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Waffenverbot (Kat A+B) ?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenverbot (Kat A+B) ?
Liebe Forumsgemeinde,
ich möchte mich kurz vorstellen. ich bin Deutscher, 30 Jahre jung, Waffenbesitzer und Jäger.
Nun steht für mich beruflich die Option da ein paar Jahre in Österreich zu leben.
Der Verbleib meiner dt. Waffen am Nebenwohnsitz in Deutschland ist ja völlig problemlos möglich.
Ein Erwerb von Waffen der Kat C+D ist für mich als Eu-Bürger mit Wohnsitz in Österreich dann auch vollkommen problemlos.
[ Kenne mich durch dieses Forum recht gut mit dem Österreichischen Waffg aus. Ich finde es eins der vernünftigsten in ganz Europa:-)! Lasst es euch bloß nicht bei der nächsten Wahl 2013 kaputt machen!]
Nun meine eigentliches Problem: Ich möchte dann natürlich auch in Österreich 2 kat B Waffen erwerben, was als EU-Bürger kein Problem darstellt. [ den Weg dorthin habe ich ja schon oft mitgelesen]
Ich habe in Deutschland keinen Wehrdienst geleistet und auch keinen Zivildienst. Ich bin ausgemustert worden:-) Was zur damaligen Zeit nur mit einer guten Portion Glück ging. Ich habe damals ein Schreiben bekommen, dass ich nicht wehrdienstfähig bin. Ich habe aber keinerlei körperlichen Gebrechen.
Wird das von einer österreichischen BH genauso wie ein Wehrdienst anerkannt[ ich habe ja in keinster Weise den Wehrdienst verweigert und bin nie Zivi(ldiener) gewesen, oder droht mir in Österreich auch ein Waffenverbot KatB für 15 Jahre? Von denen ja jetzt erst gut 10-11 Jahre rum wären.
Vll. könnt ihr mir weiterhelfen?
ich möchte mich kurz vorstellen. ich bin Deutscher, 30 Jahre jung, Waffenbesitzer und Jäger.
Nun steht für mich beruflich die Option da ein paar Jahre in Österreich zu leben.
Der Verbleib meiner dt. Waffen am Nebenwohnsitz in Deutschland ist ja völlig problemlos möglich.
Ein Erwerb von Waffen der Kat C+D ist für mich als Eu-Bürger mit Wohnsitz in Österreich dann auch vollkommen problemlos.
[ Kenne mich durch dieses Forum recht gut mit dem Österreichischen Waffg aus. Ich finde es eins der vernünftigsten in ganz Europa:-)! Lasst es euch bloß nicht bei der nächsten Wahl 2013 kaputt machen!]
Nun meine eigentliches Problem: Ich möchte dann natürlich auch in Österreich 2 kat B Waffen erwerben, was als EU-Bürger kein Problem darstellt. [ den Weg dorthin habe ich ja schon oft mitgelesen]
Ich habe in Deutschland keinen Wehrdienst geleistet und auch keinen Zivildienst. Ich bin ausgemustert worden:-) Was zur damaligen Zeit nur mit einer guten Portion Glück ging. Ich habe damals ein Schreiben bekommen, dass ich nicht wehrdienstfähig bin. Ich habe aber keinerlei körperlichen Gebrechen.
Wird das von einer österreichischen BH genauso wie ein Wehrdienst anerkannt[ ich habe ja in keinster Weise den Wehrdienst verweigert und bin nie Zivi(ldiener) gewesen, oder droht mir in Österreich auch ein Waffenverbot KatB für 15 Jahre? Von denen ja jetzt erst gut 10-11 Jahre rum wären.
Vll. könnt ihr mir weiterhelfen?
Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?
Wehrdienstuntauglichkeit spielt keine Rolle. Nimm das Schreiben aber mit. (Österreicher müssen auch die Untauglichkeits-Bescheinigung vorweisen)
Über den psychischen Zustand entscheidet eh ein Psychologe. Es sei denn du hast eine österreichische Jagdkarte.
Im allerschlimsten Fall musst du zum Amtsarzt. (selten)
Über den psychischen Zustand entscheidet eh ein Psychologe. Es sei denn du hast eine österreichische Jagdkarte.
Im allerschlimsten Fall musst du zum Amtsarzt. (selten)
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Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?
