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Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Do 30. Jun 2011, 09:15

Varminter hat geschrieben:Was passiert mit den alten Meldezetteln?

Können die Büxner und die meldepflichtigen Besitzer die Altmeldungen dann in den Reisswolf werfen, wenn die Neumeldung erfolgt ist?

Oder muss man den ganzen Papiersch**ss für den Rest des Lebens aufbewahren?


hi

also ich gehe davon aus dass
- die buechsner die §30 dinger trotz ZWR aufheben muessen, denn sie sind den waffenbuechern gleichgestellt (muessen also bei einstellung des unternehmens an die behoerde abgeliefert werden)
- du als besitzer des teils sobald es im ZWR gemeldet ist den §30 papierkram nimmer brauchst ...

ist aber nur eine vermutung
wird wohl noch bekanntgeben werden
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Steirer
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Steirer » Do 30. Jun 2011, 18:08

Die §30 Meldungen müssen vom Händler nur 5 oder 7 Jahre aufbewahrt werden. War nie vorgesehen diese Meldungen an die Behörde zu übergeben bzw. übernommen zu werden. Eine Überprüfung, ob die Meldung wirklich stimmen, ist eigentlich bei schon länger im Besitz befindlichen Waffen nicht mehr möglich! Ein schönes Geführ dafür sogar noch bezahlt zu haben :clap:
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von aus8 » Do 30. Jun 2011, 18:50

bravo
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Das_Frettchen
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Das_Frettchen » Di 16. Aug 2011, 19:36

Und von euch will sich keiner freiwillig zur Verfügung stellen und der Behörde beim eintippen helfen?

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von 30-06 » Sa 27. Aug 2011, 12:49

die bisherigen §30 meldungen verlieren mit inkrafttreten des novellierten Waffg. ihre gültigkeit und können entsorgt werden,sowie es auch nach 7 jahren ohnehin passiert....zuminmdest bei den händlern die keine fleissaufgaben machen.
darum ja auch die neumeldung aller C waffen,D wird nur dann registriert wenn sie nach der novelle an privat verkauft werden bzw. bei neukauf beim händler.
eine bis dato im besitz stehende (und nach jetzigem gesetzt ja auch nicht gemeldete) flinte bleibt auch nach der neuerung noch unregistriert,es sei denn ich verkaufe sie.

die meldungen selbst sind ein relativ zeitintensiver prozess,da das programm anscheinend nicht besonders benutzerfreundlich ist,so braucht man für die eingabe einer meldung ca. 8 min,wobei -wenn ich das richtig verstanden habe - bei jeder weiteren waffe,aber selber besitzer,wieder die gesamte maske mit allen "kundendaten" asgefüllt werden muss.weiter muss theoretisch jede auf der waffe eingeschlagene nummer als waffennummer eingetragen werden wenn sie sich auf einem waffenrelevanten teil wie verschluss und lauf befindet.
auch sieht der händler nur jene meldungen im system von waffen die entweder auch dort gekauft wurden oder eben so dort gemeldet wurden.
kostenmässig wid sich wahrscheinlich das modell nach arbeitszeit durchsetzen anstatt der pauschale,wäre zumindest fair,wenn man an sammler mit stückzahlen 100+ denkt.
es gibt auch einige händler die sich knapp vor der pensi den "computerschaas" ned antun wollen und somit an einen kollegen zwecks meldung verweisen müssen.

derzeit rennt das programm bei 2 händlern in österreich im testlauf (mit virtuellen meldungen),von einem davon hab ich die infos.

Lichtgestalt
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Lichtgestalt » Sa 27. Aug 2011, 18:18

Schön und gut das alles. Sehe nur das Problem, daß etliche "ein Gewehrbesitzer" oder eben Besitzer der Erb-Krochn vom Opa, von einer Novelle nichts wissen und und sich den Kram auch nicht antun werden weil sie ohnehin keine Überprüfung duch die Polizei zu befürchten haben.

Nur wir Legalwaffenbesitzer kümmern sich um ein gesetzestreues Verhalten, allein schon deswegen um seine "Verlässlichkeit" nicht zu verlieren.

martin01
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von martin01 » Mi 30. Nov 2011, 10:42

Ich habs schonmal gesagt - ich bin gespannt wieviele LW WIRKLICH NACHGEMELDET werden...!?

