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WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rubylaser694
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Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Beitrag von rubylaser694 » Fr 20. Aug 2010, 10:59

Du kannst auch bei grün über eine Kreuzung fahren obwohl du siehst, dass einer mit 100 bei rot drüberfahrt.
Da bist du auch im recht , aber nachher tot.

Sorry, aber dieses mit einer Erweiterung zu vergleichen ist Schwachsinn!

Cowroper, wenn du dich über manche Vegleiche anderer mokierst solltes du nicht selber solche schwachsinnigen Vergleiche verwenden! :hand: :think:
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Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Beitrag von cowroper » Fr 20. Aug 2010, 11:23

OK, der vergleich war überzogen.

cowroper
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
And the stand in the street at the turn of a joke.

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Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Beitrag von Stickhead » Fr 20. Aug 2010, 13:50

VwGH 21. September 2000, 98/20/0562 hat geschrieben:Eine Ausweitung der erlaubten Waffenzal für einen Waffensammler ist allerdings nicht gerechtfertigt, wenn das bisher festgesetzte Kontingent deswegen erschöpft ist, weil der Sammler auch zahlreiche Waffen besitzt, die nicht dem Sammelgebiet zuordenbar sind.

Das kann man auch auf Sportschützen umlegen, die angeben, dies und jenes zum Schießsport zu benötigen und schlussendlich was anderes kaufen. Drum, am besten garnichts angeben, wenn es möglich ist.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Beitrag von quildor82 » Fr 20. Aug 2010, 14:01

dort steht Sammler, wenn ich aber als Sportschütze um erweiterung ansuche ?
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



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Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Beitrag von gewo » Fr 20. Aug 2010, 14:28

quildor82 hat geschrieben:dort steht Sammler, wenn ich aber als Sportschütze um erweiterung ansuche ?


hallo

als sportschuetze hast du anspruch auf waffen die du fuer deinen sport benoetigst

wenn du also zwei plaetze hast udn auf fuenf erweitern willst musst du belegen dass du die zwei waffenb die du besitzt UND die drei waffen die du moechtest fuer deinen sport benoetigst

also:
ergebnissberichte fuer die entsprechenden disziplinen fuer ALLE FUENF waffen

moeglich ist allerdings - unabhaengig von bedarf als sportschuetze - eine waffe pro liegenschaft zur selbstverteidigung bereithalten zu wollen also zb wohnung und zweitwohnsitz je eine waffe). die kommen dann zu der mit ergebnisslisten belegten waffenstueckzahl dazu

in vielen BHs (vor allem am AB wien) wird zusaetzlich eine befuerwortung/traininsbestaetigung des vereinsobmannes des schuetzenvereins verlangt

ob das sein darf oder nicht weiss ich nicht
willst du ein langwieriges verfahren vermeiden dann reich sie mit ein ..
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Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Beitrag von Stickhead » Fr 20. Aug 2010, 14:50

quildor82 hat geschrieben:dort steht Sammler, wenn ich aber als Sportschütze um erweiterung ansuche ?

Lese meinen kompletten Beitrag :idea: :)
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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