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Waffenpass und "Erweiterung"
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenpass und "Erweiterung"
Hallo,
bitte entschuldigt falls die Frage schon mal erläutert wurde aber ich habe in der Vielzahl der Beiträge hier nicht das richtige gefunden.
Ich besitze einen WP und 2 Schusswaffen der Kat. B - somit bin ich "am Limit". Wie kann ich das anstellen um 2 weitere Plätze zu bekommen? Kann ich zusätzlich eine WBK beantragen, bzw. wird dies eurer Meinung nach stattgegeben?
Es geht darum, dass ich eine Glock 19 und einen Revolver in .38spec besitze, die ich auch (natürlich abwechselnd) dienstlich führe, möchte aber eine Glock 17 für meine Frau dazunehmen um mit ihr gemeinsam am Stand schiessen zu können. Eine WBK kommt für Sie eher nicht in Frage wegen der Kosten (sie bräuchte dann noch Psychologen, WaffFS, usw)
lg Schlesi
bitte entschuldigt falls die Frage schon mal erläutert wurde aber ich habe in der Vielzahl der Beiträge hier nicht das richtige gefunden.
Ich besitze einen WP und 2 Schusswaffen der Kat. B - somit bin ich "am Limit". Wie kann ich das anstellen um 2 weitere Plätze zu bekommen? Kann ich zusätzlich eine WBK beantragen, bzw. wird dies eurer Meinung nach stattgegeben?
Es geht darum, dass ich eine Glock 19 und einen Revolver in .38spec besitze, die ich auch (natürlich abwechselnd) dienstlich führe, möchte aber eine Glock 17 für meine Frau dazunehmen um mit ihr gemeinsam am Stand schiessen zu können. Eine WBK kommt für Sie eher nicht in Frage wegen der Kosten (sie bräuchte dann noch Psychologen, WaffFS, usw)
lg Schlesi
Es grüßt der Schlesi!
Re: Waffenpass und "Erweiterung"
Schlesi hat geschrieben:Ich besitze einen WP und 2 Schusswaffen der Kat. B - somit bin ich "am Limit". Wie kann ich das anstellen um 2 weitere Plätze zu bekommen? Kann ich zusätzlich eine WBK beantragen, bzw. wird dies eurer Meinung nach stattgegeben?
Es geht darum, dass ich eine Glock 19 und einen Revolver in .38spec besitze, die ich auch (natürlich abwechselnd) dienstlich führe, möchte aber eine Glock 17 für meine Frau dazunehmen um mit ihr gemeinsam am Stand schiessen zu können. Eine WBK kommt für Sie eher nicht in Frage wegen der Kosten (sie bräuchte dann noch Psychologen, WaffFS, usw)
hi
kannst du natuerlich
vorgangsweise kommt drauf an welche BH
im "schlimmsten" fall funktioniert es auf jedenfall so:
wenn du verhindern willst dass man dir eine waffe vom WP wegnimmt musst du alle auf der WBK gewuenschten plaetze so belegen wie wenn du eine WBK erweitern wollen wuerdest
d.h.
vereinsbestaetigung
schreiben vom obmann ueber regelmaessiges training
ergebnissbereichte ueber die waffen die du anschaffen willst
ergebnisse ueber die waffen die du am WP bereits hast sollten nicht noetig sein, soferne dass was du anschaffst NICHT dieselbe waffeneignung aufweist (da reicht aber schon ein anderes visier zb ..)
maximal verdopplung der anzahl, also zb 2 auf 4
so wie obenstehend gehet es ueberall in AT ohne probleme
dass mehere der gefordertten dinge eigentlich im gesetzt so NICHT vorgesehen sind und sich langsam zum standard mausern ist der nachteil der sache
du kannst natuerlich gerne auch mit dem kopf durch die wand und es mit dem "ich will!" argument alleine versuchen
geht auch oft ...
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Waffenpass und "Erweiterung"
Hallo Gerhard,
danke für deine Info. Also würde ich für eine WBK bezahlen falls das durchgeht. Hätte also beide Dokumente parallel laufen und die Plätze werden addiert.
Da ich bislang noch keinen Verein für mich gefunden habe, müsste ich da mal schauen.
Reicht das wenn ich angeben würde dass ich noch 2 Waffen in .357 und .45 haben will oder wäre diese "Begründung" uninteressant?
danke für deine Info. Also würde ich für eine WBK bezahlen falls das durchgeht. Hätte also beide Dokumente parallel laufen und die Plätze werden addiert.
Da ich bislang noch keinen Verein für mich gefunden habe, müsste ich da mal schauen.
Reicht das wenn ich angeben würde dass ich noch 2 Waffen in .357 und .45 haben will oder wäre diese "Begründung" uninteressant?
Es grüßt der Schlesi!
Re: Waffenpass und "Erweiterung"
Schlesi hat geschrieben:Da ich bislang noch keinen Verein für mich gefunden habe, müsste ich da mal schauen.
Reicht das wenn ich angeben würde dass ich noch 2 Waffen in .357 und .45 haben will oder wäre diese "Begründung" uninteressant?
hallo
"angeben" musst nix
du musst mit mind. je einem ergebniss eines bewerbs da antraben und angeben dass du diese disziplinen sportlich betreiben willst
wenn es zwei pro waffe sind ist es besser, oder drei ..
du kannst es ja auch mal ohne verein versuchen
nur mit einem stapel ergebnisse
schau was dein SB fuer nasenloecher macht dazu
die von mir skizzierte vorgansgweise ist die die JEDENFALLS klappen muss
bei den "komplizierten" behoerden ...
die forderungen sind je nach BH sehr unterschiedlich obwohl die bestimmungen aus einem bundesgesetz kommen und daher einheitlich voillzogen werden muessten ...
