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kat. d schrot halbautomat?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: kat. d schrot halbautomat?

Beitrag von gewo » Do 20. Sep 2012, 10:26

Stickhead hat geschrieben:
§ 19 WaffG

1. Genehmigungspflichtige Schußwaffen sind Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.

2. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, auf einvernehmlichen Antrag aller Landesjagdverbände Schußwaffen gemäß Abs. 1 einer bestimmten Marke und Type, sofern für diese jagdlicher Bedarf besteht, mit Verordnung von der Genehmigungspflicht auszunehmen, sofern es sich dabei nicht um Faustfeuerwaffen handelt und die Schußwaffe nur mit einem Magazin oder Patronenlager verwendet werden kann, das nicht mehr als drei Patronen aufnimmt.



hi

ist eine solche verordnung fuer bestimmte waffentypen bekannt?
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Re: kat. d schrot halbautomat?

Beitrag von Stickhead » Do 20. Sep 2012, 10:48

Ich hab noch nie von so einer VO gehört.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: kat. d schrot halbautomat?

Beitrag von Gumbar » Do 20. Sep 2012, 12:03

Knuffibaer hat geschrieben:
Und das ding spinnt sicher oft. viel zu komplex gefertigt. nur damit ma es aufklappen kann, wen interessierts.


Da liegst Du völlig daneben. Die Cosmi ist eine bewährte und total zuverlässige Waffe.
Ich kenne drei Besitzer einer Cosmi persönlich und wir sprechen dabei von vielen hunderttausend Schuss.

http://www.flintenschuetze.de/cms/front ... p?idcat=50

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Re: kat. d schrot halbautomat?

Beitrag von gewo » Do 20. Sep 2012, 12:30

Stickhead hat geschrieben:Ich hab noch nie von so einer VO gehört.


eben
ich auch ned

damit sind die dinger kat B
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Re: kat. d schrot halbautomat?

Beitrag von Promo » Fr 21. Sep 2012, 19:22

Nachdem hier alle auf planlos machen, steht ja sogar im Waffengesetz unter § 19 Abs. 2 (die Definition der Kat.B Waffen):
Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, auf einvernehmlichen Antrag aller Landesjagdverbände Schußwaffen gemäß Abs. 1 einer bestimmten Marke und Type, sofern für diese jagdlicher Bedarf besteht, mit Verordnung von der Genehmigungspflicht auszunehmen, sofern es sich dabei nicht um Faustfeuerwaffen handelt und die Schußwaffe nur mit einem Magazin oder Patronenlager verwendet werden kann, das nicht mehr als drei Patronen aufnimmt.

Abgesehen davon ist das noch nie passiert, und wird wohl auch nicht passieren.
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Re: kat. d schrot halbautomat?

Beitrag von BigBen » Fr 21. Sep 2012, 20:20

so planlos, dass der gesetzestext dazu schon vor deinem beitrag gepostet wurde ;-)

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