Promo hat geschrieben:Dieser Gedanke ist aber nicht logisch weil diejenigen die den Altbesitz gemeldet haben ja eine WBK dafür erhalten haben, nur eben mit Bewilligung für eine verbotene Waffe. Außerdem haben auch diejenigen eine WBK erhalten die KK-Halbautomaten hatten welche bis dahin noch keinen WBK-Platz (geschweige denn eine WBK) benötigt haben.
Logik?Versuch mal im Waffg irgendwelche Logik zu suchen ,oder versuch mal zu erklären warum z.B M1 Garand oder ein SVT 40 nicht auf Kat.B zu haben sind sondern verboten sind.
Einige 100 haben eine Wbk erhalten,die restlichen 40.000 sind ind die Illegalität abgerutscht.
Eine Pumpgun mit einem KK Ha zu vergleichen?Aus den Augen der Politiker ist die Pumpgun eine Mörderwaffe mit enormen Drohpotential. Versuch mal gegenüber einer Pumpe zu vergleichen wieviele Morde mit einen KK HA verübt worden sind oder Raubüberfälle.So sieht das die Politik und nicht anderst.