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Re: Waffenpass und "Erweiterung"
Was der gewo sagen möchte.
Du bist der Willkür der österreichischen Behörden machtlos ausgeliefert und musst machen was sie wollen. Was sie wollen ist abhängig davon welche Behörde, und da dann wieder, welcher Sachbearbeiter für dich zuständig ist.
So schauts aus im Schneckenhaus
Du bist der Willkür der österreichischen Behörden machtlos ausgeliefert und musst machen was sie wollen. Was sie wollen ist abhängig davon welche Behörde, und da dann wieder, welcher Sachbearbeiter für dich zuständig ist.
So schauts aus im Schneckenhaus
Re: Waffenpass und "Erweiterung"
hi
die "willkuer" ist da ein bisserl reininterpretiert
es gibt halt unterschiedlichen vollzug
das ist so
die "willkuer" ist da ein bisserl reininterpretiert
es gibt halt unterschiedlichen vollzug
das ist so
doubleaction OG, Wien
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Re: Waffenpass und "Erweiterung"
Das ist jetzt Ansichtssache. Wenn eine Behörde ein Gesetz auslegt, wie sie das möchte, und wenn da persönliche Vorlieben und Launen einzelner Personen, die in keinem Gesetz oder BGbl. niedergeschrieben sind, eine Rolle spielen, dann ist das für mich mehr als unterschiedlicher Vollzug.
Re: Waffenpass und "Erweiterung"
WBK dazu sollte eingentlich absolut problemlos sein. Psychotest erübrigt sich da du ja schon WP hast. 2 Plätze stehen dir zu, die wirst du auch bekommen. Wird dann als Gesamtkontingent betrachtet, du darfst auch beliebige Waffen führen, allerdings nie mehr als 2 gleichzeitig.
Eventuell ist deine Behörde noch lästig, aber ich persönlich sehe darin keinerlei Problem. Kannst sie ja andernfalls auch fragen ob sie denn lieber deinen WP um 2 Plätze erweitern wollen.
Eventuell ist deine Behörde noch lästig, aber ich persönlich sehe darin keinerlei Problem. Kannst sie ja andernfalls auch fragen ob sie denn lieber deinen WP um 2 Plätze erweitern wollen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Waffenpass und "Erweiterung"
Ich hatte ein ähnliches Szenario:
WBK hatte ich bereits als ich um dem WP angesucht habe.
Da hieß es dann: "Da sie bereits eine WBK haben gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder sie behalten die WBK (2 Plätze) und bekommen dafür am WP nur einen Platz oder sie geben die WBK zurück und bekommen dafür am WP 2 Plätze"
Ich kann mir gut vorstellen, dass wenn du eine WBK zum WP dazumachst, dass sie dir den WP auf einen Platz reduzieren. Aber so genau weiß ich das leider auch nicht
WBK hatte ich bereits als ich um dem WP angesucht habe.
Da hieß es dann: "Da sie bereits eine WBK haben gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder sie behalten die WBK (2 Plätze) und bekommen dafür am WP nur einen Platz oder sie geben die WBK zurück und bekommen dafür am WP 2 Plätze"
Ich kann mir gut vorstellen, dass wenn du eine WBK zum WP dazumachst, dass sie dir den WP auf einen Platz reduzieren. Aber so genau weiß ich das leider auch nicht
Re: Waffenpass und "Erweiterung"
Chester hat geschrieben:Entweder sie behalten die WBK (2 Plätze) und bekommen dafür am WP nur einen Platz oder sie geben die WBK zurück und bekommen dafür am WP 2 Plätze"
...
Da gibts nur eins. WBK abgeben, WP mit 2 bekommen, und dann eine WBK beantragen
Re: Waffenpass und "Erweiterung"
Ganz ne blöde Frage warum beantragt deine Frau nicht die WBK und das Thema ist erledigt ?
Das ganze hätte auch den Vorteil das du daheim etwas unvorsichtiger (bitte nicht falsch*) mit deinen Waffen umgehen könntest.
Auch ein Vorteil ihr habt beide ein Waffenrechtlichesdokument und wenn deine Frau gefallen dran findet oder gar schon hat am schiessen hat sie die WBK schon und die Zeiten werden nicht besser.
Und min WP kannst du ja auch wenn ich mich net sehr irre Waffen von anderen Waffen Besitzern führen quasi ausleihen somit auch von deiner Frau.
(*ich meine das ca. so, gemeinsamer zugang offizell ist auch nicht schlecht im fall von sv bzw. beim putzen und wenn man mal aufs klo muss muss man nicht gleich alles wegräumen etc. natürlich alles nur möglich wenn sonst niemand zugang hat und alle personen im HH WBK/WP haben)
Das ganze hätte auch den Vorteil das du daheim etwas unvorsichtiger (bitte nicht falsch*) mit deinen Waffen umgehen könntest.
Auch ein Vorteil ihr habt beide ein Waffenrechtlichesdokument und wenn deine Frau gefallen dran findet oder gar schon hat am schiessen hat sie die WBK schon und die Zeiten werden nicht besser.
Und min WP kannst du ja auch wenn ich mich net sehr irre Waffen von anderen Waffen Besitzern führen quasi ausleihen somit auch von deiner Frau.
(*ich meine das ca. so, gemeinsamer zugang offizell ist auch nicht schlecht im fall von sv bzw. beim putzen und wenn man mal aufs klo muss muss man nicht gleich alles wegräumen etc. natürlich alles nur möglich wenn sonst niemand zugang hat und alle personen im HH WBK/WP haben)
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....