ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Darf ein Deutscher...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
gipflzipfla
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1196
Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52

Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von gipflzipfla » So 4. Nov 2012, 11:20

gewo hat geschrieben:hi

Tunfisch ;)

Seas, Mahlzeit

gewo hat geschrieben:die verpflichtungen die dich als privater treffen wenn du eine kat C oder D waffe verkaufst sind erschoepfend im waffG und den verordnungen aufgezaehlt
- du musst dich vergewissern dass er 18 jahre oder aelter ist

das mache ich...

gewo hat geschrieben:- du musst ihm in geeigneter weise die daten der kat C meldung der waffe zur verfuegung stellen

das mache ich auch..

gewo hat geschrieben:basta

..wenn mir österreichische Dokumente zur Identitätsprüfung vorgelegt weden.

gewo hat geschrieben:es gibt auch keine erlaesse oder OGH urteile die mir bekannt waren die darueber hinausgehen

danke für den Hinweis :!:


gewo hat geschrieben:
gipflzipfla hat geschrieben:@gewo, was macht eigentlich der Händler während de Abkühlphase?

naja ...

alles moegliche..
;-)

falls deine frage draus rauslaeuft ob ich eine meldeabfrage mache:
nein, das kann und darf ich ja gar nicht (datenschutz)

nein, darauf war meine Frage nicht gemünzt..

sondern darauf:

gewo hat geschrieben:das einzige dass ich als haendler zusaetzlich zur anfrage wegen waffenverbot und zur abkuehlphase machen muss ist dass ich den kaeufer darauf aufmerksam machen muss dass er laut WaffG zur meldung dieser waffe innerhalb der frist von einigen wochen verpflichtet ist
.....

die so genannte Abkühlphase ist nur eine Phrase.. letztendlich dient die gewonne Zeit zu eben jener Abbfrage bezüglich möglicherrweise verhängtem Waffenverbotes gegen den Käufer.

Da kein Privatverkäufer so etwas durch ziehen kann, bleibt für den Verkauf an z.B. deutsche Staatsbürger nur die Vorlage der Einfuhrerlaubnis.

Diese wird wohl hoffentlich nur erteilt, wenn der Käufer "sauber" ist.

Ob man es als Privatverkäufer haben muss, keine Ahnung.. es ist mir persönlich aber im eigenen Interesse sicherer!
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl
..... Bild

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36572
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von gewo » So 4. Nov 2012, 13:18

woolf hat geschrieben:@ gipflzipfla: Eine Einfuhr-/Ausfuhrbewilligung ist aber nur erforderlich, wenn eine Waffe auch tatsächlich über die Grenze (innerhalb der EU natürlich) gebracht werden soll. Ob der Käufer dies überhaupt vorhat, kann ich als Verkäufer ja nicht wissen, wenn er sie persönlich abholt. Hat er dies im Anschluss an den Kauf vor, so muss er sich selbst darum kümmern. Mir als Verkäufer ist das egal.


hi

genau darauf laeuft es hinaus

wenn der deutsche die waffe zb hier in oesterreich zum sportschiessen verwenden moechte, sie aber NICHT mit nach deutschland nehmen will dann ist das moeglich

ich hatte so einen fall noch ned denn wien liegt ja ned direkt grenznah zu DE

aber das ist im WaffG uind in evrordnungen geregelt
im bedarfsfall muesste ich die halt querlesen

aber soweit ich mich vage erinnere:

- wenn der deutsche OHNE wohnsitz in AT erklaert er will die waffe NICHT ausfuehren dann muss er mir eine diesbezeugliche erklaerung unterfertigen die ich so wie die §30 meldungen verwahren muss (oder an die waffenbehoerde senden muss, keine ahniung, muesste ich nachsehen wenns mal passiert

- wenn der deutsche OHNE wohnsitz nicht erklaert die waffe NICHT ausfuehren zu wollen dann muss ich eine enstrechende meldung mit den daten an meine behoerde machen

ausfolgen darf ich die kat C oder D aber nach abkuehlfrist aber jedenfalls
egal ob so oder so
(und die abkuehlphase ist end dazu da um die anfrage wegen waffenverbot zu machen, dazu muesste sie bei weitem keine drei werktage lang sein, ich bekomme zu den amtszeiten meine anfragen wegen waffenverbot meistens innerhalb weniger minuten vom amt retour..)


ausfuhrgenehmigung ist wieder ein ganz anderer fall
da gilt auch die abkuehlphase ned
wenn er eine ausfuhrgenehmigung hat dann bekommt er die waffe gleich ausgefolgt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
gipflzipfla
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1196
Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52

Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von gipflzipfla » So 4. Nov 2012, 21:51

Seas @woolf
woolf hat geschrieben:@ gipflzipfla: ...
Wie würdest du dann bei einem Österr. Käufer vorgehen? Bei dem kannst du ja ein Waffenverbot genauso wenig prüfen. Würdest du von dem auch eine Einfuhrerlaubnis verlangen? ;)

Du solltest einfach das Posting an @gewo lesen.

