Austriangun hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Austriangun hat geschrieben:Vielleicht wurde dieses Thema schon oftmals durchgekaut, dann "Asche auf mein Haupt"...Ich verstehe nicht, wieso die Vorderschaftrepetierflinte vulgo Pumpgun "damals" verboten wurde, Schrothalbautomaten aber nicht? Wie wurde das begründet? Hätte man eine Chance, wenn man das Verbot rechtlich anfechten würde, weil ja definitv Nonsens?! Vorausgesetzt natürlich mit einem soliden Rechtsanwalt als background.
Lernt ihr es denn nie? Gesetze, insbesondere Waffengesetze, haben des öfteren mit Logik ABSOLUT NIX ZU TUN! Da kann man rumargumentieren und überlegen wie man will, das macht einen höchstens wahnsinnig!
Lieber BigBen, das kann ja wohl auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein, eine "Struktur" muss doch in einem Gesetz erkennbar sein. Rote Äpfel sind erlaubt, gelb-grüne nicht?....
Ich bezweifle, ob das Verbot vor dem Höchstgericht bestehen würde
Oder es geht nach hinten los es werden einfach alle Schrotflinten mit mehr als 2 Schuss im Tank bzw. in den Läufe verboten....bzw. worauf soll man sich bei einem Höchstgericht berufen? Dass alle Waffen gleich behandelt werden müssen? Steht das irgendwo in der Verfassung? Ansonsten sieht es glaub ich schlecht aus - also ist das aus meiner Sicht definitiv der Weisheit letzter Schluss, ohne eine Verschlechterung zu riskieren.