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Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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DerSchwede
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Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?

Beitrag von DerSchwede » Mo 15. Jul 2013, 15:22

Gäbe es die Kontrolle nicht, oder die Angst davor, hätten vermutlich ein guter Teil der Leute die Glock in der Küchenlade. "Solange ich nicht muss, mach ich es auch nicht " - ist ein sehr weit verbreitetes verhalten. Daher finde ich das schon ok - und alle 5 Jahre ist wirklich sehr Human. So haben wenigstens alle einen gescheiten Schrank ;)
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gunlove
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Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?

Beitrag von gunlove » Mo 15. Jul 2013, 16:30

DerSchwede hat geschrieben:Gäbe es die Kontrolle nicht, oder die Angst davor, hätten vermutlich ein guter Teil der Leute die Glock in der Küchenlade. "Solange ich nicht muss, mach ich es auch nicht " - ist ein sehr weit verbreitetes verhalten. Daher finde ich das schon ok - und alle 5 Jahre ist wirklich sehr Human. So haben wenigstens alle einen gescheiten Schrank ;)

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Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

Noldi
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Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?

Beitrag von Noldi » Mo 15. Jul 2013, 17:14

Das Problem liegt beim "unangemeldeten Erscheinen". Das ist ein sehr sehr starker Eingriff in das Hausrecht, in das Persönlichkeitsrecht und falls Familie da ist in den Schutz der Familie etc.

Kurzum es geht hier um ein Abwägen zw. öffentichem Interesse auf Sicherheit durch diese Kontrollen und eben der ganzen Menschenrechte die dadurch verletzt werden. Und sorry, aber ich bezweifle ganz stark dass diese Kontrollen "unangemeldet" legal sind, im Sinne wenn die Menschenrechte berücksichtigt werden, wozu der Gesetzgeber ja verpflichtet wäre aber eigentlich auch die ausführenden Organe!

Bei einem wirklich Kriminellen dürfen Polizisten aufgrund des Hausrechts, Persönlichkeitsrechten etc. eben "nicht" das Haus betreten. Bei einem unbescholtenen Bürger soll das herumschnüffeln mit der Ausrede Überprüfung der Verlässlichkeit aber akzeptabel sein?!? Wir leben nicht in einem Polizeistaat, so wie sich das mancher hier anscheinend wünscht (Edit: Sorry, wollte hier niemanden beleidigen).

Sorry, aber das ist nicht akzeptabel.

Und das Argument dass dann nicht vernünftig verwahrt würde geht massiv ins Lehre. Kat C und D Waffenbesitzer werden nicht kontrolliert. Und wieviel passiert? Die Waffenkontrolle wurde ja nicht zur Erhöhung der Sicherheit eingeführt, sondern um die Waffenbesitzer zu schikanieren damit sie aufgeben und ihre Waffen abgeben.

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Warnschuss
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Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?

Beitrag von Warnschuss » Mo 15. Jul 2013, 18:02

Bei mir (NÖ) kamen sie auch nicht nach der Ausstellung der WBK, sondern erst 5 Jahre danach, dafür aber fast auf den Tag genau. War nicht anwesend, wurde daher von der freundlichen Beamtin angerufen zwecks Terminvereinbarung. Ging dann bei der Kontrolle sehr schnell und angenehm über die Bühne. Sie hat bei der Kontrolle auch von sich aus gleich angemerkt, dass diese Kontrollen mehr oder weniger nichts bringen, da man ja anständige Leute kontrolliere und dabei eh immer alles passen würde.

Der Psychotest und vor allem die regelmäßige Verwahrungskontrolle sind zwar irrsinnig nervig und im letzteren Fall sogar, was die Freiheit und Privatsphäre angeht, recht bedenklich, aber das einzig Gute an ihnen ist, dass sie wenigstens die Masse der waffenlosen Leute beruhigen, da man ja somit als legaler Waffenbesitzer "eh überprüft und regelmäßig kontrolliert" wird.

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Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?

