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Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von mgritsch » Sa 25. Mai 2013, 14:40

Ergänzend: auch die kat B ist egal. Es bleibt auch bei A, C oder D führen, selbst eine Lupi wäre nicht ok.
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von gewo » Sa 25. Mai 2013, 15:53

mgritsch hat geschrieben:Ergänzend: auch die kat B ist egal. Es bleibt auch bei A, C oder D führen, selbst eine Lupi wäre nicht ok.


hi

schon

aber das fuehren von kat c und d am weg zum schiesstand ist ungeladen jedermann ohne weiteres dokument erlaubt

somit waere auch das fotografieren gedeckt
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birdofprey
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von birdofprey » Sa 25. Mai 2013, 16:13

Ich hätte ohnehin nix dagegen wenn etwas Grösseres als "Kat. B" in der freien Natur fotographiert wird! :mrgreen:

Bei "C" und "D" wird die Sache doch gleich noch mal interessanter! :angelic-green:
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Mr 47
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von Mr 47 » Do 30. Mai 2013, 03:15

@the_law: Ich bearbeite in meiner Freizeit des öfteren Bilder im Photoshop.
Eine andere und auch legale Möglichkeit währe, den Hintergrund und die Waffe einzeln zu fotografieren und die Waffe im Photoshop in den Hintergrund einzufügen.

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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von mgritsch » Do 30. Mai 2013, 15:25

das wird aber nie vernünftig aussehen, da die lichtverhältnisse einfach nicht zusammenpassen.
das geübte auge erkennt das sehr rasch, selbts wenn man den job gut macht.
ein unterdurchnittlicher photoshopper wird da nur ein desaster schaffen.
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von Incite » Do 30. Mai 2013, 15:41

gewo hat geschrieben:
mgritsch hat geschrieben:Ergänzend: auch die kat B ist egal. Es bleibt auch bei A, C oder D führen, selbst eine Lupi wäre nicht ok.


hi

schon

aber das fuehren von kat c und d am weg zum schiesstand ist ungeladen jedermann ohne weiteres dokument erlaubt

somit waere auch das fotografieren gedeckt


nein, in der "freien Natur" ist das nicht möglich wenn es sich um ein Jagdgebiet handelt

lg
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von IT Guy » Do 30. Mai 2013, 17:12

Ausnahmebestimmungen für bestimmte Zwecke hat geschrieben:
§ 46. Dieses Bundesgesetz gilt nicht

1.
für die Benützung von Waffen zu szenischen Zwecken und mit diesen zusammenhängenden Tätigkeiten im Rahmen des Bühnenbetriebs, soweit es sich jedoch um Schußwaffen handelt nur dann, wenn sie zur Abgabe eines scharfen Schusses unbrauchbar gemacht worden sind;


wie schauts damit aus? Muss es "dauerhaft unbrauchbar" sein?

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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von Mr 47 » Do 30. Mai 2013, 18:13

mgritsch hat geschrieben:das wird aber nie vernünftig aussehen, da die lichtverhältnisse einfach nicht zusammenpassen.
das geübte auge erkennt das sehr rasch, selbts wenn man den job gut macht.
ein unterdurchnittlicher photoshopper wird da nur ein desaster schaffen.


Lichteinfallswinkel und Blickwinkel müssen natürlich schon beim Fotografieren berücksichtigt werden.
Einen Versuch währe es auf jeden Fall wert.
Kostet ja nichts, ausser mir ein bisschen Zeit, da ich es aber gern mache, halb so schlimm.

Ich hab nie gesagt, dass ich unterdurchschnittlich bin. ;)

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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von gewo » Do 30. Mai 2013, 20:43

Incite hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
mgritsch hat geschrieben:Ergänzend: auch die kat B ist egal. Es bleibt auch bei A, C oder D führen, selbst eine Lupi wäre nicht ok.


