ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Beruflich in die Schweiz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
pointi2009
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5545
Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
Wohnort: PL

Beruflich in die Schweiz

Beitrag von pointi2009 » Fr 28. Sep 2012, 07:37

Interesse halber: wer kann mir da ein paar Infos geben in Richtung Öst. Staatsbürger lebt beruflich in der Schweiz und möchte seine LW und FFW mitnehmen?

THX für die Information :D
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

Benutzeravatar
mapu
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 142
Registriert: Fr 13. Jul 2012, 15:39

Re: Beruflich in die Schweiz

Beitrag von mapu » Fr 28. Sep 2012, 08:17

Wenn du eine österreichische WBK bzw. einen WP hast, dann ist es prinzipiell möglich.

Gebühren und Abwicklung sind aber von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Aus dem Schweizer Waffengesetz:

An ausländische Staatsangehörige, die keine Niederlassungsbewilligung jedoch
Wohnsitz in der Schweiz haben, darf die Ausnahmebewilligung für den Erwerb
einer Waffe, eines wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteils
oder eines Waffenzubehörs nach Artikel 5 Absatz 1 nur erteilt werden, wenn sie eine
amtliche Bestätigung des Heimatstaates vorlegen, wonach sie zum Erwerb des
betreffenden Gegenstandes berechtigt sind


Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/5/514.54.de.pdf

Voraussetzung ist allerdings, dass du kein Bürger der folgenden Länder bist:

Serbien, Kroatien, Bosnien Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Mazedonien, Albanien, Türkei, Sri Lanka, Algerien

Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/a12.html

Benutzeravatar
spareribs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2203
Registriert: Mi 19. Mai 2010, 10:57
Wohnort: Banana-Republik-Ost

Re: Beruflich in die Schweiz

Beitrag von spareribs » Fr 28. Sep 2012, 08:32

Voraussetzung ist allerdings, dass du kein Bürger der folgenden Länder bist:

Serbien, Kroatien, Bosnien Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Mazedonien, Albanien, Türkei, Sri Lanka, Algerien

Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/a12.html


komisch, wenn das auch in Österreich gelten würde, dann wären wir wieder die bösen nazis :whistle:
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

Benutzeravatar
pointi2009
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5545
Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
Wohnort: PL

Re: Beruflich in die Schweiz

Beitrag von pointi2009 » Fr 28. Sep 2012, 09:05

najo die Schweizer denken da noch etwas nationalistischer und weniger "hoffentlich haben mich alle lieb"

ok also heisst das: mit WBK kann ich jede Waffe in der Schweiz innehaben, die ich auch in Österreich haben darf :think: - heisst das dann auch, ich dürfte zB keinen HA besitzen, der in AT dann Kat. A wäre, also ausser den Hl. Königen hier keinen anderen schönen HA?
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

Benutzeravatar
pointi2009
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5545
Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
Wohnort: PL

Re: Beruflich in die Schweiz

Beitrag von pointi2009 » Sa 29. Sep 2012, 09:12

sonst keiner mehr ein paar Infos oder Eigenerfahrung?
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

Benutzeravatar
piflintstone
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 682
Registriert: Fr 22. Apr 2011, 19:04

Re: Beruflich in die Schweiz

Beitrag von piflintstone » Sa 29. Sep 2012, 11:41

Ich verstehe die Frage glaub ich nicht ganz. Geht es darum, dass ein AT in der Schweiz arbeitet, Wohnsitz hat und dort einen Erwerbsschein des Kantons will und Waffe in der Schweiz zu kaufen, oder ist es ein Pendler der in AT lebt, in der Schweiz arbeitet und einfach seine Waffen zum Schießen mitnehmen will?
Ein Ausländer benötigt in der Schweiz dieselben Dokument (wenn Wohnsitz sprich Niederlassungsbewilligung aka EU Bürger) wie ein Schweizer. Einfach beim Kanton nachfragen. Für das einmlige Einführen einfach beim Zoll fragen.

Benutzeravatar
nikkfuchs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 691
Registriert: Do 13. Jan 2011, 21:47
Wohnort: Wien

Re: Beruflich in die Schweiz

Beitrag von nikkfuchs » Sa 29. Sep 2012, 13:17

spareribs hat geschrieben:Voraussetzung ist allerdings, dass du kein Bürger der folgenden Länder bist:

Serbien, Kroatien, Bosnien Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Mazedonien, Albanien, Türkei, Sri Lanka, Algerien

Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/a12.html


komisch, wenn das auch in Österreich gelten würde, dann wären wir wieder die bösen nazis :whistle:


Die WBK beschränkt sich bei uns auch auf EWR-Bürger und unter diesen Status fallen die oben genannten nicht, wir sind trotzdem keine Nazis, lass deine blaue Paranoia daheim.

