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Zubehör und freier WBK Platz
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Zubehör und freier WBK Platz
Ich besitze mehrere Zubehörs... auf der neuen WBK steht nur "Zubehör" drauf (wie Ben richtig gesagt hat). Ich verstehe zwar den Sinn dahinter nicht, aber gut. Ob die Zubehöre zu den Waffen richtig zugeordnet sind, erfährt man nur, wenn man bei der Behörde nachfragt (Waffenregisterbescheinigung).
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Zubehör und freier WBK Platz
Ich habe es so verstanden das pro Zubehör ein Betrag fällig ist für dessen Beantragung
Es war dies vermutlich derselbe Bearbeiter der die Karte vom Rupi ausgestellt hat.
Ja mei wanns es zwickt muas mas do unterstützn
Wäre interessant ob es da eine unklare Anweisung gibt die
schon wieder ungewünschten Auslegungsspielraum lässt ?
lg sepp
Es war dies vermutlich derselbe Bearbeiter der die Karte vom Rupi ausgestellt hat.
Ja mei wanns es zwickt muas mas do unterstützn
Wäre interessant ob es da eine unklare Anweisung gibt die
schon wieder ungewünschten Auslegungsspielraum lässt ?
lg sepp
Re: Zubehör und freier WBK Platz
Ja, pro Zubehör eine neue Waffenbesitzkarte um 120 Euro - das wäre ihnen am liebsten
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
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- .357 Magnum
- Beiträge: 47
- Registriert: Fr 8. Mär 2013, 08:49
Re: Zubehör und freier WBK Platz
Ist ein zweiter Lauf im selben Kaliber eigentlich auch Zubehör?
LG vom Hafidriver
LG vom Hafidriver
Re: Zubehör und freier WBK Platz
Naja, hast du ihn zusätzlich zur Pistole?
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
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- .50 BMG
- Beiträge: 1529
- Registriert: Di 18. Mai 2010, 08:37
- Wohnort: Wien
Re: Zubehör und freier WBK Platz
nö, das ist ein Ersatzteil
was sollte es den sonst sein, wenn kein Zubehör?
was sollte es den sonst sein, wenn kein Zubehör?
Re: Zubehör und freier WBK Platz
Hafidriver hat geschrieben:Ist ein zweiter Lauf im selben Kaliber eigentlich auch Zubehör?
LG vom Hafidriver
Das kommt auf den Lauf an.
Wenn es ein Rampenlauf ist schon.
Wenn nicht dann nicht.
Betrifft halt FFW.
So wurde mir das mal von einem Kundigen gesagt
leben und leben lassen
Re: Zubehör und freier WBK Platz
Scherz, oder?
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Zubehör und freier WBK Platz
Jeder Lauf/Wechselsystem einer Kat.B Waffe ist Zubehör, sofern eine passende Waffe vorhanden ist. Ist keine passende Waffe vorhanden oder kein Zubehörsvermerk auf der WBK, nimmt es einen Platz weg. Simple as can be
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- .357 Magnum
- Beiträge: 47
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Re: Zubehör und freier WBK Platz
Naja,
Hintergrund ist der, dass ich meine WBK erst kürzlich erweitert habe, aber nicht dran gedacht habe, gleich prophylaktisch Zubehör mit raufschreiben zu lassen. Dachte nicht dran, dass ich "Zubehör" brauchen könnte.
Jetzt möchte ich eine SLF mit zwei Läufen kaufen - ist ja eigentlich schon Schwachsinn dass die überhaupt Kat B ist. Jetzt ist dann anscheinend der zweite Lauf auch noch Zubehör.
Dann wär's für mich aber (da dzt. Plätze vorhanden) billiger, die als Platz zu belegen als wieder eine neue WBK Plastikkarte um 119 Euronen zu holen.
D.h. eigentlich macht es für jeden der eine neue Plastikkarte kriegt Sinn, gleich mal das Wort Zubehör draufschreiben zu lassen - damit für alle Eventualitäten vorgesorgt ist, oder?
