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Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: AW: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Na geht so, zum leben reichts.
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Errinnert doch etwas an Verschwörungstheorien. Wenn die nicht wissen dass ich eine Kat c hab Könnens mir die Männer aus den Bösen schwarzen Hubschraubern nicht wegnehmen....
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Target_shooter hat geschrieben:Wenn ich als Privatperson eine Waffe der Kategorie C an privat verkaufe, worauf muss ich dabei achten?
Genügt es, mir einen Lichtbildausweis vorlegen zu lassen, und mir die Daten zu notieren?
Ich meine, wenn ich beim Händler eine solche Waffe kaufe, holt dieser die Auskunft von der Behörde ein, ob ev. ein Waffenverbot gegen mich besteht. Als Privatperson habe ich diese Möglichkeit ja nun nicht...
Konkret handelt es sich um ein etwa zwei Jahre altes Gewehr, welches noch nicht im zentralen Waffenregister erfasst wurde(dazu besteht noch bis Juni 2014 die Gelegenheit soviel ich weiß). Das müsste dann ja der Käufer übernehmen, und wenn er dies unterlässt macht er sich strafbar. Mich kann deswegen wohl niemand mehr belangen. Oder sehe ich da was falsch?
Soweit richtig.
"Gefällt Euch der Euro , Ihr schafft das!"
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Du musst dich vergewissern, dass der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis).
Zusätzlich wäre es empfehlenswert einen Kaufvertrag aufzusetzen, um nachweisen zu können, dass du die Waffe verkauft hast,
sollte der Käufer sie nicht registrieren lassen...
Zusätzlich wäre es empfehlenswert einen Kaufvertrag aufzusetzen, um nachweisen zu können, dass du die Waffe verkauft hast,
sollte der Käufer sie nicht registrieren lassen...
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
@Hausmasta: vorauseilender Gehorsam, sowas brauchen wir nicht.
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
therion hat geschrieben:@Hausmasta: vorauseilender Gehorsam, sowas brauchen wir nicht.
geh, gerade die, die nicht melden und "nur eine unregistrierte kann nicht weggenommen werden" - sowas brauchen "wir" nicht...
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
@Incite: +1
Warum macht man sich das Leben unnötig schwer, wenn ich nen Kaufvertrag hab bin ich auf der sicheren Seite - kann ja nie schaden
Wie blöd muss mann sein das man z.B. wegen einer nicht gemeldeten Kat.C seine WBK aufs Spiel setzt
Bin auch für mehr Kontrolle wer eine Waffe haben darf und wie er diese verwahrt - wenn da alles passt sollte es z.B. keine Begrenzung der Stückzahl der WBK Plätze mehr geben. Die meisten Unfälle passieren mit unsicher verwahrten Waffen!!!
Meine Meinung - zählt zwar nicht - ist aber meine
Warum macht man sich das Leben unnötig schwer, wenn ich nen Kaufvertrag hab bin ich auf der sicheren Seite - kann ja nie schaden
Wie blöd muss mann sein das man z.B. wegen einer nicht gemeldeten Kat.C seine WBK aufs Spiel setzt
Bin auch für mehr Kontrolle wer eine Waffe haben darf und wie er diese verwahrt - wenn da alles passt sollte es z.B. keine Begrenzung der Stückzahl der WBK Plätze mehr geben. Die meisten Unfälle passieren mit unsicher verwahrten Waffen!!!
Meine Meinung - zählt zwar nicht - ist aber meine
Re: AW: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
RR1000 hat geschrieben:Na geht so, zum leben reichts.
Zum Leben vielleicht, aber für hier ist es grenzwertig...darum mal eine Verwarnung, nicht das noch jemand auf die Idee kommt dass wir hier irgendjemanden zu gesetzeswridgem Handeln oder Ähnlichem verleiten wollen oder sowas tolerieren.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Verwarnung halte ich auch für sinnvoll.
