Hallo zusammen
Da ich sehr nahe am Voralberg wohne und es bei uns derzeit Probleme gibt mit der GP90, habe ich mich mal nach Altenativen umgesehen. Derzeit ist die neue Geco .223 63 gr. die Patrone die am ehesten an die GP90 herankommt. Bei uns im Herstellungsland Schweiz, ist diese allerdings fast doppelt so teuer wie im benachbarten AT!!!
Wir sind nun dran zu prüfen wie wir diese am besten von AT nach CH bringen können. Die Einfuhr in die CH wurde bereits geklärt, stellt kein Problem dar. Meine Frage ist es, wie sieht es mit dem Erweb in AT aus, welche Anforderungen muss man erfüllen?
Gruss
bluedi
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Als Ausländer Muni in Ö kaufen und in Drittstaat exportieren
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Als Ausländer Muni in Ö kaufen und in Drittstaat exportieren
Zuletzt geändert von Stickhead am Do 20. Okt 2011, 10:20, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Titel aussagekräftiger gemacht
Grund: Titel aussagekräftiger gemacht
Re: Munition in Österreich kaufen und exportieren
.223 mit vollmantelgeschossen erfordert ein waffenrechtliches dokument in form von z.b. waffenbesitzkarte, waffenpass bzw. eine jagdkarte, da diese als kriegsmaterial eingestuft ist.
jegliche langwaffenmunition, welche nicht kriegsmaterial ist, darf frei ab 18 jahren erworben werden. das bedeutet hohlspitz, teilmantel, usw. es gibt auch eine liste von kalibern, welche trotz VMgeschossen nicht unter kriegsmaterial fallen. da werden aber primär reine jagdkaliber (z.b. 7x64) und ältere kaliber aufgelistet.
falls ich mich irre, möge man mich berichtigen.
mfg stefan
jegliche langwaffenmunition, welche nicht kriegsmaterial ist, darf frei ab 18 jahren erworben werden. das bedeutet hohlspitz, teilmantel, usw. es gibt auch eine liste von kalibern, welche trotz VMgeschossen nicht unter kriegsmaterial fallen. da werden aber primär reine jagdkaliber (z.b. 7x64) und ältere kaliber aufgelistet.
falls ich mich irre, möge man mich berichtigen.
mfg stefan
Re: Munition in Österreich kaufen und exportieren
Hallo und willkommen an Board
Die von dir angesprochene Patrone hat ein Vollmantelgeschoss.
Edit: Exportieren kann man sie anscheinend nur mit einer Kriegsmaterial-Ausnahmebewilligung. Danke an Promo für die Berichtigung.
Habe meine (offenbar) Falschinformationen entfernt.
Angaben trotzdem ohne Gewähr. Das Thema wird ausserdem in den Bereich Waffenrecht verschoben.

Die von dir angesprochene Patrone hat ein Vollmantelgeschoss.
Was soviel heisst, wie: Du darfst diese Munition in Österreich ohne Bewilligung nicht erwerben.§ 18 Abs. 4 WaffG hat geschrieben:(4) Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, die als Kriegsmaterial
anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses,
einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen
werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.
Edit: Exportieren kann man sie anscheinend nur mit einer Kriegsmaterial-Ausnahmebewilligung. Danke an Promo für die Berichtigung.
Habe meine (offenbar) Falschinformationen entfernt.
Angaben trotzdem ohne Gewähr. Das Thema wird ausserdem in den Bereich Waffenrecht verschoben.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Munition in Österreich kaufen und exportieren
Wenn es sich um grössere Mengen Munition handelt, zb. für einen Schützenverein, dann würde ich diese Frage UNBEDINGT dem User gewo stellen... erstens hat er immer Angebote mit extrem guten Preisen, zweitens kann er das Zeug als Händler wahrscheinlich auch in die Schweiz ausführen... nur so als Tipp...
Re: Als Ausländer Muni in Ö kaufen und in Drittstaat exporti
Exportbewilligung ist notwendig.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Als Ausländer Muni in Ö kaufen und in Drittstaat exporti
Promo hat geschrieben:Exportbewilligung ist notwendig.
Forumsregeln
Äusserungen zum Waffengesetz sollten immer mit entsprechender Judikatur untermauern und das Verbreiten von Unwahrheiten muss gerade im Waffenrecht mit allen Mitteln verhindert werden.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Als Ausländer Muni in Ö kaufen und in Drittstaat exporti
Da es Vollmantelmuniton ist, zählt es als Kriegsmaterial. Und da das neue WaffG noch nicht in Kraft ist (wonach die Schweiz wie ein EU Staat behandelt wird) muss eine Kriegsmaterialausfuhrbewilligung ausgestellt werden.
