pointi2009 hat geschrieben:Haftungsansprüche wer wem gegenüber?
Heisst das, wenn ich ein Teil kauf, welches ich auf Grund vom WaffG oder KMG nicht besitzen darf, damit was passiert, dann kann der Händler herangezogen werden?!
hi
wissen tue ich es nicht
aber ich vermute mal die waffe wird ersatzlos eingezogen werden
der haendler wird die einstufung vorlegen auf dem steht dass das teil erlaubt ist
die oberbehoerde wird einen bescheid vorlegen dass die waffe doch verboten war
die waffe wird einzogen bleiben und wird vernichtet
du wirst den kaufpreis beim haendler einklagen
und du wirst recht bekommen
du erhaeltst also dein geld zurueck
der haendler wird versuchen sich bei dem amt dass ihm die (unrichtig poitive) einstufung damals ausgestellt hat sein geld zu holen
und er wird dabei scheitern
denn amtshaftung setzt ein verschulden und einen vorsatz voraus
solange der haendler nicht beweisen kann dass man ihm absichtlich die falsche auskunft gegeben hat (was ja wohl auch objektiv nicht der fall war) hat er keinen anspruch auf ersatz
fazit:
der haendler bleibt der gelackmeierte
selber schuld kann ich nur sagen
es ist kein geheimniss wer der einzige in oesterreich ist, dessen einstufungen dann auch tatsaechlich "halten"