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Waffen oder Waffenteile..

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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quildor82
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Re: Waffen oder Waffenteile..

Beitrag von quildor82 » Do 22. Dez 2011, 17:48

Stefan hat geschrieben:quelle seidler. hingehen, fragen und info erhalten. laut meinem wissensstand hat er selbst den upper beim BMI eingereicht und einen positiven bescheid ausgestellt bekommen. unser kleiner tschihadkämpfer kann hier aber sicher noch besser auskunft geben.

mfg stefan



Geh der hot ka Zeit der muss ja bis Neujahr seine 542321 Magazine anfüllen :mrgreen:
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Promo
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Re: Waffen oder Waffenteile..

Beitrag von Promo » Do 22. Dez 2011, 22:20

Ein Bescheid ist die Antwort der Behörde auf den Antrag einer bestimmten Person. Dieser ist personenbezogen und steht daher auch nur der beantragenden Person zur Verfügung und wird nicht veröffentlicht. Im Falle von waffenrechtlichen Einstufungen ist dies natürlich problematisch, aber man muss das hinnehmen. Wenn du 100% sicher gehen willst rufe im BMI an, die bestätigen dir das aber auch gerne. Ansonsten kann ich Stefan nur beipflichten.

Überdies stimme ich BB zu - Gewehrscheinwerfer sind egal ob für Export oder sonstwas verboten (HS-50 sind ja auch nur für den Export weil sie bei uns Kriegsmaterial sind, besitzen und nur im Ausland verwenden gilt ja da auch nicht). Laut Waffengesetz sind Waffen die mit Gewehrscheinwerfen sowie die Vorrichtung alleine auch schon verboten. Kommt also darauf an ob das Ding als "for handgun" oder "for rifle" tituliert ist.
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Re: Waffen oder Waffenteile..

Beitrag von Floody » Mo 26. Dez 2011, 13:31

...abgesehen davon denk ich mir ja, dass man bei einem ordentlichen Waffenhändler damit rechnen kann, dass das Zeug was er korrekt (mit Rechnung und Papierkram, eh klar) an einen Kunden verkauft für diesen auch legal ist.

Ich kann mir z.B. auch nicht vorstellen das man selbst Probleme bekommt wenn ein Büchsenmacher einem ein illegales Waffenteil verkauft. Natürlich ist sowas immer ein heisses Eisen und wenn's so weit kommt wird man wohl ein Verfahren über sich ergehen lassen, aber ein Konsument muss sich ja, vor allem in dem Bereich, auf die Kompetenz und die Fachkenntnis des Händlers verlassen können (ja, ich weis die Realität diesbezüglich sieht anders aus).

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Re: Waffen oder Waffenteile..

Beitrag von TDK29 » Mo 26. Dez 2011, 13:42

Floody hat geschrieben:...abgesehen davon denk ich mir ja, dass man bei einem ordentlichen Waffenhändler damit rechnen kann, dass das Zeug was er korrekt (mit Rechnung und Papierkram, eh klar) an einen Kunden verkauft für diesen auch legal ist.

Ich kann mir z.B. auch nicht vorstellen das man selbst Probleme bekommt wenn ein Büchsenmacher einem ein illegales Waffenteil verkauft. Natürlich ist sowas immer ein heisses Eisen und wenn's so weit kommt wird man wohl ein Verfahren über sich ergehen lassen, aber ein Konsument muss sich ja, vor allem in dem Bereich, auf die Kompetenz und die Fachkenntnis des Händlers verlassen können (ja, ich weis die Realität diesbezüglich sieht anders aus).


ignorantia legis non excusat (Oder zu Deutsch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)
Mopeds gehen alle zu schnell, der Händler hat aber nie Schuld (sonst würden die die Dinger ja net verkaufen). Du musst dafür sorgen das die eine max. Geschwindigkeit von 45(?) haben und net schneller gehen..
Radarwarner werden auch frei verkauft.. sind aber auch strafbar...
In Deutschland das selbe Spiel mit Radarpunkten als POI bei Navis...
Sei dir mal dabei nicht so sicher, dass es für dich keine Konsequenzen hat soetwas zu besitzten und zu verwenden.

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Re: Waffen oder Waffenteile..

Beitrag von Floody » Mo 26. Dez 2011, 14:06

TDK29 hat geschrieben:Sei dir mal dabei nicht so sicher, dass es für dich keine Konsequenzen hat soetwas zu besitzten und zu verwenden.


Lies mein Posting nochmals. Sicher hat es Konsequenzen, trotz allem muss man davon ausgehen können, dass der Händler legale Ware verkauft. Oder das er darauf hinweist das man den Scheinwerfer den man gerade gekauft hat nur auf eine Kurzwaffe montieren darf. Zumindest denke ich das man bessere Chancen hat ohne viel Schaden aus so einer Sache raus zu kommen wenn man eine Rechnung für ein eigentlich illegales Waffenteil hat als ohne einer solchen.

