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battlecomp austria legal?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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battlecomp austria legal?
ein wenig ein leidiges und endloses thema für mich:
ist der battlecomp trotz der 4 zusätzlichen löcher vorne in österreich am gewehr legal? verkauft wird er als kompensator, manche bewerben aber auch seine phösen eigenschaften. da man das OA gewinde neu schneiden muss, wäre es toll vorher klarheit zu haben
gleiche frage stellt sich eigentlich auch für den fsc556. seidl** meint "nicht eingestuft". manche trauen sich ihn zu verbauen, manche nicht. der wisch zum runterladen von PWS ist hierzulande nichts wert.
lässt sich die frage nach der legalität irgendwie mit einer gewissen rechtssicherheit klären?
ist der battlecomp trotz der 4 zusätzlichen löcher vorne in österreich am gewehr legal? verkauft wird er als kompensator, manche bewerben aber auch seine phösen eigenschaften. da man das OA gewinde neu schneiden muss, wäre es toll vorher klarheit zu haben
gleiche frage stellt sich eigentlich auch für den fsc556. seidl** meint "nicht eingestuft". manche trauen sich ihn zu verbauen, manche nicht. der wisch zum runterladen von PWS ist hierzulande nichts wert.
lässt sich die frage nach der legalität irgendwie mit einer gewissen rechtssicherheit klären?
Re: battlecomp austria legal?
Rechtssicherheit: leider nein. Aber bisher kenne ich niemanden der Probleme bekommen hätte wenn der Komp Prallflächen hatte und der Loch-Durchmesser in den Prallflächen nicht viel größer als Kaliberdurchmesser ist - sonstige Löcher hin oder her.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- Maggo
- Moderator
- Beiträge: 3021
- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
- Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt
Re: battlecomp austria legal?
BigBen hat geschrieben:Rechtssicherheit: leider nein. Aber bisher keine ich niemanden der Probleme bekommen hätte wenn der Komp Prallflächen hatte und der Loch-Durchmesser in den Prallflächen nicht viel größer als Kaliberdurchmesser ist - sonstige Löcher hin oder her.
Den unterschied werden bei der Verwahrungskontolle Prüfenden Beamten kaum kennen,zumal der Unterschied zwischen MFD und Comp eigendlich recht verschwommen ist.
Am sichersten ist es bei den Hiesigen Büchsern die sich auch mit der Rechtslage gut auskennen und solche Comp´s verkaufen auch solche ich zuzulegen.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren!
Re: battlecomp austria legal?
Die Beamten bei der Verwahrungskontrolle wissen zu 95% nichtmal dass MFDs auf HA verboten sind
Büchsner die sich mit der Rechtslage gut auskennen sind auch rar gesät...nur weil einer was verkauft, heisst das ja noch lange nicht dass sich jemand auskennt.
Büchsner die sich mit der Rechtslage gut auskennen sind auch rar gesät...nur weil einer was verkauft, heisst das ja noch lange nicht dass sich jemand auskennt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: battlecomp austria legal?
Wenn man nach der simplen Methode geht: "ist das Loch vorne größer als das Kaliber, ist es ein MFD, wenn nicht ein Kompensator" wäre der Battlecomp 1 und 2 erlaubt und der 1,5 nicht.
Gut:
Böse:
Nach dieser Milchmädchen-Regel wäre auch der fsc556 böse:
Gut:
Böse:
Nach dieser Milchmädchen-Regel wäre auch der fsc556 böse:
Re: battlecomp austria legal?
Verstehe jemand die Logik des (W)affengesetzes.
Geht diese Bananenrepublik an ein paar Löchern mehr oder weniger zugrunde?
Geht diese Bananenrepublik an ein paar Löchern mehr oder weniger zugrunde?
Re: battlecomp austria legal?
Maggo hat geschrieben:Am sichersten ist es bei den Hiesigen Büchsern die sich auch mit der Rechtslage gut auskennen und solche Comp´s verkaufen auch solche ich zuzulegen.
hi
das sagt eigentlich nix aus
verkaufen darf ich ihn dir ja
du darfst ihn nur ned auf einen HA montiueren
auf einem repetierer isser eh legal
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: battlecomp austria legal?
Scaar hat geschrieben:Wenn man nach der simplen Methode geht: "ist das Loch vorne größer als das Kaliber, ist es ein MFD, wenn nicht ein Kompensator" wäre der Battlecomp 1 und 2 erlaubt und der 1,5 nicht.
