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Waffenrechtliche Anfrage
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenrechtliche Anfrage
Ich hab mal eine Frage dazu. Bedeutet doch eigentlich dass es eh egal ist noch eine Kat. D Waffe vor dem Okt. zu kaufen, oder? Denn wenn sie wissen wollen wer was gekauft hat, brauchen die doch nur die Waffenbücher einzusammeln. Oder stelle ich mir das jetzt zu laienhaft und einfach vor?
Wozu dann das nachmelden der Kat. C Waffen bis 2014? Ginge doch auch einfacher an die Daten ranzukommen mit den Waffenbüchern. Oder ist der Privatverkauf so stark dass die Nachvollziehbarkeit wer was hat, sowieso bei Kat. C und D nicht gegeben ist?!?
Ist das vielleicht auch der Grund wieso Kanada dieses Registrierungssystem nach Milliardenkosten wieder abgeblasen hat, weils nach deren Erfahrung anscheinend nicht mal im Ansatz funktioniert?
Wozu dann das nachmelden der Kat. C Waffen bis 2014? Ginge doch auch einfacher an die Daten ranzukommen mit den Waffenbüchern. Oder ist der Privatverkauf so stark dass die Nachvollziehbarkeit wer was hat, sowieso bei Kat. C und D nicht gegeben ist?!?
Ist das vielleicht auch der Grund wieso Kanada dieses Registrierungssystem nach Milliardenkosten wieder abgeblasen hat, weils nach deren Erfahrung anscheinend nicht mal im Ansatz funktioniert?
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Noldi hat geschrieben:Ich hab mal eine Frage dazu. Bedeutet doch eigentlich dass es eh egal ist noch eine Kat. D Waffe vor dem Okt. zu kaufen, oder? Denn wenn sie wissen wollen wer was gekauft hat, brauchen die doch nur die Waffenbücher einzusammeln. Oder stelle ich mir das jetzt zu laienhaft und einfach vor?
Wozu dann das nachmelden der Kat. C Waffen bis 2014? Ginge doch auch einfacher an die Daten ranzukommen mit den Waffenbüchern. Oder ist der Privatverkauf so stark dass die Nachvollziehbarkeit wer was hat, sowieso bei Kat. C und D nicht gegeben ist?!?
Ist das vielleicht auch der Grund wieso Kanada dieses Registrierungssystem nach Milliardenkosten wieder abgeblasen hat, weils nach deren Erfahrung anscheinend nicht mal im Ansatz funktioniert?
Naja das mit den Waffenbüchern einsammeln ist ein Ding der Unmöglichkeit. Wenn was passiert, wissen die Behörden ja nicht wo du die Waffe gekauft hast und wann. So in Österreich ein ca. hundert Büchser abklammern nach einer alten Meldung die wahrscheinlich eh schon in den Papierkorb oder in die versenkung gegangen ist. Ausserdem sind die Meldungen beim Büxer nicht relevant. Weiterverkauf deinerseits wird ja nicht berücksichtigt. - also oft nicht Zeitgemäß.
Ob du dir jetzt vor Okt noch eine Flinte kaufen willst, ist deine Sache. Ist eher eine "Bürgerrechtssache" - Sprich ich muss nicht nachregistrieren - also tue ich es nicht.
Ich pers. habe D-Waffen und werde sie nicht nachregistrieren. Punkt aus.
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Bud Spencer hat geschrieben:...
Ich pers. habe D-Waffen und werde sie nicht nachregistrieren. Punkt aus.
+1
- pointi2009
- .50 BMG
- Beiträge: 5545
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
- Wohnort: PL
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Ich pers. habe D-Waffen und werde sie nicht nachregistrieren. Punkt aus.
warum auch, ist ja auch nicht vorgesehen. Altbestand an D werden auch nicht nachregistriert, erst Neukauf.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
Re: Waffenrechtliche Anfrage
pointi2009 hat geschrieben:Ich pers. habe D-Waffen und werde sie nicht nachregistrieren. Punkt aus.
warum auch, ist ja auch nicht vorgesehen. Altbestand an D werden auch nicht nachregistriert, erst Neukauf.
Naja überfleissige, die zB Waffen und Muni auch getrennt aufbewahren - Könnten ja auf die Idee kommen ...
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Ich dachte nach 7 Jahren kann der Händler alte Meldungen entsorgen? Oder gilt das nur für die Kat. C Registrierungen und nicht für die Waffenbücher?
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Die Sache ist die: Heute meldet jeder von Euch den Kat. C Bestand (mich eingeschlossen) und ihr kauft alle Kat. D, weil man die nicht registrieren müsst aus Gründen die wir alle kennen. Doch wenn ihr jetzt die C meldet, dann werdet ihr beim entsprechendem Gesetz auch die D melden.
Wie gesagt, ich melde auch, aber der Sinn hinter den Hortungskäufen ist mir nicht ganz klar...
Wie gesagt, ich melde auch, aber der Sinn hinter den Hortungskäufen ist mir nicht ganz klar...