hi
schon
aber das fuehren von kat c und d am weg zum schiesstand ist ungeladen jedermann ohne weiteres dokument erlaubt
somit waere auch das fotografieren gedeckt

nein, in der "freien Natur" ist das nicht möglich wenn es sich um ein Jagdgebiet handelt
lg


hi

spannende ueberlegung

aber das waffengesetz ist ein bundesgesetz
die jagdordnung nur einen landessache

die prioritaetenreihung ist da also keine frage

trotzdem, es interessiert mich ja und ich habe es mir die bestimmungen angesehen
die rund um den §89 jaegernotweg gelten doch nur fuer jaeger
ich kann aus dem gesetz keinerlei gueltigkeit fuer nichtjaeger ableiten
und ungeladen ist die waffe ja sowieso

und beim gegenstaendlichen fall geht es ja wohl auch nicht um "eine mit einer Schußwaffe versehene Person, die beim verbotswidrigen Durchstreifen des Jagdgebietes betreten wird" oder aehnliches

und selbst wenn das "durchstreifen" sehr breit ausgelegt wird, der gesetzestext zb im NOE landesjagdgesetz

§94
Unbefugtes Durchstreifen von Jagdgebieten; Sperre von Jagdgebieten
(1) Es ist jedermann verboten, ein Jagdgebiet abseits von öffentlichen Straßen und Wegen oder solchen Wegen, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften, Gehöften und einzelstehenden
Baulichkeiten benützt werden
, ohne Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten mit einem Gewehre, mit Fallen oder anderen Geräten, die zum Fangen und Töten von Wild gewöhnlich verwendet werden, sowie unter Mitnahme von Frettchen und Beizvögeln zu durchstreifen oder von Hunden durchstreifen zu lassen, es läge denn seine Berechtigung oder Verpflichtung hiezu in seiner amtlichen Stellung oder amtlichen Ermächtigung.
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von Incite » Do 30. Mai 2013, 21:00

Jägernotweg ist eine absolute Ausnahme für anders nicht zugängliche "Reviere".

durchstreifen ist mMn alles was abseits eines öffentlichen Wegs ist sprich mit einer Waffe in einem Gebiet wofür der Pachtschilling entrichtet wird - do kannst mMn nur verlieren. Ich würde es nicht machen.

ist genauso mitn Radlfahren abseits öffentlicher Wege... aber das wollen viele nicht wahrhaben, dass er dann das Radl rausträgt :lol:

Tante Edith: Ich kann nur für NÖ sprechen

lg
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von gewo » Do 30. Mai 2013, 21:19

Incite hat geschrieben:durchstreifen ist mMn alles was abseits eines öffentlichen Wegs ist sprich mit einer Waffe in einem Gebiet wofür der Pachtschilling entrichtet wird


hi

ja, auch lebsorger sieht das im kommentar zum niederoesterreichischen jagdrecht (seite 292) so, obwohl er einraeumt dass im sinne des jagdrechtes das durchstreifen fuer die begriffe "pirschen", "druecken", "riegeln" und "treiben" zu sehen sein wird.

trotzdem fuehrt er dann im folgenden aus dass jede art von bewegung mit einem gewehr durch jede art von person im jagdgebiet (die im gesetz ausdrucklich eingeraeumte ausnahme mit den oeffentlichen verbindungswegen und zugangswegen zu einzelstehenden gebaeuden laesst er diplomatisch aus ..) als "durchstreifen" angesehen werden kann.

wie das im streitfall dann das gericht sieht bleibt fraglich

ich wuerde es jedenfalls ned ausprobieren wollen
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von Mr 47 » Do 30. Mai 2013, 23:10

Was haltet ihr davon?

Oder noch wichtiger: the_law, was haltest du davon?
Sollen deine Bilder in diese Richtung gehen, natürlich mit einem schöneren Hintergrund? :D

Bild

Edit: Lichteffekte etwas verbessert.
Zuletzt geändert von Mr 47 am Fr 31. Mai 2013, 00:38, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von rupi » Do 30. Mai 2013, 23:10

looks shopped :D
member the old PD design ? oh I member

gewo
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von gewo » Do 30. Mai 2013, 23:27

rupi hat geschrieben:looks shopped :D


hi

wenn man(n)s ned weiss ...?

die winkel stimmen ned ueberein
an der muendung sieht man es besonders

aber sonst ned uebel gemacht finde ich
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von Mr 47 » Do 30. Mai 2013, 23:37

@rupi: Is es ja auch. :D


@gewo:
Wie ich in dem Post davor schon geschrieben habe, sollte das natürlich berücksichtigt werden, wenn man es richtig machen will.
Da es aber nur ein Versuch war, habe ich ein Bild aus dem Internet und ein vorhandenes Bild von meinem Gewehr genommen, da kann der Winkel nicht stimmen.

Aber danke, wenn ich mir noch mehr Zeit nehme, wird es sicher noch besser.

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