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Verwahrung Waffe und Mun

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Benschman
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Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Benschman » Fr 19. Apr 2013, 21:29

Hallo Leute,

ich hatte heute eine hitzige Diskussion mit einigen Arbeitskollegen über Verwahrung der Waffe und Munition.
Leider waren alle der Meinung die Mun müsse getrennt von der Waffe aufbewahrt werden, bzw. die Wafe darf nicht geladen im Safe liegen. Auch ein Waffenbesitzer war da dabei, der dieser Meinung ist.

Gibt es , um mir am Montag eine weitere sinnlose Diskussion zu ersparen, einen Schrieb oder ähnliches den ich einfach herzeigen kann? Ich hab mich nun durch das ganze WaffG gewühlt, bzw. im Net gesucht, aber nichts wirklich aussagekräftiges gefunden.

Bitte um Hilfe, da ich diesen Missstand beheben will.

Grüsse und Danke, Ben
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Benschman
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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Benschman » Sa 20. Apr 2013, 16:08

Sorry, hab ich übersehen. Kommt ned wieder vor.

Danke an woolf, falls noch wer was hat zum "geladen im Safe", bitte her damit.

Grüße, Ben
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gewo
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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von gewo » Sa 20. Apr 2013, 16:16

Benschman hat geschrieben:.. falls noch wer was hat zum "geladen im Safe", bitte her damit.


hi

mir ist nichts dazu bekannt
vereinzelt vertreten beamten bei der verwahrungsueberpruefung die meinung dass sie ned geladen sein darf

aus meiner sicht ist diese rechtsmeinung durch nix zu rechtfertigen

es ist zwar richtig dass die bestimmung dass man innerhalb der eigenen vier waende bzw eingefriedeter liegenschaften waffen fuehren darf eigentlich daher kommt dass das unvermeidlich ist weil man sonst ja die waffe garned aus der tasche in den safe geben darf bzw sie garned putzen koennte ect (man hat sie dabei ja automatisch "zugriffsbereit" und das ist eben "fuehren".

trotzdem ist aufgrund der tatsache dass bei der defintion des "fuehrens" einer waffe nicht in "geladen" und "ungeladen" unterschieden wird automatisch auch das laden der waffe bzw das verwahren im geladenen zustand zuhause zulaessig.

OHG urteile oder erlaesse bzw verordnungen dazu kenn ich nicht
vermutlich gibt es keine

ich empfehle aber ehrlich gesagt den teilnehmern bei meinen waffenfuehrerscheinkursen dringend von der moeglichkeit des geladen oder gar durchgeladenen zustandes der waffe bei der verwahrung zu hause abstand zu nehmen, wenn nicht andere wichtige gruende dafuer vorliegen.
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wallenstein
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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von wallenstein » Sa 20. Apr 2013, 16:21

Wie sollte denn sonst SV möglich sein??? :think:
Ein Politiker wird nicht dadurch zum Experten, daß er etwas über etwas sagt. (Manfred Rommel)
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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Jahnj » Sa 20. Apr 2013, 16:30

gewo hat geschrieben:ich empfehle aber ehrlich gesagt den teilnehmern bei meinen waffenfuehrerscheinkursen dringend von der moeglichkeit des geladen oder gar durchgeladenen zustandes der waffe bei der verwahrung zu hause abstand zu nehmen, wenn nicht andere wichtige gruende dafuer vorliegen.


Begruendung fuer diese Empfehlung?

Gegenargument: Oeffnungszeit fuer den Waffensafe ist bei mir realistischerweise ca. 10 Sekunden. Jede weitere notwendige Aktion verlaengert nur die Zeit bis die Waffe einsatzbereit ist. Da mir das Gesetz in AT im Gegensatz zu z.b. Deutschland explizit vorsieht dass die Waffe zwecks SV einsatzbereit verwahrt wird, warum sollte man letztlich seine Verteidigungs- und Ueberlebenschancen kuenstlich verschlechtern?

Empfiehlst du deinen Teilnehmern dies aus rechtlichen Gruenden bzw. um Probleme bei der Verwahrungskontrolle zu vermeiden?
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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Centershot » Sa 20. Apr 2013, 16:53

Aus gesetzlicher Sicht wurde alles gesagt.
In der Praxis entlade ich die im Tresor gelagerte SV-Waffe vor der Waffenüberprüfung...erspart Diskussionen und ggf. (?) Vermerke im Protokoll. Alle Sportwaffen sind sowieso immer entladen im Tresor.
Nach der Überprüfung wird der Revolver wieder geladen wobei der Hammer auf einer leeren Trommelkammer liegt.
Frauchen und ich wissen dass die Waffe immer in diesem Zustand ist...und das passt für uns so.
Unsere Munition wird getrennt von den Waffen versperrt gelagert.
Wir hatten noch nie Probleme mit dieser Vorgangsweise.
LbG.
Centershot

