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Als Ausländer Muni in Ö kaufen und in Drittstaat exportieren

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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bluedi
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Als Ausländer Muni in Ö kaufen und in Drittstaat exportieren

Beitrag von bluedi » Do 20. Okt 2011, 09:47

Hallo zusammen

Da ich sehr nahe am Voralberg wohne und es bei uns derzeit Probleme gibt mit der GP90, habe ich mich mal nach Altenativen umgesehen. Derzeit ist die neue Geco .223 63 gr. die Patrone die am ehesten an die GP90 herankommt. Bei uns im Herstellungsland Schweiz, ist diese allerdings fast doppelt so teuer wie im benachbarten AT!!!

Wir sind nun dran zu prüfen wie wir diese am besten von AT nach CH bringen können. Die Einfuhr in die CH wurde bereits geklärt, stellt kein Problem dar. Meine Frage ist es, wie sieht es mit dem Erweb in AT aus, welche Anforderungen muss man erfüllen?

Gruss
bluedi
Zuletzt geändert von Stickhead am Do 20. Okt 2011, 10:20, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Titel aussagekräftiger gemacht

Stefan
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Re: Munition in Österreich kaufen und exportieren

Beitrag von Stefan » Do 20. Okt 2011, 10:16

.223 mit vollmantelgeschossen erfordert ein waffenrechtliches dokument in form von z.b. waffenbesitzkarte, waffenpass bzw. eine jagdkarte, da diese als kriegsmaterial eingestuft ist.

jegliche langwaffenmunition, welche nicht kriegsmaterial ist, darf frei ab 18 jahren erworben werden. das bedeutet hohlspitz, teilmantel, usw. es gibt auch eine liste von kalibern, welche trotz VMgeschossen nicht unter kriegsmaterial fallen. da werden aber primär reine jagdkaliber (z.b. 7x64) und ältere kaliber aufgelistet.

falls ich mich irre, möge man mich berichtigen.

mfg stefan

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Re: Munition in Österreich kaufen und exportieren

Beitrag von Stickhead » Do 20. Okt 2011, 10:18

Hallo und willkommen an Board :)

Die von dir angesprochene Patrone hat ein Vollmantelgeschoss.

§ 18 Abs. 4 WaffG hat geschrieben:(4) Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, die als Kriegsmaterial
anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses,
einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen
werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.
Was soviel heisst, wie: Du darfst diese Munition in Österreich ohne Bewilligung nicht erwerben.

Edit: Exportieren kann man sie anscheinend nur mit einer Kriegsmaterial-Ausnahmebewilligung. Danke an Promo für die Berichtigung.

Habe meine (offenbar) Falschinformationen entfernt.

Angaben trotzdem ohne Gewähr. Das Thema wird ausserdem in den Bereich Waffenrecht verschoben.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Varminter

Re: Munition in Österreich kaufen und exportieren

Beitrag von Varminter » Do 20. Okt 2011, 10:24

Wenn es sich um grössere Mengen Munition handelt, zb. für einen Schützenverein, dann würde ich diese Frage UNBEDINGT dem User gewo stellen... erstens hat er immer Angebote mit extrem guten Preisen, zweitens kann er das Zeug als Händler wahrscheinlich auch in die Schweiz ausführen... nur so als Tipp...

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Re: Als Ausländer Muni in Ö kaufen und in Drittstaat exporti

Beitrag von Promo » Do 20. Okt 2011, 12:05

Exportbewilligung ist notwendig.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Als Ausländer Muni in Ö kaufen und in Drittstaat exporti

Beitrag von Stickhead » Do 20. Okt 2011, 12:18

Promo hat geschrieben:Exportbewilligung ist notwendig.


Forumsregeln

Äusserungen zum Waffengesetz sollten immer mit entsprechender Judikatur untermauern und das Verbreiten von Unwahrheiten muss gerade im Waffenrecht mit allen Mitteln verhindert werden.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Als Ausländer Muni in Ö kaufen und in Drittstaat exporti

Beitrag von Promo » Do 20. Okt 2011, 14:48

Da es Vollmantelmuniton ist, zählt es als Kriegsmaterial. Und da das neue WaffG noch nicht in Kraft ist (wonach die Schweiz wie ein EU Staat behandelt wird) muss eine Kriegsmaterialausfuhrbewilligung ausgestellt werden.

Und wenn du Quellen willst: BGBl. 570/1977 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr 57/2001.

€DIT: und wenn wir schon bei der Doubleaction OG sind - das ist eine Offene Gesellschaft, dh. diese muss laut GewO einen handelsrechtlichen Geschäftsführer für die Ausübung des Gewerbes zum Handel mit zivilen Waffen und Munition bestellen. Insbesondere ist bei der Form einer Personengesellschaft darauf zu achten dass dieser die Antrittsvoraussetzungen erfüllt, dh. entweder eine Lehre als Büchsenmacher oder Waffen- und Munitionshändler absolviert haben, oder aber die Prüfung für die übrigen Waffengewerbe absolviert haben. Im letzteren Fall muss er aber vorher ein Jahr Praxis nachweisen bevor er das Gewerbe ausüben darf. Sollte Gewo persönlich diese Voraussetzungen erfüllen, dann steht hier nichts im Wege. Sollte er nicht persönlich der Geschäftsführer sein, so warne ich davor ihn Händler zu titulieren da er nicht dieser Stellung entspricht. Abgesehen davon muss dann der tatsächliche handelsrechtliche Geschäftsführer zumindest zur Halbzeit im Betrieb angestellt und auch anwesend sein.
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Re: Als Ausländer Muni in Ö kaufen und in Drittstaat exporti

Beitrag von gewo » Do 20. Okt 2011, 16:49

Promo hat geschrieben:€DIT: und wenn wir schon bei der Doubleaction OG sind - das ist eine Offene Gesellschaft, dh. diese muss laut GewO einen handelsrechtlichen Geschäftsführer für die Ausübung des Gewerbes zum Handel mit zivilen Waffen und Munition bestellen. Insbesondere ist bei der Form einer Personengesellschaft darauf zu achten dass dieser die Antrittsvoraussetzungen erfüllt, dh. entweder eine Lehre als Büchsenmacher oder Waffen- und Munitionshändler absolviert haben, oder aber die Prüfung für die übrigen Waffengewerbe absolviert haben. Im letzteren Fall muss er aber vorher ein Jahr Praxis nachweisen bevor er das Gewerbe ausüben darf. Sollte Gewo persönlich diese Voraussetzungen erfüllen, dann steht hier nichts im Wege. Sollte er nicht persönlich der Geschäftsführer sein, so warne ich davor ihn Händler zu titulieren da er nicht dieser Stellung entspricht. Abgesehen davon muss dann der tatsächliche handelsrechtliche Geschäftsführer zumindest zur Halbzeit im Betrieb angestellt und auch anwesend sein.


hallo

und du glaubst tatsaechlich dass sich nicht mindestens ein halbes dutzend aemter und behoerden monatelang um die pruefung genau diese dinge gekuemmert haben bevor sie uns die gewerbeberechtigung ausgestellt wurde?

witzbold ...
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Re: Als Ausländer Muni in Ö kaufen und in Drittstaat exporti

Beitrag von mgritsch » Fr 21. Okt 2011, 23:58

:D :D :D
gewo, denk dir halt es war gut gemeint....
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)

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