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Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Dandy
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Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle

Beitrag von Dandy » Sa 5. Mai 2012, 22:13

Hallo,

hätte eine Frage betreffend Waffenführerschein bzw. Nachweis für den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen.

Ein Kollege hatte eine verwahrungskontrolle und da der Revolver eigentlich im Safe verstaubt, hatte er keinen gültigen Waffenführerschein. Nun wird in einigen Wochen nachkontrolliert.

Sollte er besser den Waffenführerschein nachmachen oder reicht es wenn er bei 1-2 Bewerben mit macht und sich 1-2 Schießstandbesuche bestätigen lässt?`

mfg
Dandy

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mgritsch
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Re: Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle

Beitrag von mgritsch » Sa 5. Mai 2012, 22:51

waffenführerschein ist wohl das beste, in jeder hinsicht.
1) wenn sie wirklich verstaubt wird er da ein bisschen geschult was sache ist und was man darf und was nicht. und er kann sich in sicherem umfeld wieder eingewöhnen. vielleicht kommt dann wieder die lust sich öfter mal aktiv zu betätigen? auf einem bewrb wo er sich rundherum nüsse auskennt wird er sich sicher nicht wohl fühlen.
2) der WaffFS wird von der behörde auf jeden fall anstandslos akzeptiert. ein einzelnes auf die schnelle herbeigezaubertes bewerbsergebnis... kann rückfragen verursachen.
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trenck
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Re: Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle

Beitrag von trenck » So 6. Mai 2012, 11:07

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber mein Wissensstand ist, dass nach erfolgter Verwahrungskontrolle von der Behörde ausschließlich ein Waffenführerschein als Nachweis für den sicheren Umgang akzeptiert wird. Eine Ergebnisliste muss bereits vor der Verwahrungskontrolle erstellt worden sein und bei der Verwahrungskontrolle vorgelegt werden. Außerdem, und ein oder zwei Bewerbe werden da auch nicht ausreichend sein.

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Re: Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle

Beitrag von sandman » So 6. Mai 2012, 11:15

trenck hat geschrieben:Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber mein Wissensstand ist, dass nach erfolgter Verwahrungskontrolle von der Behörde ausschließlich ein Waffenführerschein als Nachweis für den sicheren Umgang akzeptiert wird. Eine Ergebnisliste muss bereits vor der Verwahrungskontrolle erstellt worden sein und bei der Verwahrungskontrolle vorgelegt werden. Außerdem, und ein oder zwei Bewerbe werden da auch nicht ausreichend sein.

Trenck


Ist meines Wissens genau so.

Grüße

Sandman
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Re: Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle

Beitrag von gewo » So 6. Mai 2012, 14:08

trenck hat geschrieben:Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber mein Wissensstand ist, dass nach erfolgter Verwahrungskontrolle von der Behörde ausschließlich ein Waffenführerschein als Nachweis für den sicheren Umgang akzeptiert wird. Eine Ergebnisliste muss bereits vor der Verwahrungskontrolle erstellt worden sein und bei der Verwahrungskontrolle vorgelegt werden. Außerdem, und ein oder zwei Bewerbe werden da auch nicht ausreichend sein.
Trenck


hi

ist von BH zu BH unterschiedlich

normalerweise 6 bewerbe innerhalb der 6 monate vor der kontrolle
wurde bei mir (als privater LWB) aber zb in wien nicht akzeptiert

ich weiss aber dass es von manchen BHs akzeptiert wird ...
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Promo
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Re: Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle

Beitrag von Promo » So 6. Mai 2012, 20:57

Grundsätzlich würde ich davon abraten den Waffenführerschein "präventiv" zu machen, dieser besitzt eine geringe zeitliche Gültigkeit. Da die Verwahrungskontrollen idR unangekündigt stattfinden, ist es auch nahezu unmöglich immer sofort einen gültigen Waffenführerschein-Nachweis bereit zu halten. In der Regel wird man daher also von der Behörde im Zuge der Verwahrungskontrolle dazu aufgefordert einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.

