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Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Rogare
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Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock

Beitrag von Rogare » Mi 27. Mär 2013, 16:13

Hallo,


der Titel sagts eh schon, wohin mit der Waffe wenn ich den ganzen Tag
unterwegs bin und am Abend vor dem nach Hause gehen oder auch zwischendurch
ins Fitnesscenter gehe oder in die Sauna meinetwegen auch ins Goldentime oder wohin
auch immer. Wie ist das gereglt, wie verhalte ich mich gesetzestreu? Beim Fitnesscenter
könnt ich die Waffe im Rucksack mitnehmen, bei den anderen Möglichkeiten schauts schon
etwas schlechter aus, gibts Erfahrungen?


Mfg

Bud Spencer

Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock

Beitrag von Bud Spencer » Mi 27. Mär 2013, 16:24

Sofern ich weiß ist der Transport von A nach B über C nicht unbedingt gesetzeskonform.
Auch ungeladen.

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pointi2009
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Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock

Beitrag von pointi2009 » Mi 27. Mär 2013, 16:26

Transport gilt nur der direkte Weg von zu Hause zum BüMa oder Schiessstand oder Bewerb. Maximal eine kurze Unterbrechung der Fahrt ist zulässig. Den Tag damit unterwegs sein - negativ. Es gibt hier Leute, die dir das per § und DV auch schriftlich zeigen können. Ausserdem gibts hier zig Beiträge im Forum- suche bemühen.
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Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock

Beitrag von zelle12 » Mi 27. Mär 2013, 16:28

Wohin willst überhaupt mit der Glock? Kommt aus deiner Fragestellung nicht heraus. Liest sich als ob du einfach nur einen ganzen Tag die Glock spazieren führen willst....

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Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock

Beitrag von BKing » Mi 27. Mär 2013, 16:30

Hast du nen Waffenpass?

Mit WBK ist das nicht erlaubt was du da vorhast.

LG

buckshot

Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock

Beitrag von buckshot » Mi 27. Mär 2013, 16:32

@pointi: also im §7er steht nix von "kurzer unterbrechung..."

(1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).

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Rogare
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Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock

Beitrag von Rogare » Mi 27. Mär 2013, 16:52

Sorry,ich vergass dazuzuschreiben - mit Waffenpass!

sf77
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Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock

Beitrag von sf77 » Mi 27. Mär 2013, 16:59

Für WBK: Es steht nirgends das von A nach B über C nicht zulässig wäre!
Lediglich, dass es zum Zwecke des Transports erlaubt ist. Ich kann sie also sehr wohl von A nach B, B nach C, C nach D, etc. transportieren, egal was ich dort mache. Steht ja nicht das diese Punkte BÜMA, Schiessstand oder so sein müssen.

Angeblich wurde es aber irgendwann mal von irgendwem falsch ausgelegt.

Man will jedenfalls nicht das jemand die Waffe ständig mitträgt um sie eigentlich indirekt doch zu führen, bzw. für manche Situationen dabei zu haben. Dementsprechend wirst du im Falle eine Kontrolle eine Erklärung schuldig sein.

Tatsache ist, dass die Waffe immer im geschlossenen Behältnis zu verbleiben hat, welches unter deiner Aufsicht, bzw. unter der Aufsicht eines Berechtigten steht.

Für WBK und WP:
Wenn du also vor hast, irgendwo hin zu gehen, wo du die Aufsicht oder ordentliche Verwahrung nicht sicherstellen kannst, dann hast du ein nicht lösbares Problem. In diesem Fall entweder Waffe oder Sauna.

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Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock

Beitrag von oe6odd » Mi 27. Mär 2013, 17:04

Wenn du eine Dienstzeitliche :!: Beschränkung am WP hast ,gilt das gleich wie bei einer WBK.
Sprich: auserhalb der genehmigten WP Zeit kannst nicht damit spazieren gehn :!:
Zuletzt geändert von oe6odd am Mi 27. Mär 2013, 18:51, insgesamt 1-mal geändert.

gertbley
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Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock

Beitrag von gertbley » Mi 27. Mär 2013, 17:56

Ins Goldentime mit der Glock - das find ich super! :lol:

.... he Mädl wo's hast do Aufpreis.... :lol: :lol:
Gruß
gertbley

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Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock

Beitrag von Rogare » Mi 27. Mär 2013, 21:31

Okay, also entweder oder, ausser im Goldentime - da kommt die ganz private Glock mit ;)

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Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock

Beitrag von DerDaniel » Do 28. Mär 2013, 00:47

Rogare hat geschrieben:Okay, also entweder oder, ausser im Goldentime - da kommt die ganz private Glock mit ;)

Aber brav auf den Kugelfang achten!!! ;) :lol:

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Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock

Beitrag von Stickhead » Do 28. Mär 2013, 07:58

oe6odd hat geschrieben:Wenn du eine Dienstzeitliche :!: Beschränkung am WP hast ,gilt das gleich wie bei einer WBK.
Sprich: auserhalb der genehmigten WP Zeit kannst nicht damit spazieren gehn :!:


Es gibt keine gesetzeskonforme "WP Zeit". Zeitliche und örtliche Einschränkungen sind unzulässig. Das steht hier schon 1000 mal im Forum.

Ausserdem zum Thema Transport: search.php?st=0&sk=t&sd=d&sr=topics&keywords=transport&fid%5B%5D=20&start=25
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock

Beitrag von BigBen » Do 28. Mär 2013, 08:04

Naja die Einschränkung gilt aber trotzdem wenn sie nicht rechtzeitig beeinsprucht wurde, oder?
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Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock

Beitrag von Revierler_old » Do 28. Mär 2013, 08:07

Kann etwas gelten, was rechtswidrig ist?
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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