Hi!
Hier die Antwort auf meine Frage:
Zu Ihrer E-Mail Anfrage vom 8.11.2012 teilt das ho. Bundesministerium für Inneres mit:
Die Richtlinie 2008/51/EG des Europ. Parlamentes und des Rates vom 21. Mai 2008
verpflichtet Österreich zur Einführung eines computergestützten Waffenregisters, in dem alle
Schusswaffen zu registrieren sind. Diesen Vorgaben wurde durch das neu errichtete
Zentrale Waffenregister (ZWR) entsprochen.
Für die Bürgerinnen und Bürger wurde die Möglichkeit geschaffen, Schusswaffen der Kat. C,
die sie vor dem 1. Oktober 2012 besessen haben, „online“ mittels Bürgerkarte selber im
ZWR zu registrieren. Es stellt dies aber lediglich eine von mehreren Möglichkeiten zur
Registrierung (mit ausdruckbarer Registrierungsbestätigung) von Waffen dar,
ändert aber
nichts an der Tatsache, dass das Zentrale Waffenregister eine Zentrale
Informationssammlung für die Waffenbehörden ist.
Sofern Sie über den Inhalt der Sie betreffenden Daten, die mit der Registrierung eingetragen
wurden, informiert werden möchten, müssten Sie bei der Waffenbehörde eine
Waffenregisterbescheinigung beantragen, mit der Ihnen bescheinigt wird, welche
Schusswaffen aktuell und seit wann auf Sie registriert sind.
Wie hier schon gesagt wurde, das Waffenregister dient der Behörde - nicht uns!!
Schade um den Aufwand, könnte ja auch uns Waffenbesitzern dienen?!