in meinem WP steht drinnen:
Die Befugnis zum Führen [...] erlischt mit der Beendigung der Tätigkeit als Jagdausübungsberechtigter
Und um anscheinend doppelt abgesichert zu sein hat die Behörde auch gleich ein Rundsiegel hinter Punkt c)
Meldepflichtige oder sonstige Schußwaffen zu führen.
gesetzt. Obwohl das schon durch die Jagdkarte an und für sich gedeckt ist. Doppelt hält besser?
Begründung war Jagd auf Schwarz- und Raubwild. Eingeschränkt auf 1 Stk Kat. B - wollte eigentlich 2 Stk aber da hieß es wieder: "Da brauchen wir noch ein Schreiben von Ihnen, dass zusätzlich zur Fangschusswaffe auch eine halbautomatische Langwaffe geführt werden soll". Und nachdem sich das schon gute 12 Monate hinzog hab ich es dann gelassen.
Gültige Jagdkarte = alles iO
Ich glaube, wir sollten mal alle verschiedenen Einschränkungen sammeln. Bei n Meldungen kommen wir wohl auf mindestens n/2 verschiedene Arten (obwohl es ja nicht so viele Behörden gibt).
