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Notwehr auf offene Straße

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Notwehr auf offene Straße

Beitrag von therion » Mo 1. Okt 2012, 19:43

Ich denke, das weiß ich auswendig, werde aber mal alles durchforsten.

Ich glaube desweiteren, dass der Gedanke ein Magazin bzw. Munition zu führen, so saudumm ist - also nicht von Euch, wenn ihr das fragt, sondern von einer "übergeordneten Behörde" - dass man gar keinen Erlass oder ähnliches braucht, einfach weils schon recht abwegig ist in meinen Augen.

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Hellboy
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Re: Notwehr auf offene Straße

Beitrag von Hellboy » Mo 1. Okt 2012, 19:45

was duad ma denn dann mit schrotmuni, die zb noch in da jackentasche hat, nachm tt schiessn (waffe im koffer). führt man die dann auch am heimweg ? i kann mir viel blödsinn vorstellen aber munition führen zu können is echt ned dabei !!

§ 7. WaffG Führen
(1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).

quelle: http://www.jusline.at/7._F%C3%BChren_WaffG.html

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Re: Notwehr auf offene Straße

Beitrag von therion » Mo 1. Okt 2012, 19:52

Bzw. vielleicht kann man Munition tatsächlich führen. Nur da es keinen Paragraphen gibt, der das Führen von Munition regelt, muss man davon ausgehen, dass man es wie jede Sache führen kann.

Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man Probleme kommt. Dass sich ein Polizist uU in dem Bereich null auskennt und dann glaubt jemanden belehren zu müssen oder gar schlimmeres, schließt das aber nicht aus. Im Recht wird man aber sein.

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Re: Notwehr auf offene Straße

Beitrag von pointi2009 » Di 2. Okt 2012, 08:04

konnte auch nichts finden, lose Munition hat wohl jeder schon geführt. In einem Magazin aber noch nicht.

Ich weiss schon, WaffG und DV haben nichts mit Logik zu tun, aber was soll an einem Magazin mit Mumi gefüllt, gefährlich sein? Ja ok mit dem Magazin einem auf den Kopf schlagen schmerzt mehr, als ein leeres Mag. :D

Aber ich würd niemals den Holster samt Magazin am Körper lassen.
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Re: Notwehr auf offene Straße

Beitrag von sandman » Di 2. Okt 2012, 08:29

So eine Diskussion gab es schon mehrmals, eine ergiebige gab es auch im Verband Forum.

Sinn dieser Gesetze und Verordnungen ist, dass ein schneller Zugriff auf die Waffe eben nicht gewährleistet ist. Insofern kann man selbst mit den geschlossenen Bauchtäschchen schon Probleme bekommen (War zumindest die einhellige Meinung damals im Verband), auch der Transport der Waffe im Koffer auf dem Beifahrersitz mit dem geladenen Magazin daneben kommt nicht gut.

Grüße

Sandman
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Re: Notwehr auf offene Straße

Beitrag von mapu » Di 2. Okt 2012, 08:31

Repu hat geschrieben:... ansonsten bin ich für meinen Teil eh Ex-Kampfsportler, und kann mich noch a bisserl wehren :lol:


Dann stehen dir ja gegebenenfalls angemessene Mittel zur Verfügung um auf den Einsatz einer Waffe verzichten zu können.

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Re: Notwehr auf offene Straße

Beitrag von Stickhead » Di 2. Okt 2012, 09:58

Munition führen :tipphead:
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Varminter

Re: Notwehr auf offene Straße

Beitrag von Varminter » Di 2. Okt 2012, 11:02

mapu hat geschrieben:
Repu hat geschrieben:... ansonsten bin ich für meinen Teil eh Ex-Kampfsportler, und kann mich noch a bisserl wehren :lol:


Dann stehen dir ja gegebenenfalls angemessene Mittel zur Verfügung um auf den Einsatz einer Waffe verzichten zu können.



Das ist eine Illusion, auch mit Kampfsportkenntnissen ist die Abwehr eines oderer mehrerer, möglicherweise bewaffneter Täter eine hochriskante Sache :!:

therion
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Re: Notwehr auf offene Straße

Beitrag von therion » Di 2. Okt 2012, 12:05

sandman hat geschrieben:So eine Diskussion gab es schon mehrmals, eine ergiebige gab es auch im Verband Forum.

Sinn dieser Gesetze und Verordnungen ist, dass ein schneller Zugriff auf die Waffe eben nicht gewährleistet ist. Insofern kann man selbst mit den geschlossenen Bauchtäschchen schon Probleme bekommen (War zumindest die einhellige Meinung damals im Verband), auch der Transport der Waffe im Koffer auf dem Beifahrersitz mit dem geladenen Magazin daneben kommt nicht gut.

Grüße

Sandman


Da sind wir ja schon wieder weiter und beim Thema Munition führen angelangt.

Was natürlich die Frage ist, wie lange braucht man im Praxistest, um eine Pistole aus dem Bauchtascherl zu holen bzw. aus der Aktentasche und wie lange im Gegensatz dazu, um eine Pistole aus der original Baikalschachtel die ich in meiner Hand habe rauszubekommen?

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Re: Notwehr auf offene Straße

Beitrag von pointi2009 » Di 2. Okt 2012, 12:12

wenn du das volle Magazin in der Hosentasche hast, die Knarre aber im Rucksack in der Originalverpackung, was soll dann passieren? Wenn ich eine Überprüfung haben sollte - wieso sollte das sein? - dann weise ich den Beamten darauf hin, dass im Rucksack eine Pistole ist und zeig ihm vorab meine WBK und danach die Waffe.

