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Verbot der Pumpgun

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Austriangun
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Verbot der Pumpgun

Beitrag von Austriangun » Fr 24. Mai 2013, 10:39

Vielleicht wurde dieses Thema schon oftmals durchgekaut, dann "Asche auf mein Haupt"...Ich verstehe nicht, wieso die Vorderschaftrepetierflinte vulgo Pumpgun "damals" verboten wurde, Schrothalbautomaten aber nicht? Wie wurde das begründet? Hätte man eine Chance, wenn man das Verbot rechtlich anfechten würde, weil ja definitv Nonsens?! Vorausgesetzt natürlich mit einem soliden Rechtsanwalt als background.

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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von chris34G4 » Fr 24. Mai 2013, 10:43

Wenn Pumpgun Ronnie noch leben würde hättest den pfosten mal fragen können.....
.

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Scaar
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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von Scaar » Fr 24. Mai 2013, 10:43

viewtopic.php?f=17&t=3812

santiago hat geschrieben:Also was ich weis sind seit 1.1.1995 Kat.A. Anlass dazu war wohl eine reihe von morden u banküberfällen mit den dingern was dazu führte das unsere unwissenden steuergeldbezieher sich dachten : gib dem Affen Zucker und hat wieder jeder Logik die Dinger von D zu A verwandelt. Der Pumpgun-ronnie kann übrigens nix dafür der is schon am 15.11.1988 in die erde verschwunden. Geben tuts nach Schätzungen der Polizei angeblich noch Ca.60 000 schwarz was registriert is weis ich leider nicht.


Maggo hat geschrieben:Verboten wurden die Anno 1994 aufgrund von einigen Familientragödien und Überfällen wo Pumpguns dabei die Tatwaffe war.
Die Schätzungen die ihr gegeben habt sind richtig,nur muss man bedenken das viel damals über die Granze nach Deutschland gegangen ist.So werden vieleicht 1/4 bis 1/3 von den ca. 50.000 Waffen nicht in Österreich befinden.


trenck hat geschrieben:Es ist vielleicht noch interessant zu wissen, dass für diesem Gesetzes-Schwachsinn seinerzeit die ÖVP in Person ihres damaligen Bundesparteiobmanns und Vizekanzler Erhard Busek (wie die meisten aus der schwarzen Wiener Politmafia bekennender AWN) verantwortlich ist. Er hat diese Verschärfung regierungsintern durchgesetzt, dem damaligen Innenminister Löschnak von der SPÖ wäre es wurscht gewesen.

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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von gogomobue » Fr 24. Mai 2013, 10:45

weil Automaten sauteuer waren, und pumpguns spotbillig hatte jeder eine
R97, 6mmBR, 6.5x55, 7,5x54, 7.62x54, 2x 8x57, .308 Win, .338 LM, .416 Rigby, .450 Marlin, 2x 12-76,
Glock34 Gen4 M.O.S. / Glock19X / CZ75 SP-01 Shadow Boa Gold / Glock 44 / AUG ZA3 9mm / .45 ACP RBF Match-King / Glock 21 .45 ACP / S&W .460 Magnum

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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von Bernedti » Fr 24. Mai 2013, 10:46

Hmmm warum ist eine gute Frage das weis ich jetzt nicht so genau :whistle:

Aber wenn man von den sehr unwarscheinlichen Fall ausgeht, Das man dieses Verbot anfechten kann und genug Leute zusammenbringt für eine riesige Sammelklage, und das dann warscheinlich sogar noch durchbringt wird es warscheinlich darauf hinauslaufen das die Dinger als KAT-B eingesuft werden und dann hastt im Prinzip des selben Blödsinn weil da kauft sich sicher jeder vorher einen HA :whistle:

Es kan natürlich auch der Schuss nach hinten losgehen und sie stufen die HA flinten auch als KAT-A ein :whistle:

Meine Meinung zu dem Thema
:mrgreen: "Ein Hobby muss keinen Sinn haben sondern einfach nur Spaß Machen" :mrgreen:

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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von Hunter375 » Fr 24. Mai 2013, 11:41

Bernedti hat geschrieben:...
Es kan natürlich auch der Schuss nach hinten losgehen und sie stufen die HA flinten auch als KAT-A ein :whistle:
...