LG vom Hafidriver
Hintergrund ist der, dass ich meine WBK erst kürzlich erweitert habe, aber nicht dran gedacht habe, gleich prophylaktisch Zubehör mit raufschreiben zu lassen. Dachte nicht dran, dass ich "Zubehör" brauchen könnte.
Jetzt möchte ich eine SLF mit zwei Läufen kaufen - ist ja eigentlich schon Schwachsinn dass die überhaupt Kat B ist. Jetzt ist dann anscheinend der zweite Lauf auch noch Zubehör.
Dann wär's für mich aber (da dzt. Plätze vorhanden) billiger, die als Platz zu belegen als wieder eine neue WBK Plastikkarte um 119 Euronen zu holen.
D.h. eigentlich macht es für jeden der eine neue Plastikkarte kriegt Sinn, gleich mal das Wort Zubehör draufschreiben zu lassen - damit für alle Eventualitäten vorgesorgt ist, oder?
LG vom Hafidriver
- pointi2009
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- Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
- Wohnort: PL
Re: Zubehör und freier WBK Platz
jeder Lauf, der in eine gemeldete Waffe passt und auf diese Waffe gemeldet wird, ist ein Zubehör (hab ich, daher weiss ich das auch)
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
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and wisdom to know the difference."
- pointi2009
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Re: Zubehör und freier WBK Platz
Nach meiner BH kannst erst Zubehör drauf schreiben lassen, wenn du das erstemal eins anmeldest. Aber du kannst jedes als Zubehör zu registrierende Teil auch als extra Platz auf die WBK eintragen lassen.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
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Re: Zubehör und freier WBK Platz
Hafidriver hat geschrieben:
D.h. eigentlich macht es für jeden der eine neue Plastikkarte kriegt Sinn, gleich mal das Wort Zubehör draufschreiben zu lassen - damit für alle Eventualitäten vorgesorgt ist, oder?
LG vom Hafidriver
Nö, kommt auf die Behörde an!
In Wien bspw. tragen sie dir Zubehör angeblich nur ein wenn du vom Waffenhändler eine rechnung vorweisen kannst. (Besitznachweis)
Re: Zubehör und freier WBK Platz
Ja, Wien ist sowieso ein eigenes Kapitel.
@Hafidriver red einfach mit deinem Sachbearbeiter.
Jeder wesentliche Teil einer Schusswaffe (Lauf, Verschluss (=Schlitten), Trommel, Rahmen (Revolver)) der zusätzlich zu einer kompletten Waffe oder ohne zugehörige Waffe existiert, ist Zubehör. Das Zubehör belegt keinen Platz, wenn eine komplette Waffe im eigenen Besitzstand vorhanden ist, in die das Zubehör eingebaut werden kann. Verkauft der Besitzer die komplette Waffe, behält aber das Zubehör, nimmt das Zubehör, mangels zugehöriger "Komplettwaffe", einen Platz in der Besitzebrechtigung in anspruch.
@Hafidriver red einfach mit deinem Sachbearbeiter.
Jeder wesentliche Teil einer Schusswaffe (Lauf, Verschluss (=Schlitten), Trommel, Rahmen (Revolver)) der zusätzlich zu einer kompletten Waffe oder ohne zugehörige Waffe existiert, ist Zubehör. Das Zubehör belegt keinen Platz, wenn eine komplette Waffe im eigenen Besitzstand vorhanden ist, in die das Zubehör eingebaut werden kann. Verkauft der Besitzer die komplette Waffe, behält aber das Zubehör, nimmt das Zubehör, mangels zugehöriger "Komplettwaffe", einen Platz in der Besitzebrechtigung in anspruch.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Zubehör und freier WBK Platz
pointi2009 hat geschrieben:Nach meiner BH kannst erst Zubehör drauf schreiben lassen, wenn du das erstemal eins anmeldest. Aber du kannst jedes als Zubehör zu registrierende Teil auch als extra Platz auf die WBK eintragen lassen.
Wir hatten beim Neuantrag vom Sohn angefragt ob ein Zubehörvermerk ginge?
Dieser ist immer erst möglich wenn mindestens eine Waffe registriert ist
Sprich bei Erstausstellung nicht möglich später schon, wiederum laut Auskunft vom
zuständigen Sachbearbeiter.
lg sepp