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Kat. B in der freien Natur fotografieren...
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
Ergänzend: auch die kat B ist egal. Es bleibt auch bei A, C oder D führen, selbst eine Lupi wäre nicht ok.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
mgritsch hat geschrieben:Ergänzend: auch die kat B ist egal. Es bleibt auch bei A, C oder D führen, selbst eine Lupi wäre nicht ok.
hi
schon
aber das fuehren von kat c und d am weg zum schiesstand ist ungeladen jedermann ohne weiteres dokument erlaubt
somit waere auch das fotografieren gedeckt
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- birdofprey
- .50 BMG
- Beiträge: 535
- Registriert: Fr 12. Apr 2013, 14:32
Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
Ich hätte ohnehin nix dagegen wenn etwas Grösseres als "Kat. B" in der freien Natur fotographiert wird!
Bei "C" und "D" wird die Sache doch gleich noch mal interessanter!
Bei "C" und "D" wird die Sache doch gleich noch mal interessanter!
"There is a beast in ever man and it stirs when you put a sword in his hand ..." GoT
Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
@the_law: Ich bearbeite in meiner Freizeit des öfteren Bilder im Photoshop.
Eine andere und auch legale Möglichkeit währe, den Hintergrund und die Waffe einzeln zu fotografieren und die Waffe im Photoshop in den Hintergrund einzufügen.
Eine andere und auch legale Möglichkeit währe, den Hintergrund und die Waffe einzeln zu fotografieren und die Waffe im Photoshop in den Hintergrund einzufügen.
Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
das wird aber nie vernünftig aussehen, da die lichtverhältnisse einfach nicht zusammenpassen.
das geübte auge erkennt das sehr rasch, selbts wenn man den job gut macht.
ein unterdurchnittlicher photoshopper wird da nur ein desaster schaffen.
das geübte auge erkennt das sehr rasch, selbts wenn man den job gut macht.
ein unterdurchnittlicher photoshopper wird da nur ein desaster schaffen.
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
gewo hat geschrieben:mgritsch hat geschrieben:Ergänzend: auch die kat B ist egal. Es bleibt auch bei A, C oder D führen, selbst eine Lupi wäre nicht ok.
hi
schon
aber das fuehren von kat c und d am weg zum schiesstand ist ungeladen jedermann ohne weiteres dokument erlaubt
somit waere auch das fotografieren gedeckt
nein, in der "freien Natur" ist das nicht möglich wenn es sich um ein Jagdgebiet handelt
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
Ausnahmebestimmungen für bestimmte Zwecke hat geschrieben:
§ 46. Dieses Bundesgesetz gilt nicht
1.
für die Benützung von Waffen zu szenischen Zwecken und mit diesen zusammenhängenden Tätigkeiten im Rahmen des Bühnenbetriebs, soweit es sich jedoch um Schußwaffen handelt nur dann, wenn sie zur Abgabe eines scharfen Schusses unbrauchbar gemacht worden sind;
wie schauts damit aus? Muss es "dauerhaft unbrauchbar" sein?
Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
mgritsch hat geschrieben:das wird aber nie vernünftig aussehen, da die lichtverhältnisse einfach nicht zusammenpassen.
das geübte auge erkennt das sehr rasch, selbts wenn man den job gut macht.
ein unterdurchnittlicher photoshopper wird da nur ein desaster schaffen.
Lichteinfallswinkel und Blickwinkel müssen natürlich schon beim Fotografieren berücksichtigt werden.
Einen Versuch währe es auf jeden Fall wert.
Kostet ja nichts, ausser mir ein bisschen Zeit, da ich es aber gern mache, halb so schlimm.
Ich hab nie gesagt, dass ich unterdurchschnittlich bin.
Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
Incite hat geschrieben:gewo hat geschrieben:mgritsch hat geschrieben:Ergänzend: auch die kat B ist egal. Es bleibt auch bei A, C oder D führen, selbst eine Lupi wäre nicht ok.