Wie LICHTGESTALT ganz richtig schreibt - sehr viele Leute wissen ganz einfach gar nichts davon! Und, es soll Personen geben die absichtlich nicht nachmelden (das ist aber nur vom Hörensagen bekannt)! Kontrollieren kanns irgendwie eh keiner... :twisted:

Einfach eine weitere Einschränkung für die Freiheit in meinen Augen... der Sicherheit wirds nix bringen

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josephiner
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von josephiner » Mi 30. Nov 2011, 11:50

Weiß man eigentlich schon wie die ganze Registrierung ablaufen soll? Reicht es da wenn man mit den ganzen Unterlagen beim BÜMA erscheint oder muss man alle Waffen persönlich bei der Registrierung vorlegen? Liegt es da auch wieder im eigenen ermessen jedes BÜMA wie viel er für die Meldung verrechnet oder ist da ein fixer Betrag festgelgt?

gewo
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mi 30. Nov 2011, 11:59

josephiner hat geschrieben:Weiß man eigentlich schon wie die ganze Registrierung ablaufen soll?

im prinzip ja
details kommen wohl noch mit verordnung

josephiner hat geschrieben:Reicht es da wenn man mit den ganzen Unterlagen beim BÜMA erscheint oder muss man alle Waffen persönlich bei der Registrierung vorlegen?

keine waffe noetig
eigentlich auch keine unterlage noetig ausser einem gueltigen lichtbildausweis

josephiner hat geschrieben:Liegt es da auch wieder im eigenen ermessen jedes BÜMA wie viel er für die Meldung verrechnet oder ist da ein fixer Betrag festgelgt?

das muss/kann/darf jeder selber entscheiden
hab aber auch schon betraege von 40,- pro waffe gehoert ...
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Stefan » Mi 30. Nov 2011, 12:07

40€ pro waffe. ja spinnen die denn. wird die registrierbereitschaft sicher steigern.

mfg stefan

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mi 30. Nov 2011, 12:09

Stefan hat geschrieben:40€ pro waffe. ja spinnen die denn. wird die registrierbereitschaft sicher steigern.
mfg stefan


hallo

wird ned so schlimm kommen denk ich
zumindestens ned ueberall ...
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von josephiner » Mi 30. Nov 2011, 12:13

gewo hat geschrieben:
josephiner hat geschrieben:Weiß man eigentlich schon wie die ganze Registrierung ablaufen soll?

im prinzip ja
details kommen wohl noch mit verordnung
Na schön, dass sich die Damen und Herren noch Zeit lassen! Zuerst überstürzt einen Beschluss erlassen und dann bis zum Schluss mit keinen endgültigen Informationen rausrücken :clap:


josephiner hat geschrieben:Reicht es da wenn man mit den ganzen Unterlagen beim BÜMA erscheint oder muss man alle Waffen persönlich bei der Registrierung vorlegen?

keine waffe noetig
eigentlich auch keine unterlage noetig ausser einem gueltigen lichtbildausweis
Wie soll, dass dann funktionieren?

josephiner hat geschrieben:Liegt es da auch wieder im eigenen ermessen jedes BÜMA wie viel er für die Meldung verrechnet oder ist da ein fixer Betrag festgelgt?

das muss/kann/darf jeder selber entscheiden
hab aber auch schon betraege von 40,- pro waffe gehoert ...

Wahnsinn :headslap: Weil ma ja schon beim reglementieren sind, warum wird hier kein einheitlicher Betrag festgesetzt. 40€ ist aber schon ein wenig heftig.

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mi 30. Nov 2011, 12:17

josephiner hat geschrieben:
josephiner hat geschrieben:Reicht es da wenn man mit den ganzen Unterlagen beim BÜMA erscheint oder muss man alle Waffen persönlich bei der Registrierung vorlegen?

keine waffe noetig
eigentlich auch keine unterlage noetig ausser einem gueltigen lichtbildausweis
Wie soll, dass dann funktionieren?

hi

na genauso wie jetzt

du gehst zum buema
nennst ihm die waffendaten
legst einen ausweis vor (fuehrerschein oder was auch immer)
und er traegt das ins ZWR ein

voila
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von GSchoenbauer » Mi 30. Nov 2011, 12:36

wenns't Deine E-Card zur Bürgerkarte aufmascherlst ( http://www.buergerkarte.at/ ), dann kannst in Zukunft angeblich Deine KAT C/D -Registrierungen (zumindest die C-Nachregistrierungen) selbst kostenlos online erledigen. Musst nur in ein billiges Lesegerät (ca. 30 Euro) investieren.

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von DOUBLEACTION » Mi 30. Nov 2011, 12:38

GSchoenbauer hat geschrieben:wenns't Deine E-Card zur Bürgerkarte aufmascherlst ( http://www.buergerkarte.at/ ), dann kannst in Zukunft angeblich Deine KAT C/D -Registrierungen (zumindest die C-Nachregistrierungen) selbst kostenlos online erledigen. Musst nur in ein billiges Lesegerät (ca. 30 Euro) investieren.
Bauli


hallo

ja, das ist so
die bis zum inkrafttreten der novelle (vermutlich 1.7.2012) gekauften gewehre kann man selber nachregistrieren
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