Gut:
Böse:
Nach dieser Milchmädchen-Regel wäre auch der fsc556 böse:
Es geht um die Löcher bei den Prallflächen, nicht das Loch vorne
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Re: battlecomp austria legal?
gerade wieder beim S angerufen (den ich btw sehr schätze). laut auskunft sollte weder der BC noch der FSC556 am halbautomaten ein problem sein...
also im prinzip, wer einen dieser "tactical comp" will: verbauen, das beste hoffen und im falle des falles herumstreiten. anders gehts wohl nicht
also im prinzip, wer einen dieser "tactical comp" will: verbauen, das beste hoffen und im falle des falles herumstreiten. anders gehts wohl nicht
Re: battlecomp austria legal?
baal hat geschrieben:g...laut auskunft sollte weder der BC noch der FSC556 am halbautomaten ein problem sein...
.
hi
ueber den BC kann man streiten
aber dass der 556 am HA legal sein sollte bringt mein verstaendniss waffenrechtlicher zusammenhaenge ins wanken ...
bist sicher dass da ned die putzfrau am telefon war ..?
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Re: battlecomp austria legal?
gewo hat geschrieben:aber dass der 556 am HA legal sein sollte bringt mein verstaendniss waffenrechtlicher zusammenhaenge ins wanken ...
bist sicher dass da ned die putzfrau am telefon war ..?
haha, ja ziemlich
genau deswegen auch das leidige thema - viele verschiedene aussagen ohne der möglichkeit diese frage ein für allemal zu klären. wie gesagt, mein fazit: fsc556 wird herstellerseitig als "flash suppressing compensator" verkauft (also als komp mit ein wenig extraausstattung), der battleCOMP eher als reiner kompensator der halt netterweise "...with flash comparable to an A2..." - eine (für nen komp) geringere signatur hat. ob diese aussagen im falle einen unterschied machen? keine ahnung. zum fsc gibts die ami einstufung. zwar hierzulande nichts wert aber trotzdem besser als nichts.
zu tode gefürchtet ist auch gestorben... draufschrauben and hope for the best... wirklich sicher sein können wir uns vermutlich erst, wenns einen präzedenzfall gibt.
Re: battlecomp austria legal?
Für mich als Laien.. warum verbaue ich so ein Teil wenn ich mir nicht sicher bin ob ich mir damit meine Schützenzukunft verbaue? Kann ich nicht ein Teil verbauen was ähnlich ist aber 100% legal passt?
Gibts beim schiessen dabei so große Unterschiede?
Gibts beim schiessen dabei so große Unterschiede?
Re: battlecomp austria legal?
Beim Schiessen weniger, beim Aussehen gibts halt massive Unterschiede
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Re: battlecomp austria legal?
um das ganze wieder mal aufzuwärmen bzw anzudiskutieren (zu einer lösung kommen wir wahrscheinlich eh nicht)
aus meiner sichtweise hat der bc ja eindeutig eine prallfäche - ok mit 4 kleinen löchlein neben den großen, aber es ist eine prallfäche.
warum sollte der illegal sein? ist für mich eindeutig ein compensator.
nur woher kommt auf einmal diese "wenn die gesammtfläche der löchlein nicht größer ist als das große loch in der mitte, ja dann ist alles ok-regel?
ich mein was ist dann mit den linearkompensatoren? die wären ja dann auch automatisch illegal!?! da kommt auch keiner drauf da rumzudiskutieren ...
mfg
Thor
Via Handy incl Tippfehler
aus meiner sichtweise hat der bc ja eindeutig eine prallfäche - ok mit 4 kleinen löchlein neben den großen, aber es ist eine prallfäche.
warum sollte der illegal sein? ist für mich eindeutig ein compensator.
nur woher kommt auf einmal diese "wenn die gesammtfläche der löchlein nicht größer ist als das große loch in der mitte, ja dann ist alles ok-regel?
ich mein was ist dann mit den linearkompensatoren? die wären ja dann auch automatisch illegal!?! da kommt auch keiner drauf da rumzudiskutieren ...
mfg
Thor
Via Handy incl Tippfehler
meist via Handy incl Tippfehler
Re: battlecomp austria legal?
Thor hat geschrieben:nur woher kommt auf einmal diese "wenn die gesammtfläche der löchlein nicht größer ist als das große loch in der mitte, ja dann ist alles ok-regel?
Das hat hier ja niemand behauptet...aber um irgendeine Kompensationswirkung zu haben, müssen Gase effizient umgeleitet werden und das geht nunmal nur wenn es Prallflächen im Komp gibt und die Löcher in diesen Prallflächen nicht viel größer sind als der Geschossdurchmesser. Ob es dann in der Prallfläche noch kleinere Löcher (die halt Gase nach vorne statt nach außen leiten, siehe Linearkomps) gibt etc. ist MEINER MEINUNG nach irrelevant solange das Teil physikalisch plausibel und spür/messbar Rückstoss und/oder Hochschlag verringert.
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