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Unbescholtenheit?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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OC Tom
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Re: Unbescholtenheit?

Beitrag von OC Tom » Di 10. Jul 2012, 16:14

Würde mal ansuchen drum.
OK natürlich sind da vorab schon Kosten fällig für Gutachten und Waffenführerschein, aber bei einer Ablehnung kann man ja dann zu den Rechtsmitteln greifen.(oder man lasst es sein wenn man vllt weiß das es besser ist es sein zu lassen)

Ist vllt jetzt nicht der tollste Tipp oder irgendwie rechtlich Untermauert aber quasi die "einfachste Lösung" es zu wissen ob man die WBK bekommt oder nicht.
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Fangschuss
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Re: Unbescholtenheit?

Beitrag von Fangschuss » Di 10. Jul 2012, 18:47

OC Tom hat geschrieben:Würde mal ansuchen drum.
OK natürlich sind da vorab schon Kosten fällig für Gutachten und Waffenführerschein, aber bei einer Ablehnung kann man ja dann zu den Rechtsmitteln greifen.(oder man lasst es sein wenn man vllt weiß das es besser ist es sein zu lassen)

Ist vllt jetzt nicht der tollste Tipp oder irgendwie rechtlich Untermauert aber quasi die "einfachste Lösung" es zu wissen ob man die WBK bekommt oder nicht.


Da Du keine Gewaltdelikte am Kerbholz hast, dürfte das kein Grund für eine Ablehnung sein, wennst nicht die Nerven wegschmeißt.
Wenn nun eine Verurteilung wegen Diebstahl noch nicht verjährt ist, dann wird Dich der Psycho nach der Motivation für diese Tat durchleuchten. Es geht ja schließlich auch darum, dass Du nicht gefährdet bist, mit Deiner Waffe einen Raub zu verüben. Er wird Dich fragen, ob Du mal verurteilt worden bist - Dann sagst ja - Dann bohrt er - Und da musst die Nerven behalten.

Eine bedingte Verurteilung kriegst übrigens in Österreich schnell hin. Das ist keine große Sache...

Allerdings solltest Du dich selbst fragen, ob Du psychisch stabil genug bist. Habe ich auch so gemacht - Und bin zur Überzeugung gekommen, dass ich es bin. :dance: Na klar, was sonst...

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Re: Unbescholtenheit?

Beitrag von savage3000 » Di 10. Jul 2012, 19:35

@fangschuss: woher sollte der psychodog das wissen , dass peter vorbestraft ist? ist das eine der fragen? dann würd ichs verstehen!

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Re: Unbescholtenheit?

Beitrag von therion » Di 10. Jul 2012, 20:55

Wenn er fragt, einfach "nein" sagen.

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Re: Unbescholtenheit?

Beitrag von Robert » Di 10. Jul 2012, 21:19

Genau.

Zum Psychodoc gehts ja schliesslich VOR dem Einreichen des Formulars, also woher soll ers schon wissen wenn der Check doch erst NACHHER geschieht?!

(Grundsätzlich glaub ich mal dran dass sich Leute auch bessern können, von daher...)
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Re: Unbescholtenheit?

Beitrag von My Name is Earl » Di 10. Jul 2012, 22:40

Also ich weiss nicht, das ist ja nur meine Meinung.......

Aber wenn er schon bestraft wurde sollte er das beim Psychotest auch angeben. Denn es ist sehrwohl relevant für die geistige Eignung. Und hier muss ich ganz klar sagen:

Auch wenn wir immer über unsere Psychologen schimpfen, so gibt es doch Menschen die bei diesen Überprüfungen durchfallen und das zurecht. Auch wenn immer so getan wird als ob eh a jeder komplett normal is.

Ich finde es scheinheilig hier in der Anonymität des Internets sich als geläutert bzw geständig zu präsentieren und dann beim Psychologen die Hosen voll haben und net zugeben das was nicht passt. Und ob Lügen die richtige Basis für ein Waffenrechtliches Dokument sind...... naja das sollte jeder für sich beantworten. Vorallem sind hier im Forum eh immer wieder Psychologen genannt worden die sehr freundlich und kompetent sind. Die werden auch nicht ausflippen wenn einer mal in der Vergangenheit was falsch gemacht hat.

MFG
Alkohol ist ein prima Lösungsmittel! Er löst Familien, Freundschaften, Arbeitverhältnisse, Nierensteine und Gehirnzellen auf. Er löst nur keine Probleme!

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Re: Unbescholtenheit?

Beitrag von therion » Di 10. Jul 2012, 22:55

Dem Psychologen bin ich aus einer moralischen Überlegung heraus keine richtige Antwort schuldig, das verlangt nur das Gesetz. Die Behörde darf man/kann man nicht anlügen, der Psychologe ist reine Schikane.

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Re: Unbescholtenheit?

Beitrag von Fangschuss » Mi 11. Jul 2012, 06:43

therion hat geschrieben:Dem Psychologen bin ich aus einer moralischen Überlegung heraus keine richtige Antwort schuldig, das verlangt nur das Gesetz. Die Behörde darf man/kann man nicht anlügen, der Psychologe ist reine Schikane.