Da steht drin, was ich tun würde....
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl
..... Bild

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36572
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von gewo » So 4. Nov 2012, 23:45

hi

nochmal in kuerze:

die nationalitaet ist beim verkauf von kat C und kat D waffen sowieso nebensache
EU buerger sind oesterreichern dabei zu 100% gleichgestellt

und ein evt waffenverbot kannst eh ned ueberpruefen als privater, das hatten wir ja schon geklaert

die frage um die es geht ist daher nicht "nationalitaet" oder "waffenverbot" sondern "wohnsitz"

wenn also ein kaeufer eine waffe bei dir abholt
dich im breitesten kaerntner dialekt begruesst
und sich mit oesterreichischem reisepass, fuehrerschein oder personalausweis ausweist
dann heisst das noch lange ned dass er derzeit einen wohnsitz in oesterreich hat
er kann durchaus seinen wohnsitz in DE haben...
mit den entsprechenden folgen was das waffenrecht betrifft

umgekehrt kann ein preusse mit deutschen dokumenten dzt seinen hauptwohnsitz in oesterreich haben
er bekommt deshalb ja keine oesterreichische ausweise ausgestellt ...
und kann daher problemlos kat C oder D waffen bei uns erwerben
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
gipflzipfla
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1196
Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52

Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von gipflzipfla » Mo 5. Nov 2012, 08:51

seas @woolf
woolf hat geschrieben:@ gipflzipfla: Aber warum würdest du bei einem Deutschen eine Einfuhrbewilligung verlangen (um ein eventuelles Waffenverbot auszuschließen, ich hab aber keine Ahnung ob er als Deutscher überhaupt ein österr. Waffenverbot bekommen kann) und bei einem Österreichischem Käufer nichts weiteres, wo du bei dem doch genausowenig das Waffenverbot prüfen kannst :think:

ich glaub grad, Du willst mich verar... ähhh... ärgern?

Ausgehend vom Threadtitel interpretiere ich eine beabsichtigte Waffenausfuhr nach Kauf einer Langwaffe in Ö!

Ich will die für mich bestmögliche Sicherheit, die ich mir geben kann.

Was der Österreicher mit der Knarre anstellt, ist mir egal.

- ich prüfe dessen Alter, z.B. gutgläubig an Hand seines Führerscheines
- verfasse darauf folgend einen Kaufvertrag
- ich überlasse ihm alle meldetechnischen Daten zu der Waffe

Mehr brauchts nichts dazu.. gecheckt (ansonsten @gewo lesen!) ?

Was der Deutsche mit der Knarre anstellt, ist mir egal

- ich checke (gutgläubig an Hand seiner Dokumente) sein Alter, seinen Wohnsitz (trage die Daten in den Kaufvertrag ein und fotografiere zur Sicherheit den Personalausweis, den muss jeder dt. Staatsbürger stest bei sich führen, da in D bekanntlich ständige Ausweispflicht besteht!)
- verfasse darauf folgend einen Kaufvertrag
- ich lasse mir eine Einfuhrerlaubnis für die Waffe geben..

- weil die Ee bekommt er von seiner Behörede nur, wenn er sauber ist, also dementsprechend überprüpft wurde.

Ohne dem Zinober kein Waffenverkauf an Nichtösterreicher!

Gibt er vor, hier zu wohnen = Meldebescheinigung

Gecheckt?

Falls nicht... nachdenken!


Was hängst Du Dich denn an einem österreichischem Waffenverbot für einen dt. Staatsbürger auf?
Natürlich bekommt er im Extremfall diese eventuell aufgebrummt, wenn er bei uns dementsprechend straffällig wurde.

Langsam sollte es gut sein, es wurde jetzt schon mehrfach alles doppelt und dreifach durch gekaut :think:




Und die edit kämpft mal wieder erfolgreich gegen Legasthenie :whistle:
Zuletzt geändert von gipflzipfla am Mo 5. Nov 2012, 09:03, insgesamt 2-mal geändert.
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl
..... Bild

Benutzeravatar
gipflzipfla
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1196
Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52

Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von gipflzipfla » Mo 5. Nov 2012, 09:00

Seas
gewo hat geschrieben:hi

wenn also ein kaeufer eine waffe bei dir abholt
dich im breitesten kaerntner dialekt begruesst
und sich mit oesterreichischem reisepass, fuehrerschein oder personalausweis ausweist
dann heisst das noch lange ned dass er derzeit einen wohnsitz in oesterreich hat
er kann durchaus seinen wohnsitz in DE haben...
mit den entsprechenden folgen was das waffenrecht betrifft

so ist das.. und wenn Jemand in irgendeiner windigen Ecke eine Waffe übergibt, muss er sich eben puncto Identität so weit Sicherheiten verschaffen, wie es ihm möglich ist!

gewo hat geschrieben:umgekehrt kann ein preusse mit deutschen dokumenten dzt seinen hauptwohnsitz in oesterreich haben
er bekommt deshalb ja keine oesterreichische ausweise ausgestellt ...
und kann daher problemlos kat C oder D waffen bei uns erwerben

kann er.. dank unserem relativ liberalem Waffengesetzes. Und das ist gut so!