Darauf würde es bei einer Klage vermutlich hinaus laufen.. in Deutschland ist das WaffG in Sachen VRF übriegens genau so Sinnfrei :) Selbstladeflinten gehen wenn sie länger als 60cm lang sind! Vorderschaftrepetierflinten müssen mind. 95cm lang sein und eine Lauflänge von mindestens 45cm haben!

Selbstlader sind ja auch viel Ungefährlicher als VRF :lol: .. aber nicht weiter sagen, sonst merkens die Beamten zuletzt noch!


Gruß

Hunter
Grüße aus Bayern

Hunter

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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von BigBen » Fr 24. Mai 2013, 11:54

Austriangun hat geschrieben:Vielleicht wurde dieses Thema schon oftmals durchgekaut, dann "Asche auf mein Haupt"...Ich verstehe nicht, wieso die Vorderschaftrepetierflinte vulgo Pumpgun "damals" verboten wurde, Schrothalbautomaten aber nicht? Wie wurde das begründet? Hätte man eine Chance, wenn man das Verbot rechtlich anfechten würde, weil ja definitv Nonsens?! Vorausgesetzt natürlich mit einem soliden Rechtsanwalt als background.


Lernt ihr es denn nie? Gesetze, insbesondere Waffengesetze, haben des öfteren mit Logik ABSOLUT NIX ZU TUN! Da kann man rumargumentieren und überlegen wie man will, das macht einen höchstens wahnsinnig!
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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von Revierler_old » Fr 24. Mai 2013, 12:07

chris34G4 hat geschrieben:Wenn Pumpgun Ronnie noch leben würde hättest den pfosten mal fragen können.....

Der hatte damit aber schon gar nichts zu tun. Urban Legend. Der wurde schon 6 Jahre vorher, 1988, festgenommen.
Zuletzt geändert von Revierler_old am Fr 24. Mai 2013, 12:09, insgesamt 1-mal geändert.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von josephiner » Fr 24. Mai 2013, 12:07

BigBen hat geschrieben:
Austriangun hat geschrieben:Vielleicht wurde dieses Thema schon oftmals durchgekaut, dann "Asche auf mein Haupt"...Ich verstehe nicht, wieso die Vorderschaftrepetierflinte vulgo Pumpgun "damals" verboten wurde, Schrothalbautomaten aber nicht? Wie wurde das begründet? Hätte man eine Chance, wenn man das Verbot rechtlich anfechten würde, weil ja definitv Nonsens?! Vorausgesetzt natürlich mit einem soliden Rechtsanwalt als background.


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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von sniffer » Fr 24. Mai 2013, 12:24

pumpen wurden verboten da ich eine haben will und man mir den umgang damit nicht zumuten kann - ganz einfach ;) :lol:

außerdem ist das viel zu kompliziert! pumpen, zielen, abdrücken, pumpen, zielen, abdrücken, ...... da ist die SLF doch viel einfacher :doh:
wenn unrecht zu recht wird wird widerstand zur pflicht!
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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von Fangschuss » Fr 24. Mai 2013, 12:26

Seltsam ist, dass auch Spezialeinheiten häufig eher auf die Pumpgun setzen als auch einen Schrot-HA. Gibt es dafür irgendwelche Gründe? Hat die PG irgendwelche Vorteile gegenüber Schrot-HA?

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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von Austriangun » Fr 24. Mai 2013, 12:28

BigBen hat geschrieben:
Austriangun hat geschrieben:Vielleicht wurde dieses Thema schon oftmals durchgekaut, dann "Asche auf mein Haupt"...Ich verstehe nicht, wieso die Vorderschaftrepetierflinte vulgo Pumpgun "damals" verboten wurde, Schrothalbautomaten aber nicht? Wie wurde das begründet? Hätte man eine Chance, wenn man das Verbot rechtlich anfechten würde, weil ja definitv Nonsens?! Vorausgesetzt natürlich mit einem soliden Rechtsanwalt als background.