Du bist in Österreich nicht wehrpflichtig, somit erübrigt sich das Thema. Du musst der Behörde keinen Wehrdienst/Zivildienst/Untauglichkeit/usw. nachweisen.
Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?
![Head Slap 1 :headslap:](./images/smilies/head_slap.gif)
Stimmt manchmal übersieht man das offensichtliche!
![Very Happy :D](./images/smilies/icon/biggrin.gif)
Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?
Klingt ja dann doch recht problemlos für mich!
Hätte da noch eine Anschlussfrage, falls auch jäger mitlesen.
Wird mein dt. Jagdschein ( dt. Jägerprüfung) in Österreich denn anerkannt wenn ich dann den Hauptwohnsitz in At habe? Aktuell mit Wohnsitz in Deutschland ist es ja kein Problem eine Jagdkarte zu bekommen.
Ist es gegebenenfalls klüger die (erste) Jagdkarte noch als deutscher Jagdgast zu lösen?
![Neutral :at1:](./images/smilies/icon/neutral.gif)
Hätte da noch eine Anschlussfrage, falls auch jäger mitlesen.
Wird mein dt. Jagdschein ( dt. Jägerprüfung) in Österreich denn anerkannt wenn ich dann den Hauptwohnsitz in At habe? Aktuell mit Wohnsitz in Deutschland ist es ja kein Problem eine Jagdkarte zu bekommen.
Ist es gegebenenfalls klüger die (erste) Jagdkarte noch als deutscher Jagdgast zu lösen?
Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?
Nein eine deutsche Jagdkarte wird nicht anerkannt. Du musst wenn du einen Ausgang oder andere "Vergüstigungen" haben willst in dem Bundesland wo sich dein Wohnsitz befindet die Prüfung noch einmal machen.
Jagdgastkarte kann jeder bekommen der über 18 ist. Dazu braucht man keinen Jagdschein im Heimatland. (österreicher komischerweise schon!?
) Mit der Gastkarte sind aber einige Auflagen verbunden die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Etwa: zeitlich und örtlich begrenzt, du brauchst einen der mit dir mitgeht, nur bestimmte Stücke zum Abschuss erlaubt...
Grundsätzlich gibts zwei Möglichkeiten als Jagdgast unterwegs zu sein 1. Du hast Kontakte und 2. Du hast Geld immer wieder für einen Abschuss zu bezahlen.
Info:
Was man so hört ist die österr. Jagdprüfung und der damit verbundene Lernaufwand kein Vergleich zu deutschen.
Aber das ist wohl subjektiv.
Jagdgastkarte kann jeder bekommen der über 18 ist. Dazu braucht man keinen Jagdschein im Heimatland. (österreicher komischerweise schon!?
![Head Slap 1 :headslap:](./images/smilies/head_slap.gif)
Etwa: zeitlich und örtlich begrenzt, du brauchst einen der mit dir mitgeht, nur bestimmte Stücke zum Abschuss erlaubt...
Grundsätzlich gibts zwei Möglichkeiten als Jagdgast unterwegs zu sein 1. Du hast Kontakte und 2. Du hast Geld immer wieder für einen Abschuss zu bezahlen.
Info:
Was man so hört ist die österr. Jagdprüfung und der damit verbundene Lernaufwand kein Vergleich zu deutschen.
![Whistle :whistle:](./images/smilies/eusa/whistle.gif)
Aber das ist wohl subjektiv.
Zuletzt geändert von Bud Spencer am So 9. Sep 2012, 15:12, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?
Ich bin auch kein österreichischer Staatsbürger und bei mir wurden keinerlei Unterlagen bzgl. geleisteten oder nicht geleisteten Wehrdienst gefordert!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?
du musst (darfst) auch nur als österreichischer staastbürger den wehrdienst in österreich ableisten.
wehrdiensttourismus gibt es noch keinen![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon/mrgreen.gif)
wehrdiensttourismus gibt es noch keinen
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon/mrgreen.gif)
Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?
the_law hat geschrieben:du musst (darfst) auch nur als österreichischer staastbürger den wehrdienst in österreich ableisten.
wehrdiensttourismus gibt es noch keinen
Wäre glaub ich auch nicht sonderlich lukrativ
![Very Happy :-D](./images/smilies/icon/biggrin.gif)
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?
