Darf ich eigentlich die Polizei filmen?
bzw muss sie sich ausweisen?
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Was darf die Polizei
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Was darf die Polizei
Regionalität rocks! - Life is good
Re: Was darf die Polizei
Ausweisen müssten sie sich nicht zwingender Maßen. Kommt natürlich auf den Grund der Amtshandlung auch an. Wobei es dazu erst kürzlich einen Entschluss gegeben hat (bezieht sich aber glaube ich eher auf Massenveranstaltungen) dass die Dienstnummer für jedermann ersichtlich ist. Da war irgendwas mit nem Juden, der sich über die Polizei beschwert hat, weil sie nicht eingeschritten ist, als ihn jemand anderes antisemitisch beschimpft hat.
Ich weiß jetzt nicht ob es extra für Polizeibeamte oder andere/ähnliche Berufsgruppen ein explizites verbot vom Filmen gibt. Aber allgemein darf man jemanden schon Filmen, nur die Veröffentlichung des Filmmaterials benötigt dann dessen Zustimmung.
Ich weiß jetzt nicht ob es extra für Polizeibeamte oder andere/ähnliche Berufsgruppen ein explizites verbot vom Filmen gibt. Aber allgemein darf man jemanden schon Filmen, nur die Veröffentlichung des Filmmaterials benötigt dann dessen Zustimmung.
Re: Was darf die Polizei
mr_bene hat geschrieben:Darf ich eigentlich die Polizei filmen?
bzw muss sie sich ausweisen?
Das mit dem Ausweisen ist im Par 102. Richtlinenverordnung vom BMI geregelt.
Auf Auforderung hin muß dir die amtshandelnte Person nach Beendigung der Amtshandlung
die Dienstnummer mitteilen.
lg Hermann
Re: Was darf die Polizei
Und wenn er in zivil ist? Da kann ja gleich mal einer kommen und sich als Polizist ausgeben. In solchen Situationen hab ich bisher immer nach einem Dienstausweis gefragt und auch ohne Probleme vorgezeigt bekommen.
Re: Was darf die Polizei
Danke!