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Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Im Entwurf zur I.WaffV steht unter anderem, dass Gutachten, die nach den alten Vorgaben erstellt worden sind, nach Inkraftreten der Novelle der I.WaffV bis 30.09.2012 gültig sind. Wäre die Novelle am 01.05.2012 inkraftgetreten, wäre ein Gutachten, dass am 30.04.2012 ausgestellt wurde, bis 30.09. gültig - wären dann 5 Monate.
Fakt ist: Zwischen Gutachten und Antrag sollte so wenig wie möglich Zeit vergehen.
Fakt ist: Zwischen Gutachten und Antrag sollte so wenig wie möglich Zeit vergehen.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Hallo!
Für alle Interresierten: Preis für Gutachten 182€ bei einem Psychologen in St.Veit a.d. Glan / Kärnten.
Ein Freund von mir macht ihn heute.Der Preis wurde also noch nicht angehoben.
Bezieht sich jetzt nur auf diesen Psychologen, wie es Bundesweit aussieht weiss ich nicht.
mfg Chris
Für alle Interresierten: Preis für Gutachten 182€ bei einem Psychologen in St.Veit a.d. Glan / Kärnten.
Ein Freund von mir macht ihn heute.Der Preis wurde also noch nicht angehoben.
Bezieht sich jetzt nur auf diesen Psychologen, wie es Bundesweit aussieht weiss ich nicht.
mfg Chris
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Steht aktuell was drinnen, wie lange die Gutachten gelten? Wenn immer noch bis 30.9.2012 stünde, dann würde es jetzt ja nur noch ca. 1 Monat gelten ...
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Das kannst du vergessen Noldi. Das war geplant, weil die VO im Mai in Kraft treten hätte sollen. Es wäre schon sehr unfair, wenn am 01.10. eine VO kommt, die alle Gutachten die, vor dem 01.10. ausgestellt wurden für ungültig erklären würde.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Stickhead hat geschrieben:Das kannst du vergessen Noldi. Das war geplant, weil die VO im Mai in Kraft treten hätte sollen. Es wäre schon sehr unfair, wenn am 01.10. eine VO kommt, die alle Gutachten die, vor dem 01.10. ausgestellt wurden für ungültig erklären würde.
hi
glaubst echt des liest noch wer durch und korrigiert des datum bevor es in kraft tritt?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Ehrlichgesagt: Keine Ahnung. SOLLTE eigentlich schon passieren.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Ich habe am Donnerstag einen Termin fürs Gutachten. Die Kosten betragen nach wie vor 181€.
Bin gespannt was der der Psychologe sagt wegen dem Ablaufdatum. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen das mein Gutachten vom 6.9. am 1.10. schon ungültig sein soll.
Gruß
Marco
Bin gespannt was der der Psychologe sagt wegen dem Ablaufdatum. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen das mein Gutachten vom 6.9. am 1.10. schon ungültig sein soll.
Gruß
Marco
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Nach telefonischer Auskunft gilt das Gutachten weiterhin 6 Monate
auch über den 1.10 hinaus.
Da ab 1.10 auch die WBK in Scheckkartenformat ausgegeben wird
wird derzeit empfohlen bis dahin mit Anträgen zu warten...
auch über den 1.10 hinaus.
Da ab 1.10 auch die WBK in Scheckkartenformat ausgegeben wird
wird derzeit empfohlen bis dahin mit Anträgen zu warten...
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Ach und kann ich dann auch auf ne Scheckkarte tauschen?
Kost dann vermutlich an 60er ...
Kost dann vermutlich an 60er ...
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Ja tauschen geht sicher. Ich kann mir vorstellen, dass auch die Preise geändert werden könnten. Aber billiger wirds bestimmt nicht.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Weiß denn jemand wie das ist, wenn die Scheckkarte kommt. Wird da die Anzahl der Waffen eingetragen, und wie ist das bei einr Erweiterung?
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
KGR84 hat geschrieben:Weiß denn jemand wie das ist, wenn die Scheckkarte kommt. Wird da die Anzahl der Waffen eingetragen, und wie ist das bei einr Erweiterung?
Naja 2 Möglichkeiten:
1. Die Plätze stehen nicht oben(nur die Behörde weis davon)
2. Du musst bei jeder Erweiterung eine neue Karte lösen (wobei die Behörde ordentlich was abgreift)
Ich tippe auf 2.
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Stickhead hat geschrieben:Ja tauschen geht sicher. Ich kann mir vorstellen, dass auch die Preise geändert werden könnten. Aber billiger wirds bestimmt nicht.
Das es teurer wird glaube ich nicht, den dann wäre der Hinweis, man sollte bis 1.10 warten
wegen des Scheckkartenformats doch eher ...
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Im Entwurf hat man bereits gesehen, wie die Dokumente aussehen. Die Anzahl ist angeführt. Da eine Scheckkarte bei Änderung des Berechtigungsumfanges immer neu gedruckt werden musst, wäre das meiner Meinung nach jedes Mal eine Neuausstellung. Daher fällt die Kostenstelle "Erweiterung" in der BVwAbgV nach dem Inkrafttreten eigentlich weg und es käme nach aktueller Rechtslage immer die Stelle BvwAbgV, Tarif B II 34a 1a zusätzlich dazu.
Wären dann überschlagen exklusive Beilagen:
Heute: 6,50 Erweiterung der Berechtigung + 14,30 Eingabegebühr
Nach Inkrafttreten: 43,00 Neuausstellung + 43 für Neuausstellung > 2 Stk. + 14,30 Eingabegebühr.
Darum glaube ich schon, dass es eine Anpassung der BvwAbgV geben wird.
Wären dann überschlagen exklusive Beilagen:
Heute: 6,50 Erweiterung der Berechtigung + 14,30 Eingabegebühr
Nach Inkrafttreten: 43,00 Neuausstellung + 43 für Neuausstellung > 2 Stk. + 14,30 Eingabegebühr.
Darum glaube ich schon, dass es eine Anpassung der BvwAbgV geben wird.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Also mit dem Wechseln noch bis zur Erweiterung warten, oder mit der Erweiterung noch bis zum 1.10. warten ... ?