Man braucht nur einen Nachweis, dass man kein Zivildiener in Österreich war. Alles andere ist egal, da man nur als Zivildiener in Österreich dieses spezielle Waffenverbot im Zivildienstbescheid stehen hat.
![Bild](http://666kb.com/i/dxgfjt9i8fy3coaji.png)
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?
Bud Spencer hat geschrieben:
Nein eine deutsche Jagdkarte wird nicht anerkannt. Du musst wenn du einen Ausgang oder andere "Vergüstigungen" haben willst in dem Bundesland wo sich dein Wohnsitz befindet die Prüfung noch einmal machen.
Jagdgastkarte kann jeder bekommen der über 18 ist. Dazu braucht man keinen Jagdschein im Heimatland. (österreicher komischerweise schon!?) Mit der Gastkarte sind aber einige Auflagen verbunden die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Etwa: zeitlich und örtlich begrenzt, du brauchst einen der mit dir mitgeht, nur bestimmte Stücke zum Abschuss erlaubt...
Grundsätzlich gibts zwei Möglichkeiten als Jagdgast unterwegs zu sein 1. Du hast Kontakte und 2. Du hast Geld immer wieder für einen Abschuss zu bezahlen.
Info:
Was man so hört ist die österr. Jagdprüfung und der damit verbundene Lernaufwand kein Vergleich zu deutschen.![]()
Aber das ist wohl subjektiv.
Sorry, das ist Blödsinn.
![Kopf antippen :tipphead:](./images/smilies/vogel.gif)
Die deutsche Jagdprüfung wird in AT anerkannt.
Wie auch die österreichische Jagdprüfung in DE, ich zb. habe einen deutschen (Ausländer)-Jahresjagdschein.
Übersiedelt ein deutscher Jäger nach AT und hat hier den Hauptwohnsitz, kann er eine ganz normale Jagdkarte wie du & ich auf der BH beantragen.
Die Prüfung (in DE) muss er nachweisen, das ist alles.
Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?
Meines Wissen geht das in Oberösterreich so nicht! (Landesjagdgesetz)
Ich hatte nämlich diese Frage (wie und welche Karten kann man beantragen) bei der Prüfung
Gastkarte = 18+
normale Jagdkarte = Prüfung
Deutscher Ausländer-JS ist nicht gleich dem normalen deutschen Jagdschein (ähnlich Gastkarte)
Aber er sollte auf jeden Fall auf seiner zuständigen BH anfragen, ob das zulässig ist, mit der deutschen Prüfung eine Jagdkarte für sein Bundesland zu bekommen.
Die Östeerichische Jagdprüfung von deutschen abgelegt wird übrigens in DE nicht zugelassen.
Ich hatte nämlich diese Frage (wie und welche Karten kann man beantragen) bei der Prüfung
![Whistle :whistle:](./images/smilies/eusa/whistle.gif)
Gastkarte = 18+
normale Jagdkarte = Prüfung
Deutscher Ausländer-JS ist nicht gleich dem normalen deutschen Jagdschein (ähnlich Gastkarte)
Aber er sollte auf jeden Fall auf seiner zuständigen BH anfragen, ob das zulässig ist, mit der deutschen Prüfung eine Jagdkarte für sein Bundesland zu bekommen.
Die Östeerichische Jagdprüfung von deutschen abgelegt wird übrigens in DE nicht zugelassen.
Re: AW: Waffenverbot (Kat A+B) ?
Dass die österreichische Prüfung abgelegt von einem Deutschen in Germanien nicht anerkannt wird ist klar, es wird ja umgekehrt auch nicht anerkannt.
ABER: Wenn ein Deutscher nach Ö zieht, gilt seine Prüfung auch bei uns und er kann die Jagdkarte beantragen. Sie ist nur ein wenig teurer.
Grüße
Sandman
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ABER: Wenn ein Deutscher nach Ö zieht, gilt seine Prüfung auch bei uns und er kann die Jagdkarte beantragen. Sie ist nur ein wenig teurer.
Grüße
Sandman
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.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: Waffenverbot (Kat A+B) ?
Wieso steht im Threadtitel Kat.A? Habe dazu keine Fragen gefunden.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.