Ob ich ein Magazin in der Hose hab sollte ja kein Thema werden, wieso sollte mich der Beamte körperlich filzen, und wenn hab ich eigentlich auch nicht gegen das WaffG verstossen, da ich ja gesetzeskomform transportiert habe.

Hier wäre der Zugriff auf die Waffe gleich lange, egal ob ich das Magazin in der Hosentasche oder im Rucksack habe. Ich kann ja auch in der Originalverpackung meiner Pistole ein volles Magazin liegen haben, solange nicht in der Waffe ist alles ok, und da bin ich noch schneller, als wenn ich Waffe aus Box und Magazin aus Hosentasche ziehen müsste.

Und noch eins: eine Pistole/Revolver in einer Schuhschachte würde ich nicht unterm Arm geklemmt mit den Öffis transportieren.
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Re: Notwehr auf offene Straße

Beitrag von yoda » Di 2. Okt 2012, 12:30

Ich weis nur eines, der Profiboxer Felix Sturm war mit seiner Freundin unterwegs, wurde auf einem Parkplatz von 2 Leuten mit Knüppeln angegriffen, erlitt eine Platzwunde und hat dann zumindest einen der Angreifer KO geschlagen. Felix Sturm wurde dann wegen Körperverletzung verurteilt, musste zig 1000 € Strafe und Schmerzensgeld zahlen.

buckshot

Re: Notwehr auf offene Straße

Beitrag von buckshot » Di 2. Okt 2012, 12:48

mir ging es gar nicht um die logik des "führens" von magazinen - faktum ist, dass es offenbar auch unter exekutiv- beamten kursiert, dass ein volles magazin "am mann" einer geladenen waffe gleich gesetzt wird, weil das magazin ein "waffenbestandteil" ist - ich kann aber als jur. laie ebensowenig dazu aus dem waff.ges. herauslesen - dennoch wird das gesetz offenbar so "exekutiert"
(der besagte beamte ist sogar langjähriger sportschütze...)

es geht ja hier auch um die schnelle zugriffsmöglichkeit einer schusswaffe im falle der SV - also ist es durchaus interessant, in welchem graubereich zw. "transportieren" und "führen" im sinne des §7/1-3 man sich in der praxis bewegt - und zugegeben: wenn man seine waffe zum schießsstand transportiert, zb in den öffis, dann denkt man zwangsläufig darüber nach: "was wäre wenn..." - und da ist es sicher ein unterschied, ob ich nun eine pistole im seitenfach meiner umhängetasche so transportiere, dass ich mit nur einem kurzen "zip" zur (ungeladenen) waffe rankomme und das volle magazin bereits am gürtel trage... oder ob ich nur ungeladenen magazine in einem anderen fach - getrennt von waffe und von munition transportiere... - im ersten falle, wäre eine möglichkeit zur SV sicher eher gegeben - allerdings auf die gefahr hin, dass es eine zuwiederhandlung zu den bestimmungen bezgl. "führen" einer FFW darstellen könnte...

ich würde mich jedenfalls "besser" dabei fühlen, wenn ich mit gutem gewissen ein geladenes magazin zb am gürtel führen darf und meine waffe nicht im letzten winkel meines rucksacks weiß ;-)

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Re: Notwehr auf offene Straße

Beitrag von therion » Di 2. Okt 2012, 12:59

Wie gesagt, kannst Du problemlos machen. Der Polizist - auch als langjähriger Sportschütze - hat keine Ahnung. Wieso auch, er ist ja kein Rechtgelehrter, sondern muss sich "nur" in einigen bestimmten Bereichen auskennen. Das WaffG gehört wohl nicht dazu, wenn man sich ansieht, wie viel Blödsinn schon von hochrangigen Polizisten über die verschiedenen Kategorien in Medien verbreitet wurden...

pointi, ich glaube Du hast mich missverstanden, lies meinen Post nochmal.

Jsmith
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Re: Notwehr auf offene Straße

Beitrag von Jsmith » Di 2. Okt 2012, 13:07

Unglaublich wie man ein Thema zerreden bzw. zerschreiben kann....

Wenn man einen Waffenpass hat, dann darf man in der Öffentlichkeit eine FFW "am Körper" führen - geladen und entsichert, wenn man so will!
Wenn man eine WBK hat, dann darf man seine Waffe "getrennt von der Munition" in einem Behältnis transportieren....was ist daran so schwer zu verstehen....Magazine kann man anladen soviel man tragen kann. Ein Magazin "auch vollgeladen" ist kein den Vorschriften unterliegender Waffenteil (Verschluss, Lauf)
Und wenn man ein fixes Kerlchen ist, dann hat man in kürzester Zeit eine geladene Waffe und kann sich oder anderen in Notwehr bzw. Nothilfe helfen...und dann beginnen die Mühlen der Justiz zu mahlen - dann kommts drauf an, ob die Herren oder Damen was von der Materie verstehen...

buckshot

Re: Notwehr auf offene Straße

Beitrag von buckshot » Di 2. Okt 2012, 13:49

@jsmith: wen genau meinst du mit "schwer zu verstehen"?
mir ist durchaus klar, dass man mit wp eine geladenen waffe führen darf... - stand nie zur diskussion - aus dem ausgangsposting war allerdings herauszulesen, dass man u.u. in eine notwehrsiatuation geraten kann und man zb mangels wp keine ffw mit sich führt aber zufällig gerade eine transportiert... - deshalb hab ich mir erlaubt, auf die sehr unterschiedliche auslegung (mangels rechtswissen u.a. auch der ausführenden beamten!) hinzuweisen - was ist daran verkehrt hier klare aussagen haben zu wollen?

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