Neben dem Waffenführerschein gibt es auch andere Möglichkeiten den sicheren Umgang mit Schusswaffen nachzuweisen. Dazu möchte ich auf meinen Beitrag hier verweisen.
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Re: Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle

Beitrag von OC Tom » So 5. Aug 2012, 00:00

Hallo,

Darf mich hier mal kurz anhängen.
Sorry falls die Frage hier schon öfter wo war aber mit der Sufu komme ich gerade nicht dahinter und das Thema eilt etwas da ich die Antwort weitergeben muss.

Mein Schwiegervater hatte vor kurzen bin mir nicht sicher 2-4 Wochen eine Verwahrungskontrolle. Da er uns sehr viel beim Hausbau hilft hat er das auch gleich wieder verdrängt, nur sind wir jetzt auf das Thema Waffenführerschein gekommen.

Der Waffenführerschein war "natürlich" nicht mehr "gültig" (meine über die 6 Monate blabla).

Nun meine Frage: Wie lange hat er Zeit die Auffrischung (Nachschulung) zu machen, und dann quasi eine Kopie des wieder gültigen WFS an die BH zu schicken?

(Im Kopf habe ich jetzt was von ein paar Wochen nach der Kontrolle)

Danke Vorab
Grüße
Tom
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Re: Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle

Beitrag von gewo » So 5. Aug 2012, 00:33

OC Tom hat geschrieben:Nun meine Frage: Wie lange hat er Zeit die Auffrischung (Nachschulung) zu machen, und dann quasi eine Kopie des wieder gültigen WFS an die BH zu schicken?


hallo tom

sicher bin ich nicht
denn ich glaube das ist keine gesetzlich festgelegte frist sondern die wird einfach so ausgesprochen

ich hatte immer das gefuehl dass die sehr grosszuegig ist

ich vermute mal mehr als 4 wochen
evt 6 wochen ?

sicher bin ich nicht

PS:
wenns pressiert:
am mittwoch bin ich am abend eh in schwechat
wenn er vorbeikommen will...
nachschulung ist eh gleich erledigt...
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Re: Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle

Beitrag von rubylaser694 » Mo 6. Aug 2012, 10:18

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber mein Wissensstand ist, dass nach erfolgter Verwahrungskontrolle von der Behörde ausschließlich ein Waffenführerschein als Nachweis für den sicheren Umgang akzeptiert wird. Eine Ergebnisliste muss bereits vor der Verwahrungskontrolle erstellt worden sein und bei der Verwahrungskontrolle vorgelegt werden. Außerdem, und ein oder zwei Bewerbe werden da auch nicht ausreichend sein.

Bei mir (Wien Simmering) genügten 2008 noch 4 Ergebnislisten. Den "abgelaufenen" Wafü hatte der Polizist komischerweise nicht sehen wollen! Die Listen reichten anscheinend.
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Re: Bestätigung Umgang mit Waffe nach Verwahrungskontrolle

Beitrag von OC Tom » Di 7. Aug 2012, 21:08

gewo hat geschrieben:
OC Tom hat geschrieben:Nun meine Frage: Wie lange hat er Zeit die Auffrischung (Nachschulung) zu machen, und dann quasi eine Kopie des wieder gültigen WFS an die BH zu schicken?


hallo tom

sicher bin ich nicht
denn ich glaube das ist keine gesetzlich festgelegte frist sondern die wird einfach so ausgesprochen

ich hatte immer das gefuehl dass die sehr grosszuegig ist

ich vermute mal mehr als 4 wochen
evt 6 wochen ?

sicher bin ich nicht

PS:
wenns pressiert:
am mittwoch bin ich am abend eh in schwechat
wenn er vorbeikommen will...
nachschulung ist eh gleich erledigt...


Hallo gewo,

Danke mal fürs Angebot sollte es eilig sein melde ich mich bei dir,
Weiss nicht genau wann er die Kontrolle hatte werde Ihn mal Stressen das er nachsieht.

LG
Thomas
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....

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