Auch wer mit gültigem Beschss schießt, trägt die Verantwortung für sein Handeln und kann dementsprechend haften. Da ändert ein Beschuss leider nicht an der Rechtslage.
Sammlerwaffen bitte nie beschießen lassen, wäre als ob man eine seltene Briefmarke laminiert, römische Goldmünzen poliert oÄ.
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Ausländischer Beschuss in Ö gültig?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Ausländischer Beschuss in Ö gültig?
Lustig, da glaubt man man stellt eine typische Anfängerfrage die mit ein zwei Antworten erledigt ist .... mitnichten!!
Aber meine ursprüngliche Frage wurde tatsächlich beantwortet:
Britischer Beschuss (wie der aller CIP-Mitgliedstaaten) ist in Ö gültig. (Danke woolf )
Jede Waffe mit der ich schießen will, muss einen gültigen Beschuss aufweisen.
Der Rest ist Feinschmeckerei.
Aber meine ursprüngliche Frage wurde tatsächlich beantwortet:
Britischer Beschuss (wie der aller CIP-Mitgliedstaaten) ist in Ö gültig. (Danke woolf )
Jede Waffe mit der ich schießen will, muss einen gültigen Beschuss aufweisen.
Der Rest ist Feinschmeckerei.
To these I turn, in these I trust—
Brother Lead and Sister Steel.
Siegfried Sassoon, "The Kiss"
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Re: Ausländischer Beschuss in Ö gültig?
Wenns um waffenrecht geht gibts keine einfachen antworten
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)