwie umgehen?
LG und Danke im Voraus

WBK (Waffenbesitzkarte, wie im Eröffnungsthread angedeutet) oder WP (Waffenpass)?

Zum WP brauchst Du schon mehr als triftige Gründe und ebense einen Fürsprecher, der Dir diese Gründe glaubhaft bestätitgt. Z.B. ein Arbeitgeber, in dessen Auftrag Du anderer Leute Millionen € durch die Gegend karrst.

Dagegen ist die WBK ein Lärcherlschaß....

Auch wenn gleich wieder jemand auf jault: ich wollte einen WP (Waffenpass) beantragen. Würde ihn grundsätzlich auch bekommen... aaaaaber..... :whistle:
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Re: Psychologisches Gutachten

Beitrag von mr_bene » Mi 5. Okt 2011, 14:19

Klar ein WP ist keine WBK
wollte nur wissen wie "unmöglich" es ist

vielleicht ein bisserl mehr Öl ins Feuer dadurch ;=)
Ich habe eienn Freund der einen bekommen hat weil er bedroht worden ist
ist aber schon lange her

Ich selbst habe schon zwei mal eine Waffe im Gesicht gehabt und mehrmal ein paar Fäuste (von ein paar netten Gruppen)
weiss aber dass das sicherlich noch nicht ausreicht...
Weil wie kann man das auch schon nachweisen...

LG
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Re: Psychologisches Gutachten

Beitrag von pointi2009 » Mi 5. Okt 2011, 14:24

WBK -Psycholog. Gutachten umgehen (=nicht machen müssen) hilft nur Jagdkarte
WP - Gründe für Ausstellung: du musst glaubhaft machen, dass du eine WP nötig hast auf Grund deiner Tätigkeit oder Position. Nur weil dir wer mal ein paar Fäuste ins Gesicht gehalten hat + Mündung - nein kein Grund.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

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Re: Psychologisches Gutachten

Beitrag von mr_bene » Mi 5. Okt 2011, 14:32

By the way -
ich habe kein interesse eine Waffe bei mir zu führen, bin kein "revolverheld"
bin nur interessiert was es bedarf
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Re: Psychologisches Gutachten

Beitrag von Stickhead » Mi 5. Okt 2011, 15:01

hahaha, aber nimm uns das bitte nicht übel :)

Einen Waffenpass bekommst du heutzutage selten bis garnicht.. das variiert etwas, je nach Behörde. Jedenfalls musst du glaubhaft nachweisen, warum genau du einer höheren Gefährdung als andere ausgesetzt bist.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Psychologisches Gutachten

Beitrag von mr_bene » Mi 5. Okt 2011, 20:50

Ich nehm nix persönlich ;)
jungs, habts ihr eine Ahnung wo ich auch jetzt mal ohne WBK eine Glock 19 od 26 ausprobieren kann?

Danke
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