Benutzeravatar
Maggo
Moderator
Moderator
Beiträge: 3021
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt

Re: Beruflich in die Schweiz

Beitrag von Maggo » Sa 29. Sep 2012, 14:57

Wenn ich mich nicht irre musst du eine bestimmte Niederlassungsbewilligung (da gibt es mehrere Kategorien)haben damit du auch Waffen kaufen kannst bzw einen Waffenerwerbsschein bekommst.

Sofern du nicht wirklich beruflich in die Schweiz musst würde ich es mir nochmal überlegen in die Schweiz dauerhaft zu gehen.Denn so wundervoll ist die Schweiz nicht wie von euch gerne behauptet.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

Benutzeravatar
pointi2009
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5545
Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
Wohnort: PL

Re: Beruflich in die Schweiz

Beitrag von pointi2009 » Sa 29. Sep 2012, 18:01

es geht um beruflichen Wechsel in die Schweiz und um Mitnahme von in AT auf eine WBK gemeldete Waffen.

@maggo: Und was meinst mit, in CH ist es nicht so wie wir glauben? Viel schlechter als in AT kann es auch nicht sein?!
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

Bud Spencer

Re: Beruflich in die Schweiz

Beitrag von Bud Spencer » Sa 29. Sep 2012, 18:10

Bekommt man so eine Niederlassungsbewilligung nicht erst nach 5 Jahren Wohnsitz in CH?

Bud Spencer

Re: Beruflich in die Schweiz

Beitrag von Bud Spencer » Sa 29. Sep 2012, 18:12

http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/the ... igung.html

Der hellgrüne Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) ermöglicht Ausländern aus dem EU/EFTA-Raum sowie anerkannten Flüchtlingen, welche mindestens fünf Jahre, resp. Drittstaatsangehörigen, welche mindestens zehn Jahre in der Schweiz leben, den uneingeschränkten Aufenthalt.

Benutzeravatar
Maggo
Moderator
Moderator
Beiträge: 3021
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt

Re: Beruflich in die Schweiz

Beitrag von Maggo » So 30. Sep 2012, 08:19

@maggo: Und was meinst mit, in CH ist es nicht so wie wir glauben? Viel schlechter als in AT kann es auch nicht sein?!


Vorbei sind die Zeiten wo es ein liberales Waffenrecht in der Schweiz gab.Im Prinzip sind die ja strenger wie wir.Die Zeiten wo du zum Zoll hingefahren bist" Servus da bin i,i möcht a Waffe bei euch ins Land Verbringen oder Ausführen" oder "Servus,I Geh heute bei euch auf einem Schießstand Schießen",und dich der Schweizer Zoll grinsend wieder weggeschickt hat sind vorüber.
Sofern der Arbeigeber nicht seine Unterkunft bezahlt wirst du dir logischerweise um eine Wohnung selbst schauen müssen,fall aber bitte nich in Ohnmacht was du an Montasmiete bezahlst.
Ich möchte nicht einmal im Monat ca. 250 Km fahren müssen um einen Einkauf von Lebensmitteln im Ausland (Österreich oder Deutschland) tätigen zu müssen weil die eigenen Lebensmittel im Land so dermaßen teuer sind das man sich weder das Wohnen noch das Leben leisten kann.Es rentiert sich sogar zum Lebensmittel einkaufen im Ausland das Ausleihen eines Mietwagens dabei,kein Scherz!
Mach dich auf die Begegnung von Vielen Herr und Frau " Klein´s" gefasst. ;-)
Ich möchte nicht für 1 Km/h zu schnell auf der Bundesstrasse oder Autobahn zig Hundert Franken an Strafe bezahlen.

Dies sind keine an den Haaren herbeigezogene Fakten sondern Berichte von Freunden oder Bekannten die schon länger in der Schweiz wohnen oder Leben.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

Benutzeravatar
sandman
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3773
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 21:54
Wohnort: Wien

Re: Beruflich in die Schweiz

Beitrag von sandman » So 30. Sep 2012, 11:15

Da hat Maggo schon Recht!

Viele sehen nur die großartigen Verdienstmöglichkeiten in der Schweiz und vergessen, dass sie die Krankenversicherung selber zahlen müssen und die Steuer (je nach Kanton) auch noch abführen müssen. Eine 100m² Wohnung in Zürch kostet (ohne Betriebskosten) so zwischen 3000 - 4000 CHF (2482 - 3309 €), Lebensmittel waren schon immer viel teurer, als bei uns, vorallem desshalb, weil Migros ein quasi Monopol hat. Auch sind viele Produkte einfach gar nicht erhältlich.

Mich hat einmal, als ich mit dem Motorrad durch die Schweiz gefahren bin, ein Polizeifahrzeug von Bern bis kurz vor Zürich (~ 100km) "verfolgt", einfach um zu sehen, ob ich nicht doch schneller fahre, als die erlaubten 120 km/h, 2-3 km/h schneller und man zahlt und das nicht so wenig.