Will so Jemand von mir eine Waffe erwerben, dann muss er eben Butter beim Fisch tun und eine Meldebstätigung vorlegen!
Dann wird ein Kaufvertrag mit diesen Daten abgefasst und fertig ist die Laube.

Tut er es nicht, gibt es keine Knarre von mir.

Ganz einfach, oder ?

Übrigens: ich akzeptiere gleiches Recht für Alle.. :whistle:
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl
..... Bild

Benutzeravatar
bivgeh
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 85
Registriert: Mi 21. Mär 2012, 18:03
Wohnort: Wien

Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von bivgeh » Mo 5. Nov 2012, 09:41

gipflzipfla hat geschrieben:, den muss jeder dt. Staatsbürger stest bei sich führen, da in D bekanntlich ständige Ausweispflicht besteht!)
- ich lasse mir eine Einfuhrerlaubnis für die Waffe geben..

Gibt er vor, hier zu wohnen = Meldebescheinigung


Was jeder einzelne sehen möchte, wenn er eine C- D- Waffe verkauft ist ihm selbst überlassen.

So würde ich wohl auch keine bei dir bekommen, *
In Österreich muss auch der dt. Staatsbürger keinen Perso bei sich führen!
Einen Meldezettel trage ich schon lange nichtmehr mit mir herum, diese Zeiten sind vorbei!

Ich hab hier eine Kat D gekauft ohne das jemand auch nur irgendetwas von mir sehen wollte
das ich älter als 18 bin sieht man mir an ;)

Als Privatverkäufer kann ich sowieso nur das Alter als Kriterium nehmen.

Was nützt ein ZMR-Auszug (Meldezettel) der schon zig Jahre alt ist - der wird nicht eingezogen, wenn ich abreise/umziehe/auswandere.

Das einfachste wären noch die Papiere für ein Auto, alles andere ist ein bischen wie vorauseilender Gehorsam
der aber letztendlich auch nichts sicherer macht.
Nur maximal dein Gefühl alles korrekt gemacht zu haben.

Um zurück aufs eigentliche Thema zu kommen, wenn ich weiss der Käufer wohnt nicht in A, dann verkaufe ich nicht an ihn.
Ausser mit Exportgenehmigung usw.

* Wenn ich meine WBK vorzeigen dann wohl schon :mrgreen:

Benutzeravatar
Warnschuss
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1612
Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
Wohnort: Niederösterreich

Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von Warnschuss » Mo 5. Nov 2012, 12:52

Ich kann nachvollziehen, wenn manche ganz sicher gehen wollen und päpstlicher als der Papst sein wollen. Jeder, wie er möchte.

Ich sage nur, wie ich das handhabe:

Jeder, egal ob weiß, gelb oder schwarz, des Deutschen mächtig oder nicht, der nachweislich älter als 18 Jahre alt ist und von mir privat auf österreichischem Boden eine Kat. C oder Kat. D abkaufen und übernehmen will, bekommt sie auch von mir.
Mehr verlangt das Waffengesetz von mir nicht und das ist auch gut so.

therion
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1069
Registriert: Mi 15. Sep 2010, 01:31

Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von therion » Mo 5. Nov 2012, 12:57

:clap:

Eine Stimme der Vernunft.

Benutzeravatar
gipflzipfla
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1196
Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52

Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von gipflzipfla » Mo 5. Nov 2012, 13:37

Servus
bivgeh hat geschrieben:...

So würde ich wohl auch keine bei dir bekommen, *
....
* Wenn ich meine WBK vorzeigen dann wohl schon :mrgreen:

wie schnell sich so mancher Nick selbst erklärt :shifty: :whistle: ;)

Ich würd sie Dir schon geben....
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl
..... Bild

Benutzeravatar
gipflzipfla
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1196
Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52

Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von gipflzipfla » Mo 5. Nov 2012, 13:38

Seas
woolf hat geschrieben:...
Ich habe in die Frage keinerlei Absicht zur Ausfuhr interpretiert. Das erklärt jetzt für mich, warum wir teilweise aneinander vorbeigeredet haben.
....

beim Redn kumman die Leit zomm!
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl
..... Bild

Antworten