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Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Stickhead
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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von Stickhead » Mi 16. Mai 2012, 09:15

Im Entwurf zur I.WaffV steht unter anderem, dass Gutachten, die nach den alten Vorgaben erstellt worden sind, nach Inkraftreten der Novelle der I.WaffV bis 30.09.2012 gültig sind. Wäre die Novelle am 01.05.2012 inkraftgetreten, wäre ein Gutachten, dass am 30.04.2012 ausgestellt wurde, bis 30.09. gültig - wären dann 5 Monate.

Fakt ist: Zwischen Gutachten und Antrag sollte so wenig wie möglich Zeit vergehen.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

xchris1975x
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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von xchris1975x » Mi 20. Jun 2012, 09:54

Hallo!

Für alle Interresierten: Preis für Gutachten 182€ bei einem Psychologen in St.Veit a.d. Glan / Kärnten.
Ein Freund von mir macht ihn heute.Der Preis wurde also noch nicht angehoben.
Bezieht sich jetzt nur auf diesen Psychologen, wie es Bundesweit aussieht weiss ich nicht.

mfg Chris

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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von Noldi » Mi 29. Aug 2012, 14:14

Steht aktuell was drinnen, wie lange die Gutachten gelten? Wenn immer noch bis 30.9.2012 stünde, dann würde es jetzt ja nur noch ca. 1 Monat gelten ...

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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von Stickhead » Mi 29. Aug 2012, 14:40

Das kannst du vergessen Noldi. Das war geplant, weil die VO im Mai in Kraft treten hätte sollen. Es wäre schon sehr unfair, wenn am 01.10. eine VO kommt, die alle Gutachten die, vor dem 01.10. ausgestellt wurden für ungültig erklären würde.
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https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von gewo » Mi 29. Aug 2012, 14:42

Stickhead hat geschrieben:Das kannst du vergessen Noldi. Das war geplant, weil die VO im Mai in Kraft treten hätte sollen. Es wäre schon sehr unfair, wenn am 01.10. eine VO kommt, die alle Gutachten die, vor dem 01.10. ausgestellt wurden für ungültig erklären würde.


hi

glaubst echt des liest noch wer durch und korrigiert des datum bevor es in kraft tritt?
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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von Stickhead » Mi 29. Aug 2012, 15:37

Ehrlichgesagt: Keine Ahnung. SOLLTE eigentlich schon passieren.
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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von Xere » Sa 1. Sep 2012, 13:39

Ich habe am Donnerstag einen Termin fürs Gutachten. Die Kosten betragen nach wie vor 181€.
Bin gespannt was der der Psychologe sagt wegen dem Ablaufdatum. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen das mein Gutachten vom 6.9. am 1.10. schon ungültig sein soll.

Gruß
Marco

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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von bivgeh » Di 4. Sep 2012, 12:30

Nach telefonischer Auskunft gilt das Gutachten weiterhin 6 Monate
auch über den 1.10 hinaus.

Da ab 1.10 auch die WBK in Scheckkartenformat ausgegeben wird
wird derzeit empfohlen bis dahin mit Anträgen zu warten...

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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von KGR84 » Di 4. Sep 2012, 12:35

Ach und kann ich dann auch auf ne Scheckkarte tauschen?

Kost dann vermutlich an 60er ...
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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von Stickhead » Di 4. Sep 2012, 13:02

Ja tauschen geht sicher. Ich kann mir vorstellen, dass auch die Preise geändert werden könnten. Aber billiger wirds bestimmt nicht.
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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von KGR84 » Di 4. Sep 2012, 14:02

Weiß denn jemand wie das ist, wenn die Scheckkarte kommt. Wird da die Anzahl der Waffen eingetragen, und wie ist das bei einr Erweiterung?
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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von Bud Spencer » Di 4. Sep 2012, 15:05

KGR84 hat geschrieben:Weiß denn jemand wie das ist, wenn die Scheckkarte kommt. Wird da die Anzahl der Waffen eingetragen, und wie ist das bei einr Erweiterung?


Naja 2 Möglichkeiten:
1. Die Plätze stehen nicht oben(nur die Behörde weis davon)
2. Du musst bei jeder Erweiterung eine neue Karte lösen (wobei die Behörde ordentlich was abgreift)

Ich tippe auf 2. :(

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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von bivgeh » Di 4. Sep 2012, 15:22

Stickhead hat geschrieben:Ja tauschen geht sicher. Ich kann mir vorstellen, dass auch die Preise geändert werden könnten. Aber billiger wirds bestimmt nicht.


Das es teurer wird glaube ich nicht, den dann wäre der Hinweis, man sollte bis 1.10 warten
wegen des Scheckkartenformats doch eher ... :naughty:

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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von Stickhead » Di 4. Sep 2012, 17:13

Im Entwurf hat man bereits gesehen, wie die Dokumente aussehen. Die Anzahl ist angeführt. Da eine Scheckkarte bei Änderung des Berechtigungsumfanges immer neu gedruckt werden musst, wäre das meiner Meinung nach jedes Mal eine Neuausstellung. Daher fällt die Kostenstelle "Erweiterung" in der BVwAbgV nach dem Inkrafttreten eigentlich weg und es käme nach aktueller Rechtslage immer die Stelle BvwAbgV, Tarif B II 34a 1a zusätzlich dazu.

Wären dann überschlagen exklusive Beilagen:
Heute: 6,50 Erweiterung der Berechtigung + 14,30 Eingabegebühr
Nach Inkrafttreten: 43,00 Neuausstellung + 43 für Neuausstellung > 2 Stk. + 14,30 Eingabegebühr.

Darum glaube ich schon, dass es eine Anpassung der BvwAbgV geben wird.
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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von KGR84 » Di 4. Sep 2012, 18:24

Also mit dem Wechseln noch bis zur Erweiterung warten, oder mit der Erweiterung noch bis zum 1.10. warten ... ?
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