Und für Humor sind die Schweizer auch nicht gerade weltberühmt, auch fand ich sehr viele (nicht alle) Schweizer eher unhöflich und reserviert, aber das ist eben nur eine Momentaufnahme. Ich habe auch sehr nette Schweizer kennen gelernt (und in der Familie).

Wirklich auszahlen kann sich, meiner Meinung nach, nur ein Umzug in die Schweiz, wenn man einen Job in einer gehobenen Position hat. Und da wird von einem wesentlich mehr Arbeitseinsatz erwartet, als die bei uns üblichen 40h/Woche. 60, 70, ja 80h/Woche sind keine Seltenheit, in manchen Branchen auch mehr.

Grüße

Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89

Benutzeravatar
Maggo
Moderator
Moderator
Beiträge: 3021
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt

Re: Beruflich in die Schweiz

Beitrag von Maggo » So 30. Sep 2012, 11:49

Wirklich auszahlen kann sich, meiner Meinung nach, nur ein Umzug in die Schweiz, wenn man einen Job in einer gehobenen Position hat. Und da wird von einem wesentlich mehr Arbeitseinsatz erwartet, als die bei uns üblichen 40h/Woche. 60, 70, ja 80h/Woche sind keine Seltenheit, in manchen Branchen auch mehr.


Und selbst da zahlt es sich kaum mehr aus.
Unsere Trauzeugin deren langjähriger Freud hat ein Lehramt auf der Technischen Uni Zürich,verdient nicht schlecht,und selbst der muss eben einmal im Monat mit einen Leihfahrzeug ins Ausland fahren damit er zu Billigen Lebensmittel rankommt.
Eine Wohnung oder Haus kaufen in der Schweiz? Vergiss es! Mit einen Hauskauf in der Schweiz kauf ich in Burgenland oder Niederösterreich einen ganzen Bezirk!
Deshalb werden die beiden woanders in einer Bekannten Universitätsstadt in Deutschland auswandern,lieber wäre ihnen gewesen wenn sie zurück nach Österreich gekommen wären,leider hat es sich jetzt so ergeben.

Vor 3 Wochen war ich zwecks Ausflug auf einer Alm in der Schweiz."Herr Hüttenwirt,A Bier Bitte!" Ein Bier auf der Alm? bist du verrückt!Da braucht man eine eigene teure Lizenz für die Ausschank,haben kannst an Kaffee,Milch,Alkoholfreies Bier oder a Buttermilch."Danke Herr Hüttenwirt,bevor ich irgendetwas von dem Gschlader Sauf hab i lieber keinen Durst!" Sagte ein Kollege von mir...

Ich hab für a Milch,Zwei Kuchen,und an gsprizten Apfelsaft umgerechnet 12,5 Euro bezahlt......

Deshalb möchte ich bis auf einen Ausflug oder mal Durchfahren nicht mal toter über den Grenzzaun der Schweiz hängen.
Das soll jetzt nicht heisen das ich das Land oder deren Volk nicht schätze,ich muss es mir nur nicht schlechter machen,ich bin auch so glücklich in Tirol,bin aufgrund eines eigenen Hauses und Grund Wohlhabend,hab an guten Job,Waffen,a brave Ehefrau und an Unfolgsamen Hund ........... :D ;)
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

therion
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1069
Registriert: Mi 15. Sep 2010, 01:31

Re: Beruflich in die Schweiz

Beitrag von therion » So 30. Sep 2012, 12:38

sandman hat geschrieben:Wirklich auszahlen kann sich, meiner Meinung nach, nur ein Umzug in die Schweiz, wenn man einen Job in einer gehobenen Position hat. Und da wird von einem wesentlich mehr Arbeitseinsatz erwartet, als die bei uns üblichen 40h/Woche. 60, 70, ja 80h/Woche sind keine Seltenheit, in manchen Branchen auch mehr.


Wenn Du jetzt von wirklich gehobenene Positionen (7-15k netto mtl.) sprichst und nicht von der Oberputzfrau in St.Gallen, dann sind 70-80 Stunden aber in Österreich auch überhaupt keine Seltenheit.

Unidozent würde ich gehaltsmäßig in unseren Breitengraden auch nicht gerade zu gehobenen Positionen rechnen.

Und der Hüttenkauf (1 Milch, 1 Apfelsaft, 2 Kuchen) schreckt mich nicht. Wenn man in Ö pro Getränk 3 Euro zahlt und pro Kuchen 4, bin ich auch schnell bei derartigen Preisen.

Nichtsdestotrotz gebe ich Euch ansonsten vollkommen Recht, mir würde die Schweiz aus oben genannten Gründen auch nicht so gefallen. Ab einem bestimmten Einkommen ist es dann egal wo man wohnt, da kann man überall gut leben.

Antworten