Hallo,
heute im Rechtspanorama der Presse:
http://diepresse.com/home/recht/rechtal ... t/index.do
Grüße a.
Willkommen auf www.pulverdampf.com - dem österreichischen Waffenforum!!
Bei Untauglichkeit doch eine WBK
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Bei Untauglichkeit doch eine WBK
Glock 23 Gen4


Re: Bei Untauglichkeit doch eine WBK
eigenartiger Sinneswandel, zuerst Zivildienst machen wollen, Waffenverbot 15 Jahre lang akzeptieren,
dann komplett untauglich sein und dann schnellstens eine Krachn haben wollen ?
dann komplett untauglich sein und dann schnellstens eine Krachn haben wollen ?

Ohne Hirn ist gut marschieren 

Re: Bei Untauglichkeit doch eine WBK
Wird sowieso Zeit, dass die dieses dämliche und dem Gleichheitsgrundsatz widersprechende Verbot streichen!

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Bei Untauglichkeit doch eine WBK
Ist sowieso alles unlogisch, ich kann Waffengewalt gegen Menschen ablehnen und trotzdem Sportschütze sein, das schließt sich ja nicht aus.
Re: Bei Untauglichkeit doch eine WBK
Das Thema heißt untauglich und nicht Zivildienstyoda hat geschrieben:Ist sowieso alles unlogisch, ich kann Waffengewalt gegen Menschen ablehnen und trotzdem Sportschütze sein, das schließt sich ja nicht aus.




Mein Sohn ist auch untauglich -hat aber nichts gegen Waffen


Bleiben wir beim Thema

Re: Bei Untauglichkeit doch eine WBK
Das stimmt nicht, du hast den Bericht net gelesen, die WBK wurde ihm verweigert weil er sich für den Zivi entschieden hatte und 5 Jahre danach untauglich wurde. Deswegen haben sie ihm die WBK verweigert und nicht weil er untauglich war.oe6odd hat geschrieben:Das Thema heißt untauglich und nicht Zivildienstyoda hat geschrieben:Ist sowieso alles unlogisch, ich kann Waffengewalt gegen Menschen ablehnen und trotzdem Sportschütze sein, das schließt sich ja nicht aus.![]()
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Mein Sohn ist auch untauglich -hat aber nichts gegen Waffen![]()
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Bleiben wir beim Thema
Re: Bei Untauglichkeit doch eine WBK
Ok Fehler von miryoda hat geschrieben:Das stimmt nicht, du hast den Bericht net gelesen, die WBK wurde ihm verweigert weil er sich für den Zivi entschieden hatte und 5 Jahre danach untauglich wurde. Deswegen haben sie ihm die WBK verweigert und nicht weil er untauglich war.oe6odd hat geschrieben:Das Thema heißt untauglich und nicht Zivildienstyoda hat geschrieben:Ist sowieso alles unlogisch, ich kann Waffengewalt gegen Menschen ablehnen und trotzdem Sportschütze sein, das schließt sich ja nicht aus.![]()
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Mein Sohn ist auch untauglich -hat aber nichts gegen Waffen![]()
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Bleiben wir beim Thema

Habe etwas zu heftig reagiert auf das Thema.
Was kann einer dafür das er medezinisch nicht geeignet ist.
Sorry zu schnell gewesen statt zu lesen


Re: Bei Untauglichkeit doch eine WBK
Nochmal:
Körperliche Untauglichkeit spielt bei der Erlangung eines waffenrechtlichen Dokuments keine Rolle!
Körperliche Untauglichkeit spielt bei der Erlangung eines waffenrechtlichen Dokuments keine Rolle!
Re: Bei Untauglichkeit doch eine WBK
Hab ich kapiertBud Spencer hat geschrieben:Nochmal:
Körperliche Untauglichkeit spielt bei der Erlangung eines waffenrechtlichen Dokuments keine Rolle!

