kemira hat geschrieben:@Gewo:
Andere Frage: ich ersteigere auf egun im August oder September eine Kat.D-Waffe in Deutschland und lasse diese über CSP/Gewo importieren.
Die Waffe trifft erst nach dem 1. 10. in Ö ein.
Wie ist die Rechtslage: gilt in diesem Fall als Stichtag der Tag des Erwerbs (also der gewonnenen E-Gun-Auktion) oder der Tag der Ausfolgung durch den Fachhändler?
Sprich - muß die Kat.D-Waffe schon ins ZWR oder nicht?
LG!
Kemira
hallo
es ist unmoeglich dass die meldepflicht einer waffe entsteht bevor die export/import genehmigung beantragt und genehmigt wurde
eine waffe die sich faktisch noch im ausland befindet kann nicht meldepflichtig sein
daher ist nix mit meldung noch im september
voellig unmoeglich
spannender ist schon die frage was passiert wenn jemand morgen bei mir eine kat D erwerben will und keine WBK hat.
im WaffG steht ausdruecklich dass ich die anfrage nach §56 (waffenvebot) erst NACH abschluss des rechtsgeschaeftes machen darf.
auch die zeitabfolge nach §32 (abkuehlphase) beginn laut waffG erst NACH ABSCHLUSS des rechtsgeschaeftes, also nach ausstellung der rechnung ect.
nach ausstellung der rechnung ist man fraglos eigentuemer (wenn auch nicht inhaber) der waffe
die bestimmungen zum §30 (meldung kat C / alte regelung) sagen dass die frist zur meldung mit dem KAUF beginnt.
also mit dem zeitpunkt der willensuebereinkuft zum rechtsgeschaeftes
das kann man nur so verstehen dass die meldung nach §30 (alte regelung) gleichzeitig mit dem kauf der waffe gemacht werden kann . das ist in der praxis auch so denn in vielen faellen haben haendler ihre rechnungen so adaptiert dass sie vom inhalt her den forderungen des §30 entsprechen und als meldung (nach den alten bstimmungen) gelten
von daher waere klar dass das ausfolgen der waffe nach abkuehlphase im oktober KEINE meldepflicht iom ZWR ausloest
das BMI abt III/3 - die oberste instanz in oesterreich in diesen sachen - sieht das ueberraschenderweise hartnaeckig anders
die meldepflicht entsteht jetzt irgendwie doch ned mit dem kauf sondern mit dem eigentumsuebergang und wenn eine solche ausfolgung erst im oktober erfolgt dann ist ddie waffe nach den neuen bestimmungen im ZWR meldepflichtig innerhalb der vorgeschriebenen frist)
aus meiner sicht ist das voellig absurd
sieht auch unser anwalt so (und ich depp hab noch 95,- excl dafuer bezahlt dass auch schriftlich zu bekommen)
da das aber meine oberste behoerde ist halt ich mich dran