Lasst abseits davon den provokateur links liegen und geht nicht auf ihn ein, wer weiß wer er wirklich ist und warum er soetwas schreibt.
Mit Tapatalk gesendet.
Lasst abseits davon den provokateur links liegen und geht nicht auf ihn ein, wer weiß wer er wirklich ist und warum er soetwas schreibt.
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" If the hammer is the only tool of people, they treat everything like a nail."
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Dem Gesetz sollte genüge getan werden, d.h. die Volljährigkeit muß durch den Käufer nachgewiesen werden. Somit ist man auf der sicheren Seite und braucht auch keine Angst vor waffenrechtlichen Konsequenzen haben. Alles Anderen fällt unter knien vor dem Staat.
my 2 cents
@RR1000: Ich finde es nicht Klug zum Gesetzesbruch aufzurufen, lösch deine Beiträge besser...
my 2 cents
@RR1000: Ich finde es nicht Klug zum Gesetzesbruch aufzurufen, lösch deine Beiträge besser...
Zuletzt geändert von psav am So 16. Jun 2013, 12:16, insgesamt 1-mal geändert.
"Die Schattenseite der wahrheitsgemäßen Berichterstattung ist und bleibt das vorsätzliche Totschweigen".
Ernst R. Hauschka
(Dr. phil., deutscher Aphoristiker, Lyriker, Essayist)
Ernst R. Hauschka
(Dr. phil., deutscher Aphoristiker, Lyriker, Essayist)
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
BKing hat geschrieben:@Incite: +1
Warum macht man sich das Leben unnötig schwer, wenn ich nen Kaufvertrag hab bin ich auf der sicheren Seite - kann ja nie schaden
Fingerabdruck und Speichelprobe kann auch nie schaden ... Oje, ich sehe schon, wir steuern auf dt. Zustände zu.
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
therion hat geschrieben:BKing hat geschrieben:@Incite: +1
Warum macht man sich das Leben unnötig schwer, wenn ich nen Kaufvertrag hab bin ich auf der sicheren Seite - kann ja nie schaden
Fingerabdruck und Speichelprobe kann auch nie schaden ... Oje, ich sehe schon, wir steuern auf dt. Zustände zu.
Polemik auf dem Niveau hätte ich von dir nicht erwartet...oder vielleicht doch? Es gibt wohl einen Unterschied zwischen einem privaten Kaufvertrag von genau keine Behörde was weiss und einer vom Staat gesammelten und zentral gespeicherten DNA-Probe...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Ein Kaufvertrag ist bei einer Kat. C einfach übertrieben und unnötig weil mit den Dingern nichts passiert und angenommen sie finden eine Kat.C die bei einem Gewaltverbrechen benutzt wurde, dann hauens sowieso dem dem Besitzer (laut ZWR) die Tür ein, das verhindert ein Kaufvertrag nicht, aufklären lassen wird sich die Situation dann ohne Kaufvertrag auch ...
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
yoda hat geschrieben:Ein Kaufvertrag ist bei einer Kat. C einfach übertrieben und unnötig weil mit den Dingern nichts passiert und angenommen sie finden eine Kat.C die bei einem Gewaltverbrechen benutzt wurde, dann hauens sowieso dem dem Besitzer (laut ZWR) die Tür ein, das verhindert ein Kaufvertrag nicht, aufklären lassen wird sich die Situation dann ohne Kaufvertrag auch ...
Wer im ZWR nach dem Kauf meldet, kann auch einen KV unterschreiben. Das hat überhaupt nichts mit übertrieben oder gar unnötig zu tun denn mit dem KV hast du SOFORT etwas in der Hand.
Ich verstehe nicht was ihr euch da schönreden wollt aber wenn ihr "einmal ohne alles" verkaufen wollt, macht es doch aber akzeptiert andere Meinungen...
Zuletzt geändert von Incite am So 16. Jun 2013, 12:45, insgesamt 1-mal geändert.
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