Lernt ihr es denn nie? Gesetze, insbesondere Waffengesetze, haben des öfteren mit Logik ABSOLUT NIX ZU TUN! Da kann man rumargumentieren und überlegen wie man will, das macht einen höchstens wahnsinnig!

Lieber BigBen, das kann ja wohl auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein, eine "Struktur" muss doch in einem Gesetz erkennbar sein. Rote Äpfel sind erlaubt, gelb-grüne nicht?....

Ich bezweifle, ob das Verbot vor dem Höchstgericht bestehen würde

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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von Scaar » Fr 24. Mai 2013, 12:31

Fangschuss hat geschrieben:Seltsam ist, dass auch Spezialeinheiten häufig eher auf die Pumpgun setzen als auch einen Schrot-HA. Gibt es dafür irgendwelche Gründe? Hat die PG irgendwelche Vorteile gegenüber Schrot-HA?


Urban Myth: Das Geräusch des Durchladens ist einschüchternd und soll schon Bewaffnete zur Aufgabe gebracht haben.

Wahrheit: Billiger, vielseitiger, verlässlicher. Pump Action frisst alle Arten von Munition, Halbautomaten streiken schon mal gerne, wenn sie zB. mit Beanbags, der Teaser-Round, Breeching Rounds oder ähnlichen, für LE-relevanten Munitionssorten gefüttert werden. Deshalb hat Benelli auch nach der M1 die M3 nachgereicht, die Halbautomatisch und Pump-Betrieb hatte. Franchi hat das mit der Spas 12 und 15 auch gemacht.

Weiterer Vorteil der Pumpaction bezüglich Mun-Sorten: Nach jedem Schuss kann man was anderes in die Kammer einlegen. Benellis haben zwar auch den Sperr-Mechanisums für die Röhre, aber das muss man auch wieder gut trainiert sein, damit in einer Stresssituation da kein Hoppala passiert und entweder die Türe oder der Täter mit was falschen beschossen wird ;)

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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von Fangschuss » Fr 24. Mai 2013, 12:33

Scaar hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:Seltsam ist, dass auch Spezialeinheiten häufig eher auf die Pumpgun setzen als auch einen Schrot-HA. Gibt es dafür irgendwelche Gründe? Hat die PG irgendwelche Vorteile gegenüber Schrot-HA?


Urban Myth: Das Geräusch des Durchladens ist einschüchternd und soll schon Bewaffnete zur Aufgabe gebracht haben.

Wahrheit: Billiger, vielseitiger, verlässlicher. Pump Action frisst alle Arten von Munition, Halbautomaten streiken schon mal gerne, wenn sie zB. mit Beanbags, der Teaser-Round, Breeching Rounds oder ähnlichen, für LE-relevanten Munitionssorten gefüttert werden. Deshalb hat Benelli auch nach der M1 die M3 nachgereicht, die Halbautomatisch und Pump-Betrieb hatte. Franchi hat das mit der Spas 12 und 15 auch gemacht.

Weiterer Vorteil der Pumpaction bezüglich Mun-Sorten: Nach jedem Schuss kann man was anderes in die Kammer einlegen. Benellis haben zwar auch den Sperr-Mechanisums für die Röhre, aber das muss man auch wieder gut trainiert sein, damit in einer Stresssituation da kein Hoppala passiert und entweder die Türe oder der Täter mit was falschen beschossen wird ;)



Danke! :clap:

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Re: Verbot der Pumpgun

Beitrag von josephiner » Fr 24. Mai 2013, 12:42

Fangschuss hat geschrieben:Seltsam ist, dass auch Spezialeinheiten häufig eher auf die Pumpgun setzen als auch einen Schrot-HA. Gibt es dafür irgendwelche Gründe? Hat die PG irgendwelche Vorteile gegenüber Schrot-HA?


Ich tippe mal wegen der höheren Verlässlichkeit der Pumpgun gegenüber der SLF :think:

edit sagt, da war wer schneller :whistle:

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