Und wenn du Quellen willst: BGBl. 570/1977 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr 57/2001.
€DIT: und wenn wir schon bei der Doubleaction OG sind - das ist eine Offene Gesellschaft, dh. diese muss laut GewO einen handelsrechtlichen Geschäftsführer für die Ausübung des Gewerbes zum Handel mit zivilen Waffen und Munition bestellen. Insbesondere ist bei der Form einer Personengesellschaft darauf zu achten dass dieser die Antrittsvoraussetzungen erfüllt, dh. entweder eine Lehre als Büchsenmacher oder Waffen- und Munitionshändler absolviert haben, oder aber die Prüfung für die übrigen Waffengewerbe absolviert haben. Im letzteren Fall muss er aber vorher ein Jahr Praxis nachweisen bevor er das Gewerbe ausüben darf. Sollte Gewo persönlich diese Voraussetzungen erfüllen, dann steht hier nichts im Wege. Sollte er nicht persönlich der Geschäftsführer sein, so warne ich davor ihn Händler zu titulieren da er nicht dieser Stellung entspricht. Abgesehen davon muss dann der tatsächliche handelsrechtliche Geschäftsführer zumindest zur Halbzeit im Betrieb angestellt und auch anwesend sein.
Und wenn du Quellen willst: BGBl. 570/1977 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr 57/2001.
€DIT: und wenn wir schon bei der Doubleaction OG sind - das ist eine Offene Gesellschaft, dh. diese muss laut GewO einen handelsrechtlichen Geschäftsführer für die Ausübung des Gewerbes zum Handel mit zivilen Waffen und Munition bestellen. Insbesondere ist bei der Form einer Personengesellschaft darauf zu achten dass dieser die Antrittsvoraussetzungen erfüllt, dh. entweder eine Lehre als Büchsenmacher oder Waffen- und Munitionshändler absolviert haben, oder aber die Prüfung für die übrigen Waffengewerbe absolviert haben. Im letzteren Fall muss er aber vorher ein Jahr Praxis nachweisen bevor er das Gewerbe ausüben darf. Sollte Gewo persönlich diese Voraussetzungen erfüllen, dann steht hier nichts im Wege. Sollte er nicht persönlich der Geschäftsführer sein, so warne ich davor ihn Händler zu titulieren da er nicht dieser Stellung entspricht. Abgesehen davon muss dann der tatsächliche handelsrechtliche Geschäftsführer zumindest zur Halbzeit im Betrieb angestellt und auch anwesend sein.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Als Ausländer Muni in Ö kaufen und in Drittstaat exporti
Promo hat geschrieben:€DIT: und wenn wir schon bei der Doubleaction OG sind - das ist eine Offene Gesellschaft, dh. diese muss laut GewO einen handelsrechtlichen Geschäftsführer für die Ausübung des Gewerbes zum Handel mit zivilen Waffen und Munition bestellen. Insbesondere ist bei der Form einer Personengesellschaft darauf zu achten dass dieser die Antrittsvoraussetzungen erfüllt, dh. entweder eine Lehre als Büchsenmacher oder Waffen- und Munitionshändler absolviert haben, oder aber die Prüfung für die übrigen Waffengewerbe absolviert haben. Im letzteren Fall muss er aber vorher ein Jahr Praxis nachweisen bevor er das Gewerbe ausüben darf. Sollte Gewo persönlich diese Voraussetzungen erfüllen, dann steht hier nichts im Wege. Sollte er nicht persönlich der Geschäftsführer sein, so warne ich davor ihn Händler zu titulieren da er nicht dieser Stellung entspricht. Abgesehen davon muss dann der tatsächliche handelsrechtliche Geschäftsführer zumindest zur Halbzeit im Betrieb angestellt und auch anwesend sein.
hallo
und du glaubst tatsaechlich dass sich nicht mindestens ein halbes dutzend aemter und behoerden monatelang um die pruefung genau diese dinge gekuemmert haben bevor sie uns die gewerbeberechtigung ausgestellt wurde?
witzbold ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Als Ausländer Muni in Ö kaufen und in Drittstaat exporti



gewo, denk dir halt es war gut gemeint....
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)