Wie gesagt, die Behörde will nur einer Bestätigung vom LJV.
Im Bgld. bekommt man diese wenn man „nur“ in einem SW-Revier eine Ausgehberechtigung hat. Also einfach Ausgehberechtigung an den LJV schicken, und man bekommt die Bestätigung für die Behörde.
In NÖ muss man in keinem SW-Revier sein. Man braucht jedoch eine Ausgehberechtigung, und die Bestätigung vom Revierleiter, über den Abschuss eines Schalenwildes und den Bedarf. Der leitet das an den LJV weiter und von dem bekommt man die Bestätigung für die Behörde.
Das ist der Informationsstand, den er vor ca. 2 Jahren mitgeteilt bekommen hat, direkt von der Behörden und den LJVs.
Bud Spencer hat geschrieben:Aber das verlangt nicht der LJV sondern die SID OÖ!!!
Gut, das ist ja noch nicht alt. Kann sein, dass das jetzt seit Neuesten überall so ist, oder nur in ÖÖ.
Aber das besagt ja nur, dass die Notwendigkeit und der Bedarf über die Begründung SW, im Ermessen der Behörde liegt. Das wurde ja soweit schon festgestellt, und das wissen wir.
Dass sie da auch Abschüsse selber wollen, war zumindest in den Bundesländern wo ich es kenne, nicht so. Aber vielleicht wurde das mittlerweile auch schon geändert.