Beitrag von Shan » Mo 15. Jul 2013, 18:10

Ist zwar etwas OT, aber hier eine kurze Anekdote:

Vor ~15 Jahren läuten zwei Gendarmen einmal meine Mutter heraus. "Is ia Maunn do?" löste bei meiner lieben Mutter einen Adrenalinkick aus, denn mein Vater war leider schon ein paar Jahre nicht mehr unter den Lebenden...!!
Er hatte zwar zu Lebzeiten eine WBK, irgendwann mal gelöst wie alles noch einfach und billig war, jedoch nie eine Waffe besessen! :tipphead:

lol... na, ich weiß noch, die zwei Gesetzeshüter auf Irrwegen waren schnell wieder weg, um der Schimpftirade meiner Mutter zu entkommen... Flucht vom 'Tatort' mit Blaulicht quasi... der Amtsschimmel hat schon was drauf bei uns!
:at2:
pugna pro patria :at2:

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Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?

Beitrag von DerSchwede » Mo 15. Jul 2013, 20:20

Herjemine die Sorgen will ich haben .. was ein Tanz...

Hängts euch nicht am "unangemeldeten Erscheinen" auf. Es steht jedem frei nicht auf zu machen, und es resultieren daraus weder Folgen, noch hat der Kontrollierende dadurch einen Vorteil oder schränkt Dich in Deinem Recht ein in Boxershort rum zu laufen. :D

Lass halt zu Dir Tür wenn du nicht weisst wer klopft und dann lassens dir nen Zettel da oder rufen an. Und schon ist es angekündigt.

Abgesehen davon hat jeder die Klausel der Aufbewahrungskontrolle auf sich genommen, als er oder sie einen Platz der WBK belegt hat.
Es steht dir jederzeit frei die WBK ab zu geben, falls Du mit den daraus resultierenden Kontrollen unzufrieden bist.

Der Besitz einer Waffe ist in AT zu aller erst mal ein Recht, weder ein Grundrecht noch ein Menschenrecht.
Und solange du nicht alle 5 Jahre 7 Peitscheinhieb dafür bekommst, wird hier auch kein solches Verletzt.

Konsequenter weise wären - deiner Theorie nach - nämlich:
Verkehrskontrollen ein Verstoß gegen das Wegerecht
Fahrscheinkontrollen ein Verstoß gegen das Recht die Aussage zu verweigern
Zwangspfändungen ein Verstoß gegen die Unverletzlichkeit des Eigentums
und Ladenöffnungszeiten ein Verstoß gegen die Aufenthaltsfreiheit

und eigentlich der gesamte Rechtsstaat hinfällig.

Man muss nicht hinter allem und jedem gleich Orwell sehen, ist nur schlecht für den Blutdruck.
ich bin lieber froh das wir in AT eines der angenehmsten Waffg. haben und eh fast alles dürfen was ma wollen.
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Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?

Beitrag von IT Guy » Mo 15. Jul 2013, 20:32

Hallo,

was anderes dazu: Wenn der Gerichtsvollzieher bei jemandem klingelt und aber keinen Termin vereinbart hat, muss er dann reingelassen werden?

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Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?

Beitrag von DerSchwede » Mo 15. Jul 2013, 20:44

"Dem Gerichtsvollzieher ist unbedingt Einlass in die Wohnung zu gewähren, dabei ist er allerdings verpflichtet sich auszuweisen. Im Extremfall kann der Gerichtsvollzieher die Polizei und einen Schlosser heranziehen und sich gewaltsam Zugang zur Wohnung verschaffen. Dies jedoch erst, wenn er zuvor zu unterschiedlichen Zeiten versucht hat, jemanden anzutreffen."

http://www.schuldnerberatung-wien.at/be ... ieher.html
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Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?

Beitrag von IT Guy » Mo 15. Jul 2013, 21:08

Danke!

Gerade war nämlich bei "Achtung Kontrolle" wieder so ein Fall wo eine Schuldnerin die Gerichtsvollzieherin nicht reinlassen wollt und dann ein "angemeldeter Termin" vereinbart werden. Ist in Deutschland wohl anders. ;-)

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