Also: nein.Nach Inkrafttreten:
§ 28.
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der
Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich
anzuzeigen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In
der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der
überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die
Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit
der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates
nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen
zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde
mitzuteilen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.
(3) Wird das für die Veräußerung maßgebliche Rechtsgeschäft mit einem im Bundesgebiet
ansässigen Gewerbetreibenden abgeschlossen, so hat nur dieser die Überlassung anzuzeigen
und zwar jener Behörde, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Zweitbeteiligten
ausgestellt hat. Abs. 2 vorletzter Satz gilt. Gewerbetreibende, die gemäß § 32 ermächtigt sind,
Registrierungen vorzunehmen, haben die Anzeige im Wege des Datenfernverkehrs an die Behörde zu richten.
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Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
halloStickhead hat geschrieben:Weil du sagst, sie haben den Händlern die Registrierung der Kategorie B-Waffen aufs Aug gedrückt...
Kommt das ned aufs Selbe raus, wie wenn du eine Meldung gem. § 28 Abs. 3 WaffG schreibst (nur ohne
Papierkrieg und Postversand)?
des ist schon E R H E B L I C H S T aufwaendiger als einen zettel ausfuellen und zur post geben
des ganze fangt mal mit einer abfrage aus dem melderegister an wozu du namen, geburtsdatum und geburtsort des kaeufers brauchst und ich glaub die angegebene adresse musst auch reinklopfen auch
und dann kannst die waffendokumentdaten eintippen
also ALLE daten reinklopfen (art des dokumentes, ausstellungsdatum, ausstellende behoerde) ect
dann die waffendaten also hersteller, modell , kaliber und alle nummern an der waffe ect ect
und dann ist die frage wie schnell das system ist
wie rasch die fenster ueberhaupt im echtbetrieb aufgehen und wie rasch dann der notwendige ausdruck geht
und der knackpunkt:
fuer die kat C und kat D meldungen steht dem haendler laut gesetz eine verguetung zu
fuer die kat B meldung nicht ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Selber melden mit Bürgerkarte, od. Wie auch immer.
Was ist damit geworden ?
Weiß da wer was ? Gewo vielleicht ?
Was ist damit geworden ?
Weiß da wer was ? Gewo vielleicht ?
mfg
Josef
Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
hijoe77 hat geschrieben:Selber melden mit Bürgerkarte, od. Wie auch immer.
Was ist damit geworden ?
Weiß da wer was ? Gewo vielleicht ?
altbestand der VOR DEM 1.10.2012 erworben wurde kann selber mit buergerkarte gemeldet werden
alles ab 1.10. 2012 gekaufte muss vom haendler eingegeben werden
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
@gewo: ist klar.. naja wird sich eh zeigen, ob und wie es funktioniert.
@joe77: das gilt nur für Altbestand.
@joe77: das gilt nur für Altbestand.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Ist eigentlich auch schon wieder schwachsinnig, wenn ich nur den Altbestand selber machen kann,..
Bei B-Waffen seh ich ja noch ein ,..
Aber C + D im Privatbereich , sprich ohne Händler. Wäre es trotzdem einfacher,..
Aber was solls, ....
Bei B-Waffen seh ich ja noch ein ,..
Aber C + D im Privatbereich , sprich ohne Händler. Wäre es trotzdem einfacher,..
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mfg
Josef
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Was sieht das elektronische Formular für Begründungen vor oder ist das FreitextMikeD hat geschrieben:gewo hat geschrieben:hallowoolf hat geschrieben: - Für jede Waffe muss man nun eine Begründung für den Besitz angeben. "Haben wollen" ist kein zulässiger Grund.
wenn ich mich recht erinnere dann war DAS aber ein punkt den sich eine interessensvertretung rausverhandelt hat
urspruenglich war eine begruendung nicht geplant
man moege mich korrigieren wenn ich mir irre ...

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Ich werde auf jeden Fall versuchen ob mir mein Büchser nicht als Begründung: "Zombies!!" einträgt... 
Oder "MYOB"
Aja: die Begründung hat die EU gefordert.

Oder "MYOB"
Aja: die Begründung hat die EU gefordert.
It´s a damn poor mind that can think of only one way to spell a word. (Thomas Jefferson, 1743-1826)
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
und ich warte bis nach der NR Wahl...
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Das war wohl missverständlich: Ich warte auch bis Mai/Juni 2014 mit dem registrieren, ist ja nicht eilig.
It´s a damn poor mind that can think of only one way to spell a word. (Thomas Jefferson, 1743-1826)
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
ich kanns kaum erwarten und werd natürlich sofort im Oktober zum Büchser rennen und alles registrieren!!!


Magnum mag man eben! 

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Frage an die Wissenden hier:
Habe vernommen das am 1.Oktober 2012 das neue Waffengesetz in kraft tritt. Ist das richtig???
Habe vernommen das am 1.Oktober 2012 das neue Waffengesetz in kraft tritt. Ist das richtig???
ALLES WAS LAUT IST, RAUCHT UND STINKT MACHT SPASS
http://ichobins.meinbrutalo.de" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
icemann221 hat geschrieben:Frage an die Wissenden hier:
Habe vernommen das am 1.Oktober 2012 das neue Waffengesetz in kraft tritt. Ist das richtig???






Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Und genau diese Frage in einem Waffenforum bestätigt meine Überzeugung dass 2014 nur sehr sehr wenig wirklich nachregistriert sein wird ... Es wird bei uns genausowenig funktionieren wie in Kanada.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
zeas noldi. denk ich auch! gruss aus gm.