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Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
hast grundsätzlich recht, aber in unserm fall spielt die Komponente GESETZ eine sehr wichtige Rolle. Zumal das Thema auch in diversen Zeitungen aufgegriffen wurde.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
eos666 hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:eos666 hat geschrieben:ich bin sicher das steht hier schon im thread aber 26 seiten wollt ich jetzt nicht durchforsten
also, das neue gesetz gilt nun am 1.10 korrekt?
was genau bedeutet das für jmd der nur kat C/D daheim hat - irgendwelche konkreten veränderungen? (von einer nachregistrierung beim händler hab ich mal was gelesen) aber kommt da sonst noch was neues dazu?
Sowas nennt man Zeitdiebstahl...bzw. warum soll unsere Zeit weniger wert sein als deine? Also versuchs mal mit der Suchfunktion, danke!
darum gehts nicht, aber jmd der sich mit dem thema intensiver beschäftigt wird mir weit weniger aufwand eine antwort geben können als wenn ich mir das ganze wissen nochmal aneignen muss.
wenn du in ein forum zu sagen IT gehst und nach der vorratsdatenspeicherung fragst werden dir die leute das auch vel schneller und kürzer in ihren worten sagen können und nicht "dann lies halt selber"
Nicht unbedingt wenn es bereits einen eigenen Thread dazu gibt und Leute bereits jede Menge Zeit in die Beantwortung genau solcher Fragen gesteckt haben

Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
eos666 hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:eos666 hat geschrieben: "dann lies halt selber"






Schaffst du das allein oder brauchst du einen Vorleser...

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Dekowaffen sind jetzt übrigens nicht mehr ordnungsgemäß unbrauchbar gemacht wenn der ominöse Stempel net drauf ist!!!
@Gewo
Magst net den Stempel beantragen, da ghört jetzt einiges gestempelt
"(3) Im Bundesgebiet niedergelassene Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Waffengewerbes gemäß § 139 Abs. 1 Z 1 lit. a der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, berechtigt sind, sind auf Antrag zu ermächtigen, Schusswaffen und, sofern sie auch über die Berechtigung gemäß § 139 Abs. 1 Z 2 lit. a GewO 1994 verfügen, auch Schusswaffen, Läufe und Verschlüsse, die jeweils Kriegsmaterial sind, als deaktiviert zu kennzeichnen, wenn die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 Z 1 hiefür vorliegen. Die Ermächtigung obliegt hinsichtlich des Kriegsmaterials dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport und hinsichtlich der anderen Schusswaffen dem Bundesminister für Inneres."
@Gewo
Magst net den Stempel beantragen, da ghört jetzt einiges gestempelt

"(3) Im Bundesgebiet niedergelassene Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Waffengewerbes gemäß § 139 Abs. 1 Z 1 lit. a der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, berechtigt sind, sind auf Antrag zu ermächtigen, Schusswaffen und, sofern sie auch über die Berechtigung gemäß § 139 Abs. 1 Z 2 lit. a GewO 1994 verfügen, auch Schusswaffen, Läufe und Verschlüsse, die jeweils Kriegsmaterial sind, als deaktiviert zu kennzeichnen, wenn die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 Z 1 hiefür vorliegen. Die Ermächtigung obliegt hinsichtlich des Kriegsmaterials dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport und hinsichtlich der anderen Schusswaffen dem Bundesminister für Inneres."
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
yoda hat geschrieben:Dekowaffen sind jetzt übrigens nicht mehr ordnungsgemäß unbrauchbar gemacht wenn der ominöse Stempel net drauf ist!!!
@Gewo
Magst net den Stempel beantragen, da ghört jetzt einiges gestempelt![]()
hi
das ist die sogenannte lex heribert

noetig ist eine gewerbeberechtigung zur Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung militärischer Waffen
da gibt es vermutlich recht wenige in oesterreich
handel mit militaerischen waffen alleine reicht da ned aus, das ist lit b und nicht lit a
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Für alles was nicht Kriegsmaterial ist reicht die "normale" Gewerbeberechtigung. Die meisten Dekos sind halt leider Kriegsmaterial (gewesen) .
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
yoda hat geschrieben:Für alles was nicht Kriegsmaterial ist reicht die "normale" Gewerbeberechtigung. Die meisten Dekos sind halt leider Kriegsmaterial (gewesen) .
die meisten?
defacto fast alle, oder?
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Ja vermutlich schon. Die Deutschen ham zwar auch viele Pistolen im Angebot, bei uns werden auch hin und wieder welche verkauft, aber keine Ahnung wie viele da im Umlauf sind. Du wirst in Zukunft eh sehen ob irgendwer nach dem Stempel fragt und wofür.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
niemand wird fragen, weil für die meisten Dekobesitzer es einfach ein Gegenstand ist wie auch ein Modellauto oder ein Modellflugzeug...
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
therion hat geschrieben:niemand wird fragen, weil für die meisten Dekobesitzer es einfach ein Gegenstand ist wie auch ein Modellauto oder ein Modellflugzeug...
hi
kommt drauf an
waere moeglich dass der export von dekos in zukunft nur mit so einem stempel moeglich sein wird
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Das ist natürlich möglich. Aber mal ehrlich, die Besitzer die das in Ö haben, schicken das einfach so nach DE.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
gewo hat geschrieben:therion hat geschrieben:niemand wird fragen, weil für die meisten Dekobesitzer es einfach ein Gegenstand ist wie auch ein Modellauto oder ein Modellflugzeug...
hi
kommt drauf an
waere moeglich dass der export von dekos in zukunft nur mit so einem stempel moeglich sein wird
Export wird egal sein, Import ist aber theoretisch nur mehr für Dekos mit dem Stempel möglich.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Ja und wie wird das dann handgehabt? Man muss es zu einem österreichischen Büchsenmacher schicken lassen, der aus KM Dekos machen darf? Theoretisch braucht man ja dann auch eine KM-Import-Bewilligung für eine Dekowaffe 


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Stickhead hat geschrieben:Ja und wie wird das dann handgehabt? Man muss es zu einem österreichischen Büchsenmacher schicken lassen, der aus KM Dekos machen darf? Theoretisch braucht man ja dann auch eine KM-Import-Bewilligung für eine Dekowaffe
hi
interessante ueberlegung
aber eigentlich hast du recht ....
kann ja ned anders sein eigentlich
so ein quatsch
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