nun, ich habe mit Absicht das Wort "angeblich" eingefügt und auch fett markert! Ich habe das zwar in dieser Form so gehört, habe allerdings keinen Beleg dafür parat.
aber aus o.g. Link geht hervor, dass die Verwahrung im KFZ generell keine sichere Verwahrung darstellt und nur in eben den genannten Ausnahmen als zulässig erachtet wird.
Lies dir beispielsweise das mal durch:
4. Verwahrung von Schusswaffen in Fahrzeugen; VwGH-Erkenntnis vom 22. November 2005, Zl. 2005/03/0036.
Der Rechtssatz des VwGH zu diesem Erkenntnis lautet: „Der Beschwerdeführer hat nach der Teilnahme bei der Bezirksmeisterschaft im Tontaubenschiessen seine - in der Folge samt dem Waffenkoffer aus seinem Fahrzeug 13 9 gestohlene - Schrotflinte zerlegt und in einen Waffenkoffer gegeben. Diesen Koffer hat er sodann im Laderaum seines Fahrzeuges abgelegt. Da er vorbringt, derartige Schrotflinten würden in der Regel zerlegt in einem Koffer aufbewahrt werden, ist die Annahme der belangten Behörde, für Dritte sei anlässlich des bei einem Tontaubenschießen abgestellten Fahrzeuges zu vermuten gewesen, dass sich in einem solchen Koffer Schusswaffen befinden könnten, rechtmäßig. Unter Berücksichtigung dieser konkreten Umstände stellte das Zurücklassen einer Schrotflinte selbst in einem versperrten Fahrzeug jedenfalls keine sorgfältige Verwahrung im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 2 WaffG dar.“ Dies bedeutet, dass eine sorgfältige Verwahrung von Schusswaffen der Kat. C und D in Fahrzeugen nur dann gegeben ist, wenn die Schusswaffe im versperrten Fahrgastraum gegen Erkennbarkeit von außen geschützt ist und auch nach den konkreten Umständen Dritte nicht vermuten können, dass sich im Fahrgastraum Schusswaffen z.B. in sichtbaren Gewehrkoffern oder –taschen befinden. – siehe auch oben zu Punkt
Ich bin kein Jurist, aber ich kann mir vorstellen, dass durch die Tatsache der Regelmäßigkeit (z.B. wenn es in deiner Firma bekannt ist, dass du Dienstags und Donnerstags zum Schießstand fährst) eine Situation entsteht, durch welche auch Dritte vermuten können, dass sich eine Schusswaffe in deinem KFZ befindet.
Wenn nie was passiert, hast du auch kein Problem. Wenn aber mal doch was sein sollte, ...
Ich würde das Risiko in den beschriebenen Umständen aus den oben genannten Gründen nicht eingehen, denn du bewegst dich IMHO in einer juristischen Grauzone.