Auch: Ich habe die Rechnung für meinen Teleskopschlagstock nach wie vor. Wenn ein Büchsenmacher mir dieses Teil verkauft hat muss ich davon ausgehen können, das es eins der wenigen erlaubten Modelle ist.

Alles was ich damit ausdrücken will ist: Was ein Händler offiziell verkauft wird zu hoher Wahrscheinlichkeit erlaubt sein.

PS: Ein Radarwarngerät kaufen und einen OA-Upper kaufen sind zwei ganz unterchiedliche Sachen, mal ganz abgesehen von der offensichtlichen Absicht die dahinter steht. Auch hätte ich eine Verzichtserklärung unterschreiben müssen, hätte ich mein Moped frisiert gekauft.

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Re: Waffen oder Waffenteile..

Beitrag von pointi2009 » Di 27. Dez 2011, 10:10

da muss ich Floody recht geben:

es gibt ja im ABGB im §1299 die "Sachverständigenhaftung" - Voraussetzung, dass dieser § zu tragen kommt ist "Entgeltlichkeit oder doch Eigennützigkeit" des Gewerbetreibenen, was bei einem Händler der Fall ist.

Es geht hier um objektives Verschulden iSv Sorgfalts- und Wissensstandards. Die Haftung des § 1299 ABGB als objektivierte Verschuldenshaftung „greift” aber ebenso bereits ab leichter Fahrlässigkeit; sog omnis culpa-Haftung. Ein Arzt oder Rechtsanwalt können sich nicht dadurch entschuldigen / exkulpieren, dass ihnen gewisse Kenntnisse ohne persönliches Verschulden gefehlt haben. Sie haben zu vertreten, was „ein” Arzt (iSv „jeder” Arzt) oder Rechtsanwalt zu wissen haben.


Und ich sehe das schon so, dass ein Händler die rechtlichen Aspekte seiner verkauften Waren wissen müsste/muss/soll.
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Re: Waffen oder Waffenteile..

Beitrag von Armalito » Di 27. Dez 2011, 10:24

FYI:

der seidler hat eine OA-15 mit 9mm Upper zum verkauf in der vitrine stehen, somit wird zumindest "die" legal sein...
Geh bitte...

Von meinem iPhone 17 gesendet...

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Re: Waffen oder Waffenteile..

Beitrag von gewo » Di 27. Dez 2011, 12:00

pointi2009 hat geschrieben:Und ich sehe das schon so, dass ein Händler die rechtlichen Aspekte seiner verkauften Waren wissen müsste/muss/soll.


geh bitte hoerts doch auf mit der theoeretisiererei, da kriegt man ja akutes hirnsausen
wie soll dir ein haendler eine klare auskunft geben koennen wenn sich ned amal die sachverstandigen in bestimmten sachfragen einig sind?

tatsache ist das die wesentlichen waffenrechtlichen themen in den gesetzen, erlaessen und verordungen geregelt sind
und an die musst dich als besitzer halten

fuer fragen betreffend zulaessigkeit ist dein sachbearbeiter der waffenbehoerde zustaendig
bei fragen bei denen er sich nicht sicher ist fragt er beim bundeslandssachverstandigen an
und der wiederrum beim unklarheiten beim bundessachverstaendigen am BMI

das ganze proceedere dauert im schlechtesten fall ca 3 monate und du bekommst auf diesem weg (auch als ganz normale privatperson) verbindlich auskunft in waffenrechtlichen fragen

und weisst dann welche einstufung sachen haben die mancher in der auslage stehen hat

manchmal sind es halt dann nicht die auskuenfte die man hoeren will ...
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Re: Waffen oder Waffenteile..

Beitrag von pointi2009 » Mi 28. Dez 2011, 09:32

:naughty: ganz so ist das aber nicht,

dass ich als Privatperson natürlich auch meinen Beitrag zu leisten habe ist klar, das gebietet noch der Status des "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht",

aber dennoch obliegt auch dem Gewerbetreibenden die Sorgfaltspflicht und somit bei leichter Fahrlässigkeit auch der von mir oben genannte §. Wenn der Händler was verkaufen will, muss er wissen, ob er das verkaufen darf und an wen, falls es da Einschränkungen gibt.

vgl: ein Lebensmittelgeschäft verkauft einem Minderjährigen eine Flasche Gin oder so! Hier kann der Händler nicht sagen, der Minderjährige müsste doch eh wissen, dass er das nicht kaufen darf, wenn nicht, kann er ja bei der Behörde nachfragen. Weil ich als Händler darf ja das Zeugs verkaufen..

Ein Geschäftsinhaber für Werkzeuge weiss ja auch, dass er keine Lebensmittel verkaufen darf! Mich als Konsument interessiert das Nüsse, ob der darf oder nicht. Klar ist beim Waffengesetz auch mein Informationspflicht gefragt, aber das nur auf den Konsumenten abwälzen geht nicht.
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Re: Waffen oder Waffenteile..