Den Psycho sollte man auch als Selbstschutz sehen. Natürlich hat er aus Datenschutzgründen keinen Zugriff auf diverse Daten. Allerdings sollte man sich selbst eben auch darüber klar sein, ob der psychische Zustand so gut ist, dass man die Verantwortung tragen kann.

Wir alle wollen ja, dass nicht passiert, oder?

Diverse Amokläufer haben neben den vielen Opfern auch uns schon gewaltigen Schaden angerichtet. Die ganze Geschichte mit dem Hausmeisterfeger (Pumpgun) sollte zu denken geben. Und weitere Kaliberverbote können nach Anlass rasch erfolgen.

Deshalb würde ich sagen, ehrlich sein und das Ergebnis abwarten. Aber auch nicht die Nerven wegschmeißen.

LG,
FS

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Re: Unbescholtenheit?

Beitrag von Mandella » Mi 11. Jul 2012, 06:46

Stellt sich nur die Frage, ob der Doc, bei den ganzen Querfragen, nicht eine Lüge ohnehin erkennt. Kann ja sein. :think:
Und dann ists Essig mit einem positiven Ergebnis. Aber das ist nur so eine Überlegung von mir.

Ansonsten bin ich der selben Meinung wie My Name is Earl.
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(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)

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Re: Unbescholtenheit?

Beitrag von Stickhead » Mi 11. Jul 2012, 08:22

30-06 hat geschrieben:ausserdem muss ein waffenverbot per richterbeschluss ausgesprochen werden,das is kein zustand der aus heiterem himmel eintritt ohne dass man es nicht vorher wüsste...

?

§ 12. (1) Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten...

§ 48. (1) Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in Orten, für die eine Bundespolizeidirektion besteht, diese.

Da brauchst keinen Beschluss von einem Richter.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Unbescholtenheit?

Beitrag von sandman » Mi 11. Jul 2012, 10:28

Stickhead hat geschrieben:
30-06 hat geschrieben:ausserdem muss ein waffenverbot per richterbeschluss ausgesprochen werden,das is kein zustand der aus heiterem himmel eintritt ohne dass man es nicht vorher wüsste...

?

§ 12. (1) Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten...

§ 48. (1) Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in Orten, für die eine Bundespolizeidirektion besteht, diese.

Da brauchst keinen Beschluss von einem Richter.


Für ein Waffenverbot reichen oft nur Kleinigkeiten. Es gibt doch einige Fälle, bei denen die (Noch) Ehefrau in Scheidung von ihrem (Noch) Ehemann behauptet hat, er hätte sie mit seinen Waffen bedroht (ohne Zeugen, ohne einer Nachweisbarkeit). Daraufhin wurde sofort ein Waffenverbot ausgesprochen, das wird zwar meist wieder widerrufen, ist aber trotzdem sehr unangenehm für den Betroffenen.

Grüße

Sandman
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Re: Unbescholtenheit?

Beitrag von OC Tom » Mi 11. Jul 2012, 11:51

Beim Psychologen kann sollte man vielleicht doch die Karten auf den Tisch legen (ich gehe natürlich davon aus das man nicht zu einem Waffenbesitz in Privater Hand Gegnerarzt geht) man kanns natürlich auch weglassen denke nicht das dieser das merkt. Aber wenn man zu etwas steht sollte ein Guter schon merken das man sich verändert hat.

Ich bleibe sowieso bei der Meinung das beim Psychotest nur die keine positive Bescheinigung bekommen die wirklich am Sand sind. Jeder der sich bewusst ist was richtig und falsch ist und nicht gerade massiv Suizid gefährdet ist oder eine echte Störung hat kommt dort durch zum Glück oder Leider wie man es sehen will.
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....

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Re: Unbescholtenheit?

Beitrag von therion » Mi 11. Jul 2012, 13:42

Fangschuss hat geschrieben:
therion hat geschrieben:Dem Psychologen bin ich aus einer moralischen Überlegung heraus keine richtige Antwort schuldig, das verlangt nur das Gesetz. Die Behörde darf man/kann man nicht anlügen, der Psychologe ist reine Schikane.



Den Psycho sollte man auch als Selbstschutz sehen.



Kannst Du natürlich tun, wenn Du dem Urteil eines Psychologen mehr vertraust, als Dir selbst.

Herr, lass es regnen...

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Re: Unbescholtenheit?

Beitrag von Fangschuss » Mi 11. Jul 2012, 16:49

Stickhead hat geschrieben:
30-06 hat geschrieben:ausserdem muss ein waffenverbot per richterbeschluss ausgesprochen werden,das is kein zustand der aus heiterem himmel eintritt ohne dass man es nicht vorher wüsste...

?

§ 12. (1) Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten...

§ 48. (1) Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in Orten, für die eine Bundespolizeidirektion besteht, diese.

Da brauchst keinen Beschluss von einem Richter.


Richtig! Das heißt im konkreten Fall, dass der Amtsleiter/die Amtsleiterin des zuständigen Waffenamts einen Beschluss nach eigenen Ermessen aussprechen kann. Dagegen sind allerdings schon Rechtsmittel zulässig.

Ein Beispiel: In meiner zufälligen Anwesenheit hat ein Amtsleiter des Waffenamts einem Beamten des LKA die Ausstellung eines Waffenpasses verwehrt. Und dagegen kann man nur sehr schwer was erreichen...

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