hi
schon
aber das fuehren von kat c und d am weg zum schiesstand ist ungeladen jedermann ohne weiteres dokument erlaubt
somit waere auch das fotografieren gedeckt
nein, in der "freien Natur" ist das nicht möglich wenn es sich um ein Jagdgebiet handelt
lg
hi
spannende ueberlegung
aber das waffengesetz ist ein bundesgesetz
die jagdordnung nur einen landessache
die prioritaetenreihung ist da also keine frage
trotzdem, es interessiert mich ja und ich habe es mir die bestimmungen angesehen
die rund um den §89 jaegernotweg gelten doch nur fuer jaeger
ich kann aus dem gesetz keinerlei gueltigkeit fuer nichtjaeger ableiten
und ungeladen ist die waffe ja sowieso
und beim gegenstaendlichen fall geht es ja wohl auch nicht um "eine mit einer Schußwaffe versehene Person, die beim verbotswidrigen Durchstreifen des Jagdgebietes betreten wird" oder aehnliches
und selbst wenn das "durchstreifen" sehr breit ausgelegt wird, der gesetzestext zb im NOE landesjagdgesetz
§94
Unbefugtes Durchstreifen von Jagdgebieten; Sperre von Jagdgebieten
(1) Es ist jedermann verboten, ein Jagdgebiet abseits von öffentlichen Straßen und Wegen oder solchen Wegen, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften, Gehöften und einzelstehenden
Baulichkeiten benützt werden , ohne Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten mit einem Gewehre, mit Fallen oder anderen Geräten, die zum Fangen und Töten von Wild gewöhnlich verwendet werden, sowie unter Mitnahme von Frettchen und Beizvögeln zu durchstreifen oder von Hunden durchstreifen zu lassen, es läge denn seine Berechtigung oder Verpflichtung hiezu in seiner amtlichen Stellung oder amtlichen Ermächtigung.
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
Jägernotweg ist eine absolute Ausnahme für anders nicht zugängliche "Reviere".
durchstreifen ist mMn alles was abseits eines öffentlichen Wegs ist sprich mit einer Waffe in einem Gebiet wofür der Pachtschilling entrichtet wird - do kannst mMn nur verlieren. Ich würde es nicht machen.
ist genauso mitn Radlfahren abseits öffentlicher Wege... aber das wollen viele nicht wahrhaben, dass er dann das Radl rausträgt
Tante Edith: Ich kann nur für NÖ sprechen
lg
durchstreifen ist mMn alles was abseits eines öffentlichen Wegs ist sprich mit einer Waffe in einem Gebiet wofür der Pachtschilling entrichtet wird - do kannst mMn nur verlieren. Ich würde es nicht machen.
ist genauso mitn Radlfahren abseits öffentlicher Wege... aber das wollen viele nicht wahrhaben, dass er dann das Radl rausträgt
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lg
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
Incite hat geschrieben:durchstreifen ist mMn alles was abseits eines öffentlichen Wegs ist sprich mit einer Waffe in einem Gebiet wofür der Pachtschilling entrichtet wird
hi
ja, auch lebsorger sieht das im kommentar zum niederoesterreichischen jagdrecht (seite 292) so, obwohl er einraeumt dass im sinne des jagdrechtes das durchstreifen fuer die begriffe "pirschen", "druecken", "riegeln" und "treiben" zu sehen sein wird.
trotzdem fuehrt er dann im folgenden aus dass jede art von bewegung mit einem gewehr durch jede art von person im jagdgebiet (die im gesetz ausdrucklich eingeraeumte ausnahme mit den oeffentlichen verbindungswegen und zugangswegen zu einzelstehenden gebaeuden laesst er diplomatisch aus ..) als "durchstreifen" angesehen werden kann.
wie das im streitfall dann das gericht sieht bleibt fraglich
ich wuerde es jedenfalls ned ausprobieren wollen
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
Was haltet ihr davon?
Oder noch wichtiger: the_law, was haltest du davon?
Sollen deine Bilder in diese Richtung gehen, natürlich mit einem schöneren Hintergrund?
Edit: Lichteffekte etwas verbessert.
Oder noch wichtiger: the_law, was haltest du davon?
Sollen deine Bilder in diese Richtung gehen, natürlich mit einem schöneren Hintergrund?
Edit: Lichteffekte etwas verbessert.
Zuletzt geändert von Mr 47 am Fr 31. Mai 2013, 00:38, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
looks shopped
member the old PD design ? oh I member
Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
rupi hat geschrieben:looks shopped
hi
wenn man(n)s ned weiss ...?
die winkel stimmen ned ueberein
an der muendung sieht man es besonders
aber sonst ned uebel gemacht finde ich
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
@rupi: Is es ja auch.
@gewo:
Wie ich in dem Post davor schon geschrieben habe, sollte das natürlich berücksichtigt werden, wenn man es richtig machen will.
Da es aber nur ein Versuch war, habe ich ein Bild aus dem Internet und ein vorhandenes Bild von meinem Gewehr genommen, da kann der Winkel nicht stimmen.
Aber danke, wenn ich mir noch mehr Zeit nehme, wird es sicher noch besser.
@gewo:
Wie ich in dem Post davor schon geschrieben habe, sollte das natürlich berücksichtigt werden, wenn man es richtig machen will.
Da es aber nur ein Versuch war, habe ich ein Bild aus dem Internet und ein vorhandenes Bild von meinem Gewehr genommen, da kann der Winkel nicht stimmen.
Aber danke, wenn ich mir noch mehr Zeit nehme, wird es sicher noch besser.