Beitrag von headhoncho » Mi 28. Dez 2011, 10:04

Das Wissensgefälle ist sehr wohl Teil der Judikator, jedoch bei jenen Bereichen, in denen das Recht dem Bürger eine "besondere Sorgfalt" (Auto, Waffen,...) abverlangt, kommt es eigentlich nicht zur Anwendung. Beispiele finden sich zB in der Rechtssprechung zum KFG ausreichend (sonderbares Tuningteil im Handel gekauft, volle Strafe da unerlaubt).

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Re: Waffen oder Waffenteile..

Beitrag von pointi2009 » Mi 28. Dez 2011, 10:13

Ist das gekaufte Teil ansich schon strafbar, oder erst der Umstand, dass ich es verwende ohne Genehmigung? Heisst eingebaut ohne Typisierung.

Wenn dem dann so wäre :think:.... ich weiss schon, ich als dann Besitzer muss mich darum kümmern, dass ich nichts illegales verwende/besitze. Dennoch ist das meinem Rechtsempfinden etwas quer. Hier würde dann sämtliche Verantwortung dem "Laien" überlassen.
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Re: Waffen oder Waffenteile..

Beitrag von headhoncho » Mi 28. Dez 2011, 10:37

Kleine Fußnote zur "Sachverständigenhaftung": da geht es um Haftungsansprüche, nicht um die Abwälzung eines Verwaltungsstrafverfahrens.

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Re: Waffen oder Waffenteile..

Beitrag von pointi2009 » Mi 28. Dez 2011, 10:43

Haftungsansprüche wer wem gegenüber?
Heisst das, wenn ich ein Teil kauf, welches ich auf Grund vom WaffG oder KMG nicht besitzen darf, damit was passiert, dann kann der Händler herangezogen werden?!

Dass ich ein Verwaltungsstrafverfahren aufgebrummt bekomm wenn ich das WaffG oder KMG übertrete leuchtet mir sogar ein :D
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Re: Waffen oder Waffenteile..

Beitrag von headhoncho » Mi 28. Dez 2011, 10:58

pointi2009 hat geschrieben:Haftungsansprüche wer wem gegenüber?
Heisst das, wenn ich ein Teil kauf, welches ich auf Grund vom WaffG oder KMG nicht besitzen darf, damit was passiert, dann kann der Händler herangezogen werden?!...

Haftungsanspruch gegenüber dem "Sachverständigen". Klassisches Beispiel: ich bestelle eine Installation für mein Haus, die völlig ungeeignet ist. Installateur zuckt mit den Schultern und denkt sich "Wurscht, ist Schwachsinn, aber wer zahlt schafft an." Kommt es zu einem Schaden (Überschwemmung, weil die Installation völlig ungeeignet war), dann kommt das Wissensgefälle zum Tragen. Der Installateur hätte als Sachverständiger aufzeigen müssen, dass das Werk ungeeignet ist. Somit gibt es Haftungsapsrüche (Geld) gegen den Installateur.
Eine Verwaltungsstrafe ist davon völlig unberührt. Wer ich also für meinen Gewehrscheinwerfer bestraft, dann wird das Argument "Aber der Händler..." nicht wirklich zum Tragen kommen. Der Händler kriegt dann seine eigene Strafe.

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Re: Waffen oder Waffenteile..

Beitrag von gewo » Mi 28. Dez 2011, 11:11

pointi2009 hat geschrieben:Haftungsansprüche wer wem gegenüber?
Heisst das, wenn ich ein Teil kauf, welches ich auf Grund vom WaffG oder KMG nicht besitzen darf, damit was passiert, dann kann der Händler herangezogen werden?!


hi

wissen tue ich es nicht

aber ich vermute mal die waffe wird ersatzlos eingezogen werden
der haendler wird die einstufung vorlegen auf dem steht dass das teil erlaubt ist
die oberbehoerde wird einen bescheid vorlegen dass die waffe doch verboten war
die waffe wird einzogen bleiben und wird vernichtet

du wirst den kaufpreis beim haendler einklagen
und du wirst recht bekommen
du erhaeltst also dein geld zurueck

der haendler wird versuchen sich bei dem amt dass ihm die (unrichtig poitive) einstufung damals ausgestellt hat sein geld zu holen

und er wird dabei scheitern

denn amtshaftung setzt ein verschulden und einen vorsatz voraus
solange der haendler nicht beweisen kann dass man ihm absichtlich die falsche auskunft gegeben hat (was ja wohl auch objektiv nicht der fall war) hat er keinen anspruch auf ersatz

fazit:
der haendler bleibt der gelackmeierte

selber schuld kann ich nur sagen
es ist kein geheimniss wer der einzige in oesterreich ist, dessen einstufungen dann auch tatsaechlich "halten"
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