Re: Waffenrechtliche Anfrage
therion hat geschrieben:Die Sache ist die: Heute meldet jeder von Euch den Kat. C Bestand (mich eingeschlossen) und ihr kauft alle Kat. D, weil man die nicht registrieren müsst aus Gründen die wir alle kennen. Doch wenn ihr jetzt die C meldet, dann werdet ihr beim entsprechendem Gesetz auch die D melden.
Wie gesagt, ich melde auch, aber der Sinn hinter den Hortungskäufen ist mir nicht ganz klar...
Das ist der Irrglaube, D würde:
a) frei bleiben und nie meldepflichtig oder genehmigungspflichtig werden.
b) für alle Zeiten ein Besitzrecht bestehen, wenn sie das Graffelzeug einmal gekauft haben.
Re: Waffenrechtliche Anfrage
eben. Was heute sakrosankt ist, muss es morgen nicht mehr sein.
Re: Waffenrechtliche Anfrage
M16_ hat geschrieben:Ich dachte nach 7 Jahren kann der Händler alte Meldungen entsorgen? Oder gilt das nur für die Kat. C Registrierungen und nicht für die Waffenbücher?
so ist es
waffenbuecher muessen abgeliefert werden
guckst du waffenbuecherverordnung
bin grad im stress sonst haette ich es verlinkt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Waffenrechtliche Anfrage
Hi!
Ich hab mir auch eine Baikal bestellt. Ich bin halt der Meinung, dass Enteignen schwerer ist, als den Neukauf zu verbieten. Möglich ist natürlich alles.
LG
Ich hab mir auch eine Baikal bestellt. Ich bin halt der Meinung, dass Enteignen schwerer ist, als den Neukauf zu verbieten. Möglich ist natürlich alles.
LG
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Re: Waffenrechtliche Anfrage
gewo hat geschrieben:...
abgesehen davon dass fuer mich ned nachvollziehbar ist warum es ein problem ist dass daten existieren darueber wer eine kat C oder Kat D waffe hat
...
aus meiner sicht gibt es keinen grund sich um irgendwelche "umweggeschafte" zu bemuehen um da ned drinnen zu stehen
@gewo:
Während meines Grundwehrdienst hat ein Wappler sein STG77 für 2000 ATS verkauft - Waffe und Käufer wurden so weit ich weiß nicht mehr gefunden. Das nur als Beispiel - kurz: ich glaube es ist ziemlich einfach illegal an eine Waffe zu kommen.
Mir persönlich ist eine Registrierung an sich auch vollkommen egal - warum denn auch nicht, zumindest theoretisch.
Aber wie immer stellt sich die Frage nach dem "Warum". Sicherer wird damit garantiert nichts, das ist hinlänglich bekannt und bewiesen. Also warum macht man es dann? Das konnte ja nicht mal die Frau Minister erklären udn auch sonst noch niemand. Also warum? Weil man später damit dann doch etwas anderes plant? Steuer, Entwaffnung etc. ist ja alles bekannt.
Für mich ist Fakt: Die Registrierung bringt nichts und kann für den ohnehin ordentlichen Bürger nur Nachteile bedeuten.
Spätestens das wird dann auch dir Nachteile bringen.
@diver99: Ich sehe das wie du, Enteignung ist sicher schwieriger (wenn gleich auch genauso möglich) umzusetzen wie ein "Neukauf-Verbot".
lg,
neuwertig
- Maggo
- Moderator
- Beiträge: 3021
- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
- Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt
Re: Waffenrechtliche Anfrage
gewo hat geschrieben:M16_ hat geschrieben:Ich dachte nach 7 Jahren kann der Händler alte Meldungen entsorgen? Oder gilt das nur für die Kat. C Registrierungen und nicht für die Waffenbücher?
so ist es
waffenbuecher muessen abgeliefert werden
Auch wenn die Bücher abgeliefert werden müssen sind sie im Prinzip für die Behörde Wertlos.
Sie kann sagen das ich mal eine Waffe gekauft- oder Gemeldet habe,ob ich sie noch besitze wird sie durch die Waffenbücher im Leben nie rausfinden.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren!
-
- .223 Rem
- Beiträge: 190
- Registriert: Mo 23. Jul 2012, 12:16
- Wohnort: 48°12'30.17"N / 16°22'20.88"E
Re: Waffenrechtliche Anfrage
das die Waffenbücher abgegeben werden ist eine Sache, aber was wird damit geschen?
- irgendwer setzt sich hin und tippt mühsam in Handarbeit die ganzen Daten ein?
oder
- sie wandern in einen Aktenschrank, wo sie nach gesetzlicher Frist vernichtet werden...
- irgendwer setzt sich hin und tippt mühsam in Handarbeit die ganzen Daten ein?
oder
- sie wandern in einen Aktenschrank, wo sie nach gesetzlicher Frist vernichtet werden...
"The fact that there is a highway to hell and only a stairway to heaven says a lot about the traffic trends."
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Maggo hat geschrieben:Auch wenn die Bücher abgeliefert werden müssen sind sie im Prinzip für die Behörde Wertlos.
Sie kann sagen das ich mal eine Waffe gekauft- oder Gemeldet habe,ob ich sie noch besitze wird sie durch die Waffenbücher im Leben nie rausfinden.
genau
doubleaction OG, Wien
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