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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von gewo » Sa 20. Apr 2013, 16:54

hi

ich empfehle meinen kursteilnehmern dass vor allem aus gruenden der vermeidung von schiessunfaellen

und empfehle ihnen - wenn sie sich so gefaehrdet fuehlen dass sie eine geladene waffe rasch einsatzbereit verfuegbar jaben wollen - ein gesondert, zb mit roten isolierband eindeutig markiertes magazin geladen bei der waffe liegen zu haben
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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Jahnj » Sa 20. Apr 2013, 21:54

Am Ende muss wohl jeder selbst wissen ob er sich von der Feinmotorik her zutraut die Waffe so zu ergreifen dass der Finger nicht am Abzug zu liegen kommt. Weil geladen ist ja, wenn man sich an die Sicherheitsregeln haelt, JEDE Waffe.

Das mit dem "gefaehrdet Fuehlen" kann ich aber nicht nachvollziehen. Entweder man nimmt SV und die Situationen in denen sie notwendig ist ernst, oder man betrachtet die Waffe als reines Sportgeraet.
Die Waffe nicht zeitnah einsatzbereit zu haben, oder zu meinen dass das ja eh nie zum Einsatz kommen wird ist fuer mich ungefaehr so, als haette ich zwar einen Feuerloescher im Haus, lasse ihn aber in der Originalverpackung samt Klebeband drumrum, weil wirklich brauchen tut man ihn ja eh nie. Es sei natuerlich jedem selbst ueberlassen wie er/sie es macht, aber seltsam kommt es mir schon vor.
Vielleicht bin ich auch nur von meiner pers. Erfahrung gezeichnet, und die hat mich gelehrt dass solche Sachen sehr sehr schnell gehen koennen. Ich moechte jedenfalls nicht im Safe nach dem Magazin herumtapsen welches evtl in die ecke gerutscht ist.

Siehe auch ein Fall in den USA vor einiger Zeit, als ein CCW seine Glock in SV gezogen hat. Leider hat er aber nicht mehr Zeit gehabt den Schlitten zu bedienen. Einige meinten damals er haette das einfach mehr trainieren sollen, andere meinten dass "no round in the chamber" niemals als eine Form von zusaetzlicher Sicherheit angesehen werden sollte, vorallem wenn man sich an die Sicherheitsregeln haelt.

@Centershot: Das mit dem Entladen vor der Kontrolle halte ich fuer eine gute Idee, ich denke das werde ich auch so handhaben ;)



Aber wo wir schon von Verwahrung der Waffe reden: Falls jemand so ein Ding fuer seine SV Waffe benutzt...

Bild

...DON'T. Ich sehe dieses Ding noch immer in diversen Waffengeschaeften, heisst meistens BioVault, BSA01 oder aehnlich. Es mag zwar den Gesetz genuegen, aber das ist wirklich ein schlechtes Produkt von dem ich dringend abraten muss. Nicht nur dass das manuelle Schloss mies ist, das Ding ist ausserdem mit einer Bueroklammer in 5 Sekunden offen.
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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von heimwerker » Sa 20. Apr 2013, 22:35

Centershot hat geschrieben:Nach der Überprüfung wird der Revolver wieder geladen wobei der Hammer auf einer leeren Trommelkammer liegt.

Wozu bitte ist denn das bei einem Revolver gut?

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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von slasher » Sa 20. Apr 2013, 22:40

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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Counterstriker » Sa 20. Apr 2013, 23:15

Im Wilden Westen, wo die Revolver noch ohne Fallsicherung quer durch die Prärie geschleppt wurden, hatte das Sinn. Bei einem modernen Revolver ist das nur eine Verschwendung der ohnehin bescheidenen Schußkapazität.
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.

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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von kawaz » Sa 20. Apr 2013, 23:31

Solange der Gesetzesgeber nicht anders verlangt liegen die zwei unterladen im Safe

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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Dextera » Sa 20. Apr 2013, 23:38

Dass der Hahn nicht gespannt ist am Revolver seh ich ja ein ... aber warum liegt der Hahn auf einer leeren Kammer auf?

Sobald ich eine "Kasette" habe die ich auch neben dem Bett anbringen kann wird da eine geladene Waffe deponiert.
Jetzt wird die Waffe noch als Sportgerät gehandelt. Der Safe ist zwar im selben Raum, aber bis ich da dran bin ist eh alles zu spät ... Im Safe befindet sich der Waffenkoffer, darin die Pistole mit einem geladenen Magazin daneben. Also nicht geladen.
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