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von 30-06 » Sa 27. Aug 2011, 12:49
die bisherigen §30 meldungen verlieren mit inkrafttreten des novellierten Waffg. ihre gültigkeit und können entsorgt werden,sowie es auch nach 7 jahren ohnehin passiert....zuminmdest bei den händlern die keine fleissaufgaben machen.
darum ja auch die neumeldung aller C waffen,D wird nur dann registriert wenn sie nach der novelle an privat verkauft werden bzw. bei neukauf beim händler.
eine bis dato im besitz stehende (und nach jetzigem gesetzt ja auch nicht gemeldete) flinte bleibt auch nach der neuerung noch unregistriert,es sei denn ich verkaufe sie.
die meldungen selbst sind ein relativ zeitintensiver prozess,da das programm anscheinend nicht besonders benutzerfreundlich ist,so braucht man für die eingabe einer meldung ca. 8 min,wobei -wenn ich das richtig verstanden habe - bei jeder weiteren waffe,aber selber besitzer,wieder die gesamte maske mit allen "kundendaten" asgefüllt werden muss.weiter muss theoretisch jede auf der waffe eingeschlagene nummer als waffennummer eingetragen werden wenn sie sich auf einem waffenrelevanten teil wie verschluss und lauf befindet.
auch sieht der händler nur jene meldungen im system von waffen die entweder auch dort gekauft wurden oder eben so dort gemeldet wurden.
kostenmässig wid sich wahrscheinlich das modell nach arbeitszeit durchsetzen anstatt der pauschale,wäre zumindest fair,wenn man an sammler mit stückzahlen 100+ denkt.
es gibt auch einige händler die sich knapp vor der pensi den "computerschaas" ned antun wollen und somit an einen kollegen zwecks meldung verweisen müssen.
derzeit rennt das programm bei 2 händlern in österreich im testlauf (mit virtuellen meldungen),von einem davon hab ich die infos.